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Ratgeber Krankenversicherung

Wahlleistungen im Krankenhaus: Was die Beihilfe für Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind das, was viele mit „privat versichert" verbinden. Für Beamte steckt darin eine Falle: Ob die Beihilfe mitzahlt, entscheidet Dein Bundesland, und in einigen Ländern zahlt sie gar nichts. Hier siehst Du für Bund und Länder, was erstattet wird, welche Eigenbeiträge anfallen, was die Gebührenordnung erlaubt und was Dein PKV-Tarif abdecken muss, damit am Ende nicht Du die Rechnung trägst.

Je LandBund, Bayern und NRW zahlen ohne Erklärung, BW, Hessen und RLP nur mit Erklärung und Monatsbeitrag, Niedersachsen und weitere Länder gar nicht.
3,5-fachHöchstsatz der GOÄ für ärztliche Leistungen. Regelfall ist der 2,3-fache Satz, darüber braucht der Arzt eine Begründung (§ 5 GOÄ).
25 %Minderung der Arztgebühren bei stationärer Behandlung, weil das Krankenhaus Räume und Personal stellt (§ 6a GOÄ).
Das Wichtigste in Kürze
  • Was Wahlleistungen sind: gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen (Chefarzt) und gesondert berechnete Unterkunft (Zweibett- oder Einbettzimmer), vereinbart schriftlich vor der Behandlung (§ 17 KHEntgG).
  • Bund: beihilfefähig ohne Erklärung, Zweibettzimmer bis zu einer Tagesobergrenze (§ 26 BBhV). Kein besonderer Eigenbehalt, nur die allgemeinen 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage (§ 49 BBhV).
  • Länder mit Eigenbehalt je Tag: Bayern 25 € Wahlarzt und 7,50 € Zweibett, NRW 10 € und 15 € für höchstens 20 Tage. Länder mit Erklärung und Monatsbeitrag: Baden-Württemberg 22 €, Hessen 18,90 €, Rheinland-Pfalz 26 €.
  • Länder ohne Wahlleistungs-Beihilfe: Niedersachsen und nach unserer Kenntnis die meisten übrigen Länder. Dort zahlt allein Dein PKV-Tarif, und der Beihilfetarif mit 50 % erstattet nur die Hälfte, wenn kein Ergänzungstarif greift.
  • Abrechnung: GOÄ bis 2,3-fach, begründet bis 3,5-fach, minus 25 % stationär. Honorarvereinbarungen darüber sind nicht beihilfefähig. Die Wahlarztkette bringt mehrere Rechnungen.
  • Verzicht: Viele Tarife zahlen ein Krankenhaustagegeld, wenn Du auf Wahlleistungen verzichtest. Baden-Württemberg zahlt Beamten mit Erklärung eine Wahlleistungspauschale.
Wer zahlt die Chefarztrechnung

Dieselbe Rechnung, drei Ergebnisse

Beispiel: 3.000 € Wahlleistungen für einen Aufenthalt, Beihilfesatz 50 %, PKV-Tarif mit stationären Wahlleistungen zu 50 %. Was die Beihilfe nicht trägt, landet ohne Ergänzungstarif bei Dir.

Bund: Wahlleistungen beihilfefähig§ 26 BBhV, kein Wahlleistungs-Eigenbehalt

Dein Eigenanteil: 0 €, abgesehen von den allgemeinen 10 € je Tag.

Bayern: beihilfefähig mit EigenbehaltArt. 96 BayBG, 25 € + 7,50 € je Tag, hier 7 Tage

Dein Eigenanteil: 227,50 € Eigenbehalte für sieben Tage, sofern Dein Ergänzungstarif sie nicht übernimmt.

Niedersachsen: keine Wahlleistungs-BeihilfeNBhVO, Beihilfe zahlt 0 €

Ohne Ergänzungstarif bleiben 1.500 € an Dir hängen. Mit einem Ergänzungstarif, der Wahlleistungen bei fehlender Beihilfe übernimmt, in der Regel 0 €.

BeihilfePKV-Beihilfetarif 50 %Dein EigenanteilBeihilfeergänzungstarif oder Du
Bund und Länder

Was die Beihilfe für Wahlleistungen zahlt

Belegte Regeln stehen mit Paragraf und Betrag. Für Länder, deren Verordnung wir nicht im Wortlaut geprüft haben, steht „nach unserer Kenntnis". Verbindlich ist immer Deine Beihilfestelle.

