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Öffnungsklausel der PKV

Öffnungsklausel: In die PKV trotz Vorerkrankung

Asthma, Rücken, Psychotherapie, Schilddrüse: Im normalen Antragsverfahren kann ein Versicherer Dich ablehnen. Als Beamtenanfänger oder Anwärter nicht. Die Öffnungsklausel garantiert Dir die Aufnahme, deckelt den Zuschlag bei 30 % und verbietet Leistungsausschlüsse. Der Haken ist die Frist: sechs Monate ab Ernennung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Öffnungsklausel ist der gängige Name für die Öffnungsaktion der PKV: eine Selbstverpflichtung von 16 Versicherern gegenüber Beamtenanfängern und Beamten auf Widerruf (Stand der PKV-Verbandsbroschüre: Januar 2026).
  • Vier Zusagen: keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen, Risikozuschlag höchstens 30 %, keine Leistungsausschlüsse, auch laufende Behandlungen sind mitversichert.
  • Frist: 6 Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses, maßgeblich ist der Antragseingang beim Versicherer. Für am 31.12.2004 bereits verbeamtete, freiwillig gesetzlich Versicherte gilt keine Frist.
  • Nicht nutzbar für Angestellte im öffentlichen Dienst, für Beamte mit pauschaler Beihilfe und für einen reinen Wechsel zwischen zwei privaten Versicherern.
  • Reihenfolge: erst anonyme Risikovoranfrage, dann gezielt beantragen. Die Öffnungsklausel bleibt das Sicherheitsnetz.
Die vier Zusagen

Was die Öffnungsklausel Dir garantiert

Im normalen Antragsverfahren entscheidet die Gesundheitsprüfung: Zuschläge nach oben offen, Ausschlüsse üblich, Ablehnung jederzeit möglich. Die Öffnungsaktion kehrt das für ein kurzes Zeitfenster um. Die teilnehmenden Gesellschaften verpflichten sich wörtlich zu vier Punkten:

  • Aufnahme trotz Vorerkrankung: Ein Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion darf wegen des Gesundheitszustands nicht abgelehnt werden, auch bei Diagnosen, die sonst als nicht versicherbar gelten.
  • Risikozuschlag höchstens 30 %: Zuschläge sind auf 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt, egal wie schwer die Diagnose wiegt.
  • Keine Leistungsausschlüsse: Der Versicherer darf einzelne Erkrankungen oder Körperregionen nicht ausnehmen. Du bekommst den vollen Tarifumfang.
  • Laufende Behandlungen mitversichert: Die übliche Klausel, dass für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn nicht geleistet wird (§ 2 Abs. 1 Satz 2 MB/KK), gilt nicht.

Ein oft übersehener Bonus: Wirst Du über die Öffnungsaktion in die private Pflegepflichtversicherung aufgenommen, wird dort kein gesundheitsabhängiger Zuschlag erhoben (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 d SGB XI).

30 %maximaler Risikozuschlag auf den Tarifbeitrag, unabhängig von der Diagnose.
6 MonateFrist ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Zählt der Antragseingang.
16Versicherer nehmen laut PKV-Verband teil (Stand Januar 2026).
0Leistungsausschlüsse und keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen.
Erst anonym prüfen: Oft nimmt Dich eine Gesellschaft auch ohne Zuschlag. Deshalb stellen wir zuerst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Die Öffnungsklausel bleibt das Netz, falls es anders kommt.
Die Frist

Sechs Monate: Wann Deine Frist beginnt

Maßgeblich ist immer der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der gewünschte Versicherungsbeginn. Wer am letzten Tag beantragt, riskiert eine Lücke zwischen gesetzlicher und privater Versicherung.

