Elternzeit als Beamter: Was mit Beihilfe, PKV-Beitrag und Zuschuss passiert
Ein Kind kommt, und mit ihm die Fragen: Läuft die PKV weiter? Bleibt die Beihilfe? Wer zahlt den Beitrag, wenn die Bezüge wegfallen? Für Beamte ist die Antwort günstiger als für die meisten Angestellten, aber sie hat Fristen. Hier siehst Du den Ablauf von der Schwangerschaft bis zur Rückkehr, die Regeln von Bund und Ländern und die zwei Termine, die Du nicht verpassen darfst.
- Beihilfe bleibt: Die Elternzeit ist eine Beurlaubung ohne Bezüge, der Beihilfeanspruch besteht weiter. Beim Bund steigt der Satz auf 70 %, in Niedersachsen bleibt er unverändert, andere Länder haben eigene Regeln.
- PKV läuft weiter: Der Beitrag ist in voller Höhe weiterzuzahlen, es gibt keine Beitragsfreiheit wie in der gesetzlichen Familienversicherung. Steigt der Beihilfesatz, kannst Du den Tarif binnen sechs Monaten auf 30 % umstellen (§ 199 Abs. 2 VVG).
- Zuschuss des Dienstherrn: Bund 31 € im Monat, bis A 8 und Anwärter während des Elterngeldbezugs volle Erstattung (§ 9 MuSchEltZV). Baden-Württemberg bis 120 € beziehungsweise 42 € (§ 47 AzUVO), Hessen bis 31 €. Voraussetzung meist: Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze.
- Das Kind: Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt in der PKV anmelden, dann rückwirkend ohne Risikoprüfung (§ 198 VVG). 80 % Beihilfe, 20-%-Kindertarif.
- Mutterschutz: Die Bezüge laufen weiter, es gibt kein Mutterschaftsgeld, sondern die Besoldung (§ 3 MuSchEltZV). Schwangerschaft, Entbindung und Hebamme sind beihilfefähig (§ 42 BBhV).
- Elterngeld: Für Beamte wie für alle: 300 bis 1.800 € Basiselterngeld, Grenze 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Von der Schwangerschaft bis zur Rückkehr
Sechs Stationen, an denen sich für Beihilfe und PKV etwas ändert. Die orangen Punkte sind die beiden Fristen.
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Schwangerschaft
Vorsorge über Beihilfe und PKV
Ärztliche Betreuung, Untersuchungen und Hebammenleistungen sind beihilfefähig (§ 42 BBhV), den Rest zahlt Dein PKV-Tarif. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Kindertarif vorzubereiten und den Beihilfesatz für die Elternzeit bei der Beihilfestelle zu erfragen.
Beihilfe 50 % · PKV 50 % -
Mutterschutz
Bezüge laufen weiter
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gelten Beschäftigungsverbote. Anders als Angestellte bekommst Du kein Mutterschaftsgeld, sondern Deine Besoldung unverändert weiter (§ 3 MuSchEltZV). Beihilfe und PKV laufen normal.
Volle Bezüge -
Geburt + 2 Monate
Kind nachversichern, Elterngeld beantragen
Meldest Du das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, nimmt es Dein Versicherer rückwirkend ab dem Geburtstag ohne Risikozuschlag und Wartezeit auf (§ 198 VVG). Das Kind bekommt 80 % Beihilfe, der Kindertarif deckt 20 %. Parallel: Elterngeld beantragen und den Familienzuschlag beim Dienstherrn melden.
Frist: 2 MonateKind: Beihilfe 80 % · PKV 20 % -
Elternzeit beginnt
Beihilfe bleibt, PKV läuft, Zuschuss beantragen
Die Bezüge fallen weg, der Beihilfeanspruch bleibt. Beim Bund steigt Dein Satz auf 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV). Der PKV-Beitrag läuft in voller Höhe weiter. Den Zuschuss des Dienstherrn zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragst Du bei der Bezügestelle, beim Bund 31 € im Monat, bis A 8 und für Anwärter während des Elterngeldbezugs die volle Erstattung (§ 9 MuSchEltZV).
Bund: Beihilfe 70 %Zuschuss beantragen -
bis 6 Monate nach Beginn
Tarif auf 30 % umstellen
Gilt für Dich in der Elternzeit ein Beihilfesatz von 70 %, kannst Du innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung die Umstellung Deines Tarifs von 50 auf 30 % verlangen, ohne Risikoprüfung und Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Der Beitrag sinkt für die Dauer der Elternzeit deutlich. Lohnt sich vor allem bei längerer Elternzeit.
Frist: 6 MonateBeihilfe 70 % · PKV 30 % -
Rückkehr
Zurück in den Dienst, Tarif zurückstellen
Mit der Rückkehr, auch in Teilzeit, endet der erhöhte Satz, wenn er an die Elternzeit geknüpft war. Der Tarif wird wieder auf 50 % gestellt, ebenfalls nach § 199 Abs. 2 VVG. Bleibst Du bei zwei Kindern, gelten beim Bund ohnehin 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV), dann bleibt der 30-%-Tarif.
