PKV-Wechsel-Rechner: Wann kannst Du als Beamter wechseln?
Von der gesetzlichen Kasse in die PKV, vom Anwärtertarif in den Volltarif oder zu einer anderen Gesellschaft: Jeder Weg hat eigene Fristen und eigene Fallen. Gib Deine Ausgangslage ein — der Rechner nennt Dir den frühesten Wechseltermin, bis wann die Kündigung vorliegen muss und was Du vorher unbedingt klären solltest.
- GKV → PKV: Als Beamter bist Du versicherungsfrei. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft kündigst Du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V) — wirksam nur mit Nachweis der neuen PKV. Bei der Ernennung endet eine Pflicht- oder Familienversicherung von selbst.
- PKV → anderer Versicherer: Ordentlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres (meist 30. September zum 31. Dezember), nach einer Beitragserhöhung binnen zwei Monaten zum Wirksamkeitstermin (§ 205 VVG). Ohne Nachweis der Folgeversicherung ist jede Kündigung unwirksam.
- Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG geht jederzeit — mit allen Alterungsrückstellungen und ohne Gesundheitsprüfung für den bisherigen Umfang. Fast immer der erste Hebel.
- Fallen beim Anbieterwechsel: neue Gesundheitsprüfung, Alterungsrückstellungen nur als Übertragungswert (Verträge ab 2009, Basistarif-Niveau), höheres Eintrittsalter, ggf. neue Wartezeiten.
- Öffnungsaktion: nur in den ersten sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses. Ab 55 ist der Weg zurück in die GKV endgültig zu.
Deine Ausgangslage
Deine persönliche Checkliste
Aus Deinen Angaben abgeleitet — was vor dem Wechsel geklärt sein sollte.
Welcher Wechsel ist Deiner?
„PKV wechseln“ meint vier ganz verschiedene Vorgänge. Bevor Du kündigst, solltest Du wissen, in welchem Du steckst — denn Fristen, Gesundheitsprüfung und Alterungsrückstellungen unterscheiden sich grundlegend.
GKV → PKV § 175 Abs. 4 SGB V
Beamte sind versicherungsfrei. Die freiwillige Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung — nur mit Nachweis der PKV. Pflicht- und Familienversicherung enden bereits mit der Ernennung. Vorher Antrag stellen, idealerweise acht Wochen davor.
Anwärtertarif → Volltarif vertragliches Umwandlungsrecht
Mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes läuft der Ausbildungstarif aus und wird beim selben Versicherer umgestellt: keine Kündigung, keine neuen Gesundheitsfragen, aber ein deutlich höherer Beitrag. Die Ernennung aktiv melden — was sich ändert.
Tarifwechsel intern § 204 VVG
Jederzeit in jeden gleichartigen Tarif Deines Versicherers, mit allen Alterungsrückstellungen und ohne Gesundheitsprüfung für den bisherigen Umfang. Nach einer Beitragserhöhung fast immer der erste und beste Hebel — so läuft er ab.
PKV → anderer Versicherer § 205 VVG
Drei Monate Frist zum Ende des Versicherungsjahres oder zwei Monate nach einer Beitragserhöhung. Dafür neue Gesundheitsprüfung, höheres Eintrittsalter und nur ein Teil der Alterungsrückstellungen als Übertragungswert. Lohnt sich meist nur in den ersten Jahren.
Kündigungsfristen beim PKV-Wechsel für Beamte
Die Regeln, mit denen der Rechner arbeitet — mit Rechtsgrundlage, damit Du sie im Versicherungsschein und im Gesetz nachlesen kannst.
