Beihilfe im Ausland: Was der Dienstherr bei Urlaub und Dienstreise zahlt
Krank im Urlaub, und plötzlich liegt eine Rechnung auf dem Tisch, die in Deutschland ein Bruchteil gekostet hätte. Für Beamte gibt es dafür eine klare, aber wenig bekannte Regel: Innerhalb der Europäischen Union zahlt die Beihilfe wie zu Hause. Außerhalb zahlt sie nur so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Hier stehen die fünf Ausnahmen davon, die Lücke beim Rücktransport und alles, was auf der ausländischen Rechnung stehen muss.
- In der EU: Deine Aufwendungen werden behandelt, als wären sie in Deutschland entstanden. Der sonst maßgebliche Gebührenrahmen der deutschen Gebührenordnungen wird dabei ausdrücklich nicht angewendet.
- Außerhalb der EU: Kostenvergleich. Beihilfefähig ist nur der Betrag, der in Deutschland angefallen wäre. Den Nachweis darüber musst Du erbringen.
- Achtung Nachbarn: Die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sind keine EU-Mitgliedstaaten. Dort gilt der Kostenvergleich, wenn keine Ausnahme greift.
- Fünf Ausnahmen vom Kostenvergleich: Dienstreise, Kleinbeträge bis 1.000 € je Krankheitsfall, Grenznähe bei akutem Bedarf, Notfallversorgung im nächstgelegenen Krankenhaus und die Anerkennung vor der Reise.
- Nie beihilfefähig: der Rücktransport nach Deutschland aus einer privaten Reise und Schutzimpfungen für private Reisen. Auch Höchstbeträge, Ausschlüsse und Eigenbehalte gelten im Ausland genauso.
- Die Beihilfestelle selbst rät zur Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie schließt genau die Lücken, die Beihilfe und Tarif offenlassen.
Zwei Welten, eine Grenze
Beispiel: eine Behandlung, die vor Ort 6.000 € kostet und in Deutschland 1.200 € gekostet hätte. Beihilfesatz 50 %.
Wie eine Rechnung aus Deutschland
Kein Kostenvergleich. Die vollen 6.000 € sind beihilfefähig, die Beihilfe zahlt ihren Satz darauf. Den Rest übernimmt Dein PKV-Tarif nach seinen Bedingungen.
Nur bis zu den deutschen Kosten
Beihilfefähig sind nur 1.200 €, also das, was die Behandlung hier gekostet hätte. Die Beihilfe zahlt davon 600 €. Der große Rest hängt allein an Deinem Tarif und an Dir.
Fünf Fälle, in denen der Kostenvergleich entfällt
Auch außerhalb der EU sind Aufwendungen ohne die Deckelung auf deutsche Kosten beihilfefähig, wenn einer dieser Fälle vorliegt.
Was zahlt die Beihilfe für Deine Auslandsrechnung?
Der Rechner wendet den Kostenvergleich an, erkennt die 1.000-Euro-Grenze automatisch und zeigt, welcher Betrag offen bleibt.
Deine Angaben
Was die Beihilfe im Ausland nie übernimmt
- Den Rücktransport nach Deutschland wegen einer Erkrankung auf einer Urlaubs- oder anderen privaten Reise. Das ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 31 Abs. 5 BBhV) und der teuerste Posten überhaupt.
- Schutzimpfungen für private Reisen. Reiseimpfungen gehen auf eigene Rechnung.
- Kuren und Rehabilitation außerhalb der EU. Nur Beamte mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland kommen unter engen Bedingungen und mit Voranerkennung daran.
- Was auch im Inland nicht beihilfefähig wäre. Höchstbeträge, Ausschlüsse und Eigenbehalte gelten im Ausland unverändert.
- Die Kosten der Übersetzung Deiner ausländischen Rechnung.
Was auf der ausländischen Rechnung stehen muss
Auslandsbelege müssen grundsätzlich denselben Anforderungen genügen wie deutsche. Fehlt eine Angabe, kommt der Antrag zurück, und im Zweifel ist der Arzt dann schwer erreichbar.
Vollständige Rechnung
Rechnungsdatum, Behandlungsdaten, Angaben zur behandelnden und zur behandelten Person, Grund der Behandlung mit Diagnose und eine detaillierte Leistungsbeschreibung.
Einzelpositionen
Der Gesamtbetrag muss aufgeschlüsselt sein. Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Sehhilfen ist das zwingend, beim Zahnarzt gehören Honorar und Material getrennt.
Übersetzung ab 1.000 €
Formlos und selbst gemacht genügt, beglaubigt muss sie nicht sein. Darunter reichen stichwortartige Vermerke. Die Übersetzungskosten trägst Du selbst.
Währung nachweisen
Kurs für den Tag der Rechnung oder der Zahlung beilegen, im Format ein Euro gleich X Fremdwährung mit mindestens fünf Nachkommastellen. Sonst rechnet die Beihilfestelle zum Interbankenkurs am Tag der Festsetzung um.
Fünf Fehler im Auslandsfall
Die Schweiz für EU halten
Sie ist es nicht. Dort gilt der Kostenvergleich, wenn nicht gerade Notfall oder Grenznähe greifen. Dasselbe für Norwegen, Island und Liechtenstein.
Auf den Rücktransport hoffen
Er ist ausdrücklich ausgeschlossen und kann fünfstellig werden. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist hier nicht Luxus, sondern die eigentliche Absicherung.
Die Quittung als Rechnung einreichen
Ohne Diagnose und Einzelpositionen wird nichts erstattet. Im Ausland direkt eine ordentliche Rechnung verlangen, nicht erst zu Hause merken, dass sie fehlt.
Den Inlandsnachweis vergessen
Außerhalb der EU musst Du zeigen, was die Behandlung hier gekostet hätte. Ohne diesen Nachweis stockt die Festsetzung.
Behandlung im Ausland planen, um zu sparen
Der Kostenvergleich deckelt ohnehin auf deutsche Kosten, und die Voranerkennung gibt es nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit.
Den PKV-Tarif nicht prüfen
Viele Tarife erstatten außerhalb Europas nur für eine begrenzte Zeit. Wer länger weg ist, sollte das vorher klären, nicht im Krankenhaus.
Beihilfe im Ausland kurz beantwortet
Zahlt die Beihilfe auch im Ausland?
Gilt die EU-Regel auch in der Schweiz oder in Norwegen?
Wann entfällt der Kostenvergleich außerhalb der EU?
Übernimmt die Beihilfe den Rücktransport nach Deutschland?
Brauche ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung, obwohl ich Beihilfe und PKV habe?
Was muss auf der ausländischen Rechnung stehen?
Muss ich die Rechnung übersetzen lassen?
Ich gehe für ein Jahr ins Ausland. Was muss ich regeln?
Rechtsgrundlagen: § 11 BBhV (Aufwendungen im Ausland, EU-Gleichstellung, fünf Ausnahmen, Auslandsbedienstete), § 31 Abs. 5 und 6 BBhV (Rückbeförderung), § 36 Abs. 3 BBhV (Rehabilitation außerhalb der EU), § 51 BBhV (Belege), § 6 Abs. 5 BBhV (Gebührenrahmen), § 3 BBhV (Personenkreis im Ausland); Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zu privaten Auslandsaufenthalten, Stand Januar 2026. Die Angaben gelten für Bundesbeamte; die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Grenzen. Stand: September 2026.
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