Teilzeit in der Elternzeit bis 32 Wochenstunden
Beihilfesatz und Zuschuss in der Elternzeit
Die Beihilfe ist Landesrecht. Belegte Regeln stehen mit Paragraf, für die übrigen Länder nennen wir den Weg zur verbindlichen Auskunft statt einer geratenen Zahl.
| Dienstherr | Beihilfesatz in der Elternzeit | Zuschuss zur Kranken-/Pflegeversicherung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Bund | 70 %, ohne weitere Bedingung | 31 €/Monat, wenn die Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze lagen; bis A 8 und Anwärter: volle Erstattung während des Elterngeldbezugs | § 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV; § 9 MuSchEltZV |
| Baden-Württemberg | Kein erhöhter Satz belegt; Regelsatz bleibt | A 7 bis A 9 und Anwärter: bis 120 €/Monat; übrige: bis 42 €/Monat. Nur wenn die Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze lagen (2026: 6.450 €/Monat); keine Erstattung bei Erwerbstätigkeit ab 50 % | § 47 Abs. 2 AzUVO; LBV-Merkblatt 509 |
| Niedersachsen | Regelsatz bleibt: 50 %, 70 % ab zwei Kindern; Beihilfe in der Elternzeit ausdrücklich erhalten | Nach Landesrecht, beim NLBV erfragen | § 80 NBG, § 43 NBhVO; NLBV-Informationsblatt |
| Hessen | Beim Regierungspräsidium Kassel erfragen | Bis 31 €/Monat, wenn die Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze lagen | HMuSchEltZVO; RP Kassel |
| Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Berlin und übrige Länder | Teils 70 % während der Elternzeit, teils nur, wenn der Satz schon vorher 70 % betrug. Verbindlich: Merkblatt Deiner Beihilfestelle | Eigene Beträge, meist in der Größenordnung des Bundes; Antrag bei der Bezügestelle | Landesverordnungen (z. B. UrlMV Bayern, FrUrlV NRW), siehe Bundesland-Übersicht |
Was kostet Dich die PKV in der Elternzeit netto?
Der Rechner zieht Zuschuss und eine mögliche Tarifumstellung von Deinem heutigen Beitrag ab. Ergebnis ist Dein monatlicher Eigenanteil in der Elternzeit.
Deine Angaben
Elterngeld, gesetzliche Kasse, Anwärter
Elterngeld für Beamte
Beamte bekommen Elterngeld nach dem BEEG wie alle anderen: Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 € im Monat, wahlweise ElterngeldPlus mit halbem Betrag über die doppelte Zeit. Kein Anspruch ab 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt, bei Paaren gemeinsam (§ 1 Abs. 8 BEEG). Das Elterngeld ist steuerfrei und zählt nicht zur Beihilfe-Einkommensgrenze Deines Partners.
Beamte in der gesetzlichen Kasse
Wer über die pauschale Beihilfe freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt in der Elternzeit weiter Beiträge. Eine beitragsfreie Familienversicherung über den Partner ist für Beamte ausgeschlossen, weil sie versicherungsfrei sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Ob die pauschale Beihilfe in der Elternzeit weiterläuft, regelt das Land.
Anwärter und Beamte auf Probe
Auch im Vorbereitungsdienst gibt es Elternzeit, die Probezeit verlängert sich entsprechend. Beim Bund erstattet der Dienstherr Anwärtern während des Elterngeldbezugs die Beiträge in voller Höhe (§ 9 MuSchEltZV), in Baden-Württemberg bis 120 €. Der günstige Anwärtertarif läuft weiter.
Fünf Fehler, die Familien Geld kosten
Die Zwei-Monats-Frist verpassen
Nach zwei Monaten wird aus der bedingungslosen Aufnahme ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung. Bei einer frühen Erkrankung des Kindes entscheidet das über Ausschlüsse.
Den Zuschuss nicht beantragen
Der Zuschuss kommt nicht automatisch. Ohne Antrag bei der Bezügestelle bleibt er liegen, beim Bund 31 € im Monat, in Baden-Württemberg bis 120 €.
Den Beihilfesatz nicht klären
Ob in der Elternzeit 70 % gelten, entscheidet über die Tarifumstellung und damit über mehrere hundert Euro im Jahr. Eine Anfrage bei der Beihilfestelle vor dem Start reicht.
Die PKV kündigen wollen
Wer die PKV in der Elternzeit kündigt, verliert Alterungsrückstellungen und kommt als Beamter nicht in die Familienversicherung. Umstellen ja, kündigen nein.
Die Rückumstellung vergessen
Nach der Elternzeit muss der Tarif wieder auf 50 %. Wer das versäumt, hat bei der nächsten Rechnung eine Lücke von 20 %.
Elternzeit zu spät anmelden
Sieben Wochen vor Beginn für die ersten drei Lebensjahre, 13 Wochen danach (§ 16 BEEG). Beamte melden beim Dienstherrn an, nicht beim Arbeitgeber.
Elternzeit als Beamter kurz beantwortet
Bleibt mein Beihilfeanspruch in der Elternzeit bestehen?
Muss ich meinen PKV-Beitrag in der Elternzeit weiterzahlen?
Wie hoch ist der Zuschuss des Dienstherrn zur Krankenversicherung?
Kann ich den PKV-Tarif in der Elternzeit umstellen?
Bis wann muss ich mein Kind in der PKV anmelden?
Ich bin über die pauschale Beihilfe in der gesetzlichen Kasse. Was ändert sich?
Laufen meine Bezüge im Mutterschutz weiter?
Bekomme ich als Beamter Elterngeld?
Rechtsgrundlagen: §§ 3, 6, 7 und 9 MuSchEltZV; §§ 1, 2, 4a, 15 und 16 BEEG; § 42 und § 46 BBhV; § 47 AzUVO Baden-Württemberg; § 80 NBG und § 43 NBhVO; §§ 198 und 199 VVG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 und § 10 SGB V. Landesregeln nach Merkblättern der Beihilfe- und Bezügestellen. Stand: September 2026.
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