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Ratgeber Krankenversicherung

PKV-Beiträge von der Steuer absetzen: Was Beamte wissen müssen

Deine Krankenversicherung ist einer der größten Posten in der Steuererklärung, und für Beamte gelten eigene Regeln. Der Höchstbetrag ist niedriger als bei Angestellten, ein Teil des Beitrags fällt heraus, und die meisten anderen Vorsorgeaufwendungen wirken sich am Ende gar nicht aus. Hier steht, wie der Abzug wirklich funktioniert, was der Versicherer für Dich erledigt und mit welchem legalen Hebel Du den Rahmen wieder freibekommst.

1.900 €Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, weil Du Beihilfe bekommst. Angestellte ohne Zuschuss haben 2.800 € (§ 10 Abs. 4 EStG).
Vollabziehbar sind Basisabsicherung und Pflegepflichtversicherung trotzdem, auch über dem Höchstbetrag. Dafür fällt alles andere weg.
× 3So viel darfst Du an künftigen Beitragsjahren vorauszahlen und im Zahlungsjahr absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG).
Das Wichtigste in Kürze
  • Abziehbar ist die Basisabsicherung: der Teil des Beitrags, der Leistungen wie die gesetzliche Kasse abdeckt. Komfortanteile fallen heraus, und zwar abschließend geregelt: Heilpraktiker, Einbettzimmer, Chefarzt oder Zweibettzimmer, Zahnersatz und Implantologie, Kieferorthopädie.
  • Die Pflegepflichtversicherung ist in voller Höhe abziehbar, ohne Abzüge.
  • Der Höchstbetrag ist 1.900 €, nicht 2.800 €, weil die Beihilfe ein Anspruch auf Erstattung ohne eigene Aufwendungen ist (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG). Bei Zusammenveranlagung addieren sich die Beträge.
  • Der wichtigste Satz im Gesetz: Übersteigen die Basisbeiträge den Höchstbetrag, werden sie trotzdem voll abgezogen, aber Haftpflicht, Unfall und Risikoleben wirken dann gar nicht mehr (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG).
  • Der Versicherer meldet selbst: Er übermittelt die geleisteten und erstatteten Beiträge elektronisch (§ 10 Abs. 2b EStG). Für den Lohnsteuerabzug fließen die tatsächlichen Beiträge über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ein.
  • Beitragsrückerstattung mindert den Abzug im Auszahlungsjahr. Ab 410 € Erstattung musst Du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG).
Schritt 1

Nicht der ganze Beitrag zählt

Das Steuerrecht erkennt nur an, was der Absicherung auf Kassenniveau dient. Alles, was darüber hinausgeht, rechnet Dein Versicherer heraus. Welche Leistungen das sind, ist in einer eigenen Verordnung abschließend aufgezählt, Du musst also nichts schätzen.

Beispielhafte Aufteilung. Den für Dich geltenden Anteil weist Dein Versicherer in der Jahresbescheinigung aus.

Zählt als Sonderausgabe

  • Ambulante und stationäre Behandlung auf Kassenniveau
  • Arznei-, Verband- und Hilfsmittel
  • Zahnbehandlung im Regelumfang
  • Private Pflegepflichtversicherung, in voller Höhe

Wird herausgerechnet

  • Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer
  • Einbettzimmer
  • Heilpraktiker
  • Zahnersatz und Implantologie, Kieferorthopädie
  • Krankentagegeld; steht es in einem eigenen Tarif, ist dieser Beitrag sogar komplett außen vor
Die 4-Prozent-Kürzung betrifft Dich nicht. Sie gilt für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch. In der privaten Krankenversicherung wird das Krankentagegeld bereits über die Aufteilung herausgenommen. Wer Wahlleistungen im Krankenhaus mitversichert hat, zahlt dafür also aus versteuertem Einkommen. Das ist ein Argument, das in keinem Tarifvergleich auftaucht.
Schritt 2

Warum Haftpflicht und Unfallversicherung bei Dir nichts bringen

Das ist der Punkt, an dem die meisten Steuererklärungen Geld liegen lassen, ohne dass es auffällt. Ein Beispiel mit 1.900 € Höchstbetrag, 2.600 € Basisbeitrag und 600 € Pflegepflichtversicherung.

