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Ratgeber Krankenversicherung

Beitragsrückerstattung in der PKV: So funktioniert sie für Beamte

Ein Jahr keine Rechnung bei der Versicherung eingereicht, und im Sommer darauf steht Geld auf dem Konto: Das ist die Beitragsrückerstattung. Hier erfährst Du, welche Voraussetzungen gelten, wann genau ausgezahlt wird, was das Finanzamt davon sieht und wie Du in zwei Minuten ausrechnest, ob Du eine Rechnung einreichen oder lieber behalten solltest.

1 bis 6Monatsbeiträge sind je nach Tarif und Staffel als Rückerstattung üblich, oft steigend mit jedem leistungsfreien Jahr.
Im Folgejahrwird ausgezahlt, meist zwischen Mai und September. Für ein leistungsfreies Jahr 2026 also 2027.
Beihilfe zählt nichtEin Beihilfeantrag beim Dienstherrn kostet Dich die Rückerstattung nicht. Entscheidend ist nur, was Du bei der PKV einreichst.
Das Wichtigste in Kürze
  • Was es ist: Reichst Du in einem Kalenderjahr keine Rechnungen bei Deiner privaten Krankenversicherung ein, zahlt Dir der Versicherer einen Teil der Beiträge zurück. Üblich sind ein bis sechs Monatsbeiträge, oft gestaffelt nach leistungsfreien Jahren.
  • Zwei Arten: Die garantierte Rückerstattung steht im Tarif. Die erfolgsabhängige beschließt der Versicherer jedes Jahr neu aus seinen Überschüssen (§ 150 VAG). Nur die garantierte gehört in einen Tarifvergleich.
  • Wann: Auszahlung im Jahr nach dem leistungsfreien Jahr, nach Jahresabschluss und Beschluss, meist zwischen Mai und September. Der Vertrag muss zu diesem Termin noch bestehen.
  • Beamte im Vorteil: Die Beihilfe ist unschädlich. Und weil die PKV bei 50 % Beihilfe nur die Hälfte einer Rechnung trägt, ist die Schwelle, ab der Einreichen mehr bringt als die Rückerstattung, doppelt so hoch wie bei Angestellten.
  • Steuer: Die Rückerstattung mindert Deinen Sonderausgabenabzug im Auszahlungsjahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Bei 35 % Grenzsteuersatz bleiben von 840 € rund 546 € netto.
  • Nie wegwerfen: Rechnungen kannst Du bis zu drei Jahre nachreichen (§ 195 BGB). Dann wird die Rückerstattung für das Jahr verrechnet, aber die Entscheidung bleibt umkehrbar.
So funktioniert es

Zwölf Monate ohne Rechnung, ein Betrag zurück

Die Beitragsrückerstattung belohnt ein leistungsfreies Kalenderjahr. Gemeint ist nicht, dass Du nicht beim Arzt warst, sondern dass Du für dieses Jahr keine Rechnung bei der PKV zur Erstattung eingereicht hast. Was Du bei der Beihilfestelle einreichst, spielt keine Rolle.

Schritt 1 · BezugsjahrKeine Rechnung bei der PKV eingereicht
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez

Januar bis Dezember. Arztbesuche sind erlaubt, Du zahlst den PKV-Anteil kleiner Rechnungen selbst. Beihilfe kannst Du trotzdem beantragen.

Schritt 2 · Frühjahr FolgejahrVersicherer prüft und beschließt

Nach dem Jahresabschluss steht fest, wie viel Überschuss in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung fließt. Vorstand und Aufsichtsrat legen die erfolgsabhängige Höhe fest; die garantierte steht ohnehin im Tarif.

Schritt 3 · Sommer FolgejahrAuszahlung oder Verrechnung
3Monatsbeiträge

Beispiel: Bei 280 € Monatsbeitrag und drei Monatsbeiträgen Rückerstattung sind das 840 €, überwiesen oder mit dem laufenden Beitrag verrechnet, meist zwischen Mai und September.

