Bund

Amtsangemessene Alimentation beim Bund

Der Bund arbeitet an einem eigenen Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation. Hier steht, was im Entwurf steht, wo das Verfahren hängt und für welche Jahre Nachzahlungen vorgesehen sind.

Zum Beamten-Check

Das Wichtigste in Kürze

  • Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums liegt seit dem 14. April 2026 vor, beschlossen ist er nicht
  • Umgesetzt werden sollen die BVerfG-Beschlüsse vom 4. Mai 2020 und vom 17. September 2025
  • 3,0 % rückwirkend zum 1. April 2025 werden bereits als Abschlag gezahlt, mindestens 2,8 % folgen zum 1. Mai 2026
  • Nachzahlungen für 2021 bis April 2026 automatisch, für 2017 bis 2020 nur bei eingelegtem Rechtsbehelf
  • Kernstück der Reform: die Stufe 1 aller Besoldungsgruppen entfällt
  • Nächster Schritt: Kabinett frühestens im September 2026

Stand: 3. August 2026. Der Sachstand ändert sich laufend — aktuelle Meldungen findest Du in unseren News für Beamte.

Der Maßstab

Woran sich jede Besoldung seit September 2025 messen lassen muss

Das Alimentationsprinzip ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz: Dein Dienstherr schuldet Dir einen Lebensunterhalt, der Deinem Amt angemessen ist. Was „angemessen" bedeutet, war jahrzehntelang unscharf.

Mit dem Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 5/18) zur Berliner Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht das geändert. Die Mindestalimentation bemisst sich seither nicht mehr am Grundsicherungsniveau, sondern an der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Formal betraf die Entscheidung nur Berlin — der Maßstab gilt aber für Bund und alle Länder.

Genau deshalb überarbeiten gerade fast alle Dienstherren ihre Besoldungsgesetze. Die Verfahren stehen dabei an sehr unterschiedlichen Stellen.

Kurz gesagt

  • Maßstab ist die Prekaritätsschwelle: 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens
  • Gilt für Bund und alle 16 Länder, nicht nur für Berlin
  • Betroffen sind auch Versorgungsempfänger
  • Ansprüche verlangen in der Regel eine eigene, fristgerechte Geltendmachung

Grundlagen und Länderüberblick →

Sachstand

Wo das Verfahren beim Bund gerade steht

Referentenentwurf liegt seit dem 14. April 2026 vor

Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2025 und 2026 und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vorgelegt. Er setzt die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 und vom 17. September 2025 um.

Das Kabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen

Das Verfahren steckt seit Monaten im Ministerium. Die Reform soll erst nach der Sommerpause fortgesetzt werden; der überarbeitete Entwurf soll frühestens im September 2026 ins Kabinett gehen. Der Bundestag ist noch gar nicht befasst.

Die Erhöhung fließt trotzdem schon

3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 werden Bundesbeamten bereits als monatlicher Abschlag ausgezahlt, dazu kommen mindestens 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026.

Strukturell die größte Änderung: Stufe 1 entfällt

Die Stufe 1 aller Besoldungsgruppen soll wegfallen — wer neu in den Bundesdienst eintritt, startet dann direkt in der bisherigen Stufe 2. Außerdem sollen die Stufenabstände vereinheitlicht und die Familienzuschläge auf ein Zweiverdienermodell umgestellt werden.

Nachzahlungen

Für welche Jahre der Bund nachzahlen will

Der Entwurf unterscheidet danach, ob Du seinerzeit einen Rechtsbehelf eingelegt hast. Das ist der praktisch wichtigste Punkt des ganzen Vorhabens:

ZeitraumNachzahlung vorgesehenVoraussetzung
2017 bis 2019janur bei eingelegtem Rechtsbehelf
2020janur bei Widerspruch oder Klage
2021 bis April 2026jaautomatisch, ohne Rechtsbehelf

Das Bundesinnenministerium schätzt die rückwirkenden Kosten für die zurückliegenden Jahre intern auf rund 1,2 Milliarden Euro. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, ist all das ein Entwurf — Beträge und Abgrenzungen können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Quellen: BMI, Gesetzgebungsverfahren · ver.di zum Gesetzentwurf

Was das für Deine Absicherung heißt

Deine Bezüge sind die Rechengrundlage für fast alles

Beim Bund liegt der Beihilfebemessungssatz unverändert bei 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent für Versorgungsempfänger und 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder. Was sich ändert, ist die Bezugsgröße darunter: die Höhe Deiner Bezüge.