Dein Rahmen für sonstige Vorsorgeaufwendungen§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG
1.900 €
Basisbeitrag PKV und Pflegepflichtversicherungwird trotzdem voll abgezogen, § 10 Abs. 4 Satz 4
3.200 € — voll abziehbar
Haftpflicht, Unfall, Risikolebenwirkt sich nicht mehr aus
600 €

Was daraus folgt

Deine Basisbeiträge sprengen den Rahmen fast immer. Das ist zunächst gut: Sie werden in voller Höhe abgezogen, obwohl sie über dem Höchstbetrag liegen. Der Preis steht im nächsten Satz desselben Absatzes: Ein Abzug der übrigen Vorsorgeaufwendungen scheidet aus.

Haftpflicht, private Unfallversicherung, Risikolebensversicherung und Arbeitslosenversicherung trägst Du damit vollständig aus versteuertem Einkommen. Sie in der Erklärung einzutragen, ändert am Ergebnis nichts. Das ist kein Fehler im Formular, sondern die gewollte Systematik.

Bei Zusammenveranlagung addieren sich die Beträge. Zwei Beamte kommen zusammen auf 3.800 €, ein Beamter und ein gesetzlich versicherter Angestellter ohne Zuschuss auf 4.700 €. Je nach Konstellation bleibt dann doch Raum für die übrigen Vorsorgeaufwendungen.
Kinder nicht vergessen: Beiträge Deines Kindes kannst Du als eigene ansetzen, wenn Du sie durch Bar- oder Sachunterhalt trägst und Kindergeld oder Freibetrag bekommst (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Auf eigene Einkünfte des Kindes kommt es nicht an. Die Identifikationsnummer des Kindes gehört in die Erklärung.
Der Hebel

Beiträge vorauszahlen und den Rahmen freiräumen

Das Gesetz erlaubt, künftige Beitragsjahre vorauszuzahlen und im Zahlungsjahr abzusetzen, solange die Vorauszahlung das Dreifache der Beiträge des laufenden Jahres nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG). Der Effekt entsteht erst danach.

Jahr 1

Du zahlst den laufenden Beitrag und künftige Beitragsjahre im Voraus. Alles zusammen wird in diesem Jahr abgezogen, weit über dem Höchstbetrag.

hoher Abzug
Jahr 2

Keine laufenden Krankenversicherungsbeiträge mehr. Der Rahmen von 1.900 € steht frei zur Verfügung.

Haftpflicht wirkt
Jahr 3

Dasselbe Bild: Unfall-, Risikolebens- und Arbeitslosenversicherung senken jetzt tatsächlich die Steuer.

Unfall wirkt
Jahr 4

Letztes vorausbezahltes Jahr. Danach beginnt der normale Ablauf wieder, oder Du zahlst erneut voraus.

Risikoleben wirkt
Bevor Du das machst, sprich mit einem Steuerberater. Die Gestaltung bindet viel Geld auf einen Schlag, und der zusätzliche Abzug im Zahlungsjahr wirkt nur, soweit überhaupt zu versteuerndes Einkommen da ist. Auch die Progression verschiebt sich. Wir erklären hier die Systematik, wir beraten nicht steuerlich. Dein Versicherer sagt Dir, ob und wie er Vorauszahlungen annimmt.
Rechner

Dein Abzug und was die Vorauszahlung bringt

Der Rechner zeigt, wie viel von Deinen Beiträgen als Sonderausgabe zählt, wie viel andere Vorsorge bei Dir verpufft und welchen Vorteil die Vorauszahlung in den Folgejahren hätte.

Deine Zahlen

260 €
50 €
In voller Höhe abziehbar, ohne Abzug für Komfortanteile.
Der genaue Wert steht in Deiner Jahresbescheinigung. Je mehr Wahlleistungen, desto höher.
600 €
Privathaftpflicht, private Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, Arbeitslosenversicherung.
Abziehbar im Jahr
3.252 €
Deine Basisbeiträge übersteigen den Höchstbetrag. Sie werden voll abgezogen, dafür wirken 600 € andere Vorsorge nicht mehr.
Basisanteil Krankenversicherung2.652 €
Pflegepflichtversicherung600 €
Steuerwirkung der Beiträge1.138 €
Davon verpuffte andere Vorsorge−210 €
Vorteil der Vorauszahlung über drei Folgejahre630 €
Tarif und Beitragsanteile prüfen lassen
Vereinfachte Rechnung mit dem Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Günstigerprüfung. Der Vorauszahlungsvorteil unterstellt, dass in den Folgejahren der volle Rahmen für die anderen Vorsorgeaufwendungen frei wird und dass Du diese Beiträge tatsächlich zahlst. Keine Steuerberatung: Für die Gestaltung brauchst Du eine Einzelfallprüfung.
Zwei Sonderfälle

