Öffnungsaktions-Check: Bist Du dabei — und wie lange noch?
Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung nimmt Beamte mit Vorerkrankungen auf: ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschluss, mit höchstens 30 Prozent Risikozuschlag. Aber sie gilt nur in einem engen Zeitfenster. Beantworte vier Fragen — der Check sagt Dir, ob Du teilnahmeberechtigt bist, wie viele Tage Du noch hast und welcher Weg in Deiner Lage der bessere ist.
- Die Frist: in der Regel sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses beziehungsweise ab dem Tag, an dem Du erstmals beihilfeberechtigt oder berücksichtigungsfähig wirst. Es zählt der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
- Die Zusage: Aufnahme in beihilfekonforme Tarife ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse und mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent des Tarifbeitrags.
- Die Grenze: Die Öffnungsaktion öffnet nicht jeden Tarif. Wer gesundheitlich weitgehend unauffällig ist, fährt über die normale Gesundheitsprüfung meist besser — mit mehr Auswahl und oft ganz ohne Zuschlag.
- Die Anzeigepflicht bleibt: Auch über die Öffnungsaktion musst Du alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Angaben berechtigen den Versicherer weiterhin zum Rücktritt.
- Frist verpasst? Kein Grund aufzugeben. Über eine anonyme Risikovoranfrage lässt sich fast immer klären, welche Gesellschaft Dich zu welchen Konditionen nimmt.
Deine Lage in vier Fragen
Es werden keine Diagnosen abgefragt und nichts gespeichert — die Auswertung läuft vollständig in Deinem Browser.
In welcher Lage bist Du?
Welches Datum ist bei Dir maßgeblich?
Wie bist Du heute krankenversichert?
Wie würdest Du Deine gesundheitliche Vorgeschichte einordnen?
Das gilt für Dich
Dein Fahrplan
Aus Deinen Angaben abgeleitet — mit den Terminen, die Du Dir notieren solltest.
Frist-Wächter: Wir erinnern Dich rechtzeitig
Sechs Monate klingen nach viel Zeit — und sind schnell weg, wenn Umzug, Dienstbeginn und Prüfungen dazwischenkommen. Trag Dein Fristende ein: Wir melden uns rechtzeitig vorher, damit Du in Ruhe entscheiden kannst statt in letzter Minute.
Deine Frist im Blick behalten
Wir notieren Deinen Termin und melden uns etwa acht Wochen sowie zwei Wochen vor Fristende bei Dir. Keine Werbung, kein Newsletter — nur diese Erinnerung.
Wir speichern ausschließlich Name, E-Mail, Fristdatum und — wenn Du magst — Deine Telefonnummer. Keine Gesundheitsangaben. Du kannst die Erinnerung jederzeit formlos abbestellen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Was die Öffnungsaktion Dir garantiert
Die teilnehmenden Gesellschaften haben sich gegenüber dem PKV-Verband verpflichtet. Diese vier Punkte gelten innerhalb der Frist für jeden, der die Voraussetzungen erfüllt.
Keine Ablehnung
Der Versicherer muss Dich aufnehmen — unabhängig davon, was in Deiner Krankenakte steht. Abgelehnt werden darf nur, wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Frist versäumt hat.
Höchstens 30 Prozent Zuschlag
Der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent des Tarifbeitrags gedeckelt. Ohne die Öffnungsaktion sind bei schweren Vorerkrankungen auch 100 Prozent und mehr möglich.
Keine Leistungsausschlüsse
Deine Vorerkrankung darf nicht aus dem Versicherungsschutz herausgeschrieben werden. Genau daran scheitern sonst viele Anträge — ein Ausschluss trifft meist das, wofür Du den Schutz brauchst.
Beihilfekonformer Schutz
Aufgenommen wirst Du in Tarife, die Deinen Beihilfebemessungssatz passgenau ergänzen — der Rest bleibt also nicht an Dir hängen.
Alle Einzelheiten, die vollständige Liste der teilnehmenden Gesellschaften und die Fristen für Angehörige stehen im großen Ratgeber zur Öffnungsaktion.
Öffnungsaktion oder normale Gesundheitsprüfung?
Viele halten die Öffnungsaktion für den automatisch besseren Weg. Das stimmt nur, wenn die Vorgeschichte es nötig macht. Wer gesundheitlich unauffällig ist, verschenkt über die Öffnungsaktion oft Leistung und Geld — denn sie öffnet nicht das gesamte Tarifangebot.
Über die Öffnungsaktion
- Aufnahme ist sicher — auch bei schweren Diagnosen
- Zuschlag gedeckelt bei 30 Prozent
- Keine Leistungsausschlüsse
- Nur bestimmte, meist einfacher ausgestattete Tarife stehen offen
- Wahlleistungen und Komforttarife sind nicht überall Teil des Angebots
- Der Zuschlag fällt auch dann an, wenn ein anderer Versicherer Dich ohne genommen hätte
- Streng an die Sechs-Monats-Frist gebunden
Über die normale Gesundheitsprüfung
- Das gesamte Tarifangebot steht offen
- Bei unauffälliger Vorgeschichte häufig ganz ohne Zuschlag
- Keine Frist — der Weg bleibt Dir dauerhaft
- Vorab über eine anonyme Risikovoranfrage risikolos testbar
- Ablehnung, Ausschluss oder hoher Zuschlag sind möglich
- Jede Absage kann bei anderen Gesellschaften nachwirken
Öffnungsaktion kurz beantwortet
Ab wann läuft die Sechs-Monats-Frist genau?
Gilt die Öffnungsaktion auch für meinen Ehepartner und meine Kinder?
Muss ich die Gesundheitsfragen trotzdem beantworten?
Bekomme ich über die Öffnungsaktion jeden Tarif?
Was mache ich, wenn die sechs Monate schon vorbei sind?
Ich habe Heilfürsorge — betrifft mich die Öffnungsaktion überhaupt?
Kostet die Prüfung durch Euch etwas?
Weiterlesen
Der große Ratgeber zur Öffnungsaktion
Alle Personengruppen, alle Fristen, die teilnehmenden Gesellschaften und die typischen Fehler — ausführlich erklärt.
Ratgeber lesen →Anonyme Risikovoranfrage
So findest Du heraus, wie der Markt Deine Vorgeschichte bewertet — ohne Namen und ohne Spuren zu hinterlassen.
Ablauf ansehen →PKV trotz Vorerkrankung
Welche Wege Dir als Beamter offenstehen, wenn die Gesundheitsfragen nicht glattgehen.
Wege vergleichen →Lass uns Deine Frist und Deine Chancen prüfen.
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