Garantiert oder erfolgsabhängig

Zwei Arten von Rückerstattung, und nur eine ist sicher

Wer Tarife vergleicht, sollte die beiden Arten sauber trennen. Viele Angebote werben mit der Summe aus beiden. Verlassen kannst Du Dich nur auf den garantierten Teil.

Im Tarif zugesagt

Garantierte Beitragsrückerstattung

Steht in den Tarifbedingungen, oft als Staffel: ein Monatsbeitrag nach dem ersten leistungsfreien Jahr, zwei nach dem zweiten und so weiter bis zu einer Obergrenze. Der Versicherer muss sie zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist einklagbar und gehört in jeden Tarifvergleich.

  • Höhe und Staffel stehen im Tarif
  • Nicht vom Geschäftsergebnis des Versicherers abhängig
  • Darf beim Beitragsvergleich mitgerechnet werden
Jährlich neu beschlossen

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Kommt aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Der Versicherer muss mindestens 80 % seiner Überschüsse an die Versicherten zurückgeben (§ 150 VAG), entweder als Rückerstattung oder zur Begrenzung von Beitragserhöhungen. Wie viel davon als Rückerstattung fließt, entscheidet er jedes Jahr neu. In schlechten Jahren kann sie ausfallen.

  • Höhe schwankt von Jahr zu Jahr
  • Kein Anspruch auf die Höhe des Vorjahres
  • Gehört nicht in die Beitragskalkulation Deines Haushalts
Warum das für Beamte doppelt wichtig ist: Der Versicherer kann Überschüsse statt zur Rückerstattung auch zur Begrenzung von Beitragserhöhungen einsetzen. Ein Tarif, der jahrelang hohe Rückerstattungen zahlt, hat diese Mittel nicht mehr, wenn die Beiträge angepasst werden müssen. Beitragsstabilität und Rückerstattung kommen aus demselben Topf.
Die Staffel

Je länger leistungsfrei, desto mehr kommt zurück

Viele Tarife erhöhen die Rückerstattung mit jedem weiteren leistungsfreien Jahr. Das Beispiel zeigt eine typische Staffel. Deine eigene steht in den Tarifbedingungen, und manche Tarife zahlen stattdessen einen festen Betrag ohne Staffel.

Was die Staffel zurücksetzt

Reichst Du in einem Jahr eine Rechnung ein, verlierst Du nicht nur die Rückerstattung dieses Jahres. Bei gestaffelten Tarifen beginnst Du im Folgejahr wieder auf der ersten Stufe. Der Preis einer eingereichten Rechnung ist also in guten Staffeljahren höher, als es der Betrag eines einzelnen Jahres vermuten lässt.

Beispiel: Du stehst auf Stufe 4 mit vier Monatsbeiträgen. Eine Rechnung im Dezember kostet Dich die vier Monatsbeiträge dieses Jahres und setzt Dich für das nächste Jahr auf einen Monatsbeitrag zurück.

Anwärter aufgepasst: Im Anwärtertarif ist der Beitrag niedrig, die Rückerstattung in Euro deshalb klein. Bei manchen Tarifen zählen die leistungsfreien Anwärterjahre aber für die Staffel im späteren Volltarif weiter. Das kann nach der Ernennung mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen. Frag beim Wechsel in den Volltarif ausdrücklich danach.
Wann kommt das Geld

Der Zeitplan über drei Jahre

Die Rückerstattung für ein Kalenderjahr wird nie im selben Jahr gezahlt. Sie kommt im Folgejahr, und ihre steuerliche Wirkung zeigt sich erst ein Jahr später in der Steuererklärung.