Beitragsrückerstattung und selbst gezahlte Rechnungen

Die Beitragsrückerstattung mindert Deine abziehbaren Beiträge im Jahr der Auszahlung. Ist die Erstattung höher als die Zahlungen, wird der Überhang zuerst mit gleichartigen Aufwendungen verrechnet, und ein Rest wird sogar dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet (§ 10 Abs. 4b EStG). Ab 410 € Erstattung bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wer Rechnungen bewusst nicht einreicht, um die Rückerstattung zu retten, darf diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abziehen. Das hat der Bundesfinanzhof 2017 entschieden (Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16), und 2018 bestätigt, dass Prämienzahlungen die abziehbaren Beiträge mindern (Urteil vom 6. Juni 2018, X R 41/17).

Selbst getragene Krankheitskosten, etwa wegen eines Selbstbehalts, sind keine Sonderausgaben. Sie kommen nur als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Betracht, oberhalb der zumutbaren Belastung.

Zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG)bis 15.340 €15.340 bis 51.130 €über 51.130 €
Ledig5 %6 %7 %
Zusammenveranlagt4 %5 %6 %
Mit einem oder zwei Kindern2 %3 %4 %
Mit drei oder mehr Kindern1 %1 %2 %

Die Sätze gelten stufenweise: Der höhere Prozentsatz trifft nur den Teil der Einkünfte oberhalb der jeweiligen Grenze. Der Bundesfinanzhof hat das 2017 klargestellt und im Urteil selbst vorgerechnet: Bei 51.835 € Einkünften und einem oder zwei Kindern ergeben sich 1.408,70 € zumutbare Belastung (Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14).

Der Versicherer erledigt die Meldung. Er übermittelt die geleisteten und die erstatteten Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung (§ 10 Abs. 2b EStG). Du musst die Bescheinigung also nicht mitschicken, solltest sie aber aufbewahren und die Zahlen in der Erklärung gegenprüfen.
Schon beim Gehalt berücksichtigt: Für den Lohnsteuerabzug fließen Deine tatsächlichen Beiträge zur Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ein (§ 39b Abs. 2 EStG). Der Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern kannst Du gegenüber Deinem Versicherer widersprechen, Stichtag ist der 20. November des Vorjahres. Dann zahlst Du unterjährig mehr Lohnsteuer und holst sie über die Erklärung zurück.
Im Ruhestand ändert sich die Rechnung: Die Pension ist voll steuerpflichtig, der Versorgungsfreibetrag schmilzt, und der Beitrag sinkt mit der Umstellung auf 30 %. Wie das zusammenwirkt, steht auf der Seite PKV im Ruhestand.
Typische Fehler

Sechs Fehler in der Steuererklärung

Den vollen Beitrag eintragen

Nur der Basisanteil zählt. Der Versicherer weist ihn aus, und die Finanzverwaltung kennt ihn ohnehin. Wer den Gesamtbetrag einträgt, erzeugt nur eine Rückfrage.

Auf den 2.800-Euro-Rahmen setzen

Für Beihilfeberechtigte gelten 1.900 €. Wer mit dem höheren Betrag plant, rechnet mit einem Abzug, den es nicht gibt.

Haftpflicht als Steuersparmodell sehen

Sie ist sinnvoll, aber steuerlich bei den meisten Beamten wirkungslos. Der Abzug scheidet aus, sobald die Basisbeiträge den Rahmen sprengen.

Die Rückerstattung verschweigen

Der Versicherer meldet sie elektronisch. Ab 410 € wirst Du zur Abgabe verpflichtet. Wer sie weglässt, bekommt den Bescheid korrigiert.

Selbst gezahlte Rechnungen als Sonderausgabe ansetzen

Sie sind keine Beiträge. Nur die außergewöhnliche Belastung kommt in Betracht, und die zumutbare Belastung erreichen die wenigsten.

Die Beiträge der Kinder vergessen

Trägst Du sie wirtschaftlich, setzt Du sie als eigene an. Ohne die Identifikationsnummer des Kindes geht es allerdings nicht.

