StartLexikon → Beihilfebemessungssatz
Beamten-Lexikon

Beihilfebemessungssatz: Wie viel Dein Dienstherr wirklich zahlt

Der Beihilfebemessungssatz bestimmt, wie viel Prozent Deiner Krankheitskosten der Dienstherr trägt: 50/70/80 % — mit Sonderwegen in Hessen, BW und Sachsen.

Beihilfebemessungssatz — das Wichtigste in Kürze

  • Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr übernimmt.
  • Standard: 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand, 70 % für Ehepartner, 80 % für Kinder.
  • Sonderwege: Hessen staffelt 50–70 %, Baden-Württemberg zahlt seit 2013 einheitlich 50 %, Sachsen hat eine eigene Systematik, Thüringen 75 % im Ruhestand.

Stand: August 2026

Definition

Was ist der Beihilfebemessungssatz?

Die Beihilfe erstattet nie alles, sondern immer einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen — den Bemessungssatz. Er hängt von Deinem Status ab (aktiv, Ruhestand), von der Zahl Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder und vom Bundesland Deines Dienstherrn.

Der Rest ist Deine private Lücke: Bei 50 % Beihilfe brauchst Du eine private Restkostenversicherung über die anderen 50 %. Ändert sich der Satz — etwa mit dem zweiten Kind oder der Pensionierung — muss der PKV-Tarif angepasst werden, sonst bist Du über- oder unterversichert.

Was das für Dich als Beamter heißt

Die Musterrechnung steht und fällt mit dem richtigen Satz. Deshalb zuerst den eigenen Bemessungssatz klären — unser Beihilferechner macht das in unter einer Minute, die Sonderwege der Länder stehen auf den Bundesland-Seiten. Achtung bei Dienstherrenwechseln über Landesgrenzen: Mit dem Dienstherrn wechselt auch die Satz-Systematik.

Häufige Fragen

Beihilfebemessungssatz: kurz beantwortet

Steigt mein Bemessungssatz automatisch mit dem zweiten Kind?
In den meisten Ländern ja — von 50 auf 70 %. Aber nicht überall: Baden-Württemberg bleibt für alle seit 2013 neu Verbeamteten bei 50 %, Hessen staffelt nach eigenem Muster. Wichtig: Die PKV muss von 50 auf 30 % Restanteil umgestellt werden, sonst zahlst Du für Schutz, den Du nicht mehr brauchst.
Welcher Satz gilt für meinen Ehepartner?
In der Regel 70 % — sofern der Partner berücksichtigungsfähig ist. Das hängt an einer Einkommensgrenze, die je nach Dienstherr stark schwankt (Bund 2026: 22.648 €; Bremen nur 12.000 €, Hessen 24.696 €). Darüber braucht der Partner eine eigene Vollversicherung.
Was heißt „beihilfefähig“?
Nicht jede Rechnung zählt: Beihilfefähig sind Aufwendungen, die die jeweilige Beihilfeverordnung anerkennt — dem Grunde und der Höhe nach. Was darüber hinausgeht (etwa bestimmte Wahlleistungen), deckt nur eine passende private Versicherung ab.
Weiterklicken

Verwandte Begriffe

Vertiefen

Passende Seiten

Fairbeamtet starten.

Begriffe verstehen ist gut. Richtig abgesichert sein ist besser.

Der kostenlose Beamten-Check übersetzt die Theorie in Deine Situation: fünf Minuten, sechs Fragen — danach melden wir uns mit einer ehrlichen Einschätzung.

Jetzt Beamten-Check starten