| Ausgangslage | Rechtsgrundlage | Frist | Wechsel wirksam |
|---|---|---|---|
| Freiwillig gesetzlich versichert (Beamter, Anwärter) | § 175 Abs. 4 SGB V | Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats | Nur mit Nachweis der neuen PKV bei der Kasse |
| Pflichtversichert, Ernennung steht bevor | § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 188 Abs. 4 SGB V | Pflichtmitgliedschaft endet mit der Ernennung; Austritt aus der Anschlussversicherung binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse | Ab dem Tag der Ernennung — mit Nachweis der PKV |
| Familienversichert, Ernennung steht bevor | § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V | Familienversicherung endet mit der Ernennung (Versicherungsfreiheit) | Ab dem Tag der Ernennung |
| PKV → anderer Versicherer, ordentlich | § 205 Abs. 1 VVG | Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres; Mindestvertragsdauer bis zu zwei Jahre | Zum Versicherungsjahresende — Nachweis der Folgeversicherung binnen zwei Monaten (Abs. 6) |
| PKV → anderer Versicherer, nach Beitragserhöhung | § 205 Abs. 4 VVG | Zwei Monate nach Zugang der Erhöhungsmitteilung | Zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird |
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | § 204 Abs. 1 VVG | Keine Frist, jederzeit auf Antrag | Meist zum nächsten Monatsersten; Alterungsrückstellungen bleiben vollständig |
| Anwärtertarif → Volltarif | Tarifbedingungen (Umwandlungsrecht) | Mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes; Ernennung melden | Ab dem Tag nach dem Vorbereitungsdienst — ohne Gesundheitsprüfung |
| Öffnungsaktion (Aufnahme trotz Vorerkrankung) | Selbstverpflichtung des PKV-Verbands | Sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses | Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer |
Gesetzestexte: § 205 VVG · § 204 VVG · § 175 SGB V · § 188 SGB V. Ohne Gewähr; abweichende Vertragsbedingungen gehen vor.
Sieben Punkte, die Du vor dem PKV-Wechsel klären musst
Der Termin ist nur die halbe Antwort. Ob sich ein Wechsel lohnt, entscheidet sich an diesen Punkten — in dieser Reihenfolge.
- Nie kündigen, bevor die neue Police vorliegt. Beamte brauchen lückenlos beihilfekonformen Schutz (§ 193 Abs. 3 VVG). Ohne Nachweis der Folgeversicherung ist die Kündigung ohnehin unwirksam — und ein abgelehnter Antrag nach ausgesprochener Kündigung ist der teuerste Fehler überhaupt.
- Zuerst den internen Tarifwechsel prüfen. Nach § 204 VVG behältst Du alle Alterungsrückstellungen und Dein Eintrittsalter. Erst wenn der eigene Versicherer keinen passenden Tarif hat, lohnt der Blick auf den Markt — unser Tarifcheck rechnet beides gegeneinander.
- Gesundheitsprüfung realistisch einschätzen. Jeder neue Versicherer fragt nach Diagnosen der letzten Jahre. Bei Vorerkrankungen zuerst eine anonyme Risikovoranfrage stellen; als Beamtenanfänger die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsklausel im Blick behalten.
- Übertragungswert anfordern. Verträge ab 2009 geben beim Versichererwechsel nur den Basistarif-Anteil der Alterungsrückstellungen mit, ältere Verträge gar nichts. Der Versicherer nennt Dir den Betrag auf Anfrage — er gehört in jede Vergleichsrechnung.
- Beihilfekonformität des Zieltarifs. Der neue Tarif muss exakt zu Deinem Beihilfesatz und zur Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn passen — inklusive Beihilfeergänzung und Pflegepflichtversicherung. Bei einem Dienstherrenwechsel ändern sich die Anforderungen mit.
- Wartezeiten und Anrechnung klären. Gesetzlich gelten drei Monate allgemeine und acht Monate besondere Wartezeit (§ 197 VVG); Vorversicherungszeiten sind anzurechnen, viele Versicherer verzichten bei nahtlosem Übergang ganz. Schriftlich bestätigen lassen, bevor die alte Police endet.
- Den Rückweg kennen. Als Beamter kommst Du praktisch nicht in die GKV zurück, ab 55 gar nicht mehr (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ein Wechsel innerhalb der PKV ist deshalb kein Test — er sollte die letzte Entscheidung in dieser Frage sein. Was der Beitrag langfristig macht, zeigt unser Überblick zur Beitragsentwicklung.
PKV wechseln als Beamter — kurz beantwortet
Kann ich als Beamter jederzeit von der GKV in die PKV wechseln?
Welche Kündigungsfrist gilt für meine private Krankenversicherung?
Nehme ich meine Alterungsrückstellungen beim Wechsel mit?
Muss ich beim Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung machen?
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich vom Anwärter zum Beamten auf Probe werde?
Kann ich als Beamter wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Lass den Wechsel prüfen, bevor Du kündigst.
Wir rechnen Tarifwechsel, Übertragungswert und Marktangebote gegeneinander, prüfen die Beihilfekonformität und stellen bei Bedarf anonyme Risikovoranfragen — kostenfrei und an keine Gesellschaft gebunden. Antwort innerhalb von 24 Stunden.