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Ratgeber Beihilfe

Beihilfe im Ausland: Was der Dienstherr bei Urlaub und Dienstreise zahlt

Krank im Urlaub, und plötzlich liegt eine Rechnung auf dem Tisch, die in Deutschland ein Bruchteil gekostet hätte. Für Beamte gibt es dafür eine klare, aber wenig bekannte Regel: Innerhalb der Europäischen Union zahlt die Beihilfe wie zu Hause. Außerhalb zahlt sie nur so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Hier stehen die fünf Ausnahmen davon, die Lücke beim Rücktransport und alles, was auf der ausländischen Rechnung stehen muss.

Wie im Inlandwerden Behandlungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union behandelt, ohne Kostenvergleich (§ 11 Abs. 1 BBhV).
1.000 €Bis zu dieser Grenze je Krankheitsfall entfällt der Kostenvergleich auch außerhalb der EU, bei ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen.
0 €zahlt die Beihilfe für den Rücktransport aus dem Urlaub. Das ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 31 Abs. 5 BBhV).
Das Wichtigste in Kürze
  • In der EU: Deine Aufwendungen werden behandelt, als wären sie in Deutschland entstanden. Der sonst maßgebliche Gebührenrahmen der deutschen Gebührenordnungen wird dabei ausdrücklich nicht angewendet.
  • Außerhalb der EU: Kostenvergleich. Beihilfefähig ist nur der Betrag, der in Deutschland angefallen wäre. Den Nachweis darüber musst Du erbringen.
  • Achtung Nachbarn: Die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sind keine EU-Mitgliedstaaten. Dort gilt der Kostenvergleich, wenn keine Ausnahme greift.
  • Fünf Ausnahmen vom Kostenvergleich: Dienstreise, Kleinbeträge bis 1.000 € je Krankheitsfall, Grenznähe bei akutem Bedarf, Notfallversorgung im nächstgelegenen Krankenhaus und die Anerkennung vor der Reise.
  • Nie beihilfefähig: der Rücktransport nach Deutschland aus einer privaten Reise und Schutzimpfungen für private Reisen. Auch Höchstbeträge, Ausschlüsse und Eigenbehalte gelten im Ausland genauso.
  • Die Beihilfestelle selbst rät zur Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie schließt genau die Lücken, die Beihilfe und Tarif offenlassen.
Die Grundregel

Zwei Welten, eine Grenze

Beispiel: eine Behandlung, die vor Ort 6.000 € kostet und in Deutschland 1.200 € gekostet hätte. Beihilfesatz 50 %.

Innerhalb der EU

Wie eine Rechnung aus Deutschland

Kein Kostenvergleich. Die vollen 6.000 € sind beihilfefähig, die Beihilfe zahlt ihren Satz darauf. Den Rest übernimmt Dein PKV-Tarif nach seinen Bedingungen.

Ausnahme: Für Privatkliniken verlangt die Beihilfestelle auch innerhalb der EU einen Kostenvergleich.
Außerhalb der EU

Nur bis zu den deutschen Kosten

Beihilfefähig sind nur 1.200 €, also das, was die Behandlung hier gekostet hätte. Die Beihilfe zahlt davon 600 €. Der große Rest hängt allein an Deinem Tarif und an Dir.

Was Dein PKV-Tarif oberhalb der beihilfefähigen Kosten zahlt, steht in seinen Bedingungen. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung kann eine große Lücke bleiben.
§ 11 Abs. 2 BBhV

Fünf Fälle, in denen der Kostenvergleich entfällt

Auch außerhalb der EU sind Aufwendungen ohne die Deckelung auf deutsche Kosten beihilfefähig, wenn einer dieser Fälle vorliegt.

