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Ratgeber Laufbahn

Beurlaubung, Teilzeit und Sabbatjahr: Was mit Beihilfe und PKV passiert

Teilzeit ist harmlos, da ändert sich bei der Beihilfe nichts. Eine Beurlaubung ohne Bezüge dagegen kann den Beihilfeanspruch komplett kosten, und zwar rückwirkend ab dem ersten Tag. Zwischen beidem liegt eine Grenze von genau einem Monat, die viele nicht kennen. Hier stehen die Regeln, die Ausnahmen für Familie und Pflege und die Fristen, die Du dabei nicht verpassen darfst.

1 MonatSo lange darf ein Sonderurlaub ohne Besoldung dauern, ohne dass die Beihilfe entfällt (§ 2 Abs. 2 BBhV).
RückwirkendDauert er länger, entfällt der Anspruch nach der Verwaltungspraxis von Anbeginn der Beurlaubung, nicht erst ab dem 32. Tag.
6 MonateZeit, um den PKV-Tarif ohne Gesundheitsprüfung auf 100 % aufzustocken, wenn die Beihilfe wegfällt (§ 199 Abs. 2 VVG).
Das Wichtigste in Kürze
  • Teilzeit ändert nichts an der Beihilfe. Der Bemessungssatz hängt nicht vom Beschäftigungsumfang ab. Gekürzt werden nur die Bezüge, im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit.
  • Beurlaubung ohne Bezüge kostet die Beihilfe. Sie setzt voraus, dass Dir Bezüge zustehen. Ausnahme: Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung von höchstens einem Monat.
  • Die Falle: Wird daraus mehr als ein Monat, entfällt der Anspruch von Anbeginn. Schon erhaltene Beihilfe kann zurückgefordert werden.
  • Familie und Pflege sind die Ausnahme: Bei einer Beurlaubung zur Betreuung eines Kindes unter 18 oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bleibt der Anspruch bestehen (§ 92 Abs. 5 BBG), ebenso in der Pflegezeit und in der Elternzeit.
  • Diese Ausnahme entfällt, wenn Du in der Zeit über einen beihilfeberechtigten Partner berücksichtigungsfähig oder nach § 10 SGB V familienversichert bist.
  • Das Sabbatjahr ist Teilzeit und damit unkritisch: Auch in der Freistellungsphase laufen gekürzte Bezüge, die Beihilfe bleibt.
Die Ein-Monats-Grenze

Der Tag, an dem die Beihilfe rückwirkend verschwindet

Ein Sonderurlaub ohne Besoldung bis zu einem Monat lässt den Beihilfeanspruch unberührt. Ab einem Tag mehr gilt er nach der Verwaltungspraxis als von Anfang an entfallen. Das ist keine Staffelung, sondern eine Klippe.

Tag 1Tag 30Tag 90

Was das praktisch bedeutet: Wer einen vierwöchigen Sonderurlaub nimmt, in dieser Zeit eine Rechnung einreicht und den Urlaub anschließend verlängert, verliert den Anspruch nicht erst ab der Verlängerung. Er verliert ihn für den gesamten Zeitraum. Bereits gezahlte Beihilfe kann die Festsetzungsstelle zurückfordern. Deshalb gilt: Die Dauer vorher verbindlich klären und jede Verlängerung sofort melden.

Sechs Situationen

Wann die Beihilfe bleibt und wann nicht

Beihilfe bleibt

Teilzeit

Der Bemessungssatz ist vom Beschäftigungsumfang unberührt. Nur die Bezüge werden anteilig gekürzt. Auch der PKV-Beitrag bleibt gleich.

§ 46 BBhV, § 6 BBesG, § 91 BBG
Beihilfe bleibt

Sabbatjahr im Blockmodell

Rechtlich Teilzeit mit ungleich verteilter Arbeitszeit. Weil durchgehend Bezüge zustehen, bleibt die Beihilfe auch in der Freistellungsphase bestehen.

Teilzeitregelung, überwiegend Landesrecht
Beihilfe bleibt

Sonderurlaub bis ein Monat

Urlaub unter Wegfall der Besoldung nach der Sonderurlaubsverordnung lässt den Anspruch unberührt, solange er nicht länger als einen Monat dauert.

