PKV im Ruhestand: Was Beamte in der Pension für die Krankenversicherung zahlen
Die Sorge kommt bei fast jedem Beratungsgespräch: „Kann ich mir die private Krankenversicherung im Alter noch leisten?" Für Beamte lautet die ehrliche Antwort: in aller Regel ja, weil die Beihilfe mit der Pension auf 70 % steigt und der PKV-Tarif kleiner wird. Hier siehst Du, was sich wann ändert, woher der Beitrag im Alter sein Polster hat und wie hoch Dein Beitrag in der Pension voraussichtlich sein wird.
- Beihilfe steigt: Mit der Pensionierung erhöht sich Dein Beihilfebemessungssatz von 50 auf 70 % (§ 46 BBhV und die meisten Landesverordnungen). Ausnahme Baden-Württemberg: Wer dort nach dem 31. Dezember 2012 eingestellt wurde, bleibt auch im Ruhestand bei 50 %.
- Tarif wird kleiner: Dein Versicherer stellt den Tarif von 50 auf 30 % Erstattung um. Innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Der Beitrag sinkt entsprechend, grob um 40 %.
- Drei Polster gegen das Alter: Alterungsrückstellungen (§ 146 VAG), der gesetzliche Zuschlag von 10 % zwischen 22 und 60 (§ 149 VAG) und Überschüsse des Versicherers, die er zur Beitragsbegrenzung einsetzen muss.
- Was bleibt: Der 30-%-Tarif, die Pflegepflichtversicherung (2026 höchstens 83,70 € für Beihilfeberechtigte) und gegebenenfalls der Beihilfeergänzungstarif. Die Pension ist steuerpflichtig, die PKV-Basisbeiträge bleiben als Sonderausgaben absetzbar.
- Planungsregel: Rechne nicht mit dem heutigen Beitrag, sondern mit einer jährlichen Steigerung bis zur Pension, und ziehe dann die Umstellung auf 30 % ab. Der Rechner unten macht genau das.
Wann sich Dein Beitrag verändert
Der PKV-Beitrag eines Beamten hat über das Berufsleben drei feste Wendepunkte. Zwei davon senken den Beitrag, einer davon liegt noch vor der Pension.
-
Eintritt
Anwärtertarif, dann 50-%-Tarif
Im Vorbereitungsdienst zahlst Du einen günstigen Anwärtertarif. Mit der Ernennung auf Probe oder Lebenszeit wechselst Du in den Volltarif mit 50 % Erstattung, passend zu 50 % Beihilfe. Ab jetzt baut der Versicherer aus Deinem Beitrag Alterungsrückstellungen auf.
Beihilfe 50 % · PKV 50 % -
22 bis 60
Gesetzlicher Zuschlag von 10 %
Vom Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhebt der Versicherer auf den Beitrag einen Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG). Er fließt in Deine Alterungsrückstellung und ist ausschließlich dafür da, den Beitrag ab 65 zu begrenzen.
Beitrag inklusive 10 % Zuschlag -
60
Der Zuschlag fällt weg
Mit dem 60. Geburtstag endet der Zuschlag. Dein Beitrag sinkt an dieser Stelle um rund 9 %, ohne dass Du etwas tun musst. Das ist die erste Entlastung, und sie kommt bei den meisten Beamten einige Jahre vor der Pension.
Beitrag ohne Zuschlag -
65
Die Rückstellungen aus dem Zuschlag wirken
Ab 65 setzt der Versicherer die aus dem Zuschlag gebildeten Mittel ein, um Beitragserhöhungen abzufedern oder den Beitrag zu senken (§ 150 Abs. 3 VAG). Wie stark das wirkt, hängt vom Tarif und den Erhöhungen der Vorjahre ab.
Beitragsbegrenzung aus dem Zuschlag -
Pension
Beihilfe 70 %, Tarif auf 30 % umstellen
Mit dem Ruhestand steigt der Beihilfesatz auf 70 %. Du beantragst bei Deinem Versicherer die Umstellung auf den 30-%-Tarif, innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Der Beitrag sinkt deutlich, die Alterungsrückstellungen bleiben Dir erhalten.
Beihilfe 70 % · PKV 30 %
Vorher 50 zu 50, nachher 70 zu 30
Die Beihilfe ist Teil Deiner Alimentation und beitragsfrei. Je größer ihr Anteil, desto kleiner der Teil, den Du privat versichern musst. Genau das passiert mit der Pension.
Im aktiven Dienst
Als Versorgungsempfänger
Versorgung festgesetzt
Mit der Zurruhesetzung erhältst Du den Bescheid über Deine Versorgungsbezüge. Ab diesem Tag bist Du Versorgungsempfänger im Sinne der Beihilfe.
Beihilfesatz bestätigen
Die Beihilfestelle führt Dich mit dem neuen Bemessungssatz. Lass Dir das schriftlich geben, der Versicherer braucht den Nachweis.
Versicherer informieren
Innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung beantragst Du die Anpassung des Tarifs. Ohne Risikoprüfung, ohne Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG).
Neuer Beitrag
Der Versicherer stellt auf 30 % um und rechnet den Beitrag neu. Die Alterungsrückstellungen bleiben im Vertrag und wirken weiter.
Was kostet Dich die PKV in der Pension?