PersonengruppeFristFristbeginn
Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare)6 MonateBeginn des Beamtenverhältnisses
Beamtenanfänger (Probe, Zeit, Lebenszeit, Richter u. a.)6 Monateerstmalige Verbeamtung
Polizei, Feuerwehr, Soldaten mit Heilfürsorge (nur als Anwartschaft)6 MonateBegründung des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, schon am 31.12.2004 im Dienstkeine Fristjederzeit möglich
Angehörige (Ehepartner, Kinder), auch bei Eheschließung6 Monateerstmalige Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe
Neugeborene, wenn die Kindernachversicherung nicht greift6 MonateGeburt
Falle für Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr: Die Frist läuft ab Beginn der Heilfürsorge, nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit. Wer wartet, bis die Heilfürsorge endet, hat das Fenster verpasst. Die Lösung heißt Anwartschaftsversicherung innerhalb der ersten sechs Monate. Einen Frist-Check nach Datum findest Du im Ratgeber zur Öffnungsaktion.
Wer darf, wer nicht

Für wen die Öffnungsklausel gilt

Teilnahmeberechtigt

  • Beamte auf Widerruf: Anwärter und Referendare mit Beihilfeanspruch, Aufnahme in den Anwärtertarif.
  • Beamtenanfänger: Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit ohne vorherige Probezeit, Richter, Kirchenbeamte, Dienstordnungsangestellte, Berufsanfänger bei Sparkassen und Landesbanken mit Beihilfeanspruch.
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die schon am 31.12.2004 verbeamtet waren, ohne Frist.
  • Angehörige, die erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden und nicht pflichtversichert sind.
  • Heilfürsorge-Berechtigte (Polizei, Feuerwehr, Soldaten) als Anwartschaft.

Ausgeschlossen

  • Angestellte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss, auch wenn sie ihn nicht nutzen.
  • Beamte mit pauschaler Beihilfe: Die Entscheidung für das Hamburger Modell schließt die Öffnungsaktion aus.
  • Bereits privat Versicherte, die nur die Gesellschaft wechseln möchten.
  • Frühere PKV-Vollversicherte, mit Ausnahmen, etwa wer als Kind über die Eltern privat versichert war.
  • Wer die Frist verpasst hat und nicht unter die 2004er-Regelung fällt.
Die Liste

Diese Versicherer nehmen teil

Der PKV-Verband führt 16 Mitgliedsunternehmen auf, die sich ganz oder teilweise beteiligen (Stand der Broschüre: Januar 2026). Wer nicht auf der Liste steht, prüft Deinen Antrag ganz normal mit voller Risikoprüfung.

VersichererBesonderheit
Allianz Private Krankenversicherung
Bayerische Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern)
DBV Deutsche Beamtenversicherung (AXA)
Debeka Krankenversicherungsverein
DKV Deutsche Krankenversicherung
Generali Deutschland Krankenversicherung
Hallesche Krankenversicherungnicht für Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare)
HUK-COBURG Krankenversicherung
INTER Krankenversicherung
LIGA Krankenversicherungnur katholische Priester
Münchener Verein Krankenversicherung
ottonova Krankenversicherung
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung
Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)
Union Krankenversicherung (UKV)
Versicherer im Raum der Kirchen (VRK)
Erstantrag-Regel: Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem Du den verbindlichen Erstantrag stellst. Beantrage die Öffnungsaktion deshalb ausdrücklich und bei einer teilnehmenden Gesellschaft. Beitrag, Leistungsniveau und Beitragsentwicklung unterscheiden sich zwischen den 16 erheblich, die Auswahl lohnt sich trotz garantierter Aufnahme. Die Teilnahme kann sich ändern, maßgeblich ist die aktuelle Broschüre des PKV-Verbands.
So gehst Du vor

In vier Schritten durch die Öffnungsklausel

Frist bestimmen

Datum der Ernennung plus sechs Monate. Bis dahin muss der Antrag beim Versicherer eingegangen sein.

Anonym vorfragen

Wir schildern Deine Gesundheitssituation mehreren Gesellschaften ohne Deinen Namen. Oft geht es ohne oder mit kleinerem Zuschlag.

Gezielt beantragen

Beim besten Ergebnis regulär, sonst ausdrücklich über die Öffnungsaktion bei einem teilnehmenden Versicherer.

Eingang sichern

Antragseingang dokumentieren, Versicherungsbeginn nahtlos an die gesetzliche Versicherung anschließen.