§ 2 Abs. 2 BBhV, § 26 Abs. 3 SUrlV
Beihilfe entfällt

Sonderurlaub über einen Monat

Der Anspruch entfällt, und zwar von Anbeginn der Beurlaubung. Der PKV-Tarif muss auf 100 % aufgestockt werden.

§ 2 Abs. 2 BBhV, Verwaltungspraxis
Beihilfe bleibt

Beurlaubung für Kind oder Pflege

Bei Beurlaubung zur Betreuung eines Kindes unter 18 oder eines pflegebedürftigen Angehörigen besteht Anspruch auf Krankheitsfürsorge nach den Beihilferegelungen, bis zu 15 Jahre.

§ 92 Abs. 1 und Abs. 5 BBG
Beihilfe bleibt

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Pflegezeit bis sechs Monate, auch als volle Freistellung ohne Besoldung, Familienpflegezeit bis 24 Monate. Über den Verweis auf § 92 Abs. 5 BBG bleibt die Beihilfe erhalten.

§ 92a und § 92b BBG
Die Rückausnahme nicht übersehen: Der Anspruch aus § 92 Abs. 5 BBG besteht nicht, wenn Du in dieser Zeit berücksichtigungsfähige Angehörige oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger einer beihilfeberechtigten Person wirst oder nach § 10 Abs. 1 SGB V familienversichert bist. Der Gesetzgeber will keine Doppelabsicherung. In vielen Familien ist einer dieser Wege aber der günstigere, deshalb lohnt der Vergleich, bevor Du Dich festlegst.
Status-Check

Was gilt in Deiner Situation?

Wähle Deine Freistellung und Deine Familiensituation. Du bekommst die Einordnung für Beihilfe, PKV und Pension.

Deine Situation

Gemeint ist: berücksichtigungsfähig bei einem beihilfeberechtigten Partner oder familienversichert nach § 10 SGB V.
Dein Beihilfeanspruch
Bleibt bestehen
Der Bemessungssatz hängt nicht vom Beschäftigungsumfang ab. Nur Deine Bezüge werden anteilig gekürzt.
Rechtsgrundlage§ 46 BBhV
Dein PKV-Tarifbleibt unverändert
Ruhegehaltfähiganteilig
Für die Pension zählt Teilzeit nur zu dem Teil, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.
Situation mit uns durchgehen
Einordnung nach Bundesrecht. Landesbeamte: Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen und eigene Regelungen zu Sonderurlaub, Teilzeit und Blockmodell. Verbindlich ist Deine Dienststelle und Deine Beihilfestelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Deine PKV

Wenn die Beihilfe wegfällt, muss der Tarif wachsen

Dein Beihilfetarif deckt 50 % der Kosten, weil die Beihilfe die anderen 50 % trägt. Entfällt die Beihilfe, bleibt die Hälfte jeder Rechnung an Dir hängen. Deshalb musst Du den Schutz auf 100 % aufstocken.

Darauf hast Du einen Anspruch: Ändert sich der Bemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, kannst Du die Anpassung im Rahmen der bestehenden Tarife verlangen. Stellst Du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, erfolgt sie ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG). Nach der Rückkehr in den Dienst wird wieder auf 50 % zurückgestellt.