DienstherrChefarzt / ZweibettVoraussetzungMonatsbeitragEigenbehalt je TagGrundlage
Bundja / jakeine Erklärung0 €kein besonderer; allgemein 10 € je Tag, max. 28 Tage§ 26 Abs. 1 Nr. 5, § 49 Abs. 2 BBhV · Bund
Bayernja / jakeine Erklärung0 €25 € Wahlarzt; 7,50 € Zweibett, max. 30 TageArt. 96 Abs. 2 BayBG · Bayern
Nordrhein-Westfalenja / jakeine Erklärung0 €10 € Wahlarzt; 15 € Zweibett, max. 20 Tage (max. 500 €)§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO NRW · NRW
Baden-Württembergja / jaschriftliche Erklärung, Frist 5 Monate22 €bei Verzicht Wahlleistungspauschale§ 6a BVO BW · BW
Hessenja / jaschriftliche Erklärung, Ausschlussfrist 3 bzw. 6 Monate, Versäumnis endgültig18,90 €bei der Beihilfestelle erfragen§ 6a HBeihVO · Hessen
Rheinland-Pfalzja / jaErklärung, Frist 3 bzw. 6 Monate, Widerruf zum Monatsersten26 €12 € ZweibettBVO RLP, LFF · RLP
Niedersachsennein / neinNBhVO · Niedersachsen
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringennach unserer Kenntnis neinLandesverordnungen, Stand bei der Beihilfestelle prüfen · Übersicht
Warum der Ausschluss erlaubt ist: Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 bestätigt, dass Dienstherren Wahlleistungen aus der Beihilfe streichen dürfen (2 BvR 1053/98). Die Fürsorgepflicht verlangt die medizinisch notwendige Versorgung, nicht den Komfort. Deshalb ist die Absicherung über den PKV-Tarif in diesen Ländern Deine Entscheidung, und Deine Verantwortung.
Die Abrechnung

Was ein Chefarzt abrechnen darf

Privatärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Drei Zahlen entscheiden, ob eine Rechnung erstattet wird.

2,3-fachRegelhöchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen. Bis hierhin braucht der Arzt keine Begründung (§ 5 Abs. 2 GOÄ).
3,5-fachHöchstsatz. Nur mit schriftlicher Begründung im Einzelfall, etwa besondere Schwierigkeit. Technische Leistungen bis 2,5-fach, Labor bis 1,3-fach.
> 3,5Nur mit Honorarvereinbarung, schriftlich vor der Behandlung (§ 2 GOÄ). Nicht beihilfefähig, und die meisten PKV-Tarife zahlen ebenfalls nur bis zum Höchstsatz.

Drei Regeln, die Du vor der Unterschrift kennen solltest

  • Schriftlich und vorher: Wahlleistungen müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart werden, mit Aufklärung über die Entgelte (§ 17 Abs. 2 KHEntgG). Eine nachträgliche Vereinbarung ist unwirksam.
  • Die Wahlarztkette: Die Vereinbarung erstreckt sich auf alle liquidationsberechtigten Ärzte, die an Deiner Behandlung beteiligt sind: Operateur, Anästhesist, Radiologe, Labor. Rechne mit mehreren Rechnungen.
  • 25 % Abzug stationär: Wahlärzte müssen ihre Gebühren bei stationärer Behandlung um 25 % mindern, Belegärzte um 15 % (§ 6a GOÄ). Fehlt der Abzug auf der Rechnung, ist sie zu hoch.
Honorarvereinbarung: Legt Dir ein Arzt eine Vereinbarung über den 3,5-fachen Satz hinaus vor, muss sie Gebührennummer, Steigerungssatz und Betrag nennen und Dich darauf hinweisen, dass die Erstattung nicht sicher ist. Diesen Teil zahlst Du selbst. Frag vorher, ob es auch ohne geht.
Zweibettzimmer-Obergrenze: Bund und Rheinland-Pfalz erstatten die Unterkunft nur bis zu einem Tagesbetrag, der sich aus dem Basisfallwertkorridor ableitet (1,3 % beziehungsweise 1,5 % der oberen Grenze). Teure Komfortstationen liegen darüber. Den aktuellen Euro-Wert nennt Dir die Beihilfestelle.
Rechner

Was bleibt bei Dir hängen?

Wähle Deinen Dienstherrn, die Dauer des Aufenthalts und die Höhe der Wahlleistungsrechnungen. Der Rechner zeigt, was Beihilfe und PKV tragen und was ohne Ergänzungstarif an Dir bleibt.