Typische Fehler: Frist verstreichen lassen, Antrag bei einem nicht teilnehmenden Versicherer stellen, Öffnungsaktion nicht ausdrücklich beantragen, oder direkt den Öffnungsantrag stellen, obwohl eine anonyme Voranfrage einen Vertrag ohne Zuschlag gebracht hätte. Alle Details mit Frist-Check und Checkliste als PDF findest Du im ausführlichen Ratgeber zur Öffnungsaktion, die drei Wege mit Vorerkrankung auf PKV trotz Vorerkrankung.
Ernennung schon in den nächsten Tagen? Dann nimm die PKV-Express-Beratung: Rückruf innerhalb von 60 Minuten, Video-Termin und der Antrag innerhalb von 3 Stunden digital beim Versicherer. Die Öffnungsaktion bleibt dabei Dein Sicherheitsnetz, falls eine Vorerkrankung im Spiel ist.
Häufige Fragen

Öffnungsklausel kurz beantwortet

Was ist die Öffnungsklausel der PKV?
Die Öffnungsklausel, offiziell Öffnungsaktion, ist eine Selbstverpflichtung von 16 privaten Krankenversicherern gegenüber Beamtenanfängern und Beamten auf Widerruf: Aufnahme in einen beihilfekonformen Tarif auch mit Vorerkrankung, keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen, Risikozuschlag höchstens 30 % des Beitrags und keine Leistungsausschlüsse. Sie gilt in der Regel nur sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses.
Wie lange habe ich Zeit, die Öffnungsklausel zu nutzen?
In der Regel sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses, also ab Ernennung zum Anwärter, Referendar oder Beamten auf Probe. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der gewünschte Versicherungsbeginn. Beamte, die schon am 31. Dezember 2004 verbeamtet waren und freiwillig gesetzlich versichert sind, können die Öffnungsaktion ohne Frist nutzen.
Wie hoch darf der Risikozuschlag bei der Öffnungsklausel sein?
Höchstens 30 % des tariflichen Beitrags, unabhängig von der Diagnose. Im normalen Antragsverfahren sind Zuschläge nach oben offen. Zusätzlich darf der Versicherer keine Leistungsausschlüsse vereinbaren, und in der privaten Pflegepflichtversicherung wird kein gesundheitsabhängiger Zuschlag erhoben.
Welche Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil?
Laut Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026) 16 Gesellschaften, darunter Allianz, Bayerische Beamtenkrankenkasse, DBV, Debeka, DKV, Generali, Hallesche, HUK-COBURG, INTER, Münchener Verein, ottonova, SIGNAL IDUNA, SDK, UKV und VRK. Die Hallesche nimmt Beamte auf Widerruf nicht über die Öffnungsaktion auf. Maßgeblich ist immer die aktuelle Auskunft des Versicherers.
Sollte ich die Öffnungsklausel sofort nutzen oder erst eine anonyme Risikovoranfrage stellen?
Erst anonym prüfen. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften zeigt, ob Dich ein Versicherer ganz ohne oder mit geringerem Zuschlag nimmt. Die Öffnungsaktion bleibt als Sicherheitsnetz mit dem 30 %-Deckel. Wichtig ist nur, dass beides innerhalb der Sechs-Monats-Frist passiert.
Kann ich die Öffnungsklausel nutzen, wenn ich schon privat versichert bin und nur wechseln will?
Nein. Wer bereits privat vollversichert ist und nur die Gesellschaft wechseln möchte, ist ausgeschlossen. Ebenso Angestellte im öffentlichen Dienst mit Arbeitgeberzuschuss und Beamte, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben. Für einen Wechsel innerhalb der PKV prüfen wir stattdessen das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG.
Die Frist läuft. Wir nicht weg.

Vorerkrankung? Lass uns Deine Frist und Chancen prüfen.

Im Beamten-Check ist das Thema Öffnungsklausel schon vorgemerkt. Wir prüfen Deine Frist, stellen anonyme Voranfragen und sagen Dir ehrlich, welcher Weg für Dich der beste ist. Kostenlos, an keine Gesellschaft gebunden.

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