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Ratgeber Familie

Elternzeit als Beamter: Was mit Beihilfe, PKV-Beitrag und Zuschuss passiert

Ein Kind kommt, und mit ihm die Fragen: Läuft die PKV weiter? Bleibt die Beihilfe? Wer zahlt den Beitrag, wenn die Bezüge wegfallen? Für Beamte ist die Antwort günstiger als für die meisten Angestellten, aber sie hat Fristen. Hier siehst Du den Ablauf von der Schwangerschaft bis zur Rückkehr, die Regeln von Bund und Ländern und die zwei Termine, die Du nicht verpassen darfst.

3 JahreElternzeit je Kind, bis zu 24 Monate davon übertragbar bis zum achten Geburtstag (§ 15 BEEG, für Bundesbeamte über § 6 MuSchEltZV).
70 %Beihilfe während der Elternzeit beim Bund, ohne weitere Bedingung (§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV). Die Länder regeln es unterschiedlich.
2 MonateFrist, um das Kind rückwirkend ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung in der PKV anzumelden (§ 198 VVG).
Das Wichtigste in Kürze
  • Beihilfe bleibt: Die Elternzeit ist eine Beurlaubung ohne Bezüge, der Beihilfeanspruch besteht weiter. Beim Bund steigt der Satz auf 70 %, in Niedersachsen bleibt er unverändert, andere Länder haben eigene Regeln.
  • PKV läuft weiter: Der Beitrag ist in voller Höhe weiterzuzahlen, es gibt keine Beitragsfreiheit wie in der gesetzlichen Familienversicherung. Steigt der Beihilfesatz, kannst Du den Tarif binnen sechs Monaten auf 30 % umstellen (§ 199 Abs. 2 VVG).
  • Zuschuss des Dienstherrn: Bund 31 € im Monat, bis A 8 und Anwärter während des Elterngeldbezugs volle Erstattung (§ 9 MuSchEltZV). Baden-Württemberg bis 120 € beziehungsweise 42 € (§ 47 AzUVO), Hessen bis 31 €. Voraussetzung meist: Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze.
  • Das Kind: Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt in der PKV anmelden, dann rückwirkend ohne Risikoprüfung (§ 198 VVG). 80 % Beihilfe, 20-%-Kindertarif.
  • Mutterschutz: Die Bezüge laufen weiter, es gibt kein Mutterschaftsgeld, sondern die Besoldung (§ 3 MuSchEltZV). Schwangerschaft, Entbindung und Hebamme sind beihilfefähig (§ 42 BBhV).
  • Elterngeld: Für Beamte wie für alle: 300 bis 1.800 € Basiselterngeld, Grenze 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Der Ablauf

Von der Schwangerschaft bis zur Rückkehr

Sechs Stationen, an denen sich für Beihilfe und PKV etwas ändert. Die orangen Punkte sind die beiden Fristen.

  1. Schwanger­schaft

    Vorsorge über Beihilfe und PKV

    Ärztliche Betreuung, Untersuchungen und Hebammenleistungen sind beihilfefähig (§ 42 BBhV), den Rest zahlt Dein PKV-Tarif. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Kindertarif vorzubereiten und den Beihilfesatz für die Elternzeit bei der Beihilfestelle zu erfragen.

    Beihilfe 50 % · PKV 50 %
  2. Mutter­schutz

    Bezüge laufen weiter

    Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gelten Beschäftigungsverbote. Anders als Angestellte bekommst Du kein Mutterschaftsgeld, sondern Deine Besoldung unverändert weiter (§ 3 MuSchEltZV). Beihilfe und PKV laufen normal.

    Volle Bezüge
  3. Geburt + 2 Monate

    Kind nachversichern, Elterngeld beantragen

    Meldest Du das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, nimmt es Dein Versicherer rückwirkend ab dem Geburtstag ohne Risikozuschlag und Wartezeit auf (§ 198 VVG). Das Kind bekommt 80 % Beihilfe, der Kindertarif deckt 20 %. Parallel: Elterngeld beantragen und den Familienzuschlag beim Dienstherrn melden.