Jahr 1BezugsjahrJFMAMJJASOND
Jahr 2AuszahlungsjahrJFMAMJJASOND
Jahr 3SteuererklärungJFMAMJJASOND
Leistungsfreies Bezugsjahr Jahresabschluss des Versicherers Beschluss über die Höhe Auszahlungsfenster, häufig Juni/Juli Vertrag muss am Auszahlungstermin bestehen Steuererklärung: Rückerstattung mindert Sonderausgaben

Die Monate im Auszahlungsjahr sind typische Zeiträume. Den genauen Termin teilt Dir Dein Versicherer im Frühjahr mit, meist zusammen mit der Höhe. Manche Gesellschaften überweisen, andere verrechnen die Rückerstattung mit dem laufenden Beitrag.

Bezugsjahr

Januar bis Dezember bleibst Du bei der PKV leistungsfrei. Rechnungen sammelst Du in einem Ordner, statt sie einzureichen. Beihilfe beantragst Du wie gewohnt.

Jahresabschluss

Januar bis März des Folgejahres erstellt der Versicherer seine Bilanz. Erst jetzt steht fest, wie viel Überschuss in die Rückstellung fließt.

Beschluss und Mitteilung

Im Frühjahr beschließt der Versicherer die erfolgsabhängige Höhe und informiert Dich schriftlich, meist mit dem Termin der Auszahlung.

Auszahlung und Steuer

Meist zwischen Mai und September kommt das Geld. Der Versicherer meldet den Betrag elektronisch an das Finanzamt, er mindert Deine Sonderausgaben im Auszahlungsjahr.

Voraussetzungen

Wann Du die Rückerstattung bekommst

Die genauen Regeln stehen in Deinen Tarifbedingungen. Diese fünf Punkte finden sich in fast allen Tarifen wieder.

  • Der Vertrag bestand das ganze Kalenderjahr. Wer im Mai eingetreten ist, bekommt für das Eintrittsjahr meist nichts oder nur anteilig.
  • Keine Rechnung für dieses Jahr eingereicht. Maßgeblich ist das Behandlungsdatum, nicht der Tag der Einreichung. Eine Rechnung vom Dezember, die Du im Februar einreichst, gehört zum alten Jahr.
  • Alle Beiträge gezahlt. Beitragsrückstände am Stichtag schließen die Rückerstattung in der Regel aus.
  • Der Vertrag besteht am Auszahlungstermin. Wer zum Jahresende kündigt, geht für das letzte Jahr meist leer aus. Vor einem Versichererwechsel den Termin prüfen.
  • Der Tarif sieht eine Rückerstattung vor. Nicht jeder Tarif hat sie, und Kinder- oder Ausbildungstarife haben oft eigene Regeln.
Beihilfe ist immer unschädlich. Deine Beihilfestelle und Deine PKV sind zwei getrennte Kostenträger. Du kannst jede Rechnung bei der Beihilfe einreichen und bekommst 50 oder 70 % erstattet. Nur den PKV-Anteil trägst Du selbst, wenn Du die Rückerstattung retten willst.
Vorsorge und Impfungen: Viele Tarife stellen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ausdrücklich rückerstattungsunschädlich. Ob Deiner dazugehört, steht in den Bedingungen. Im PKV-Wunschprofil ist dieser Punkt als Prüffrage hinterlegt.
Selbstbehalt und Rückerstattung zusammen: Manche Tarife kombinieren beides. Dann zahlst Du kleine Rechnungen ohnehin selbst, bis der Selbstbehalt erreicht ist, und bekommst zusätzlich die Rückerstattung, wenn Du nichts einreichst. Die Rechenfrage unten gilt dann für den Betrag oberhalb des Selbstbehalts.
Die Rechenfrage

Rechnung einreichen oder behalten?

Der Rechner vergleicht Deinen Eigenanteil an den Rechnungen eines Jahres mit der Rückerstattung nach Steuern. Als Beamter trägst Du nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Genau das macht den Unterschied.

