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So vergleichen wir Versicherungen für Beamte

Kein Blindflug, keine Blackbox: Hier siehst Du Schritt für Schritt, wie aus Deinen Angaben eine nachvollziehbare Empfehlung wird — und warum wir nie einfach den billigsten Tarif empfehlen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundlage jedes Vergleichs ist Deine Situation: Bundesland, Beihilfesatz, Beamtenstatus, Familie und Karriereplanung.
  • Bei Vorerkrankungen stellen wir zunächst eine anonyme Risikovoranfrage — der personenbezogene Antrag folgt erst, wenn ein Ergebnis passt.
  • Verglichen werden Leistungen, nicht nur Preise: Beihilfeergänzung, GOÄ-Sätze, Hilfsmittel, Psychotherapie, Zahn, stationäre Leistungen, Optionsrechte.
  • Die Empfehlung wird nachvollziehbar begründet und nach §§ 60 ff. VVG dokumentiert.
  • Beratung und Vergleich sind kostenfrei; vergütet werden wir im Vermittlungsfall vom Versicherer — in der PKV gesetzlich begrenzt (§ 50 VAG).
  • Verglichen werden die Tarife aller privaten Krankenversicherer am deutschen Markt, die Beihilfetarife anbieten. Einen Musterfall-Auszug mit zehn Anwärtertarifen (80,61 € bis 145,46 € im Monat, Stand: 13. August 2026) zeigt der Tarifvergleich.
Der Ablauf

Fünf Schritte zu Deiner Empfehlung

Schritt 1

Deine Situation

Kein Tarif ist „an sich" gut — er ist gut für eine bestimmte Situation. Deshalb klären wir zuerst:

  • Bundesland und Dienstherr — die Beihilfe unterscheidet sich je Land, teils erheblich
  • Beihilfeanspruch — 50, 70 oder 80 Prozent, pauschale Beihilfe oder Heilfürsorge
  • Beamtenstatus — Anwärter, auf Probe, auf Lebenszeit oder Ruhestand
  • Familie — Ehepartner mit Einkommensgrenze, Kinder mit eigenem Beihilfesatz
  • Karriereplanung — Länderwechsel, Elternzeit, Teilzeit oder Auslandsverwendung
Schritt 2

Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsfragen entscheiden über Annahme, Zuschläge und Ausschlüsse — hier passieren die teuersten Fehler.

  • Wir bereiten Deine Gesundheitsangaben strukturiert auf — vollständig und wahrheitsgemäß (§ 19 VVG)
  • Bei Vorerkrankungen: anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften, bevor ein personenbezogener Antrag gestellt wird
  • Mögliche Zuschläge oder Ausschlüsse werden vorab geklärt — nicht erst im Antrag
  • Sicherheitsnetz für Beamte: die Öffnungsaktion der PKV mit gedeckeltem Zuschlag
Schritt 3

Tarifvergleich — Leistung vor Preis

Der Startbeitrag ist die am wenigsten interessante Zahl im Vergleich. Wir stellen die Bedingungen nebeneinander, unter anderem:

  • Beihilfeergänzung — deckt sie die Lücken, die die Beihilfe offen lässt?
  • Ambulant: Erstattung über den GOÄ-Höchstsätzen, Heilmittel, Hilfsmittel
  • Psychotherapie — Sitzungszahl und Genehmigungspraxis
  • Zahn: Zahnersatz-Erstattungssätze und Staffeln
  • Stationär: Wahlleistungen, Chefarzt, Ein-/Zweibettzimmer
  • Optionsrechte — Wechsel und Aufstockung ohne neue Gesundheitsprüfung

Wie Du selbst gewichten kannst, was Dir wichtig ist, zeigt Dir unser PKV-Wunschprofil; die Kriterien im Detail erklärt der Vergleichs-Ratgeber, das Zusammenspiel von Beihilfe und Resttarif die Seite PKV für Beamte.