    Frist: 2 MonateKind: Beihilfe 80 % · PKV 20 %
  4. Elternzeit beginnt

    Beihilfe bleibt, PKV läuft, Zuschuss beantragen

    Die Bezüge fallen weg, der Beihilfeanspruch bleibt. Beim Bund steigt Dein Satz auf 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV). Der PKV-Beitrag läuft in voller Höhe weiter. Den Zuschuss des Dienstherrn zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragst Du bei der Bezügestelle, beim Bund 31 € im Monat, bis A 8 und für Anwärter während des Elterngeldbezugs die volle Erstattung (§ 9 MuSchEltZV).

    Bund: Beihilfe 70 %Zuschuss beantragen
  5. bis 6 Monate nach Beginn

    Tarif auf 30 % umstellen

    Gilt für Dich in der Elternzeit ein Beihilfesatz von 70 %, kannst Du innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung die Umstellung Deines Tarifs von 50 auf 30 % verlangen, ohne Risikoprüfung und Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Der Beitrag sinkt für die Dauer der Elternzeit deutlich. Lohnt sich vor allem bei längerer Elternzeit.

    Frist: 6 MonateBeihilfe 70 % · PKV 30 %
  6. Rückkehr

    Zurück in den Dienst, Tarif zurückstellen

    Mit der Rückkehr, auch in Teilzeit, endet der erhöhte Satz, wenn er an die Elternzeit geknüpft war. Der Tarif wird wieder auf 50 % gestellt, ebenfalls nach § 199 Abs. 2 VVG. Bleibst Du bei zwei Kindern, gelten beim Bund ohnehin 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV), dann bleibt der 30-%-Tarif.

    Teilzeit in der Elternzeit bis 32 Wochenstunden
Bund und Länder

Beihilfesatz und Zuschuss in der Elternzeit

Die Beihilfe ist Landesrecht. Belegte Regeln stehen mit Paragraf, für die übrigen Länder nennen wir den Weg zur verbindlichen Auskunft statt einer geratenen Zahl.

DienstherrBeihilfesatz in der ElternzeitZuschuss zur Kranken-/PflegeversicherungRechtsgrundlage
Bund70 %, ohne weitere Bedingung31 €/Monat, wenn die Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze lagen; bis A 8 und Anwärter: volle Erstattung während des Elterngeldbezugs§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV; § 9 MuSchEltZV
Baden-WürttembergKein erhöhter Satz belegt; Regelsatz bleibtA 7 bis A 9 und Anwärter: bis 120 €/Monat; übrige: bis 42 €/Monat. Nur wenn die Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze lagen (2026: 6.450 €/Monat); keine Erstattung bei Erwerbstätigkeit ab 50 %§ 47 Abs. 2 AzUVO; LBV-Merkblatt 509
NiedersachsenRegelsatz bleibt: 50 %, 70 % ab zwei Kindern; Beihilfe in der Elternzeit ausdrücklich erhaltenNach Landesrecht, beim NLBV erfragen§ 80 NBG, § 43 NBhVO; NLBV-Informationsblatt
HessenBeim Regierungspräsidium Kassel erfragenBis 31 €/Monat, wenn die Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze lagenHMuSchEltZVO; RP Kassel
Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Berlin und übrige LänderTeils 70 % während der Elternzeit, teils nur, wenn der Satz schon vorher 70 % betrug. Verbindlich: Merkblatt Deiner BeihilfestelleEigene Beträge, meist in der Größenordnung des Bundes; Antrag bei der BezügestelleLandesverordnungen (z. B. UrlMV Bayern, FrUrlV NRW), siehe Bundesland-Übersicht
Warum der Satz so wichtig ist: Gilt in Deiner Elternzeit 70 %, kannst Du den PKV-Tarif für diese Zeit auf 30 % umstellen und sparst grob 40 % des Beitrags. Gilt weiter 50 %, bleibt der volle Beitrag, gemildert nur durch den Zuschuss. Diese eine Auskunft der Beihilfestelle entscheidet über mehrere hundert Euro pro Jahr.
Rechner

Was kostet Dich die PKV in der Elternzeit netto?

Der Rechner zieht Zuschuss und eine mögliche Tarifumstellung von Deinem heutigen Beitrag ab. Ergebnis ist Dein monatlicher Eigenanteil in der Elternzeit.

