Stand: August 2026
Die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG) ist die wichtigste Pflicht beim PKV-Abschluss: Du musst die Gesundheitsfragen des Antrags wahrheitsgemäß und vollständig beantworten — Diagnosen, Behandlungen, Beschwerden im jeweils abgefragten Zeitraum. Der Versicherer kalkuliert auf dieser Basis; wer Angaben verschweigt, riskiert den Vertrag.
Die Folgen einer Verletzung reichen je nach Verschulden von der Vertragsanpassung über Rücktritt und Kündigung bis zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung — und sie treffen Dich typischerweise dann, wenn es darauf ankommt: bei der Leistungsprüfung im Krankheitsfall. Auch die Öffnungsaktion schließt aus, wer wegen einer Anzeigepflichtverletzung einen Rücktritt oder eine Anfechtung im Lebenslauf hat.
Die gute Nachricht: Sauber beantworten ist machbar — mit System. Patientenakte bzw. Krankenkassen-Datenauszug besorgen, die Rückschau-Zeiträume je Frage beachten (üblich 3 Jahre ambulant, 5 stationär, bei manchen Fragen 10 Jahre oder unbegrenzt) und im Zweifel lieber eine Angabe zu viel. Unser Fragen-Explorer zeigt Dir vorab, was Versicherer wirklich wissen wollen — und die anonyme Voranfrage klärt die Konditionen, bevor ein echter Antrag läuft.
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