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Ratgeber Krankenversicherung

PKV im Ruhestand: Was Beamte in der Pension für die Krankenversicherung zahlen

Die Sorge kommt bei fast jedem Beratungsgespräch: „Kann ich mir die private Krankenversicherung im Alter noch leisten?" Für Beamte lautet die ehrliche Antwort: in aller Regel ja, weil die Beihilfe mit der Pension auf 70 % steigt und der PKV-Tarif kleiner wird. Hier siehst Du, was sich wann ändert, woher der Beitrag im Alter sein Polster hat und wie hoch Dein Beitrag in der Pension voraussichtlich sein wird.

70 %Beihilfe für Versorgungsempfänger beim Bund und in fast allen Ländern (§ 46 BBhV). Dein PKV-Tarif deckt dann nur noch 30 %.
6 MonateZeit für die Tarifumstellung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit nach der Änderung des Beihilfesatzes (§ 199 Abs. 2 VVG).
10 %Gesetzlicher Zuschlag auf den Beitrag bis zum 60. Lebensjahr, der ab 65 den Beitrag begrenzt (§ 149 VAG).
Das Wichtigste in Kürze
  • Beihilfe steigt: Mit der Pensionierung erhöht sich Dein Beihilfebemessungssatz von 50 auf 70 % (§ 46 BBhV und die meisten Landesverordnungen). Ausnahme Baden-Württemberg: Wer dort nach dem 31. Dezember 2012 eingestellt wurde, bleibt auch im Ruhestand bei 50 %.
  • Tarif wird kleiner: Dein Versicherer stellt den Tarif von 50 auf 30 % Erstattung um. Innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Der Beitrag sinkt entsprechend, grob um 40 %.
  • Drei Polster gegen das Alter: Alterungsrückstellungen (§ 146 VAG), der gesetzliche Zuschlag von 10 % zwischen 22 und 60 (§ 149 VAG) und Überschüsse des Versicherers, die er zur Beitragsbegrenzung einsetzen muss.
  • Was bleibt: Der 30-%-Tarif, die Pflegepflichtversicherung (2026 höchstens 83,70 € für Beihilfeberechtigte) und gegebenenfalls der Beihilfeergänzungstarif. Die Pension ist steuerpflichtig, die PKV-Basisbeiträge bleiben als Sonderausgaben absetzbar.
  • Planungsregel: Rechne nicht mit dem heutigen Beitrag, sondern mit einer jährlichen Steigerung bis zur Pension, und ziehe dann die Umstellung auf 30 % ab. Der Rechner unten macht genau das.
Vom Eintritt bis zur Pension

Wann sich Dein Beitrag verändert

Der PKV-Beitrag eines Beamten hat über das Berufsleben drei feste Wendepunkte. Zwei davon senken den Beitrag, einer davon liegt noch vor der Pension.

  1. Eintritt

    Anwärtertarif, dann 50-%-Tarif

    Im Vorbereitungsdienst zahlst Du einen günstigen Anwärtertarif. Mit der Ernennung auf Probe oder Lebenszeit wechselst Du in den Volltarif mit 50 % Erstattung, passend zu 50 % Beihilfe. Ab jetzt baut der Versicherer aus Deinem Beitrag Alterungsrückstellungen auf.

    Beihilfe 50 % · PKV 50 %
  2. 22 bis 60

    Gesetzlicher Zuschlag von 10 %

    Vom Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhebt der Versicherer auf den Beitrag einen Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG). Er fließt in Deine Alterungsrückstellung und ist ausschließlich dafür da, den Beitrag ab 65 zu begrenzen.

    Beitrag inklusive 10 % Zuschlag
  3. 60

    Der Zuschlag fällt weg

    Mit dem 60. Geburtstag endet der Zuschlag. Dein Beitrag sinkt an dieser Stelle um rund 9 %, ohne dass Du etwas tun musst. Das ist die erste Entlastung, und sie kommt bei den meisten Beamten einige Jahre vor der Pension.

    Beitrag ohne Zuschlag
  4. 65

    Die Rückstellungen aus dem Zuschlag wirken

    Ab 65 setzt der Versicherer die aus dem Zuschlag gebildeten Mittel ein, um Beitragserhöhungen abzufedern oder den Beitrag zu senken (§ 150 Abs. 3 VAG). Wie stark das wirkt, hängt vom Tarif und den Erhöhungen der Vorjahre ab.

    Beitragsbegrenzung aus dem Zuschlag
  5. Pension

    Beihilfe 70 %, Tarif auf 30 % umstellen

    Mit dem Ruhestand steigt der Beihilfesatz auf 70 %. Du beantragst bei Deinem Versicherer die Umstellung auf den 30-%-Tarif, innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Der Beitrag sinkt deutlich, die Alterungsrückstellungen bleiben Dir erhalten.