Der Rechner schreibt Deinen heutigen Beitrag mit einer angenommenen Steigerung bis zur Pension fort und stellt ihn dann auf den kleineren Tarif um. Das Ergebnis ist eine Größenordnung für Deine Ruhestandsplanung, kein Angebot.
Deine Zahlen
Drei Polster, die den Beitrag im Alter tragen
Alterungsrückstellungen
Die PKV kalkuliert nach Art der Lebensversicherung (§ 146 VAG): In jungen Jahren zahlst Du mehr, als Du kostest. Die Differenz wird verzinst zurückgelegt und deckt später die höheren Kosten im Alter. Bei einem Tarifwechsel beim eigenen Versicherer bleiben sie vollständig erhalten.
Gesetzlicher Zuschlag
Zwischen 22 und 60 zahlst Du 10 % auf den Beitrag (§ 149 VAG). Diese Mittel dürfen nur zur Begrenzung des Beitrags ab 65 verwendet werden. Der Zuschlag ist der Grund, warum Dein Beitrag mit 60 sinkt und ab 65 gebremst steigt.
Überschüsse
Der Versicherer muss den Großteil seiner Überschüsse an die Versicherten zurückgeben, wahlweise als Beitragsrückerstattung oder zur Begrenzung von Beitragserhöhungen. Ein Versicherer, der beides ausgewogen einsetzt, ist im Alter wertvoller als einer mit hoher Rückerstattung heute.
Was in der Pension weiterläuft
| Posten | Im Ruhestand |
|---|---|
| PKV-Krankentarif | Umstellung auf 30 % Erstattung (§ 199 VVG), Beitrag sinkt. Alterungsrückstellungen bleiben. |
| Pflegepflichtversicherung | Läuft weiter, Höchstbeitrag für Beihilfeberechtigte 2026: 83,70 €, Durchschnitt 56,50 €. Beihilfe im Pflegefall mit Deinem Bemessungssatz. |
| Beihilfeergänzungstarif | Weiter sinnvoll: Er schließt die Lücken, die die Beihilfe lässt (Eigenbehalte, Kürzungen). Der Beitrag ist klein, im Alter wird er eher wichtiger. |
| Pension | Voll steuerpflichtig. Versorgungsfreibetrag bei Beginn 2026: 12,8 %, höchstens 960 €, plus Zuschlag 288 € (§ 19 Abs. 2 EStG). |
| Sonderausgaben | Basisanteil der PKV-Beiträge und die Pflegepflichtversicherung bleiben in voller Höhe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Wie das genau wirkt: PKV-Beiträge von der Steuer absetzen. |
| Ehepartner | Beihilfe für den berücksichtigungsfähigen Partner bleibt bei 70 % (Ausnahme Baden-Württemberg). Details: Ehepartner in der Beihilfe. |
Sechs Fehler, die im Ruhestand Geld kosten
Die Sechs-Monats-Frist verpassen
Wer die Umstellung auf 30 % erst nach der Frist beantragt, riskiert eine Risikoprüfung und zahlt bis dahin den vollen 50-%-Beitrag weiter. Direkt mit dem Versorgungsbescheid handeln.
Mit dem heutigen Beitrag planen
Dein Beitrag steigt bis zur Pension mit den Gesundheitskosten. Wer heute 300 € zahlt, sollte für die Planung nicht 300 € ansetzen, sondern den fortgeschriebenen Wert nach Umstellung.
Beitragsentlastung ungeprüft abschließen
Der Baustein bindet Geld beim Versicherer, oft ohne Ausweg. Erst prüfen, ob freie Vorsorge nicht flexibler und günstiger ist.
Den Ergänzungstarif streichen
Im Alter fallen mehr Rechnungen an, Eigenbehalte und Kürzungen der Beihilfe wiegen schwerer. Der Ergänzungstarif kostet wenig und wirkt genau dann.
Kündigen statt Tarif wechseln
Ein Wechsel des Versicherers im Alter kostet Alterungsrückstellungen. Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG nimmt sie vollständig mit.
Baden-Württemberg übersehen
Wer dort nach 2012 eingestellt wurde, bekommt im Ruhestand keine 70 %. Die Planung mit 30-%-Tarif wäre dann falsch.
PKV im Ruhestand kurz beantwortet
Sinkt mein PKV-Beitrag in der Pension automatisch?
Gilt die Erhöhung auf 70 % in jedem Bundesland?
Was ist der gesetzliche Zuschlag von 10 %?
Wie stark steigt der PKV-Beitrag bis zur Pension?
Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif?
Was passiert mit meiner Pflegepflichtversicherung im Ruhestand?
Muss ich meine Pension versteuern, und kann ich die PKV absetzen?
Was ist, wenn der Beitrag im Alter trotzdem zu hoch wird?
Rechtsgrundlagen: § 46 BBhV (Bemessungssätze), § 14 BVO Baden-Württemberg (Stichtag 31.12.2012), § 199 VVG (Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs), §§ 146, 149, 150, 152 VAG (Alterungsrückstellung, gesetzlicher Zuschlag, Überschüsse, Basistarif), § 204 VVG (Tarifwechsel), § 19 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Pflegebeiträge 2026 laut PKV-Verband. Stand: September 2026.
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