Häufige Fragen

PKV und Steuer kurz beantwortet

Welcher Teil meines PKV-Beitrags ist absetzbar?
Der Teil, der die Basisabsicherung bezahlt, also Leistungen, die denen der gesetzlichen Kasse nach dem Dritten Kapitel des SGB V vergleichbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Herausgerechnet werden die Komfortanteile. Welche das sind, steht abschließend in der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung: Heilpraktiker, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer, Zahnersatz und Implantologie sowie Kieferorthopädie. Dein Versicherer rechnet das aus und weist den abziehbaren Anteil in der Jahresbescheinigung aus. Du musst nichts selbst aufteilen.
Wird mein Beitrag um 4 % gekürzt, weil Krankengeld enthalten ist?
Nein, das betrifft Dich als Beamten nicht. Die Kürzung um 4 % in § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG knüpft an die gesetzliche Krankenversicherung an. In der privaten Krankenversicherung wird ein Krankentagegeld ohnehin über die Aufteilungsverordnung herausgerechnet. Steht es in einem gesonderten Tarif, ist dieser Beitrag sogar insgesamt nicht abziehbar.
Warum gelten für mich nur 1.900 Euro und nicht 2.800 Euro?
Weil Du Beihilfe bekommst. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen sinkt auf 1.900 €, wenn jemand ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen Anspruch auf Erstattung von Krankheitskosten hat (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG). Genau das ist die Beihilfe. Bei Zusammenveranlagung addieren sich die Beträge, die jedem zustehen: zwei Beamte kommen auf 3.800 €, ein Beamter und ein Angestellter auf 4.700 €.
Bringt mir meine Haftpflichtversicherung steuerlich noch etwas?
In den meisten Fällen nicht. Übersteigen Deine Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung den Höchstbetrag, werden sie trotzdem in voller Höhe abgezogen. Dafür scheidet der Abzug aller anderen Vorsorgeaufwendungen aus (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Haftpflicht, Unfallversicherung, Risikolebens- und Arbeitslosenversicherung wirken sich dann steuerlich gar nicht mehr aus. Genau hier setzt die Vorauszahlung an.
Wie funktioniert die Vorauszahlung von Beiträgen?
Du zahlst künftige Beitragsjahre im Voraus und ziehst sie im Zahlungsjahr ab. Das Gesetz lässt das zu, solange die Vorauszahlung für künftige Beitragsjahre das Dreifache der auf das laufende Jahr entfallenden Beiträge nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG). Der Effekt kommt in den Folgejahren: Dort zahlst Du keine oder kaum Beiträge, der Rahmen von 1.900 € ist frei, und Haftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung wirken sich plötzlich aus. Ob sich das für Dich rechnet, hängt von Liquidität und Progression ab. Das gehört in die Hand eines Steuerberaters.
Was passiert steuerlich mit einer Beitragsrückerstattung?
Sie mindert Deine abziehbaren Beiträge im Jahr der Auszahlung. Übersteigt die Erstattung die gezahlten Beiträge, wird der Überhang mit gleichartigen Aufwendungen verrechnet und ein Rest sogar dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet (§ 10 Abs. 4b EStG). Wichtig: Wer auf die Erstattung von Arztrechnungen verzichtet, um die Rückerstattung zu bekommen, darf diese Kosten nicht gegenrechnen (BFH, Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16). Und ab 410 € Erstattung wirst Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG).
Kann ich die Beiträge meiner Kinder absetzen?
Ja, wenn Du sie wirtschaftlich trägst. Beiträge eines Kindes, für das Du Kindergeld oder einen Freibetrag bekommst, kannst Du als eigene Beiträge ansetzen, wenn Du sie durch Bar- oder Sachunterhalt getragen hast (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Auf eigene Einkünfte des Kindes kommt es dabei nicht an. In der Steuererklärung musst Du die Identifikationsnummer des Kindes angeben. Die Regel gilt auch, wenn der andere Elternteil Versicherungsnehmer ist.
Kann ich selbst gezahlte Arztrechnungen absetzen?
Nur über den Umweg der außergewöhnlichen Belastung, und meist gar nicht. Selbst getragene Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben, weil sie nichts mit der Erlangung des Versicherungsschutzes zu tun haben. Nach § 33 EStG wirken sie erst oberhalb der zumutbaren Belastung, und die wird stufenweise berechnet: Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Teil der Einkünfte oberhalb der jeweiligen Grenze (BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14). Für die meisten Beamten liegt die Hürde im vierstelligen Bereich.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a, Abs. 2b, Abs. 4 und Abs. 4b EStG; Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO); § 33 Abs. 3 EStG; § 39 Abs. 4 und 4a sowie § 39b Abs. 2 EStG; § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG; BFH-Urteile vom 19. Januar 2017 (VI R 75/14), 29. November 2017 (X R 3/16) und 6. Juni 2018 (X R 41/17). Stand: September 2026. Dieser Text erklärt die Systematik und ersetzt keine Steuerberatung.

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