Schritt 4 + 5

Empfehlung und Dokumentation

Empfehlung: Wir empfehlen nicht den billigsten Tarif, sondern begründen anhand Deiner Anforderungen, warum ein Tarif passt — und sagen auch, wo er Schwächen hat. Welcher Tarif am Ende besser passt, hängt von Beihilfeanspruch, Gesundheitszustand, Leistungswünschen und Deiner persönlichen Situation ab.

Dokumentation: Als Versicherungsmakler unterliegen wir gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60 ff. VVG. Beratungsanlass, Empfehlung und Begründung werden festgehalten — Du kannst jede Empfehlung später nachvollziehen.

Ehrlichkeit als Prinzip: Wenn Dein bestehender Vertrag gut ist, sagen wir Dir das. Ein Tarifcheck endet nicht automatisch mit einem Wechselvorschlag.
Offengelegt

Wer im Vergleich steht — und wie wir bezahlt werden

Zwei Fragen, die Du jedem Vermittler stellen solltest. Hier sind unsere Antworten. Die übrigen acht Prüffragen stehen im Ratgeber Versicherungsmakler für Beamte.

Welche Versicherer im Vergleich stehen

Wir vergleichen die Tarife aller privaten Krankenversicherer am deutschen Markt, die Beihilfetarife anbieten — an keine Gesellschaft gebunden. Aus diesem Gesamtvergleich filtern wir die Tarife heraus, die zu Dir passen, und begründen die Auswahl schriftlich. Ist ein Tarif nur direkt beim Versicherer abschließbar, sagen wir Dir das offen.

Zur Orientierung ein Musterfall-Auszug vom 13. August 2026 mit zehn Anwärtertarifen: HanseMerkur, ARAG, Signal Iduna, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Barmenia, HUK-Coburg, Debeka, DBV (AXA), R+V und Hallesche. Ergebnis: 80,61 € bis 145,46 € im Monat (Jahrgang 2000, 50 % Beihilfe beim Bund, inklusive Pflegepflichtversicherung).

Alle zehn Beiträge stehen offen im Tarifvergleich für Beamte. Für Beamte auf Probe, auf Lebenszeit und im Ruhestand rechnen wir den Vergleich für Deinen Fall über alle Anbieter neu.

Wie wir bezahlt werden

Nur im Vermittlungsfall, vom Versicherer — die Vergütung ist im Beitrag einkalkuliert, denselben Tarif bekommst Du über uns zum selben Beitrag wie direkt. Ein Honorar berechnen wir nicht.

In der privaten Krankenversicherung begrenzt das Gesetz die Vergütung auf höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Beiträge, knapp zehn Monatsbeiträge (§ 50 VAG) — für alle Versicherer gleich. Kündigst Du in den ersten fünf Jahren, zahlen wir anteilig zurück (§ 49 VAG).

Warum die Courtage unsere Empfehlung nicht steuern darf

Dass der Versicherer uns bezahlt, heißt nicht, dass wir für ihn arbeiten. Als Versicherungsmakler handeln wir in Deinem Auftrag (§ 59 Abs. 3 VVG), und das Gesetz bindet uns an Deine Interessen:

  • Marktauswahl: Unseren Rat müssen wir auf eine hinreichende Zahl von Versicherern und Tarifen stützen (§ 60 VVG). Deshalb vergleichen wir die Tarife aller privaten Krankenversicherer am deutschen Markt, die Beihilfetarife anbieten.
  • Begründung: Wir erfragen Deine Wünsche, begründen jede Empfehlung und geben sie Dir vor Vertragsschluss in Textform (§§ 61, 62 VVG).
  • Haftung: Für Beratungsfehler haften wir auf Schadensersatz (§ 63 VVG), abgesichert über eine Berufshaftpflichtversicherung.
  • Gleiche Obergrenze: Die gesetzliche Obergrenze der Vergütung gilt für alle Versicherer gleich (§ 50 VAG). Kündigst Du in den ersten fünf Jahren, zahlen wir anteilig zurück (§ 49 VAG) — wir verdienen nur an Verträgen, die zu Dir passen und bleiben.

