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Versicherungsmakler für Beamte: Woran Du einen guten erkennst

Die private Krankenversicherung schließt Du als Beamter meist für Jahrzehnte ab — ein Fehler beim Antrag lässt sich später kaum korrigieren. Umso wichtiger ist, wer Dich berät. Mit diesen zehn Fragen prüfst Du jeden Makler. Auch uns: Unsere eigenen Antworten stehen weiter unten.

Zehn Prüffragen Warnsignale Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein guter Versicherungsmakler für Beamte ist als Makler im Vermittlerregister eingetragen, kennt das Beihilferecht Deines Dienstherrn und stützt seinen Rat auf eine breite Auswahl an Versicherern — dazu verpflichtet ihn § 60 VVG.
  • Spezialwissen erkennst Du an konkreten Antworten: dem Beihilfesatz in Deinem Land, der anonymen Risikovoranfrage vor dem Antrag und der Frist der Öffnungsaktion (sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses).
  • Die Beratung ist für Dich in der Regel kostenfrei. Der Makler erhält vom Versicherer eine Courtage, die im Beitrag bereits einkalkuliert ist; in der privaten Krankenversicherung ist sie gesetzlich gedeckelt (§ 50 VAG).
  • Lass Dir die Empfehlung schriftlich begründen (§§ 61, 62 VVG) und nimm den Vergleich mit nach Hause.
  • Warnsignale: ein Antrag ohne Voranfrage trotz Vorerkrankungen, nur ein oder zwei Versicherer im Angebot, Zeitdruck — und der Rat, Gesundheitsfragen „nicht so genau“ zu nehmen.
  • Dein Wohnort spielt keine Rolle: Maßgeblich ist das Beihilferecht Deines Dienstherrn. Eine gute Beratung funktioniert deshalb bundesweit auch per Telefon oder Video.

Stand: Oktober 2026

Zuerst klären

Makler, Vertreter oder Berater — wer sitzt Dir gegenüber?

Alle drei dürfen Dich zu Versicherungen beraten. Für wen sie arbeiten und wie sie bezahlt werden, unterscheidet sich aber grundlegend.

Versicherungsvertreter

Arbeitet für den Versicherer

Er ist von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, deren Verträge zu vermitteln (§ 59 Abs. 2 VVG), und wird von ihnen bezahlt.

Für Dich heißt das: Du siehst nur die Tarife der Gesellschaften, für die er arbeitet.

Versicherungsmakler

Arbeitet in Deinem Auftrag

Du beauftragst ihn, kein Versicherer (§ 59 Abs. 3 VVG). Er muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherern und Tarifen zugrunde legen (§ 60 VVG) und haftet für Beratungsfehler (§ 63 VVG).

Bezahlt wird er in der Regel über eine Courtage des Versicherers, die im Beitrag einkalkuliert ist.

Versicherungsberater

Berät gegen Honorar

Er lässt sich nur von Dir bezahlen und nimmt keine Vergütung von Versicherern an (§ 34d Abs. 2 GewO).

Das Honorar zahlst Du zusätzlich zum Beitrag.

So prüfst Du es in zwei Minuten: Beim ersten Kontakt muss Dir jeder Vermittler eine Erstinformation geben — mit Status und Registernummer (§ 15 VersVermV). Die Nummer gibst Du im Vermittlerregister des DIHK ein. Dort steht, ob jemand als Makler, als Vertreter oder als Berater eingetragen ist. Unsere Nummer: D-I7JC-V5I4O-99, alle Angaben in unserer Erstinformation.
Für das Erstgespräch

Zehn Fragen, mit denen Du jeden Makler prüfst

Stell sie im ersten Gespräch. Ein guter Makler beantwortet jede davon ohne Zögern — und ist froh, dass Du fragst.

Frage 1

Bist Du als Makler im Vermittlerregister eingetragen?

Warum das zählt
Nur der Makler ist rechtlich Dir verpflichtet und nicht einem Versicherer. Ob jemand Makler ist, steht nicht auf der Visitenkarte, sondern im Register.
Eine gute Antwort
Registernummer und Erstinformation kommen unaufgefordert — spätestens beim ersten Gespräch.
Frage 2

Kennst Du das Beihilferecht meines Dienstherrn?

Warum das zählt
Für die Beihilfe zählt der Dienstherr, nicht der Wohnort — und die Regeln unterscheiden sich: Hessen zahlt Anwärtern und Referendaren einheitlich 70 %, Sachsen je nach Kinderzahl 50, 70 oder 90 %, zehn Länder bieten die pauschale Beihilfe an.
Eine gute Antwort
Ein konkreter Beihilfesatz für Deinen Fall, ohne Nachschlagen — und die Frage, wer Dein Dienstherr ist, kommt vor der Frage nach Deinem Wohnort.
Frage 3

Wie viele Versicherer vergleichst Du — und welche?