1
DienstreiseDie Behandlung konnte nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden.
2
Bis 1.000 €Ärztliche und zahnärztliche Leistungen übersteigen 1.000 € je Krankheitsfall nicht.
3
GrenznäheWer in der Nähe der deutschen Grenze wohnt und bei akutem Bedarf das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen musste.
4
NotfallZur Notfallversorgung musste das nächstgelegene Krankenhaus aufgesucht werden.
5
Vorher anerkanntDie Beihilfefähigkeit wurde vor Antritt der Reise anerkannt. Enger Ausnahmefall, nur mit Gutachten.
Die Ausnahme Nummer 5 ist wirklich eine Ausnahme: Sie kommt nur in Betracht, wenn ein von der Beihilfestelle beauftragtes Gutachten nachweist, dass die Behandlung außerhalb der EU zwingend notwendig ist, weil sie eine wesentlich größere Erfolgsaussicht verspricht oder innerhalb der EU nicht möglich ist. Eine geplante Zahnbehandlung im günstigen Ausland fällt nicht darunter.
Rechner

Was zahlt die Beihilfe für Deine Auslandsrechnung?

Der Rechner wendet den Kostenvergleich an, erkennt die 1.000-Euro-Grenze automatisch und zeigt, welcher Betrag offen bleibt.

Deine Angaben

Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein zählen nicht zur EU.
6.000 €
1.200 €
Diesen Nachweis musst Du erbringen. Eine Kostenschätzung eines deutschen Arztes oder eine Vergleichsrechnung hilft.
Das zahlt die Beihilfe
3.000 €
Innerhalb der EU ist der volle Rechnungsbetrag beihilfefähig. Kein Kostenvergleich.
Rechnungsbetrag6.000 €
Davon beihilfefähig6.000 €
Beihilfe zahlt3.000 €
Bleibt für PKV-Tarif und Dich3.000 €
Beihilfefähig6.000 €
Nicht beihilfefähig0 €
Auslandsschutz im Tarif prüfen lassen
Vereinfachte Rechnung nach § 11 BBhV für Bundesbeamte. Was Dein PKV-Tarif von dem verbleibenden Betrag übernimmt, richtet sich nach seinen Bedingungen und ist bei Auslandsaufenthalten oft zeitlich begrenzt. Landesbeamte: Die Länder haben eigene Verordnungen mit teils anderen Grenzen, verbindlich ist Deine Beihilfestelle.
Die Lücken

Was die Beihilfe im Ausland nie übernimmt

  • Den Rücktransport nach Deutschland wegen einer Erkrankung auf einer Urlaubs- oder anderen privaten Reise. Das ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 31 Abs. 5 BBhV) und der teuerste Posten überhaupt.
  • Schutzimpfungen für private Reisen. Reiseimpfungen gehen auf eigene Rechnung.
  • Kuren und Rehabilitation außerhalb der EU. Nur Beamte mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland kommen unter engen Bedingungen und mit Voranerkennung daran.
  • Was auch im Inland nicht beihilfefähig wäre. Höchstbeträge, Ausschlüsse und Eigenbehalte gelten im Ausland unverändert.
  • Die Kosten der Übersetzung Deiner ausländischen Rechnung.
Die amtliche Empfehlung: Die Beihilfestelle des Bundes schreibt in ihrem Merkblatt zu privaten Auslandsaufenthalten, es werde dringend empfohlen, das Risiko ungedeckter Kosten durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu vermeiden. Deutlicher kann eine Behörde es kaum sagen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte hilft Dir nicht. Sie ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung. Als privat versicherter Beamter hast Du keine und brauchst keine. Deine Absicherung sind Beihilfe, Dein PKV-Tarif und die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Vorsicht bei Privatkliniken in der EU: Die Gleichstellung mit dem Inland gilt nach Auffassung der Beihilfestelle nicht für Behandlungen in Privatkliniken. Dort wird auch innerhalb der EU ein Kostenvergleich verlangt. Wer die Wahl hat, geht ins öffentliche Krankenhaus.
Länger weg? Für ein Auslandsjahr gibt es beihilferechtlich keine Sonderregel, es bleibt ein privater Auslandsaufenthalt. Wichtiger ist, ob Dein Beihilfeanspruch bei einer Beurlaubung überhaupt bestehen bleibt und ob Du Deinen Vertrag über eine Anwartschaft ruhen lässt.
Die Abrechnung

Was auf der ausländischen Rechnung stehen muss

Auslandsbelege müssen grundsätzlich denselben Anforderungen genügen wie deutsche. Fehlt eine Angabe, kommt der Antrag zurück, und im Zweifel ist der Arzt dann schwer erreichbar.