Deine Angaben

7 Tage
2.500 €
Alle Privatrechnungen der Wahlarztkette nach dem 25-%-Abzug.
70 €
Dein Eigenanteil ohne Ergänzungstarif
70 €
Beihilfe und PKV tragen die Wahlleistungen vollständig. Es bleibt nur der allgemeine Eigenbehalt von 10 € je Tag.
Wahlleistungen gesamt2.990 €
Beihilfe zahlt1.495 €
PKV-Tarif zahlt1.495 €
Eigenbehalte des Dienstherrn70 €
Lücke ohne Beihilfe0 €
Ergänzungstarif und Wahlleistungen prüfen lassen
Vereinfachte Rechnung: Beihilfe = Beihilfesatz auf die Wahlleistungen abzüglich der Eigenbehalte des Dienstherrn (Bund 10 € je Tag bis 28 Tage; Bayern 25 € und 7,50 € je Tag; NRW 10 € und 15 € je Tag bis 20 Tage, höchstens 500 €). PKV = Rest bis 100 % bei einem Tarif mit stationären Wahlleistungen. Tagesobergrenzen für die Unterkunft, Monatsbeiträge in BW, Hessen und RLP sowie Tarifbesonderheiten sind nicht enthalten. Ein guter Beihilfeergänzungstarif übernimmt Lücke und Eigenbehalte in der Regel; ob Deiner das tut, steht in seinen Bedingungen.
Dein Tarif

Drei Bausteine, die den Krankenhausaufenthalt absichern

  • Stationäre Wahlleistungen im Beihilfetarif: Chefarzt und Zweibett- oder Einbettzimmer müssen im Tarif eingeschlossen sein, sonst erstattet die PKV nur allgemeine Krankenhausleistungen. Im PKV-Wunschprofil ist das eine der Kernfragen.
  • Beihilfeergänzungstarif: Er übernimmt, was die Beihilfe nicht zahlt: die Wahlleistungen in Ländern ohne Beihilfe dafür, in der Regel auch die Eigenbehalte je Tag und die Kürzungen bei Unterkunft. Für wenige Euro im Monat der wichtigste Baustein in Niedersachsen und den anderen Ausschluss-Ländern. Details im Lexikon.
  • Krankenhaustagegeld bei Verzicht: Viele Tarife zahlen einen festen Tagessatz, wenn Du auf Wahlleistungen verzichtest. Das ist die faire Gegenleistung dafür, dass Du den Versicherer entlastest.
Faustregel für die Länder mit Erklärung: Der Monatsbeitrag von 18,90 bis 26 € entspricht 227 bis 312 € im Jahr. Ein einziger Aufenthalt mit Wahlleistungen kostet ohne Beihilfe schnell das Zehnfache. Wer die Erklärung abgibt, braucht dann nur einen 50-%-Tarif. Wer sie nicht abgibt, braucht einen Ergänzungstarif, der die Beihilfe ersetzt. Beides geht, nur nicht keins von beiden.
Einbettzimmer: Die Beihilfe erstattet in der Regel höchstens das Zweibettzimmer. Wer Einbett will, braucht dafür den PKV-Tarif, der die Differenz zu 100 % trägt, oder zahlt den Unterschied selbst.
Anwärter: Auch im Anwärtertarif lassen sich Wahlleistungen einschließen. Die Erklärungsfristen in BW, Hessen und RLP laufen ab dem Beginn des Beamtenverhältnisses, also ab dem Vorbereitungsdienst. Die Referendariats-Checkliste hat den Punkt.
Typische Fehler

Fünf Fehler rund um Wahlleistungen

Die Erklärungsfrist verstreichen lassen

In Hessen ist das Versäumnis endgültig, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gelten kurze Fristen ab Ernennung. Wer nicht erklärt, muss die Lücke über den Tarif schließen.

Wahlleistungen ohne Ergänzungstarif

In Niedersachsen und den anderen Ausschluss-Ländern erstattet der 50-%-Tarif nur die Hälfte. Die andere Hälfte trägt der Ergänzungstarif, oder Du.

Honorarvereinbarung unterschreiben

Alles über dem 3,5-fachen Satz zahlt niemand außer Dir. Vor der Unterschrift fragen, ob die Behandlung auch zum Höchstsatz geht.

Die Wahlarztkette unterschätzen

Chirurg, Anästhesie, Radiologie, Labor: Jeder liquidationsberechtigte Arzt rechnet privat ab. Die Summe ist deutlich höher als die eine Chefarztrechnung.

Den 25-%-Abzug nicht prüfen

Stationäre Wahlarztrechnungen müssen um 25 % gemindert sein. Fehlt der Abzug, ist die Rechnung überhöht und wird gekürzt.

Auf Komfortstation ohne Blick auf die Obergrenze

Bund und Rheinland-Pfalz deckeln die Unterkunft je Tag. Was darüber liegt, trägt Dein Tarif oder Du. Vor der Aufnahme die Preisliste zeigen lassen.

