Diese Frage kommt in fast jeder Beratung — deshalb starten wir hier eine Runde dazu.
Kurz die Ausgangslage: Mit der Verbeamtung auf Widerruf hast Du Anspruch auf Beihilfe. Beim Bund und in den meisten Ländern übernimmt sie 50 % Deiner Krankheitskosten, in Hessen für Anwärter 70 %. Den Rest sicherst Du in der privaten Krankenversicherung ab, meist über einen günstigen Anwärtertarif. In unserer Vergleichsanalyse vom 13.08.2026 (Musterfall Bund, 50 % Beihilfe, inklusive Pflegepflichtversicherung) lagen zehn Anwärtertarife zwischen rund 81 und 145 € im Monat.
Bleibst Du gesetzlich versichert, zahlst Du den Beitrag grundsätzlich allein — es sei denn, Dein Land zahlt die pauschale Beihilfe als Zuschuss, etwa Hamburg, Berlin oder Niedersachsen. Wichtig: Diese Wahl lässt sich später kaum rückgängig machen.
Wie habt Ihr entschieden — und was war für Euch der entscheidende Punkt? Familie, Gesundheit, Bundesland?
Mehr Hintergrund: https://www.beamten-starter.de/pkv-beamtenanwaerter.html
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Ramon Heinze ist Berater der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99). Für Deine Situation: kostenloser Beamten-Check.