Ehepartner in der Beihilfe: Einkommensgrenze, 70 % und die richtige Absicherung
Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner kann über Dich Beihilfe bekommen, in der Regel 70 % seiner Krankheitskosten. Ob er dazugehört, entscheidet eine einzige Zahl: sein eigenes Einkommen im Vergleich zur Grenze Deines Dienstherrn. Hier findest Du die Grenzen für Bund und Länder, das maßgebliche Jahr, die Folgen beim Überschreiten und die passende Absicherung für jede Konstellation.
- Wer dazugehört: Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte die Grenze des Dienstherrn nicht übersteigt (Bund: § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 BBhV).
- Die Grenze: Bund 2026 22.648 €, Baden-Württemberg 20.000 €, Hessen 24.696 € (doppelter Grundfreibetrag), Rheinland-Pfalz je nach Heiratsdatum 20.450 € oder Grundfreibetrag. Andere Länder haben eigene Werte und Bezugsjahre.
- Der Satz: 70 % Beihilfe für den Partner, dazu ein PKV-Tarif mit 30 %. Ausnahme Baden-Württemberg: 50 % für Beamtenverhältnisse ab 2013.
- Angestellter Partner: Ist er gesetzlich pflichtversichert, spielt die Beihilfe praktisch keine Rolle. Sachleistungen der Kasse sind nicht beihilfefähig (§ 8 Abs. 4 BBhV).
- Du selbst: Als Beamter kannst Du Dich nicht über Deinen Partner familienversichern (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Kinder können unter Bedingungen beim GKV-Partner mitversichert werden (§ 10 Abs. 3 SGB V).
- Beim Überschreiten: Der Partner braucht sofort eine Absicherung zu 100 %. Sein PKV-Tarif lässt sich innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung von 30 auf 100 % umstellen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Eine Zahl entscheidet über 70 % Beihilfe
Die Beihilfestelle prüft bei jedem Antrag mit Aufwendungen des Partners, ob sein Einkommen im maßgeblichen Jahr unter der Grenze lag. Das Ergebnis bestimmt, wie die Absicherung des Partners aussehen muss.
Gesamtbetrag der Einkünfte im maßgeblichen Jahr, beim Bund das zweite Kalenderjahr vor dem Antrag. Abgeltungsbesteuerte Kapitalerträge kommen hinzu.
Der Partner reicht seine Rechnungen über Dich bei der Beihilfe ein und braucht nur einen 30-%-Tarif in der PKV. Kein eigener Kassenbeitrag.
Der Partner ist als Angestellter meist gesetzlich pflichtversichert. Ist er selbstständig oder über der Versicherungspflichtgrenze, braucht er einen PKV-Tarif zu 100 %.
Die Einkommensgrenzen im Vergleich
Die Grenzen unterscheiden sich nicht nur im Betrag, sondern auch im Bezugsjahr. Werte mit Quelle sind belegt, für die übrigen Länder nennen wir bewusst keine Zahl, sondern den Weg zur verbindlichen Auskunft.
| Dienstherr | Einkommensgrenze | Maßgebliches Jahr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Bund | 22.648 € (2026), 23.608 € (2027) | Zweites Kalenderjahr vor dem Antrag; bei sinkendem Einkommen Vorbehalt im laufenden Jahr | § 6 Abs. 2 BBhV, Beihilfe Bund |
| Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt | wie Bund (22.648 €) | wie Bund | BBhV gilt entsprechend |
| Baden-Württemberg | 20.000 € | Es genügt, wenn die Grenze in einem der beiden Vorjahre eingehalten war | § 5 Abs. 4 BVO, Beihilfe BW |
| Hessen | 24.696 € (2026) | Vorvorletztes Kalenderjahr; doppelter Grundfreibetrag, steigt mit ihm | § 3 und § 15 HBeihVO, Beihilfe Hessen |
| Nordrhein-Westfalen | 21.071 € (2023), seither jährlich angehoben | Vorjahr, also der jüngere Steuerbescheid | § 2 BVO NRW, aktueller Wert beim LBV, Beihilfe NRW |
| Rheinland-Pfalz | Ehe vor 2012: 20.450 €; Ehe ab 2012: Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) | Zweites Kalenderjahr vor dem Antrag | § 4 BVO RLP, Beihilfe RLP |
| Sachsen | 18.504 € (2024), dynamisiert | Durchschnitt der drei Kalenderjahre vor der Leistung | § 3 SächsBhVO, Beihilfe Sachsen |
| Bayern | Betrag im Landesbeamtengesetz, beim Landesamt für Finanzen erfragen | Zweites Kalenderjahr vor dem Antrag | Art. 96 BayBG, § 7 Abs. 4 BayBhV, Beihilfe Bayern |
| Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen | Eigene Grenze, verbindlich nur bei der Beihilfestelle | Je nach Land Vorjahr oder Vorvorjahr | Landesbeihilfeverordnung, siehe Bundesland-Übersicht |
Liegt Dein Partner unter der Grenze?
Für die Dienstherren mit belegter Grenze rechnet der Check sofort. Für die übrigen Länder nennt er Dir das Bezugsjahr und den Weg zur Auskunft.