Warum das zählt
Ein Makler muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherern zugrunde legen. Arbeitet er nur mit einer eingeschränkten Auswahl, muss er Dich ausdrücklich darauf hinweisen (§ 60 Abs. 1 VVG).
Eine gute Antwort
Namen statt „alle guten“ — und ein offenes Wort dazu, welche Gesellschaften fehlen und warum.
Frage 4

Wie gehst Du mit meinen Vorerkrankungen um?

Warum das zählt
Einen abgelehnten Antrag musst Du in späteren Anträgen angeben. Deshalb gehört bei jeder Vorerkrankung die Klärung vor den Antrag.
Eine gute Antwort
Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig — erst danach ein Antrag beim passenden.
Frage 5

Was passiert, wenn mich kein Versicherer zu normalen Bedingungen nimmt?

Warum das zählt
Für Beamte gibt es die Öffnungsaktion: Aufnahme ohne Ablehnung, höchstens 30 % Zuschlag, keine Leistungsausschlüsse. Sie gilt aber nur sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses.
Eine gute Antwort
Die Frist wird sofort genannt, und die Voranfrage wird so geplant, dass sie nicht verstreicht.
Frage 6

Nach welchen Kriterien empfiehlst Du einen Tarif?

Warum das zählt
Der Beitrag von heute sagt wenig darüber, was ein Tarif in 30 Jahren leistet. Was ein Tarif nicht versichert, lässt sich später oft nur mit neuer Gesundheitsprüfung nachholen.
Eine gute Antwort
Leistung vor Preis, mit offenen Kriterien — zum Beispiel ambulante Psychotherapie, Hilfsmittel, Zahnersatz und die Beihilfeergänzung.
Frage 7

Wie wirst Du bezahlt — und ändert das meinen Beitrag?

Warum das zählt
Die Vergütung entscheidet mit darüber, welche Interessen am Tisch sitzen. Eine Frage, auf die es eine klare Antwort geben muss.
Eine gute Antwort
Ohne Ausweichen: Courtage vom Versicherer oder Honorar von Dir, wie hoch sie ungefähr ist und ob sich Dein Beitrag dadurch ändert.
Frage 8

Bekomme ich den Vergleich und die Begründung schriftlich?

Warum das zählt
Ein Makler muss Deine Wünsche erfragen, seinen Rat begründen und das dokumentieren — in Textform und vor Vertragsschluss (§§ 61, 62 VVG).
Eine gute Antwort
Ja, mit Tarifnamen, Kriterien und dem Grund für die Empfehlung. So kannst Du den Vergleich selbst prüfen oder prüfen lassen.
Frage 9

Wer kümmert sich nach dem Abschluss — und wie erreiche ich Dich?

Warum das zählt
Die wichtigsten Momente kommen später: Umstellung nach der Anwärterzeit, ein Kind (Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt, § 198 VVG), Beitragserhöhungen (Tarifwechsel nach § 204 VVG), der Ruhestand.
Eine gute Antwort
Konkrete Anlässe, feste Erreichbarkeit — und eine Beratung per Telefon oder Video, wenn Du nicht in der Nähe wohnst.
Frage 10

Was sagen andere Beamte — und woher stammen die Bewertungen?

Warum das zählt
Bewertungen sind ein Hinweis, kein Beweis. Seit 2022 muss ein Unternehmen sagen, ob und wie es sicherstellt, dass Bewertungen von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG).
Eine gute Antwort
Eine nachvollziehbare Zahl von Bewertungen mit konkreten Situationen — und eine klare Angabe, wer um Bewertungen gebeten wird.
Spezialwissen erkennen

Drei Testfragen — und was eine gute Antwort ist

Wer viele Beamte berät, beantwortet diese Fragen aus dem Stand. Wer selten mit Beihilfe zu tun hat, merkst Du hier.

„Ich werde Anwärterin in Hessen. Wie hoch ist meine Beihilfe?“

Gute Antwort: 70 %. Hessen zahlt Anwärtern und Referendaren einheitlich 70 % — nicht 50 % wie die meisten Länder. Damit brauchst Du nur 30 % über die private Krankenversicherung abzusichern. Beihilfe in Hessen

„Ich war vor zwei Jahren in Psychotherapie. Stellen wir gleich den Antrag?“

Gute Antwort: Nein. Zuerst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, dann der Antrag beim passenden. Als Sicherheitsnetz bleibt die Öffnungsaktion — aber nur sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Psychotherapie und PKV

„Ich bin Landesbeamter in Niedersachsen. Soll ich die pauschale Beihilfe nehmen?“

Gute Antwort: Das wird gerechnet, nicht pauschal entschieden. Zehn Länder bieten die pauschale Beihilfe an, 2026 bis zu 508,59 € im Monat — die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Pauschale Beihilfe

