Berlin

Amtsangemessene Alimentation in Berlin

Berlin ist der Ausgangsfall des Karlsruher Beschlusses. Wer für 2008 bis 2020 nachgezahlt bekommt, warum für 2026 kein Widerspruch nötig ist und wo das Reparaturgesetz hängt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • BVerfG-Beschluss vom 17. September 2025: Berliner Besoldung A 2008 bis 2020 zu rund 95 % verfassungswidrig
  • Neuregelung muss bis zum 31. März 2027 stehen — das Reparaturgesetz liegt noch nicht vor
  • Nachzahlung für 2008 bis 2020 nur mit Widerspruch: rund 40.000 Beamte, etwa 100.000 Widersprüche
  • Finanzsenator Evers (28. August 2026): rund 1,2 Milliarden Euro, Bearbeitung über Jahre
  • Senat (15. September 2026): für 2026 kein Widerspruch nötig, Nachzahlung von Amts wegen
  • Laufende Anpassung: +3,8 % ab 1. April 2026, +2,0 % ab 1. März 2027

Stand: 18. September 2026. Der Sachstand ändert sich laufend — aktuelle Meldungen findest Du in unseren News für Beamte.

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Der Maßstab

Woran sich jede Besoldung seit September 2025 messen lassen muss

Das Alimentationsprinzip ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz: Dein Dienstherr schuldet Dir einen Lebensunterhalt, der Deinem Amt angemessen ist. Was „angemessen" bedeutet, war jahrzehntelang unscharf.

Mit dem Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 5/18) zur Berliner Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht das geändert. Die Mindestalimentation bemisst sich seither nicht mehr am Grundsicherungsniveau, sondern an der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Formal betraf die Entscheidung nur Berlin — der Maßstab gilt aber für Bund und alle Länder.

Genau deshalb überarbeiten gerade fast alle Dienstherren ihre Besoldungsgesetze. Die Verfahren stehen dabei an sehr unterschiedlichen Stellen.

Kurz gesagt

  • Maßstab ist die Prekaritätsschwelle: 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens
  • Gilt für Bund und alle 16 Länder, nicht nur für Berlin
  • Betroffen sind auch Versorgungsempfänger
  • Ansprüche verlangen in der Regel eine eigene, fristgerechte Geltendmachung

Grundlagen und Länderüberblick →

Sachstand

Wo das Verfahren in Berlin gerade steht

17. September 2025: Karlsruhe kippt die Berliner Besoldung 2008 bis 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldung der Berliner Landesbeamten der Besoldungsordnung A für die Jahre 2008 bis 2020 weit überwiegend — rund 95 Prozent der geprüften Fälle — für verfassungswidrig erklärt (2 BvL 20/17 u. a.). Der Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2027 eine verfassungskonforme Regelung schaffen.

Laufende Anpassung: +3,8 Prozent seit April 2026

Unabhängig vom Reparaturgesetz steigen die Bezüge zum 1. April 2026 um 3,8 Prozent (2,8 Prozent aus dem Tarifabschluss plus 1,0 Prozent aus 2028 vorgezogen) und zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent. Die Auszahlung lief mit den Augustbezügen 2026.

15. September 2026: Für 2026 ist kein Widerspruch nötig

Der Senat hat auf Vorschlag von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen, dass eine Nachzahlung für das Jahr 2026 auch ohne Widerspruch rückwirkend und von Amts wegen erfolgt — für Beamte, Richter, Staatsanwälte und Versorgungsempfänger.

Das Reparaturgesetz liegt noch nicht vor

Welche Fälle und welche Beträge nachgezahlt werden, entscheidet das Abgeordnetenhaus im Gesetzgebungsverfahren zum Besoldungsreparaturgesetz. Einen verlässlichen Zeitplan gibt es nicht; die Frist aus Karlsruhe endet am 31. März 2027.

Rund 100.000 Widersprüche warten — geschätzt 1,2 Milliarden Euro

Für 2008 bis 2020 erhalten nach heutigem Stand nur diejenigen eine Nachzahlung, die seinerzeit Widerspruch eingelegt haben: rund 40.000 Beamtinnen und Beamte mit etwa 100.000 Widersprüchen. Finanzsenator Evers bezifferte die Kosten am 28. August 2026 vor dem Abgeordnetenhaus auf rund 1,2 Milliarden Euro — die Finanzverwaltung war zunächst von etwa 500 Millionen ausgegangen. Die Bearbeitung könne Jahre dauern.

Einordnung

Berlin ist der Ausgangsfall — und hat den weitesten Weg

Der Beschluss vom 17. September 2025 betraf formal nur Berlin. Karlsruhe stellte dabei die Prekaritätsschwelle als neuen Maßstab auf: Die Mindestbesoldung muss 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Verletzt war das in Berlin je nach Jahr bis hinauf zur Besoldungsgruppe A 11 — 2008/2009 bei A 2 bis A 9, 2010 bis 2015 bei A 4 bis A 10, 2016 bis 2020 bei A 4 bis A 11.

Die Folge ist ein zweigeteiltes Verfahren. Für die Vergangenheit 2008 bis 2020 geht es um Nachzahlungen, die nach heutigem Stand nur Widerspruchsführer bekommen; das Reparaturgesetz muss bis Ende März 2027 stehen, der Senat hat bislang keinen belastbaren Zeitplan genannt. Für die Gegenwart hat der Senat am 15. September 2026 immerhin klargestellt, dass für 2026 niemand einen Widerspruch braucht — Nachzahlungen kommen von Amts wegen.