Am besten schützt Dich der schriftliche Vergleich: Du kannst ihn selbst nachprüfen oder gegenprüfen lassen. Woran Du einen guten Makler erkennst, steht im Ratgeber Versicherungsmakler für Beamte.

Prüf uns nach: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99 (vermittlerregister.info), Aufsicht IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Alle Pflichtangaben in der Erstinformation, Rückmeldungen von Kunden unter Erfahrungen.
Häufige Fragen

Fragen zu unserem Vergleich

Warum empfehlt Ihr nicht einfach den günstigsten Tarif?
Weil der Startbeitrag nur die halbe Wahrheit ist. Ein Tarif muss zu Deinem Beihilfesatz, Deinem Gesundheitszustand und Deinen Leistungswünschen passen — und das über Jahrzehnte. Ein billiger Tarif mit schwachen Leistungen wird im Leistungsfall teuer. Wir begründen jede Empfehlung nachvollziehbar anhand Deiner Anforderungen.
Was kostet mich der Vergleich?
Nichts. Erstgespräch, Analyse und Marktvergleich sind für Dich kostenfrei. Im Vermittlungsfall werden wir vom Versicherer mit einer Courtage vergütet, die im Beitrag bereits einkalkuliert ist — an Deinem Beitrag ändert das nichts.
Wie hoch ist Eure Vergütung?
In der privaten Krankenversicherung begrenzt das Gesetz sie auf höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Beiträge — knapp zehn Monatsbeiträge (§ 50 VAG). Die Obergrenze gilt für alle Versicherer gleich. Kündigst Du in den ersten fünf Jahren, zahlen wir anteilig zurück (§ 49 VAG). An Deinem Beitrag ändert das nichts: Die Vergütung ist im Tarif einkalkuliert.
Steuert die Courtage Eure Empfehlung?
Sie darf es nicht — dafür sorgt das Gesetz, nicht nur unser Versprechen. Als Versicherungsmakler arbeiten wir in Deinem Auftrag (§ 59 Abs. 3 VVG): Wir müssen unseren Rat auf eine hinreichende Zahl von Versicherern stützen (§ 60 VVG), ihn begründen und dokumentieren (§§ 61, 62 VVG) und haften für Beratungsfehler (§ 63 VVG). Die gesetzliche Obergrenze der Vergütung gilt für alle Versicherer gleich (§ 50 VAG). Und Du bekommst den Vergleich schriftlich, sodass Du ihn selbst nachprüfen kannst — mehr dazu im Ratgeber Versicherungsmakler für Beamte.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?
Wir bereiten Deine Gesundheitsangaben strukturiert auf und stellen bei Vorerkrankungen zunächst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften. Erst wenn ein Ergebnis passt, folgt der personenbezogene Antrag — so vermeidest Du unnötige personenbezogene Ablehnungen oder Erschwernisse.
Vergleicht Ihr den ganzen Markt?
Ja. Wir vergleichen die Tarife aller privaten Krankenversicherer am deutschen Markt, die Beihilfetarife anbieten — an keine Gesellschaft gebunden. Aus diesem Gesamtvergleich filtern wir anhand Deiner Anforderungen die passenden Tarife heraus und begründen die Auswahl schriftlich. Ist ein Tarif nur direkt beim Versicherer abschließbar, sagen wir Dir das offen. Einen Musterfall-Auszug mit zehn Anwärtertarifen findest Du im Tarifvergleich.
Wird die Beratung dokumentiert?
Ja. Als Versicherungsmakler unterliegen wir gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60 ff. VVG. Du bekommst eine nachvollziehbare Dokumentation, welche Empfehlung wir aus welchem Grund ausgesprochen haben.

Bereit für Deinen Vergleich?

Beantworte ein paar Fragen zu Deiner Situation — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Ersteinschätzung.

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