Das ist kein Nebenschauplatz: Deine Bruttobezüge bestimmen, wie hoch Dein Ruhegehalt später ausfällt, wie groß die Lücke bei Dienstunfähigkeit ist und welchen Bedarf eine Absicherung überhaupt decken muss. Steigen die Bezüge spürbar oder kommt eine Nachzahlung, stimmt die vor Jahren einmal gewählte Absicherungshöhe oft nicht mehr.

Und noch ein Punkt, den viele übersehen: Rückwirkende Nachzahlungen kommen als Einmalbetrag. Das ist der günstigste Moment, eine bekannte Lücke zu schließen — statt den Betrag im Alltag versickern zu lassen.

Wir sind Versicherungsmakler, keine Rechtsberater

Auf dieser Seite ordnen wir den Sachstand ein — wir leisten keine Rechtsberatung und stellen bewusst kein Musterschreiben bereit. Ob und wie Du Ansprüche geltend machst, klärst Du mit Deiner Gewerkschaft oder Deinem Berufsverband, einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Deinem Personalrat. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und Bescheide.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ist die Besoldung beim Bund verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2025 zur Berliner Besoldung entschieden und dabei den Maßstab für alle Dienstherren verschärft. Der Bund reagiert darauf mit einem eigenen Gesetzentwurf, der ausdrücklich die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation zum Ziel hat und Nachzahlungen für zurückliegende Jahre vorsieht. Beschlossen ist dieses Gesetz bislang nicht.
Wann kommt das neue Bundesbesoldungsgesetz?
Ein Termin steht nicht fest. Der Referentenentwurf liegt seit dem 14. April 2026 vor, das Verfahren wurde aber auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Der überarbeitete Entwurf soll frühestens im September 2026 ins Kabinett gehen; danach folgt erst das parlamentarische Verfahren.
Bekomme ich als Bundesbeamter automatisch eine Nachzahlung?
Nach dem Entwurf sollen die Jahre 2021 bis April 2026 automatisch nachgezahlt werden, also ohne dass Du dafür seinerzeit Widerspruch eingelegt haben musst. Für die Jahre 2017 bis 2019 und für 2020 ist eine Nachzahlung dagegen nur vorgesehen, wenn Du einen Rechtsbehelf eingelegt hattest. Verbindlich wird das erst mit dem beschlossenen Gesetz.
Was bedeutet der Wegfall der Stufe 1 für Berufsanfänger?
Wer neu in den Bundesdienst eintritt, würde nach dem Entwurf direkt in der bisherigen Stufe 2 starten statt in Stufe 1. Das hebt das Einstiegsgehalt spürbar an. Für Anwärterinnen und Anwärter ändert sich am Anwärtergrundbetrag dadurch nichts — der wird gesondert festgesetzt.
Sollte ich für 2026 Widerspruch einlegen?
Das ist eine Rechtsfrage, die wir als Versicherungsmakler nicht beantworten dürfen. Grundsätzlich gilt: Ansprüche auf höhere Besoldung werden in der Regel nur für das Jahr berücksichtigt, in dem Du sie geltend machst. Gewerkschaften wie der dbb stellen dafür Musterschreiben bereit. Sprich mit Deiner Gewerkschaft, Deinem Personalrat oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Was hat die Besoldung mit meiner Krankenversicherung zu tun?
Direkt nichts — der Beihilfebemessungssatz hängt nicht an der Höhe Deiner Bezüge. Indirekt sehr viel: Deine Bezüge bestimmen Dein späteres Ruhegehalt, die Lücke bei Dienstunfähigkeit und den finanziellen Spielraum für Deinen Versicherungsschutz. Nach jeder Besoldungsrunde lohnt der Blick, ob die abgesicherten Beträge noch passen.

Passt Deine Absicherung noch zu Deinen Bezügen?

Im Beamten-Check gehen wir in sechs Schritten durch, was Du wirklich brauchst und was Du Dir sparen kannst. Kostenlos, an keine Gesellschaft gebunden.

Zum Beamten-Check
Weiterlesen

Passt dazu