Deine Zahlen

280 €
Nur der Beitrag Deiner Krankenversicherung, ohne Pflegepflichtversicherung.
Deine aktuelle Staffelstufe, garantierter plus in Aussicht gestellter Teil. Steht in der Mitteilung Deines Versicherers.
900 €
Alle Rechnungen, die Du bei der PKV einreichen könntest. Vorsorge und Impfungen nur, wenn Dein Tarif sie anrechnet.
Dein Beihilfesatz bestimmt den PKV-Anteil. 70 % gelten meist mit zwei Kindern oder als Versorgungsempfänger, 80 % für Kinder.
Die Rückerstattung mindert Deine Sonderausgaben. Bei A 13 in Vollzeit liegt der Grenzsteuersatz meist um 35 bis 42 %.
Empfehlung
Behalten
Du stehst rund 96 € besser, wenn Du die Rechnungen nicht einreichst.
Rückerstattung brutto840 €
Steuereffekt (weniger Sonderausgaben)−294 €
Rückerstattung netto546 €
Dein PKV-Anteil der Rechnungen450 €
Rückerstattung netto546 €
Erstattung bei Einreichen450 €
Tarif auf Rückerstattung und Selbstbehalt prüfen lassen
Vereinfachte Rechnung: Die gesamte Rückerstattung wird als Kürzung der Basisabsicherung behandelt, Wahlleistungsanteile und Solidaritätszuschlag bleiben außen vor. Der Staffelverlust im Folgejahr ist nicht eingerechnet, er spricht zusätzlich fürs Behalten. Keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel

Warum Beamte öfter behalten sollten als Angestellte

Lehrerin, A 13, Beihilfesatz 50 %, PKV-Beitrag 280 € im Monat, drei Monatsbeiträge Rückerstattung in Aussicht, Grenzsteuersatz 35 %. Im Jahr kommen 900 € Arztrechnungen zusammen: zwei Zahnreinigungen, eine Physiotherapie, ein paar Rezepte.

PositionBeamtin, 50 % BeihilfeAngestellte, ohne Beihilfe
Rechnungen im Jahr900 €900 €
Davon zahlt die Beihilfe450 €0 €
Eigenanteil, wenn nichts eingereicht wird450 €900 €
Rückerstattung brutto (3 × 280 €)840 €840 €
Steuereffekt bei 35 %−294 €−294 €
Rückerstattung netto546 €546 €
ErgebnisBehalten: +96 €Einreichen: +354 €
Die Schwelle: Bei 50 % Beihilfe lohnt sich Einreichen erst, wenn die Rechnungen des Jahres mehr als das Doppelte der Netto-Rückerstattung ausmachen. Im Beispiel also ab rund 1.100 €. Bei 70 % Beihilfe liegt die Schwelle bei mehr als dem Dreifachen, hier rund 1.800 €.
Und wenn eine große Rechnung kommt? Dann reichst Du natürlich ein. Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Zahnkrone sprengen jede Rückerstattung. Die Rechenfrage stellt sich nur bei den vielen kleinen Beträgen eines normalen Jahres.
Sammeln statt entscheiden: Du musst nicht im Dezember entscheiden. Hebe alle Rechnungen auf, warte die Mitteilung Deines Versicherers im Frühjahr ab und rechne dann mit der tatsächlichen Höhe. Bis dahin kannst Du noch einreichen. Danach ist die Rückerstattung zwar verrechnet, aber der Anspruch auf die Erstattung selbst verjährt erst nach drei Jahren.
Abgrenzung

Rückerstattung, Selbstbehalt, Bonus: Was ist was?

Drei Instrumente, die auf den ersten Blick ähnlich wirken, aber unterschiedlich entscheiden, wer das Risiko der kleinen Rechnungen trägt.

