Krankenversicherung

ARAG-Beitragserhöhung: Was Beamte und Anwärter jetzt wissen müssen

Post von der ARAG, der Beitrag steigt? Hier findest Du die Einordnung ohne Panikmache: was hinter der Anpassung steckt, welche Rechte Du hast — und wie Du in der richtigen Reihenfolge reagierst, statt vorschnell zu kündigen.

Aktualisiert: August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
  • Wie stark Dein Tarif betroffen ist, steht allein in Deinem Anpassungsschreiben — eine offizielle Durchschnittszahl je Gesellschaft gibt es nicht.
  • Branchenweit steigen die Beiträge zum 1. Januar 2026 für rund 60 % der Versicherten um durchschnittlich 13 % (Quelle: PKV-Verband, Stand August 2026).
  • Erster Hebel: der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb der ARAG — Alterungsrückstellungen bleiben, keine neue Gesundheitsprüfung.
  • Sonderkündigungsrecht: zwei Monate ab Zugang der Mitteilung (§ 205 Abs. 4 VVG) — aber nie kündigen, bevor der Anschluss steht.

Beitragsanpassungen sind kein ARAG-Phänomen, sondern betreffen 2026 die gesamte Branche: Gestiegene Krankenhaus-, Pflege- und Arzneimittelkosten zwingen die Versicherer zur Neukalkulation — geprüft und freigegeben von einem Treuhänder (§ 203 VVG). Die Hintergründe und alle Marktzahlen findest Du im Ratgeber PKV-Beitragserhöhung 2026. Hier geht es um Deine konkreten Optionen bei der ARAG.

Die ARAG im Beamten-Segment

Das ARAG-Paket kombiniert den Kompakttarif BeihilfeBest A 50, die Klinikbausteine inklusive Einbettzimmer, die Restkosten-Ergänzung BeihilfeErgänzungBest und die Pflegepflicht PVB.

  • Musterfall-Beitrag Anwärter: 100,93 € im Monat (Anwärter, Jahrgang 2000, 50 % Beihilfe Bund, Beginn 09/2026, inkl. Pflegepflicht; Stand: 08/2026 aus unserer Vergleichsanalyse).
  • Stärken: Erstattung über GOÄ-/GOZ-Höchstsatz (ambulant, stationär, Zahn), Einbettzimmer versichert.
  • Grenzen: Kein Optionsrecht im Anwärtertarif, Auslandsschutz drei Monate, Tarifdauer maximal fünf Jahre.

Den kompletten Check des Anwärter-Pakets mit allen Leistungsdetails findest Du unter ARAG für Beamtenanwärter.

Deine Schritte nach dem Erhöhungsschreiben

  1. Schreiben prüfen, Frist notieren: Wann wird die Anpassung wirksam? Ab Zugang läuft die Zwei-Monats-Frist des Sonderkündigungsrechts (§ 205 Abs. 4 VVG). Nichts überstürzen — aber die Frist kennen.
  2. Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen: Gibt es bei der ARAG gleichartige Tarife, die günstiger kalkuliert sind? Alterungsrückstellungen und Gesundheitsstatus nimmst Du vollständig mit. So funktioniert der Tarifwechsel.
  3. Bausteine und Selbstbehalt gegen den Bedarf stellen: Passt der Tarif noch zu Beihilfesatz und Lebenssituation? Vorsicht beim Selbstbehalt — die Beihilfe erstattet ihn nicht.
  4. Schreiben an uns senden: Foto oder PDF genügt — wir ordnen Deine Zahl ein und stellen Dir alle Optionen schwarz auf weiß nebeneinander. Kostenfrei, ohne Erfolgshonorar: zum Tarifcheck.

Wechseln oder bleiben?

Ein Wechsel weg von der ARAG ist die letzte Option, nicht die erste: Beim Versichererwechsel bleiben die Alterungsrückstellungen größtenteils zurück, und der neue Versicherer stellt Gesundheitsfragen. Für junge Anwärter kann sich ein Wechsel rechnen, ab der Lebensmitte nur noch in Ausnahmefällen. Die ehrliche Antwort gibt es erst nach dem Rechnen — und manchmal lautet sie: bleiben und intern wechseln. Auch das sagen wir Dir klar.

Kurz gesagt: Erst die Frist sichern, dann die §-204-Optionen innerhalb der ARAG prüfen, zuletzt über einen Wechsel nachdenken. Schick uns Dein Erhöhungsschreiben — die Einordnung kostet Dich nichts.

Häufige Fragen

Wie stark erhöht die ARAG die Beiträge 2026?
Eine offizielle Durchschnittszahl je Gesellschaft gibt es nicht — Beitragsanpassungen sind tarif- und altersgruppenindividuell, und die ARAG veröffentlicht wie die meisten Versicherer keine Gesamtwerte. Verbindlich ist allein Dein persönliches Anpassungsschreiben. Zur Einordnung: Zum 1. Januar 2026 steigen die PKV-Beiträge branchenweit für rund 60 Prozent der Versicherten um durchschnittlich 13 Prozent (Quelle: PKV-Verband). Schick uns Dein Schreiben — wir ordnen Deine Zahl kostenfrei ein.
Kann ich innerhalb der ARAG in einen günstigeren Tarif wechseln?
Ja. Nach § 204 VVG hast Du das Recht, in jeden gleichartigen Tarif der ARAG zu wechseln — mit voller Mitnahme Deiner Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung, solange der Zieltarif keine Mehrleistungen enthält. Für Beamte gilt zusätzlich: Der Zieltarif muss beihilfekonform zu Deinem Beihilfesatz sein. Wir prüfen die Tariflandschaft kostenfrei.
Habe ich bei der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, nach § 205 Abs. 4 VVG kannst Du binnen zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Aber: Als Beamter brauchst Du lückenlos beihilfekonformen Schutz (Versicherungspflicht), beim neuen Versicherer wartet eine Gesundheitsprüfung, und die Alterungsrückstellungen bleiben größtenteils zurück. Deshalb gilt: erst alle Optionen prüfen, dann entscheiden.
Mein ARAG-Anwärtertarif läuft maximal fünf Jahre — was kommt danach?
Nach spätestens fünf Jahren (oder mit dem Ende des Anwärterstatus) geht es in den Volltarif — und der wird nach dann gültiger Kalkulation berechnet. Wer ein langes Referendariat, eine Wartezeit auf die Planstelle oder einen zweiten Vorbereitungsdienst vor sich hat, sollte diese Frist im Blick behalten und den Übergang früh planen, statt sich vom ersten Volltarif-Beitrag überraschen zu lassen.
Schreiben bekommen?

Wir prüfen Deine ARAG-Erhöhung — kostenfrei.

Tarifwechsel-Optionen, Bausteine, Fristen: Du bekommst alle Möglichkeiten schwarz auf weiß und eine ehrliche Empfehlung — auch wenn sie „alles lassen wie es ist“ lautet.

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Ramon Heinze, Versicherungsmakler und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Versicherungsmakler · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.