Sieben Warnsignale im Beratungsgespräch

  • Antrag sofort, obwohl Du Vorerkrankungen hast — ohne anonyme Voranfrage.
  • Nur ein oder zwei Versicherer im Angebot, ohne Hinweis auf die eingeschränkte Auswahl.
  • Gesundheitsfragen „nicht so genau nehmen“. Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherer zum Rücktritt oder zur Anfechtung berechtigen (§§ 19, 22 VVG) — Jahre später, wenn Du den Schutz brauchst.
  • Künstlicher Zeitdruck („Das Angebot gilt nur bis Freitag“). Echte Fristen wie die Öffnungsaktion gibt es — sie werden Dir aber erklärt, nicht als Druckmittel benutzt.
  • Nur der Monatsbeitrag zählt. Kein Wort zu Leistungen, Beihilfeergänzung oder Beitragsentwicklung.
  • Keine Erstinformation, keine schriftliche Begründung, keine Unterlagen zum Mitnehmen.
  • Kündigung der bisherigen Versicherung, bevor der neue Schutz schriftlich bestätigt ist.
Die Probe aufs Exempel

So beantworten wir die zehn Fragen

Beamtenstarter ist ein Versicherungsmakler für Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit. Hier unsere Antworten, jeweils mit der Stelle, an der Du sie nachprüfen kannst.

Antworten von Beamtenstarter auf die zehn Prüffragen
PrüffrageUnsere AntwortNachprüfen
1. VermittlerregisterVersicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Registernummer D-I7JC-V5I4O-99 (NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG).Erstinformation
2. BeihilfeBeihilfe des Bundes und aller 16 Länder — mit eigenem Ratgeber je Land.Bundesländer
3. VersichererWir vergleichen die Tarife aller privaten Krankenversicherer am deutschen Markt, die Beihilfetarife anbieten — an keine Gesellschaft gebunden. Ist ein Tarif nur direkt beim Versicherer abschließbar, sagen wir Dir das offen.So vergleichen wir
4. VorerkrankungenAnonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften, bevor ein Antrag gestellt wird.Risikovoranfrage
5. ÖffnungsaktionFrist und teilnehmende Versicherer prüfen wir im ersten Gespräch; online gibt es dafür einen Frist-Check.Öffnungsaktions-Check
6. KriterienLeistung vor Preis. Im PKV-Wunschprofil gewichtest Du 26 Kriterien selbst, bevor wir vergleichen.PKV-Wunschprofil
7. VergütungCourtage vom Versicherer, im Beitrag einkalkuliert; in der PKV höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Beiträge (§ 50 VAG). Für Dich kostenfrei, kein Honorar.Vergütung
8. DokumentationWir begründen die Auswahl schriftlich und dokumentieren die Beratung (§§ 61, 62 VVG).So vergleichen wir
9. Betreuung und ErreichbarkeitBundesweit per Telefon oder Video, persönlich in Osnabrück; Montag bis Donnerstag 9–20 Uhr, Freitag 8–20 Uhr, Samstag 12–16 Uhr. Auch bei Beitragserhöhung, Umstellung und Familienzuwachs.Kontakt
10. Bewertungen5,0 von 5 aus 34 Google-Bewertungen. Um eine Bewertung bitten wir nur Menschen, die wir beraten haben; Google selbst prüft das nicht.Erfahrungen
Was wir nicht anbieten: Beratung gegen Honorar. Wenn Du ausschließlich gegen Honorar beraten werden möchtest, ist ein Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO der richtige Ansprechpartner.
Courtage im Klartext

Wie ein Makler bezahlt wird — und was ihn trotzdem an Dich bindet

Die Beratung ist für Dich kostenfrei. Nur wenn Du über uns einen Vertrag abschließt, zahlt uns der Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie ist im Beitrag bereits einkalkuliert: Denselben Tarif bekommst Du über uns zum selben Beitrag wie direkt beim Versicherer.

Für die private Krankenversicherung begrenzt das Gesetz diese Vergütung auf höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Beiträge — knapp zehn Monatsbeiträge (§ 50 VAG). Die Obergrenze gilt für alle Versicherer gleich. Kündigst Du in den ersten fünf Jahren, muss der Makler die Vergütung anteilig zurückzahlen (§ 49 VAG).

Dass ein Versicherer zahlt, heißt nicht, dass der Makler für ihn arbeitet. Entscheidend ist, wozu ihn das Gesetz verpflichtet — und was Du schriftlich in der Hand hast.