  • Vor der Beurlaubung mit dem Versicherer sprechen und den Beitrag für den 100-%-Schutz erfragen.
  • Die Bewilligung der Dienststelle als Nachweis bereithalten, der Versicherer wird sie sehen wollen.
  • Die Sechs-Monats-Frist in beide Richtungen beachten, auch bei der Rückumstellung.
  • Prüfen, ob eine Anwartschaft der bessere Weg ist, etwa wenn Du in der Zeit über den Partner familienversichert bist und den Vertrag nur ruhen lassen willst.
Gesetzliche Kasse während der Beurlaubung? Als aktiver Beamter bist Du versicherungsfrei, weil Du Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe hast (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Entfallen beide, entfällt dieser Grund. Der Gesetzgeber geht in § 92 Abs. 5 BBG ausdrücklich davon aus, dass ein beurlaubter Beamter nach § 10 SGB V familienversichert sein kann. Für Familien mit einem gesetzlich versicherten Partner ist das oft die günstigste Lösung, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Kündige die PKV nicht vorschnell. Mit der Kündigung verlierst Du Deine Alterungsrückstellungen und den Zugang ohne neue Gesundheitsprüfung. Die Anwartschaft kostet wenige Euro im Monat und hält Dir den Vertrag offen. Das ist fast immer die bessere Wahl als ein Neuabschluss nach der Rückkehr.
Elternzeit ist ein Sonderfall mit eigenen Regeln, inklusive eines Zuschusses des Dienstherrn zum Beitrag. Alles dazu steht im Ratgeber Elternzeit als Beamter.
Die Pension

Was die Auszeit Dein Ruhegehalt kostet

Jede Freistellung wirkt zweimal: einmal heute beim Gehalt und einmal später bei der Pension. Der zweite Effekt fällt erst auf, wenn es zu spät ist, ihn zu ändern.

SituationRuhegehaltfähig?Grundlage
TeilzeitAnteilig, im Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit§ 6 BeamtVG
AltersteilzeitZu neun Zehnteln§ 6 BeamtVG
Beurlaubung ohne DienstbezügeGrundsätzlich nein§ 6 BeamtVG
Beurlaubung mit AnerkennungJa, wenn schriftlich anerkannt ist, dass sie dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen diente, und ein Versorgungszuschlag von 30 % gezahlt wird§ 6 BeamtVG
Wichtig zur Einordnung: Das Kriterium „dienstliches Interesse" gehört ins Versorgungsrecht, nicht ins Beihilferecht. Es entscheidet darüber, ob die Zeit für die Pension zählt, nicht darüber, ob Du Beihilfe bekommst. Beide Fragen werden häufig vermischt und müssen getrennt geklärt werden: die eine mit der Dienststelle, die andere mit der Beihilfestelle. Was ein paar fehlende Jahre am Ende ausmachen, rechnet der Ratgeber Pension oder Rente vor.
Typische Fehler

Sechs Fehler bei der Auszeit

Den Sonderurlaub verlängern

Aus vier Wochen werden sechs, und der Beihilfeanspruch entfällt rückwirkend ab dem ersten Tag. Erstattungen können zurückgefordert werden.

Den PKV-Tarif nicht aufstocken

Ohne Beihilfe deckt der 50-%-Tarif nur die Hälfte. Wer die Sechs-Monats-Frist verpasst, riskiert für die Aufstockung eine Gesundheitsprüfung.

Die PKV kündigen

Alterungsrückstellungen weg, Rückweg nur mit Gesundheitsprüfung. Die Anwartschaft ist der richtige Weg, wenn der Vertrag pausieren soll.

Teilzeit und Beurlaubung verwechseln

Bei Teilzeit passiert bei der Beihilfe gar nichts. Die Sorge ist unbegründet und führt manchmal zu unnötigen Vertragsänderungen.

Die Familienversicherung übersehen

Wer über den gesetzlich versicherten Partner familienversichert werden kann, spart in der Auszeit oft den gesamten Beitrag. Das muss man aber aktiv prüfen.

Die Pension vergessen

Ohne Anerkennung und Versorgungszuschlag zählt die Zeit gar nicht. Wer sie zählen lassen will, muss beides vorher regeln, nicht hinterher.