    Beihilfe 70 % · PKV 30 %
Die Umstellung

Vorher 50 zu 50, nachher 70 zu 30

Die Beihilfe ist Teil Deiner Alimentation und beitragsfrei. Je größer ihr Anteil, desto kleiner der Teil, den Du privat versichern musst. Genau das passiert mit der Pension.

Im aktiven Dienst

Beihilfe des DienstherrnPKV-Tarif mit Beitrag

Als Versorgungsempfänger

Beihilfe des DienstherrnPKV-Tarif mit Beitrag

Versorgung festgesetzt

Mit der Zurruhesetzung erhältst Du den Bescheid über Deine Versorgungsbezüge. Ab diesem Tag bist Du Versorgungsempfänger im Sinne der Beihilfe.

Beihilfesatz bestätigen

Die Beihilfestelle führt Dich mit dem neuen Bemessungssatz. Lass Dir das schriftlich geben, der Versicherer braucht den Nachweis.

Versicherer informieren

Innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung beantragst Du die Anpassung des Tarifs. Ohne Risikoprüfung, ohne Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG).

Neuer Beitrag

Der Versicherer stellt auf 30 % um und rechnet den Beitrag neu. Die Alterungsrückstellungen bleiben im Vertrag und wirken weiter.

Sonderweg Baden-Württemberg: Das Land hat den Beihilfesatz für Versorgungsempfänger und Ehepartner auf 50 % gesenkt. 70 % gelten dort nur noch für Beamte, die am 31. Dezember 2012 bereits im Dienst waren. Wer später eingestellt wurde, behält im Ruhestand den 50-%-Tarif und sollte den Beitrag entsprechend planen. Details auf der Seite Beihilfe in Baden-Württemberg.
Rechner

Was kostet Dich die PKV in der Pension?

Der Rechner schreibt Deinen heutigen Beitrag mit einer angenommenen Steigerung bis zur Pension fort und stellt ihn dann auf den kleineren Tarif um. Das Ergebnis ist eine Größenordnung für Deine Ruhestandsplanung, kein Angebot.

Deine Zahlen

300 €
Nur die Krankenversicherung, ohne Pflegepflichtversicherung und Ergänzungsbausteine.
25 Jahre
Beiträge steigen mit den Gesundheitskosten. Für die Planung ist ein Wert zwischen 2 und 4 % üblich, exakt vorhersagen kann ihn niemand.
Beitrag ab der Pension, Preisstand dann
377 €
Statt 628 € kurz vor der Pension. Die Umstellung auf 30 % spart rund 251 € im Monat.
Beitrag heute (50-%-Tarif)300 €
Beitrag kurz vor der Pension, ohne Zuschlag628 €
Beitrag nach Umstellung377 €
Pflegepflichtversicherung (2026 höchstens)83,70 €
Vor der Pension628 €
Ab der Pension377 €
Tarif und Beitragsentwicklung prüfen lassen
Vereinfachte Rechnung: Der heutige Beitrag wird mit der gewählten Rate fortgeschrieben, der Wegfall des 10-%-Zuschlags ab 60 ist enthalten (Beitrag geteilt durch 1,1), die Umstellung auf 30 % wird proportional gerechnet (mal 0,6). Die Beitragsbegrenzung ab 65 aus den Rückstellungen und tarifliche Besonderheiten sind nicht enthalten, sie wirken zusätzlich entlastend. Alle Werte in Euro des jeweiligen Jahres.
Die Mechanik

Drei Polster, die den Beitrag im Alter tragen

Alterungsrückstellungen

Die PKV kalkuliert nach Art der Lebensversicherung (§ 146 VAG): In jungen Jahren zahlst Du mehr, als Du kostest. Die Differenz wird verzinst zurückgelegt und deckt später die höheren Kosten im Alter. Bei einem Tarifwechsel beim eigenen Versicherer bleiben sie vollständig erhalten.

Gesetzlicher Zuschlag

Zwischen 22 und 60 zahlst Du 10 % auf den Beitrag (§ 149 VAG). Diese Mittel dürfen nur zur Begrenzung des Beitrags ab 65 verwendet werden. Der Zuschlag ist der Grund, warum Dein Beitrag mit 60 sinkt und ab 65 gebremst steigt.

Überschüsse

Der Versicherer muss den Großteil seiner Überschüsse an die Versicherten zurückgeben, wahlweise als Beitragsrückerstattung oder zur Begrenzung von Beitragserhöhungen. Ein Versicherer, der beides ausgewogen einsetzt, ist im Alter wertvoller als einer mit hoher Rückerstattung heute.