Deine Angaben

320 €
Bei 70 % rechnet der Rechner mit der Umstellung auf den 30-%-Tarif (Beitrag mal 0,6).
Beim Bund nur, wenn die Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze lagen. Die volle Erstattung gilt während des Elterngeldbezugs.
Dein Eigenanteil im Monat
161 €
Statt 320 € heute. Umstellung auf 30 % spart 128 €, der Zuschuss weitere 31 €.
Beitrag heute320 €
Ersparnis durch Tarifumstellung−128 €
Zuschuss des Dienstherrn−31 €
Eigenanteil in der Elternzeit161 €
Heute320 €
In der Elternzeit161 €
Kindertarif und Umstellung prüfen lassen
Vereinfachte Rechnung: Die Umstellung wird proportional angesetzt, der Zuschuss auf den Beitrag begrenzt. Ob Dir der Zuschuss zusteht und wie hoch er ist, hängt von Bezügen, Besoldungsgruppe und Landesrecht ab. Beitrag für das Kind nicht enthalten.
Gut zu wissen

Elterngeld, gesetzliche Kasse, Anwärter

Elterngeld für Beamte

Beamte bekommen Elterngeld nach dem BEEG wie alle anderen: Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 € im Monat, wahlweise ElterngeldPlus mit halbem Betrag über die doppelte Zeit. Kein Anspruch ab 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt, bei Paaren gemeinsam (§ 1 Abs. 8 BEEG). Das Elterngeld ist steuerfrei und zählt nicht zur Beihilfe-Einkommensgrenze Deines Partners.

Beamte in der gesetzlichen Kasse

Wer über die pauschale Beihilfe freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt in der Elternzeit weiter Beiträge. Eine beitragsfreie Familienversicherung über den Partner ist für Beamte ausgeschlossen, weil sie versicherungsfrei sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Ob die pauschale Beihilfe in der Elternzeit weiterläuft, regelt das Land.

Anwärter und Beamte auf Probe

Auch im Vorbereitungsdienst gibt es Elternzeit, die Probezeit verlängert sich entsprechend. Beim Bund erstattet der Dienstherr Anwärtern während des Elterngeldbezugs die Beiträge in voller Höhe (§ 9 MuSchEltZV), in Baden-Württemberg bis 120 €. Der günstige Anwärtertarif läuft weiter.

Partner ohne Einkommen in der Elternzeit: Nimmt Dein angestellter Partner Elternzeit und fällt sein Einkommen unter die Grenze, kann er über Dich berücksichtigungsfähig werden. Beim Bund zählt allerdings das Einkommen des zweiten Jahres vor dem Antrag. Wie das läuft, erklärt der Ratgeber Ehepartner in der Beihilfe.
Typische Fehler

Fünf Fehler, die Familien Geld kosten

Die Zwei-Monats-Frist verpassen

Nach zwei Monaten wird aus der bedingungslosen Aufnahme ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung. Bei einer frühen Erkrankung des Kindes entscheidet das über Ausschlüsse.

Den Zuschuss nicht beantragen

Der Zuschuss kommt nicht automatisch. Ohne Antrag bei der Bezügestelle bleibt er liegen, beim Bund 31 € im Monat, in Baden-Württemberg bis 120 €.

Den Beihilfesatz nicht klären

Ob in der Elternzeit 70 % gelten, entscheidet über die Tarifumstellung und damit über mehrere hundert Euro im Jahr. Eine Anfrage bei der Beihilfestelle vor dem Start reicht.

Die PKV kündigen wollen

Wer die PKV in der Elternzeit kündigt, verliert Alterungsrückstellungen und kommt als Beamter nicht in die Familienversicherung. Umstellen ja, kündigen nein.

Die Rückumstellung vergessen

Nach der Elternzeit muss der Tarif wieder auf 50 %. Wer das versäumt, hat bei der nächsten Rechnung eine Lücke von 20 %.