Deine Angaben
So sichert sich Dein Partner richtig ab
Ohne oder mit geringem Einkommen
Der Klassiker: Partner in Elternzeit, Teilzeit mit kleinem Verdienst oder ohne Erwerbstätigkeit. Er ist berücksichtigungsfähig, bekommt 70 % Beihilfe und braucht einen PKV-Tarif mit 30 %. Dieser Tarif ist deutlich günstiger als eine freiwillige Kassenmitgliedschaft.
Angestellt und pflichtversichert
Über der Versicherungspflichtgrenze oder darunter: Der Partner ist in der gesetzlichen Kasse abgesichert. Beihilfe spielt keine Rolle, weil Sachleistungen der Kasse nicht beihilfefähig sind (§ 8 Abs. 4 BBhV). Nur Aufwendungen, die die Kasse gar nicht deckt, können ergänzend beihilfefähig sein.
Selbstständig oder gut verdienend
Liegt der Partner über der Grenze und ist nicht pflichtversichert, braucht er eine eigene PKV zu 100 % oder die freiwillige Kassenmitgliedschaft. Ein Vergleich lohnt, weil das Eintrittsalter den Beitrag prägt.
Beide verbeamtet
Jeder hat einen eigenen Beihilfeanspruch mit 50 %, keiner ist über den anderen berücksichtigungsfähig. Kinder werden bei dem Elternteil berücksichtigt, der den Familienzuschlag für sie bezieht. Ab zwei Kindern steigt dessen Satz auf 70 %.
Wechsel über die Grenze
Nimmt der Partner eine Stelle an, entfällt die Beihilfe für die Anträge des betreffenden Jahres. Sein 30-%-Tarif lässt sich innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung auf 100 % umstellen (§ 199 Abs. 2 VVG), falls er nicht ohnehin in die Kasse rutscht.
Wechsel zurück unter die Grenze
Beim Bund zahlt die Beihilfe schon im laufenden Jahr unter Vorbehalt, wenn das Einkommen voraussichtlich unter die Grenze sinkt (§ 6 Abs. 2 Satz 2 BBhV). Der Steuerbescheid wird nachgereicht, dann wird endgültig festgesetzt.
Familienversicherung: für Dich nein, für die Kinder vielleicht
Viele Beamte fragen, ob sie sich über den gesetzlich versicherten Partner beitragsfrei mitversichern können. Die Antwort steht im Gesetz: Die Familienversicherung gilt nur für Personen, die nicht versicherungsfrei sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Beamte sind versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Du brauchst also immer Deine eigene Absicherung.
Bei den Kindern ist es anders. Sie können über den GKV-Partner familienversichert werden, außer Du verdienst als privat versicherter Elternteil regelmäßig mehr als Dein Partner und liegst über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2026 also über 6.450 € im Monat (§ 10 Abs. 3 SGB V). Dann bleibt der Weg über Beihilfe mit 80 % und einen 20-%-Kindertarif. Wie Du entscheidest, steht im Ratgeber Kinder versichern.
Fünf Fehler rund um den Partner in der Beihilfe
Den falschen Bescheid nehmen
Beim Bund zählt das zweite Jahr vor dem Antrag, in NRW das Vorjahr. Wer das verwechselt, rechnet mit dem falschen Einkommen und wundert sich über den Ablehnungsbescheid.
Kapitalerträge vergessen
Abgeltungsbesteuerte Zinsen und Dividenden stehen nicht im Steuerbescheid, zählen beim Bund aber mit. Die Beihilfestelle fragt danach.
Den 30-%-Tarif nicht umstellen
Nimmt der Partner eine Stelle an, ist der 30-%-Tarif zu klein. Die Sechs-Monats-Frist nach § 199 VVG verpasst, droht eine Risikoprüfung für die Aufstockung.
Beihilfe für den Kassenpartner erwarten
Ein pflichtversicherter Partner bekommt über die Beihilfe praktisch nichts. Wer damit plant, plant mit Geld, das nicht kommt.
Baden-Württemberg mit 70 % rechnen
Für Beamtenverhältnisse ab 2013 gelten dort 50 % für den Partner. Der PKV-Tarif muss dann 50 % abdecken, nicht 30 %.
Steuerbescheid zu spät einreichen
Ohne Nachweis keine Festsetzung für den Partner. Den Bescheid direkt nach Erhalt an die Beihilfestelle geben, dann läuft die Erstattung durch.
Ehepartner in der Beihilfe kurz beantwortet
Bekommt mein Ehepartner automatisch Beihilfe über mich?
Welches Jahr zählt für die Einkommensgrenze?
Was zählt als Einkommen?
Mein Partner ist angestellt und gesetzlich versichert. Gibt es trotzdem Beihilfe?
Kann ich mich als Beamter über meinen Ehepartner in der Familienversicherung mitversichern?
Und die Kinder: Beihilfe oder Familienversicherung beim Partner?
Was passiert, wenn mein Partner die Grenze überschreitet?
Bekommt mein Partner in Baden-Württemberg auch 70 %?
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 4 und § 46 BBhV; § 5 Abs. 4 und § 14 BVO Baden-Württemberg; § 3 und § 15 HBeihVO; § 2 BVO NRW; § 4 BVO Rheinland-Pfalz; § 3 SächsBhVO; Art. 96 BayBG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 und § 10 SGB V; § 199 Abs. 2 VVG; § 2 Abs. 3 EStG. Bundeswerte laut Bundesverwaltungsamt. Stand: September 2026.
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