Vollständige Rechnung

Rechnungsdatum, Behandlungsdaten, Angaben zur behandelnden und zur behandelten Person, Grund der Behandlung mit Diagnose und eine detaillierte Leistungsbeschreibung.

Einzelpositionen

Der Gesamtbetrag muss aufgeschlüsselt sein. Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Sehhilfen ist das zwingend, beim Zahnarzt gehören Honorar und Material getrennt.

Übersetzung ab 1.000 €

Formlos und selbst gemacht genügt, beglaubigt muss sie nicht sein. Darunter reichen stichwortartige Vermerke. Die Übersetzungskosten trägst Du selbst.

Währung nachweisen

Kurs für den Tag der Rechnung oder der Zahlung beilegen, im Format ein Euro gleich X Fremdwährung mit mindestens fünf Nachkommastellen. Sonst rechnet die Beihilfestelle zum Interbankenkurs am Tag der Festsetzung um.

Zwei Dinge, die den Antrag beschleunigen: Nutze die Anlage „Ausland" Deiner Beihilfestelle, dort trägst Du die Belege zusammengefasst ein. Und wenn Du außerhalb der EU behandelt wurdest, denk an den Nachweis der fiktiven Inlandskosten. Diese Mitwirkung liegt bei Dir, nicht bei der Behörde. Wie der Antrag insgesamt läuft, steht im Ratgeber Beihilfeantrag.
Typische Fehler

Fünf Fehler im Auslandsfall

Die Schweiz für EU halten

Sie ist es nicht. Dort gilt der Kostenvergleich, wenn nicht gerade Notfall oder Grenznähe greifen. Dasselbe für Norwegen, Island und Liechtenstein.

Auf den Rücktransport hoffen

Er ist ausdrücklich ausgeschlossen und kann fünfstellig werden. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist hier nicht Luxus, sondern die eigentliche Absicherung.

Die Quittung als Rechnung einreichen

Ohne Diagnose und Einzelpositionen wird nichts erstattet. Im Ausland direkt eine ordentliche Rechnung verlangen, nicht erst zu Hause merken, dass sie fehlt.

Den Inlandsnachweis vergessen

Außerhalb der EU musst Du zeigen, was die Behandlung hier gekostet hätte. Ohne diesen Nachweis stockt die Festsetzung.

Behandlung im Ausland planen, um zu sparen

Der Kostenvergleich deckelt ohnehin auf deutsche Kosten, und die Voranerkennung gibt es nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit.

Den PKV-Tarif nicht prüfen

Viele Tarife erstatten außerhalb Europas nur für eine begrenzte Zeit. Wer länger weg ist, sollte das vorher klären, nicht im Krankenhaus.

