Vorvertragliche Anzeigepflicht — das Wichtigste in Kürze
- Vor Vertragsschluss musst Du die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten (§ 19 VVG).
- Verstöße können den Versicherer später zu Rücktritt, Vertragsanpassung oder Anfechtung berechtigen — in der Krankenversicherung grundsätzlich drei Jahre lang, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre. Kündigen darf er die Vollversicherung nicht (§ 206 VVG).
- Gefragt ist nur, was im Formular steht — aber das vollständig: je nach Frage 3, 5 oder 10 Jahre Rückschau, teils unbegrenzt.
Stand: August 2026
Was ist die Vorvertragliche Anzeigepflicht?
Die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG) ist die wichtigste Pflicht beim PKV-Abschluss: Du musst die Gesundheitsfragen des Antrags wahrheitsgemäß und vollständig beantworten — Diagnosen, Behandlungen, Beschwerden im jeweils abgefragten Zeitraum. Der Versicherer kalkuliert auf dieser Basis; wer Angaben verschweigt, riskiert den Vertrag.
Die Folgen einer Verletzung reichen je nach Verschulden von der Vertragsanpassung über den Rücktritt bis zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung — eine Kündigung der Krankheitskostenvollversicherung ist ausgeschlossen (§ 206 VVG) — und sie treffen Dich typischerweise dann, wenn es darauf ankommt: bei der Leistungsprüfung im Krankheitsfall. Auch die Öffnungsaktion schließt aus, wer wegen einer Anzeigepflichtverletzung einen Rücktritt oder eine Anfechtung im Lebenslauf hat.
Was das für Dich als Beamter heißt
Die gute Nachricht: Sauber beantworten ist machbar — mit System. Patientenakte bzw. Krankenkassen-Datenauszug besorgen, die Rückschau-Zeiträume je Frage beachten (üblich 3 Jahre ambulant, 5 stationär, bei manchen Fragen 10 Jahre oder unbegrenzt) und im Zweifel lieber eine Angabe zu viel. Unser Fragen-Explorer zeigt Dir vorab, was Versicherer wirklich wissen wollen — und die anonyme Voranfrage klärt die Konditionen, bevor ein echter Antrag läuft.
Vorvertragliche Anzeigepflicht: kurz beantwortet
Muss ich Erkrankungen angeben, nach denen nicht gefragt wird?
Was ist, wenn ich eine Behandlung schlicht vergessen habe?
Hilft die anonyme Risikovoranfrage gegen dieses Risiko?
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