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Beamten-Lexikon

Risikozuschlag: Was Vorerkrankungen in der PKV kosten

Risikozuschlag: Warum die PKV bei Vorerkrankungen mehr verlangt, wo die 30-%-Grenze der Öffnungsaktion gilt und wie die anonyme Risikovoranfrage hilft.

Risikozuschlag — das Wichtigste in Kürze

  • Ein Beitragsaufschlag für erhöhte Gesundheitsrisiken: Die PKV kalkuliert Vorerkrankungen über den Risikozuschlag ein.
  • Über die Öffnungsaktion für Beamte ist der Zuschlag auf maximal 30 % gedeckelt — Ablehnung und Leistungsausschlüsse sind dort ausgeschlossen.
  • Vor jedem Antrag sinnvoll: die anonyme Risikovoranfrage — Konditionen klären, bevor irgendwo Dein Name aktenkundig wird.

Stand: August 2026

Definition

Was ist der Risikozuschlag?

Die private Krankenversicherung prüft vor Vertragsschluss Deine Gesundheit. Ergibt die Prüfung ein erhöhtes Risiko — chronische Erkrankung, laufende Behandlung, relevante Vorgeschichte — hat der Versicherer drei Möglichkeiten: annehmen mit Risikozuschlag, annehmen mit Leistungsausschluss oder ablehnen. Der Zuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Tarifbeitrag und kann befristet oder dauerhaft sein.

Ein Zuschlag ist dabei oft die beste der drei Varianten: Du zahlst mehr, bist aber voll versichert — anders als beim Leistungsausschluss, der genau die Baustelle unversichert lässt, die Dich am wahrscheinlichsten trifft.

Was das für Dich als Beamter heißt

Beamte haben zwei Trümpfe: Erstens die Öffnungsaktion — binnen sechs Monaten nach Verbeamtung nehmen die teilnehmenden Versicherer ohne Ablehnung und ohne Ausschlüsse auf, Zuschlag höchstens 30 %. Zweitens die anonyme Risikovoranfrage: Wir fragen die Konditionen ohne Deinen Namen bei mehreren Gesellschaften ab, und erst wenn das Ergebnis passt, stellst Du den echten Antrag. So entsteht keine Ablehnung, die Du in späteren Anträgen angeben müsstest.

Zuschlag schon im Vertrag? Nach § 41 VVG kannst Du die Herabsetzung verlangen, sobald der Grund dafür dauerhaft weggefallen ist — von selbst endet er nie. Wie der Antrag geht, steht unter Risikozuschlag zu hoch.

Häufige Fragen

Risikozuschlag: kurz beantwortet

Kann der Risikozuschlag später wieder wegfallen?
Ja — wenn der Grund dafür wegfällt. Ist die Erkrankung ausgeheilt oder bedeutungslos geworden, kannst Du nach § 41 VVG verlangen, dass der Zuschlag angemessen herabgesetzt wird — ab Zugang Deines Antrags, mit ärztlichen Belegen. Von selbst endet er nicht; beim Antrag helfen wir Dir im Rahmen der Betreuung.
Ist ein Zuschlag schlimmer als ein Leistungsausschluss?
Meist umgekehrt: Der Zuschlag kostet planbar Geld, der Ausschluss kostet im Ernstfall den Schutz. Gerade bei chronischen Themen ist die Vollabsicherung mit Zuschlag fast immer die bessere Wahl — die Öffnungsaktion verbietet Ausschlüsse deshalb ganz.
Sieht der nächste Versicherer, dass ich woanders einen Zuschlag bekommen habe?
Nach einer Ablehnung oder einem Zuschlag fragen spätere Anträge ausdrücklich danach, und diese Frage musst Du wahrheitsgemäß beantworten — genau deshalb erst anonym voranfragen und den echten Antrag nur dort stellen, wo die Annahme zu guten Konditionen realistisch ist.
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