Beitragsentlastungstarif, ehrlich eingeordnet: Ein zusätzlicher Sparbaustein beim Versicherer, der ab einem festen Alter den Beitrag senkt. Die Verbraucherzentrale kritisiert diese Tarife als intransparent, teuer und praktisch unkündbar: Bei einem Versichererwechsel gibt es meist nichts zurück, Erben gehen leer aus. Für Beamte mit 70 % Beihilfe im Ruhestand ist der Nutzen noch kleiner. Wer für das Alter sparen will, bleibt außerhalb des Vertrags flexibler.
Der Überblick

Was in der Pension weiterläuft

PostenIm Ruhestand
PKV-KrankentarifUmstellung auf 30 % Erstattung (§ 199 VVG), Beitrag sinkt. Alterungsrückstellungen bleiben.
PflegepflichtversicherungLäuft weiter, Höchstbeitrag für Beihilfeberechtigte 2026: 83,70 €, Durchschnitt 56,50 €. Beihilfe im Pflegefall mit Deinem Bemessungssatz.
BeihilfeergänzungstarifWeiter sinnvoll: Er schließt die Lücken, die die Beihilfe lässt (Eigenbehalte, Kürzungen). Der Beitrag ist klein, im Alter wird er eher wichtiger.
PensionVoll steuerpflichtig. Versorgungsfreibetrag bei Beginn 2026: 12,8 %, höchstens 960 €, plus Zuschlag 288 € (§ 19 Abs. 2 EStG).
SonderausgabenBasisanteil der PKV-Beiträge und die Pflegepflichtversicherung bleiben in voller Höhe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Wie das genau wirkt: PKV-Beiträge von der Steuer absetzen.
EhepartnerBeihilfe für den berücksichtigungsfähigen Partner bleibt bei 70 % (Ausnahme Baden-Württemberg). Details: Ehepartner in der Beihilfe.
Notbremse Basistarif: Wird der Beitrag im Alter trotz allem untragbar, gibt es den Basistarif nach § 152 VAG, auch als Variante für Beihilfeberechtigte. Sein Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt, für Beihilfeberechtigte anteilig, bei Hilfebedürftigkeit halbiert. Die Leistungen entsprechen der Gesetzlichen. Vorher lohnt fast immer der Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Zurück in die Gesetzliche? Als Pensionär praktisch ausgeschlossen. Wer als Beamter privat versichert ist, bleibt es im Ruhestand. Deshalb ist die Tarifwahl am Anfang und die Beitragsstabilität des Versicherers so wichtig, nicht der günstigste Einstiegsbeitrag.
Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze: Auch wer vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geht, ist Versorgungsempfänger und bekommt 70 % Beihilfe. Wie hoch die Versorgung dann ausfällt, zeigt der DU-Lücken-Rechner.
Typische Fehler

Sechs Fehler, die im Ruhestand Geld kosten

Die Sechs-Monats-Frist verpassen

Wer die Umstellung auf 30 % erst nach der Frist beantragt, riskiert eine Risikoprüfung und zahlt bis dahin den vollen 50-%-Beitrag weiter. Direkt mit dem Versorgungsbescheid handeln.

Mit dem heutigen Beitrag planen

Dein Beitrag steigt bis zur Pension mit den Gesundheitskosten. Wer heute 300 € zahlt, sollte für die Planung nicht 300 € ansetzen, sondern den fortgeschriebenen Wert nach Umstellung.

Beitragsentlastung ungeprüft abschließen

Der Baustein bindet Geld beim Versicherer, oft ohne Ausweg. Erst prüfen, ob freie Vorsorge nicht flexibler und günstiger ist.

Den Ergänzungstarif streichen

Im Alter fallen mehr Rechnungen an, Eigenbehalte und Kürzungen der Beihilfe wiegen schwerer. Der Ergänzungstarif kostet wenig und wirkt genau dann.

Kündigen statt Tarif wechseln

Ein Wechsel des Versicherers im Alter kostet Alterungsrückstellungen. Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG nimmt sie vollständig mit.

Baden-Württemberg übersehen

Wer dort nach 2012 eingestellt wurde, bekommt im Ruhestand keine 70 %. Die Planung mit 30-%-Tarif wäre dann falsch.

