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Beamten-Lexikon

Beihilfebemessungssatz: Wie viel Dein Dienstherr wirklich zahlt

Der Beihilfebemessungssatz bestimmt, wie viel Prozent Deiner Krankheitskosten der Dienstherr trägt: 50/70/80 % — mit Sonderwegen in Hessen, BW und Sachsen.

Beihilfebemessungssatz — das Wichtigste in Kürze

  • Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr übernimmt.
  • Standard: 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand, 70 % für Ehepartner, 80 % für Kinder.
  • Sonderwege: Hessen mit persönlichem Familiensatz 50–70 % (Anwärter 70 %), Sachsen mit 50/70/90 %. Die frühere 50-%-Regel in Baden-Württemberg ist seit 2023 aufgehoben.

Stand: September 2026

Definition

Was ist der Beihilfebemessungssatz?

Die Beihilfe erstattet nie alles, sondern immer einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen — den Bemessungssatz. Er hängt von Deinem Status ab (aktiv, Ruhestand), von der Zahl Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder und vom Bundesland Deines Dienstherrn.

Der Rest ist Deine private Lücke: Bei 50 % Beihilfe brauchst Du eine private Restkostenversicherung über die anderen 50 %. Ändert sich der Satz — etwa mit dem zweiten Kind oder der Pensionierung — muss der PKV-Tarif angepasst werden, sonst bist Du über- oder unterversichert.

Was das für Dich als Beamter heißt

Die Musterrechnung steht und fällt mit dem richtigen Satz. Deshalb zuerst den eigenen Bemessungssatz klären — unser Beihilferechner macht das in unter einer Minute, die Sonderwege der Länder stehen auf den Bundesland-Seiten. Achtung bei Dienstherrenwechseln über Landesgrenzen: Mit dem Dienstherrn wechselt auch die Satz-Systematik.

Häufige Fragen

Beihilfebemessungssatz: kurz beantwortet

Steigt mein Bemessungssatz automatisch mit dem zweiten Kind?
In den meisten Ländern ja — von 50 auf 70 %. Aber nicht überall: Sachsen erhöht schon mit dem ersten Kind auf 70 % und ab dem zweiten auf 90 %, Hessen um 5 Punkte je Kind. Wichtig: Die PKV muss dann auf den kleineren Restanteil umgestellt werden, sonst zahlst Du für Schutz, den Du nicht mehr brauchst.
Welcher Satz gilt für meinen Ehepartner?
In der Regel 70 % — sofern der Partner berücksichtigungsfähig ist. Das hängt an einer Einkommensgrenze, die je nach Dienstherr stark schwankt (Bund 2026: 22.648 €; Bremen nur 12.000 €, Hessen 24.696 €). Darüber braucht der Partner eine eigene Vollversicherung.
Was heißt „beihilfefähig“?
Nicht jede Rechnung zählt: Beihilfefähig sind Aufwendungen, die die jeweilige Beihilfeverordnung anerkennt — dem Grunde und der Höhe nach. Was darüber hinausgeht (etwa bestimmte Wahlleistungen), deckt nur eine passende private Versicherung ab.
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Begriffe verstehen ist gut. Richtig abgesichert sein ist besser.

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