Offen bleibt, was mit den Jahren 2021 bis 2025 passiert und ob Gerichte die Nachzahlung für die Vergangenheit später auch auf Beamte ohne Widerspruch ausdehnen. Beides entscheidet sich frühestens mit dem Gesetz.

Berlin auf einen Blick

  • BVerfG 17. September 2025: Besoldung A 2008 bis 2020 zu rund 95 % verfassungswidrig
  • Frist für die Neuregelung: 31. März 2027 — Reparaturgesetz liegt noch nicht vor
  • Nachzahlung 2008 bis 2020 nur mit Widerspruch: rund 40.000 Beamte, etwa 100.000 Widersprüche
  • Geschätzte Kosten: rund 1,2 Milliarden Euro (Evers, 28. August 2026)
  • 2026: kein Widerspruch nötig, Nachzahlung von Amts wegen (Senat, 15. September 2026)
  • +3,8 % ab 1. April 2026, +2,0 % ab 1. März 2027

Quellen: BVerfG, Pressemitteilung 105/2025 · Senatskanzlei Berlin, 15. September 2026 · LTO zur Aussage von Finanzsenator Evers · einfachverbeamtet.de

Was das für Deine Absicherung heißt

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Berlin bietet die pauschale Beihilfe an und erhebt keine Kostendämpfungspauschale — Details unter Beihilfe in Berlin. Gerade wenn eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich im Raum steht, lohnt es sich, vorher zu wissen, welche Lücke sie schließen soll.

Das ist kein Nebenschauplatz: Deine Bruttobezüge bestimmen, wie hoch Dein Ruhegehalt später ausfällt, wie groß die Lücke bei Dienstunfähigkeit ist und welchen Bedarf eine Absicherung überhaupt decken muss. Steigen die Bezüge spürbar oder kommt eine Nachzahlung, stimmt die vor Jahren einmal gewählte Absicherungshöhe oft nicht mehr.

Und noch ein Punkt, den viele übersehen: Rückwirkende Nachzahlungen kommen als Einmalbetrag. Das ist der günstigste Moment, eine bekannte Lücke zu schließen — statt den Betrag im Alltag versickern zu lassen.

Wir sind Versicherungsmakler, keine Rechtsberater

Auf dieser Seite ordnen wir den Sachstand ein — wir leisten keine Rechtsberatung und stellen bewusst kein Musterschreiben bereit. Ob und wie Du Ansprüche geltend machst, klärst Du mit Deiner Gewerkschaft oder Deinem Berufsverband, einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Deinem Personalrat. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und Bescheide.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was hat das Bundesverfassungsgericht zur Berliner Besoldung entschieden?
Mit Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) hat es die Besoldung der Berliner Landesbeamten der Besoldungsordnung A für 2008 bis 2020 weit überwiegend für verfassungswidrig erklärt — rund 95 Prozent der geprüften Fälle. Neuer Maßstab ist die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2027 nachbessern.
Bekomme ich in Berlin eine Nachzahlung für 2008 bis 2020?
Nach heutigem Stand nur, wenn Du für die betreffenden Jahre Widerspruch eingelegt hattest. Rund 40.000 Beamtinnen und Beamte mit etwa 100.000 Widersprüchen warten darauf. Welche Fälle und Beträge nachgezahlt werden, legt das Abgeordnetenhaus im Reparaturgesetz fest; Finanzsenator Evers rechnet mit rund 1,2 Milliarden Euro und einer Bearbeitung über Jahre.
Muss ich in Berlin für 2026 Widerspruch einlegen?
Nein. Der Senat hat am 15. September 2026 beschlossen, dass eine Nachzahlung für 2026 auch ohne Widerspruch rückwirkend und von Amts wegen erfolgt — für Beamte, Richter, Staatsanwälte und Versorgungsempfänger. Für frühere Jahre gilt das nicht; ob Du dort etwas tun musst, klärst Du mit Gewerkschaft, Personalrat oder einer Fachanwältin für Verwaltungsrecht.
Wann kommt das Berliner Reparaturgesetz?
Ein Termin steht nicht fest; die Finanzverwaltung nennt keinen belastbaren Zeitplan. Die Frist aus Karlsruhe endet am 31. März 2027. Nachzahlungen für die Vergangenheit werden deshalb nicht vor 2027 erwartet.
Um wie viel ist die Besoldung in Berlin 2026 gestiegen?
Um 3,8 Prozent zum 1. April 2026 — 2,8 Prozent aus dem Tarifabschluss plus 1,0 Prozent, die aus 2028 vorgezogen wurden. Zum 1. März 2027 folgen weitere 2,0 Prozent. Ausgezahlt wurde mit den Augustbezügen 2026.
Was hat die Besoldung mit meiner Krankenversicherung zu tun?
Direkt nichts — der Beihilfebemessungssatz hängt nicht an der Höhe Deiner Bezüge. Indirekt viel: Deine Bezüge bestimmen Ruhegehalt, DU-Lücke und den Spielraum für Deine Absicherung. Eine Nachzahlung kommt als Einmalbetrag — der beste Moment, eine bekannte Lücke zu schließen.

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