Was einen Makler an Deine Interessen bindet

  • Marktauswahl: Rat auf Grundlage einer hinreichenden Zahl von Versicherern und Tarifen (§ 60 VVG).
  • Begründung: Wünsche erfragen, Rat begründen, alles dokumentieren — vor Vertragsschluss in Textform (§§ 61, 62 VVG).
  • Haftung: Für Beratungsfehler haftet der Makler mit Schadensersatz (§ 63 VVG), abgesichert über eine Pflicht-Haftpflichtversicherung.
  • Stornohaftung: Er verdient nur an Verträgen, die bleiben (§ 49 VAG).

Alle Pflichtangaben zu Status und Vergütung stehen in unserer Erstinformation.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welcher Versicherungsmakler ist auf Beamte spezialisiert?
Bundesweit gibt es mehrere Maklerbüros mit Schwerpunkt Beamte. Erkennen kannst Du sie an konkretem Wissen zur Beihilfe Deines Dienstherrn, an der anonymen Risikovoranfrage vor jedem Antrag, an einer breiten Auswahl an Versicherern und an einer schriftlich begründeten Empfehlung. Beamtenstarter, eine Marke der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG aus Osnabrück, ist ein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, der sich auf Beamte, Anwärter und Referendare spezialisiert hat und bundesweit per Telefon und Video berät.
Wie finde ich einen guten Versicherungsmakler für Beamte?
In vier Schritten: Erstens im Vermittlerregister prüfen, ob er als Makler eingetragen ist. Zweitens im Erstgespräch Fragen zur Beihilfe Deines Dienstherrn, zu Vorerkrankungen und zur Öffnungsaktion stellen — die Antworten zeigen schnell, wie viel Erfahrung er mit Beamten hat. Drittens fragen, wie viele und welche Versicherer er vergleicht und wie er bezahlt wird. Viertens auf einer schriftlichen Begründung der Empfehlung bestehen. Bewertungen helfen zusätzlich, wenn klar ist, woher sie stammen.
Ist ein Makler auf meiner Seite, wenn ihn der Versicherer bezahlt?
Rechtlich ja: Der Makler wird von Dir beauftragt, nicht vom Versicherer (§ 59 Abs. 3 VVG). Er muss seinen Rat auf eine hinreichende Zahl von Versicherern stützen (§ 60 VVG), ihn begründen und dokumentieren (§§ 61, 62 VVG) und haftet für Fehler (§ 63 VVG). Bezahlt wird er trotzdem in der Regel über die Courtage des Versicherers — das gilt meist auch für Maklerbüros, die ihren Beratern ein festes Gehalt zahlen. Ganz ohne Vergütung durch Versicherer arbeitet nur der Versicherungsberater, den Du per Honorar bezahlst (§ 34d Abs. 2 GewO). Am besten schützt Dich ein schriftlicher Vergleich, den Du selbst nachprüfen kannst.
Was kostet ein Versicherungsmakler für Beamte?
Für Dich in der Regel nichts. Der Makler erhält im Vermittlungsfall eine Courtage vom Versicherer, die im Beitrag bereits einkalkuliert ist — denselben Tarif bekommst Du über einen Makler zum selben Beitrag wie direkt beim Versicherer. In der privaten Krankenversicherung ist die Vergütung auf höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Beiträge begrenzt (§ 50 VAG). Wie ein Vermittler bezahlt wird, muss er Dir schon beim ersten Kontakt in der Erstinformation mitteilen (§ 15 VersVermV).
Muss mein Makler in meiner Nähe sitzen?
Nein. Für Deine Beihilfe zählt das Recht Deines Dienstherrn, nicht Dein Wohnort — ein Makler in einer anderen Stadt kann Dich genauso gut beraten, wenn er dieses Recht kennt. Gespräche laufen per Telefon oder Video, Unterlagen digital. Wichtig ist, dass er feste Erreichbarkeit zusagt und Dich auch nach dem Abschluss betreut, etwa bei der Umstellung nach der Anwärterzeit oder einer Beitragserhöhung.
Kann ich meinen Makler später wechseln?
In der Regel ja. Mit einer Maklervollmacht übernimmt der neue Makler die Betreuung; Dein Vertrag läuft dabei unverändert weiter, Beitrag und Leistungen bleiben gleich. Einen neuen Antrag oder eine neue Gesundheitsprüfung braucht es dafür nicht.
Woran erkenne ich, ob ein Makler wirklich viele Versicherer vergleicht?
Frag nach Namen: Welche Gesellschaften standen im Vergleich, welche nicht — und warum? Lass Dir den Vergleich schriftlich geben. Arbeitet ein Makler nur mit einer eingeschränkten Auswahl, muss er Dich vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweisen (§ 60 Abs. 1 VVG). Bei Beamten kommt hinzu: Nicht jeder Versicherer bietet Beihilfetarife an, und manche Tarife sind nur direkt beim Versicherer abschließbar — ein guter Makler sagt Dir das offen.
Ramon Heinze, Berater und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Berater der NWF Finanz Consulting · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.

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