InstrumentMechanikWer entscheidetFür Beamte
BeitragsrückerstattungVoller Beitrag, Geld zurück bei Leistungsfreiheit. Du entscheidest jedes Jahr neu, ob Du einreichst.Du, nach JahresendePasst gut: Beihilfe unschädlich, kleiner PKV-Anteil, keine Bindung an ein Jahr.
SelbstbehaltNiedrigerer Beitrag, dafür trägst Du Rechnungen bis zu einem festen Betrag im Jahr immer selbst.Der Tarif, bei AbschlussVorsicht: Der Selbstbehalt gilt auf den PKV-Anteil, die Beihilfe kennt ihn nicht. Beihilfestellen verlangen oft eine Obergrenze.
Bonus oder PauschalleistungFester Betrag bei Leistungsfreiheit, oft ohne Staffel, teilweise auch ohne Bindung an den Beitrag.Der TarifÄhnlich wie die garantierte Rückerstattung, meist niedriger. Bedingungen genau lesen.
Steuerlicher Unterschied: Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag und damit von vornherein Deine abziehbaren Sonderausgaben, selbst getragene Arztkosten sind nur als außergewöhnliche Belastung oberhalb der zumutbaren Grenze absetzbar. Die Rückerstattung mindert die Sonderausgaben erst im Auszahlungsjahr. Unterm Strich liegt die Rückerstattung bei gleichem Betrag steuerlich meist gleichauf oder leicht vorn, weil Du sie Jahr für Jahr neu entscheiden kannst.
Typische Fehler

Fünf Wege, die Rückerstattung zu verschenken

Die Rechnung im Dezember einreichen

Eine kleine Rechnung kurz vor Jahresende kostet die Rückerstattung des ganzen Jahres und bei gestaffelten Tarifen die Stufe fürs nächste. Vorher rechnen, nicht reflexhaft einreichen.

Vor dem Auszahlungstermin kündigen

Wer den Versicherer zum Jahresende wechselt, verliert die Rückerstattung des letzten Jahres meist komplett. Beim Wechsel den Termin prüfen und den Verlust in die Rechnung aufnehmen.

Die erfolgsabhängige Rückerstattung fest einplanen

Sie kann in schlechten Jahren ausfallen. Wer sie in seine Haushaltsrechnung oder in den Tarifvergleich einbaut, vergleicht Versprechen statt Verträge.

Aus Angst auf Vorsorge verzichten

Viele Tarife stellen Vorsorge und Impfungen unschädlich. Und selbst wenn nicht: Eine ausgelassene Früherkennung ist die teuerste Sparmaßnahme, die es gibt.

Rechnungen wegwerfen

Erstattungsansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Wer die Belege behält, kann bei einer unerwartet großen Rechnung im November noch alles nachreichen und die Rückerstattung bewusst aufgeben.

Die Steuer vergessen

Die Rückerstattung wird automatisch ans Finanzamt gemeldet und kürzt die Sonderausgaben. Wer mit dem Bruttobetrag rechnet, überschätzt den Vorteil um ein Drittel und mehr.