Häufige Fragen

PKV im Ruhestand kurz beantwortet

Sinkt mein PKV-Beitrag in der Pension automatisch?
Nein, Du musst die Umstellung beantragen. Mit der Pensionierung steigt Dein Beihilfebemessungssatz in fast allen Bundesländern von 50 auf 70 %. Dein Versicherer stellt den Tarif dann von 50 auf 30 % Erstattung um, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, wenn Du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellst (§ 199 Abs. 2 VVG). Viele Verträge sehen die Umstellung zum Ruhestand ausdrücklich vor (§ 199 Abs. 1 VVG). Wer die Frist verpasst, riskiert eine Risikoprüfung für die Umstellung.
Gilt die Erhöhung auf 70 % in jedem Bundesland?
Fast. Beim Bund und in den meisten Ländern erhalten Versorgungsempfänger 70 %. Baden-Württemberg hat den Satz für Versorgungsempfänger und Ehepartner auf 50 % gesenkt; 70 % bekommen dort nur Beamte, die am 31. Dezember 2012 bereits im Dienst waren. Wer in Baden-Württemberg später eingestellt wurde, behält im Ruhestand den 50-%-Tarif. Prüfe vor der Planung die Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn oder frag uns.
Was ist der gesetzliche Zuschlag von 10 %?
Vom Kalenderjahr nach Deinem 21. Geburtstag bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhebt Dein Versicherer auf den Beitrag einen Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG). Das Geld fließt in Deine Alterungsrückstellung und wird ab dem Alter von 65 zur Begrenzung des Beitrags eingesetzt. Ab 60 fällt der Zuschlag weg, Dein Beitrag sinkt an dieser Stelle also spürbar, noch vor der Pension.
Wie stark steigt der PKV-Beitrag bis zur Pension?
Das kann niemand exakt vorhersagen. Beiträge steigen mit den Gesundheitskosten, für Privat- wie für Kassenversicherte. Für die Planung solltest Du mit einer jährlichen Steigerung rechnen und nicht mit dem heutigen Beitrag. Der Rechner auf dieser Seite lässt Dich 2, 3 oder 4 % pro Jahr ansetzen. Gegen die Steigerung wirken die Alterungsrückstellungen, der gesetzliche Zuschlag und die Überschüsse, die der Versicherer zur Beitragsbegrenzung einsetzt.
Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif?
Selten. Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Sparvertrag beim Versicherer, der ab einem festen Alter den Beitrag um einen vereinbarten Betrag senkt. Die Verbraucherzentrale kritisiert diese Tarife als intransparent, teuer und kaum kündbar: Bei einem Versichererwechsel gibt es meist nichts zurück, Erben gehen leer aus, und die Kalkulation mit sehr hoher Lebenserwartung lohnt sich für die meisten nicht. Als Beamter hast Du mit der Beihilfe von 70 % ohnehin einen eingebauten Entlastungseffekt. Freie Vorsorge bleibt flexibler.
Was passiert mit meiner Pflegepflichtversicherung im Ruhestand?
Sie läuft weiter, und auch hier gilt der höhere Beihilfesatz. Der Höchstbeitrag der privaten Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte liegt 2026 bei 83,70 € im Monat, im Durchschnitt zahlen Beihilfeberechtigte laut PKV-Verband 56,50 €. Die Beihilfe beteiligt sich im Pflegefall mit Deinem Bemessungssatz an den Pflegekosten.
Muss ich meine Pension versteuern, und kann ich die PKV absetzen?
Die Pension ist voll steuerpflichtig, gemildert durch den Versorgungsfreibetrag: Bei Versorgungsbeginn 2026 sind das 12,8 % der Bezüge, höchstens 960 € im Jahr, plus ein Zuschlag von 288 € (§ 19 Abs. 2 EStG). Der Freibetrag schmilzt für spätere Jahrgänge weiter ab. Deine PKV-Beiträge für die Basisabsicherung sind weiterhin in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG), Komfortanteile nicht.
Was ist, wenn der Beitrag im Alter trotzdem zu hoch wird?
Dann gibt es drei Stufen. Erstens der Tarifwechsel innerhalb Deines Versicherers nach § 204 VVG, mit allen Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung. Zweitens ein Tarif mit Selbstbehalt oder weniger Komfort. Drittens als Notlösung der Basistarif nach § 152 VAG, den es auch als Variante für Beihilfeberechtigte gibt; sein Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse gedeckelt, für Beihilfeberechtigte anteilig. Kündigen und in die Gesetzliche wechseln geht als Pensionär praktisch nicht.

Rechtsgrundlagen: § 46 BBhV (Bemessungssätze), § 14 BVO Baden-Württemberg (Stichtag 31.12.2012), § 199 VVG (Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs), §§ 146, 149, 150, 152 VAG (Alterungsrückstellung, gesetzlicher Zuschlag, Überschüsse, Basistarif), § 204 VVG (Tarifwechsel), § 19 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Pflegebeiträge 2026 laut PKV-Verband. Stand: September 2026.

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