Häufige Fragen

Beihilfe im Ausland kurz beantwortet

Zahlt die Beihilfe auch im Ausland?
Ja, aber unterschiedlich. Innerhalb der Europäischen Union werden Deine Aufwendungen behandelt, als wären sie in Deutschland entstanden (§ 11 Abs. 1 BBhV). Außerhalb der EU gilt ein Kostenvergleich: Beihilfefähig ist nur der Betrag, der in Deutschland angefallen wäre. Eine Behandlung in den USA für 6.000 €, die hier 1.200 € gekostet hätte, ist also nur mit 1.200 € beihilfefähig. Von diesem Betrag bekommst Du dann Deinen Bemessungssatz.
Gilt die EU-Regel auch in der Schweiz oder in Norwegen?
Nein. Die Vorschrift spricht ausdrücklich von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören nicht dazu, dort greift der Kostenvergleich. In der Praxis hilft bei Nachbarstaaten oft eine der Ausnahmen: Wer grenznah wohnt und bei akutem Bedarf das nächstgelegene Krankenhaus aufsucht, oder wer im Notfall dorthin muss, ist vom Kostenvergleich befreit.
Wann entfällt der Kostenvergleich außerhalb der EU?
In fünf Fällen (§ 11 Abs. 2 BBhV): bei einer Dienstreise, wenn die Behandlung nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden konnte; wenn ärztliche und zahnärztliche Leistungen 1.000 € je Krankheitsfall nicht übersteigen; wenn Du grenznah wohnst und bei akutem Behandlungsbedarf das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen musstest; wenn Du zur Notfallversorgung ins nächstgelegene Krankenhaus musstest; und wenn die Beihilfefähigkeit vor Antritt der Reise anerkannt wurde. Die letzte Variante ist ein enger Ausnahmefall und setzt ein Gutachten voraus.
Übernimmt die Beihilfe den Rücktransport nach Deutschland?
Nein. Die Kosten der Rückbeförderung wegen einer Erkrankung während einer Urlaubsreise oder einer anderen privaten Reise sind ausdrücklich nicht beihilfefähig (§ 31 Abs. 5 BBhV). Auch Schutzimpfungen anlässlich einer privaten Reise zahlt die Beihilfe nicht. Genau diese Lücke schließt eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Nur Beamte mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland haben unter Bedingungen einen erweiterten Anspruch auf Fahrtkosten zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort.
Brauche ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung, obwohl ich Beihilfe und PKV habe?
Die Beihilfestelle des Bundes selbst empfiehlt sie ausdrücklich: Es werde dringend empfohlen, das Risiko ungedeckter Kosten durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu vermeiden. Die Gründe stehen in den Vorschriften: Der Rücktransport ist ausgeschlossen, außerhalb der EU deckelt der Kostenvergleich die Beihilfe, und was Dein PKV-Tarif im Ausland zahlt, steht in seinen Bedingungen und ist oft zeitlich begrenzt. Diese Policen kosten im Jahr meist weniger als ein Restaurantbesuch.
Was muss auf der ausländischen Rechnung stehen?
Dieselben Angaben wie im Inland: Rechnungsdatum, Behandlungsdaten, Angaben zur behandelnden und zur behandelten Person, der Grund der Behandlung mit Diagnose und eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Der Gesamtbetrag muss in einzelne Positionen aufgeschlüsselt sein, bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Sehhilfen ist das zwingend. Beim Zahnarzt gehören Honorar und Materialkosten getrennt ausgewiesen. Bewahre die Belege auf und reiche Kopien ein.
Muss ich die Rechnung übersetzen lassen?
Ab 1.000 € verlangt die Beihilfestelle des Bundes eine vollständige Übersetzung. Sie muss weder amtlich noch beglaubigt sein, Du kannst sie selbst anfertigen. Die Kosten einer Übersetzung sind allerdings nicht beihilfefähig. Unterhalb von 1.000 € genügen eigene stichwortartige Vermerke auf der Rechnung. Für die Währung gilt: Legst Du keinen Kurs für den Tag der Rechnung oder der Zahlung vor, rechnet die Beihilfestelle zum Interbankenkurs am Tag der Festsetzung um.
Ich gehe für ein Jahr ins Ausland. Was muss ich regeln?
Ein Auslandssemester oder ein Sabbatjahr ist beihilferechtlich ein privater Auslandsaufenthalt, dafür gibt es keine Sonderregel. Es bleibt also beim Kostenvergleich außerhalb der EU. Wichtiger sind zwei andere Punkte: Ob Dein Beihilfeanspruch überhaupt bestehen bleibt, hängt davon ab, ob Du beurlaubt wirst und unter welchen Bedingungen. Und Deinen PKV-Vertrag kannst Du für die Zeit als Anwartschaft ruhen lassen, statt ihn zu kündigen. Beides klären wir gern vorher.

Rechtsgrundlagen: § 11 BBhV (Aufwendungen im Ausland, EU-Gleichstellung, fünf Ausnahmen, Auslandsbedienstete), § 31 Abs. 5 und 6 BBhV (Rückbeförderung), § 36 Abs. 3 BBhV (Rehabilitation außerhalb der EU), § 51 BBhV (Belege), § 6 Abs. 5 BBhV (Gebührenrahmen), § 3 BBhV (Personenkreis im Ausland); Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zu privaten Auslandsaufenthalten, Stand Januar 2026. Die Angaben gelten für Bundesbeamte; die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Grenzen. Stand: September 2026.

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