Stand: August 2026
Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung) ist ein Deal mit dem Versicherer: Du übernimmst Krankheitskosten bis zu einer festen Jahresgrenze selbst, dafür kalkuliert der Tarif einen niedrigeren Beitrag. Gängige Modelle reichen von kleinen Beträgen bis zu mehreren hundert Euro; manche Tarife staffeln nach Leistungsbereichen.
Die faire Vergleichsgröße ist der Effektivbeitrag: Monatsbeitrag mal zwölf plus den Selbstbehalt, den Du realistisch ausschöpfst. Ein optisch günstiger Tarif kann so schnell teurer sein als der vermeintlich teure ohne Eigenbeteiligung.
Für Beamte rechnet der Selbstbehalt anders als für Angestellte: Er trifft nur den Restkostenanteil — bei 50 % Beihilfe also die halbe Rechnung. Zudem entfällt der Arbeitgeberzuschuss-Effekt, der bei Angestellten Selbstbehalte oft unattraktiv macht. Trotzdem gilt: Wer ohnehin selten zum Arzt geht und eine Beitragsrückerstattung anpeilt, fährt mit moderatem Selbstbehalt oft gut — wer chronisch behandelt wird, zahlt ihn Jahr für Jahr voll. Das gehört durchgerechnet, nicht geraten.
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