Häufige Fragen

Beitragsrückerstattung kurz beantwortet

Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Immer erst im Jahr nach dem leistungsfreien Kalenderjahr. Der Versicherer schließt zuerst sein Geschäftsjahr ab, dann beschließt er die Höhe der erfolgsabhängigen Rückerstattung. Die Auszahlung oder Verrechnung mit dem laufenden Beitrag folgt meist zwischen Mai und September, häufig im Juni oder Juli. Den genauen Termin nennt Dir Dein Versicherer im Frühjahr schriftlich. Für ein leistungsfreies Jahr 2026 kommt das Geld also 2027.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
In der Regel vier: Dein Vertrag hat das ganze Kalenderjahr bestanden, Du hast für dieses Jahr keine Rechnungen bei der PKV eingereicht, alle Beiträge sind bezahlt und der Vertrag besteht am Auszahlungstermin noch. Dazu muss Dein Tarif eine Rückerstattung überhaupt vorsehen. Manche Tarife stellen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ausdrücklich unschädlich, das steht in den Tarifbedingungen.
Verliere ich die Beitragsrückerstattung, wenn ich Beihilfe beantrage?
Nein. Die Beihilfe zahlt Dein Dienstherr, die Rückerstattung Deine private Krankenversicherung. Beide Töpfe sind getrennt und wissen nichts voneinander. Du kannst also jede Rechnung bei der Beihilfestelle einreichen und nur den PKV-Anteil selbst tragen. Genau deshalb lohnt sich das Behalten kleiner Rechnungen für Beamte häufiger als für Angestellte: Bei 50 % Beihilfe trägt die PKV nur die Hälfte, bei 70 % nur 30 % der Rechnung.
Zählen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen als Leistung?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife stellen Vorsorge und Impfungen ausdrücklich rückerstattungsunschädlich, andere rechnen jede eingereichte Rechnung an. Sieh vor dem Einreichen in Deinen Tarifbedingungen nach oder frag uns. Wichtig: Aus Angst um die Rückerstattung auf Vorsorge zu verzichten, wäre die falsche Sparstelle.
Muss ich die Beitragsrückerstattung versteuern?
Nicht direkt, aber sie wirkt über die Steuererklärung: Deine PKV-Beiträge zur Basisabsicherung setzt Du als Sonderausgaben ab. Erstattete Beiträge mindern diesen Abzug im Jahr der Auszahlung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Der Versicherer meldet die Erstattung elektronisch an das Finanzamt. Bei 35 % Grenzsteuersatz bleiben von 840 € Rückerstattung rund 546 € netto. Diesen Effekt rechnet der Rechner auf dieser Seite mit ein.
Was passiert mit der Rückerstattung, wenn ich kündige oder den Versicherer wechsle?
Die meisten Tarifbedingungen verlangen, dass der Vertrag am Auszahlungstermin noch besteht. Wer zum Jahresende kündigt, verliert die Rückerstattung für das letzte Jahr dann in der Regel. Ein Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft nach § 204 VVG ist meist unschädlich. Vor einem Wechsel lohnt der Blick in die Bedingungen und auf den Termin, im Zweifel ein Vertragsjahr später wechseln.
Kann ich Rechnungen später nachreichen, wenn ich mich umentscheide?
Ja, Erstattungsansprüche gegen die PKV verjähren erst nach drei Jahren (§ 195 BGB). Deshalb solltest Du Rechnungen nie wegwerfen. Reichst Du für ein Jahr nachträglich ein, für das Du schon eine Rückerstattung bekommen hast, verrechnet der Versicherer sie oder fordert sie zurück. Die Entscheidung ist also umkehrbar, aber nicht kostenlos. Rechne vor dem Nachreichen mit dem Rechner auf dieser Seite nach.
Bekomme ich als Beamtenanwärter auch eine Beitragsrückerstattung?
Viele Anwärter- und Ausbildungstarife sehen eine Rückerstattung vor, oft mit derselben Staffel wie der Volltarif. Weil der Beitrag im Anwärtertarif niedrig ist, ist die Rückerstattung in Euro entsprechend klein, oft nur zweistellig bis niedrig dreistellig. Die Logik bleibt aber gleich, und die leistungsfreien Jahre aus der Anwärterzeit zählen bei manchen Tarifen für die Staffel im späteren Volltarif weiter.
Ist ein Tarif mit hoher Beitragsrückerstattung automatisch der bessere?
Nein. Eine hohe erfolgsabhängige Rückerstattung ist nicht garantiert und kann in schlechten Jahren ausfallen. Sie eignet sich, um einen schwachen Tarif optisch günstig zu rechnen. Vergleiche zuerst Leistungen, Beihilfekonformität und Beitragsstabilität. Die Rückerstattung ist die Kür, nicht die Pflicht. Im Vergleich zählt höchstens der garantierte Teil.

Rechtsgrundlagen: § 150 VAG (Rückstellung für Beitragsrückerstattung), § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4b EStG (Sonderausgaben, Erstattungen), § 10 Abs. 2a EStG (elektronische Meldung), § 195 BGB (Verjährung), § 204 VVG (Tarifwechsel). Stand: September 2026. Die Regeln Deines Tarifs stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Tarif. Kurzdefinition im Beamten-Lexikon.

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