Häufige Fragen

Beurlaubung und Teilzeit kurz beantwortet

Behalte ich bei Teilzeit meinen vollen Beihilfeanspruch?
Ja. Der Bemessungssatz hängt nicht vom Beschäftigungsumfang ab. Wer auf die Hälfte reduziert, bekommt weiterhin 50 % Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Gekürzt werden nur Deine Bezüge, und zwar im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (§ 6 BBesG). Die Beihilfe ist davon nicht betroffen. Dein PKV-Beitrag bleibt ebenfalls unverändert, er richtet sich nach dem Tarif, nicht nach dem Gehalt.
Was passiert bei einer Beurlaubung ohne Bezüge?
Der Beihilfeanspruch knüpft daran, dass Dir Bezüge zustehen (§ 2 Abs. 2 BBhV). Fallen sie weg, fällt grundsätzlich auch die Beihilfe weg. Es gibt eine schmale Ausnahme: Bei Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung bleibt der Anspruch unberührt, wenn der Urlaub nicht länger als einen Monat dauert. Dauert er länger, entfällt die Beihilfe nach der Verwaltungspraxis von Anbeginn der Beurlaubung, also rückwirkend ab dem ersten Tag.
Heißt das, ich muss Erstattungen zurückzahlen?
Genau das ist die Gefahr. Wer mit einem geplanten Vier-Wochen-Sonderurlaub startet, Rechnungen einreicht und dann verlängert, steht rückwirkend ohne Beihilfeanspruch da. Deshalb gilt: Kläre die Dauer vorher verbindlich mit Deiner Dienststelle und melde jede Verlängerung sofort der Beihilfestelle. Und stocke Deinen PKV-Tarif rechtzeitig auf, nicht erst, wenn der Bescheid kommt.
Gibt es Beurlaubungen, bei denen die Beihilfe trotzdem bleibt?
Ja, die familienbedingten. Wer nach § 92 BBG für die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen beurlaubt wird, behält den Anspruch auf Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen (§ 92 Abs. 5 BBG). Dasselbe gilt über einen Verweis für die Pflegezeit nach § 92b BBG, sogar bei vollständiger Freistellung ohne Besoldung. Ebenfalls unberührt bleibt die Beihilfe in der Elternzeit.
Wann greift diese Ausnahme nicht?
Wenn Du in dieser Zeit selbst berücksichtigungsfähige Angehörige oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger einer beihilfeberechtigten Person wirst, etwa über einen verbeamteten Partner, oder wenn Du nach § 10 Abs. 1 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bist. Der Gesetzgeber will keine doppelte Absicherung. Diese beiden Wege sind aber oft die günstigere Lösung, also prüfe sie aktiv.
Muss ich meinen PKV-Tarif umstellen?
Wenn der Beihilfeanspruch entfällt, ja. Dein Tarif deckt dann nur 50 % der Kosten, der Rest bleibt an Dir. Nach § 199 Abs. 2 VVG hast Du Anspruch darauf, den Schutz auf 100 % aufzustocken, und zwar ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten, wenn Du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellst. Nach der Rückkehr in den Dienst wird zurückgestellt. Achte beide Male auf die Frist.
Bleibt das Sabbatjahr beihilferechtlich unproblematisch?
Ja, weil es rechtlich Teilzeit ist. Im Blockmodell arbeitest Du in der Ansparphase voll und bekommst gekürzte Bezüge, in der Freistellungsphase arbeitest Du nicht und bekommst weiterhin die gekürzten Bezüge. Da durchgehend Bezüge zustehen, bleibt der Beihilfeanspruch bestehen, auch während der Freistellung. Das Blockmodell ist allerdings überwiegend im Landesrecht geregelt, die Ausgestaltung unterscheidet sich.
Zählt die Zeit für meine Pension?
Teilzeit zählt anteilig: Die Zeit ist nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt gar nicht, es sei denn, es ist schriftlich anerkannt, dass sie dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen diente, und Du zahlst einen Versorgungszuschlag von 30 % der Bezüge, die Dir ohne die Beurlaubung zugestanden hätten (§ 6 BeamtVG). Wie stark sich Lücken auswirken, zeigt der Ratgeber zu Pension und Rente.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2 und § 46 BBhV, § 26 Abs. 3 Sonderurlaubsverordnung, §§ 91, 92, 92a und 92b BBG, § 6 BBesG, § 199 Abs. 2 VVG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 und § 10 SGB V, § 6 BeamtVG. Die Angaben gelten für Bundesbeamte; Länder haben eigene Beihilfeverordnungen sowie eigene Regeln zu Sonderurlaub und Blockmodell. Stand: September 2026.

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