Häufige Fragen

Wahlleistungen kurz beantwortet

Zahlt die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer?
Das hängt von Deinem Dienstherrn ab. Beim Bund ja, ohne Erklärung und ohne Monatsbeitrag (§ 26 BBhV). Bayern und Nordrhein-Westfalen ja, mit Eigenbehalten pro Krankenhaustag. Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz nur, wenn Du Dich per Erklärung dafür entschieden hast und einen Monatsbeitrag zahlst. Niedersachsen und nach unserer Kenntnis die meisten übrigen Länder erstatten Wahlleistungen gar nicht. Dort trägt sie allein Dein PKV-Tarif.
Was ist die Wahlleistungserklärung, und wann muss ich sie abgeben?
In Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz musst Du gegenüber der Beihilfestelle erklären, dass Du Wahlleistungen in Anspruch nehmen willst, und dafür einen Monatsbeitrag zahlen: 22 € in Baden-Württemberg, 18,90 € in Hessen, 26 € in Rheinland-Pfalz. Die Erklärung ist fristgebunden, in Baden-Württemberg fünf Monate, in Hessen und Rheinland-Pfalz drei beziehungsweise sechs Monate nach Beginn des Beamtenverhältnisses. Wer die Frist versäumt, verliert die Option in Hessen endgültig.
Welche Eigenbehalte fallen beim Bund an?
Keine speziellen für Wahlleistungen. Der Bund kürzt die Beihilfe bei vollstationärer Behandlung um 10 € je Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Jahr (§ 49 Abs. 2 BBhV). Das gilt für jeden Krankenhausaufenthalt, ganz gleich, ob Du Wahlleistungen nimmst. Bayern verlangt zusätzlich 25 € je Tag für den Wahlarzt und 7,50 € je Tag für das Zweibettzimmer, Nordrhein-Westfalen 10 € und 15 € je Tag für höchstens 20 Tage.
Was darf ein Chefarzt abrechnen?
Nach der Gebührenordnung für Ärzte: im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz, mit Begründung bis zum 3,5-fachen (§ 5 GOÄ), technische Leistungen bis 2,5-fach, Labor bis 1,3-fach. Darüber hinaus geht nur mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung vor der Behandlung (§ 2 GOÄ), und diesen Teil erstattet weder Beihilfe noch der übliche PKV-Tarif. Bei stationärer Behandlung mindern sich die Gebühren um 25 %, weil das Krankenhaus die Infrastruktur stellt (§ 6a GOÄ).
Was bedeutet die Wahlarztkette?
Die Wahlleistungsvereinbarung nach § 17 KHEntgG erstreckt sich auf alle angestellten und beamteten Ärzte des Krankenhauses, die an Deiner Behandlung beteiligt sind und liquidationsberechtigt sind, also nicht nur auf den einen Chefarzt. Du bekommst deshalb mehrere Privatrechnungen: Chirurgie, Anästhesie, Radiologie, Labor. Das Krankenhaus muss Dich darauf vor der Unterschrift schriftlich hinweisen.
Mein Land zahlt keine Wahlleistungen. Was deckt dann meine PKV?
Dein Beihilfetarif mit 50 % erstattet auch von der Wahlleistungsrechnung nur 50 %. Die andere Hälfte, die eigentlich die Beihilfe tragen würde, bleibt an Dir hängen, wenn Du keinen Beihilfeergänzungstarif hast. Gute Ergänzungstarife schließen genau diese Lücke und übernehmen Wahlleistungen in der Regel vollständig, wenn die Beihilfe nichts zahlt. Ob Deiner das tut und ob er auch die Eigenbehalte der Länder erstattet, steht in den Bedingungen. Das prüfen wir im Tarifcheck.
Kann ich auf Wahlleistungen verzichten und stattdessen Geld bekommen?
Ja, viele PKV-Tarife mit stationären Wahlleistungen zahlen ein Krankenhaustagegeld, wenn Du im Krankenhaus auf Chefarzt oder Zweibettzimmer verzichtest. Die Höhe steht im Tarif. Baden-Württemberg zahlt Beamten mit Wahlleistungserklärung eine Wahlleistungspauschale, wenn sie angebotene Wahlleistungen nicht nutzen. Der Verzicht ist damit keine Sparmaßnahme ins Leere.
Ist der Ausschluss der Wahlleistungen überhaupt rechtmäßig?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden, dass ein Dienstherr Wahlleistungen aus der Beihilfe ausschließen darf, weil die Fürsorgepflicht nur die medizinisch notwendige Versorgung verlangt (Beschluss vom 7. November 2002, 2 BvR 1053/98). Chefarzt und Zweibettzimmer sind Komfort, keine Grundversorgung. Deshalb ist es Deine Entscheidung, sie über den PKV-Tarif abzusichern.

Rechtsgrundlagen: § 26 Abs. 1 Nr. 5 und § 49 Abs. 2 BBhV; Art. 96 Abs. 2 BayBG; § 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO NRW (Rheinische Versorgungskassen, Stand Januar 2026); § 6a BVO Baden-Württemberg; § 6a HBeihVO; BVO Rheinland-Pfalz (LFF); NBhVO; §§ 2, 5 und 6a GOÄ; § 17 KHEntgG; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, 2 BvR 1053/98. Stand: September 2026.

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