Die Rechnung kommt, und dann? Bei Beamten läuft die Erstattung über zwei Wege: Einen Teil zahlt die Beihilfe, den Rest die private Krankenversicherung. Beide brauchen die Rechnung, und viele reichen inzwischen per App ein — beim Bund zum Beispiel über die App „Beihilfe Bund“, in Niedersachsen über das Online-Verfahren der NLBV.
Achte auf die Fristen: Beim Bund kannst Du Aufwendungen bis zu drei Jahre nach dem Rechnungsdatum geltend machen (§ 54 BBhV), in Nordrhein-Westfalen gilt eine Frist von 24 Monaten. In anderen Ländern ist sie teils kürzer — im Zweifel bei Deiner Beihilfestelle nachfragen.
Uns interessiert:
- Auf welchem Weg reicht Ihr ein, und welche Beihilfestelle ist für Euch zuständig?
- Wie lange dauert es bei Euch vom Einreichen bis zum Bescheid?
- Sammelt Ihr Rechnungen, oder reicht Ihr jede einzeln ein?
Schritt für Schritt erklärt: https://www.beamten-starter.de/ratgeber-beihilfeantrag.html
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Ramon Heinze ist Berater der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99). Für Deine Situation: kostenloser Beamten-Check.