Im Herbst verschicken viele private Krankenversicherer ihre Anpassungsschreiben. Der PKV-Verband hat am 6. Oktober 2026 angekündigt, dass ein großer Teil der Privatversicherten zum Jahreswechsel mit Erhöhungen rechnen muss.
Was Du wissen solltest:
- Die Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam (§ 203 Abs. 5 VVG).
- Ab Zugang des Schreibens hast Du zwei Monate Zeit für eine Sonderkündigung (§ 205 Abs. 4 VVG). Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer bedeutet aber eine neue Gesundheitsprüfung, und Deine Alterungsrückstellungen gehen höchstens teilweise mit.
- Deshalb lohnt sich zuerst der Blick auf den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG).
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Wie hoch fällt die Erhöhung bei Euch aus? Wenn Ihr mögt, schreibt Versicherer und Prozent dazu — aber bitte keine Vertrags- oder Versicherungsnummern.
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Ramon Heinze ist Berater der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99). Für Deine Situation: kostenloser Beamten-Check.