Elternzeit zu spät anmelden

Sieben Wochen vor Beginn für die ersten drei Lebensjahre, 13 Wochen danach (§ 16 BEEG). Beamte melden beim Dienstherrn an, nicht beim Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Elternzeit als Beamter kurz beantwortet

Bleibt mein Beihilfeanspruch in der Elternzeit bestehen?
Ja. Die Elternzeit ist eine Beurlaubung ohne Bezüge, aber der Beihilfeanspruch bleibt erhalten. Beim Bund steigt Dein Bemessungssatz während der Elternzeit sogar auf 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV), ohne weitere Bedingung. In Niedersachsen bleibt es bei Deinem normalen Satz, also 50 % oder 70 % ab zwei Kindern. Andere Länder haben eigene Regeln, teils mit 70 % während der Elternzeit. Frag Deine Beihilfestelle vor dem Start, das entscheidet über den PKV-Tarif in dieser Zeit.
Muss ich meinen PKV-Beitrag in der Elternzeit weiterzahlen?
Ja, in voller Höhe. Anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Familienversicherung gibt es in der PKV keine Beitragsfreiheit während der Elternzeit. Dafür zahlt Dein Dienstherr in vielen Fällen einen Zuschuss oder erstattet den Beitrag ganz. Und wenn Dein Beihilfesatz auf 70 % steigt, kannst Du den Tarif auf 30 % umstellen, dann sinkt der Beitrag deutlich.
Wie hoch ist der Zuschuss des Dienstherrn zur Krankenversicherung?
Beim Bund erstattet der Dienstherr 31 € im Monat für Deine Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Deine Bezüge vor der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten haben. Beamte bis A 8 und Anwärter bekommen während des Elterngeldbezugs auf Antrag die Beiträge in voller Höhe erstattet (§ 9 MuSchEltZV). Baden-Württemberg zahlt bis zu 120 € für A 7 bis A 9 und Anwärter, sonst bis zu 42 € (§ 47 AzUVO), Hessen bis zu 31 €. Die übrigen Länder haben eigene Beträge, meist in derselben Größenordnung.
Kann ich den PKV-Tarif in der Elternzeit umstellen?
Ja, wenn sich Dein Beihilfesatz ändert. Steigt er auf 70 %, hast Du nach § 199 Abs. 2 VVG Anspruch darauf, den Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit auf 30 % umzustellen. Nach der Elternzeit wird zurückgestellt. Wichtig: Nur umstellen, wenn der höhere Satz für die gesamte Elternzeit gilt, sonst zahlst Du zweimal Verwaltungsaufwand für wenige Monate.
Bis wann muss ich mein Kind in der PKV anmelden?
Spätestens zwei Monate nach der Geburt. Dann nimmt der Versicherer das Kind rückwirkend ab dem Geburtstag ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit auf (§ 198 VVG). Er darf höchstens drei Monate Vorversicherungszeit des Elternteils verlangen, und der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als Deiner. Das Kind bekommt 80 % Beihilfe und braucht einen 20-%-Kindertarif. Diese Frist gehört auf jede Baby-Checkliste.
Ich bin über die pauschale Beihilfe in der gesetzlichen Kasse. Was ändert sich?
Deine freiwillige Mitgliedschaft bleibt beitragspflichtig, eine Familienversicherung über Deinen Partner ist für Beamte auch in der Elternzeit ausgeschlossen, weil Du versicherungsfrei bist (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Ob und wie die pauschale Beihilfe während der Elternzeit weitergezahlt wird, regelt Dein Land. Kläre das vor dem Start mit der Beihilfestelle.
Laufen meine Bezüge im Mutterschutz weiter?
Ja. Die Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt berühren die Zahlung der Dienst- und Anwärterbezüge nicht (§ 3 MuSchEltZV, entsprechend in den Ländern). Es gibt also kein Mutterschaftsgeld, sondern die normale Besoldung. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für Schwangerschaft, Entbindung, Hebamme und bis zu zwei Wochen Haus- oder Wochenpflege nach der Geburt (§ 42 BBhV).
Bekomme ich als Beamter Elterngeld?
Ja, nach denselben Regeln wie alle anderen: Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 € im Monat, wahlweise ElterngeldPlus. Die Grenze liegt bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt, für Paare zusammen (§ 1 Abs. 8 BEEG). Das Elterngeld zählt nicht als Einkommen für die Beihilfe-Einkommensgrenze Deines Partners.

Rechtsgrundlagen: §§ 3, 6, 7 und 9 MuSchEltZV; §§ 1, 2, 4a, 15 und 16 BEEG; § 42 und § 46 BBhV; § 47 AzUVO Baden-Württemberg; § 80 NBG und § 43 NBhVO; §§ 198 und 199 VVG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 und § 10 SGB V. Landesregeln nach Merkblättern der Beihilfe- und Bezügestellen. Stand: September 2026.

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