Beihilfebemessungssatz — das Wichtigste in Kürze
- Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr übernimmt.
- Standard: 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand, 70 % für Ehepartner, 80 % für Kinder.
- Sonderwege: Hessen mit persönlichem Familiensatz 50–70 % (Anwärter 70 %), Sachsen mit 50/70/90 %. Die frühere 50-%-Regel in Baden-Württemberg ist seit 2023 aufgehoben.
Stand: September 2026
Was ist der Beihilfebemessungssatz?
Die Beihilfe erstattet nie alles, sondern immer einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen — den Bemessungssatz. Er hängt von Deinem Status ab (aktiv, Ruhestand), von der Zahl Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder und vom Bundesland Deines Dienstherrn.
Der Rest ist Deine private Lücke: Bei 50 % Beihilfe brauchst Du eine private Restkostenversicherung über die anderen 50 %. Ändert sich der Satz — etwa mit dem zweiten Kind oder der Pensionierung — muss der PKV-Tarif angepasst werden, sonst bist Du über- oder unterversichert.
Was das für Dich als Beamter heißt
Die Musterrechnung steht und fällt mit dem richtigen Satz. Deshalb zuerst den eigenen Bemessungssatz klären — unser Beihilferechner macht das in unter einer Minute, die Sonderwege der Länder stehen auf den Bundesland-Seiten. Achtung bei Dienstherrenwechseln über Landesgrenzen: Mit dem Dienstherrn wechselt auch die Satz-Systematik.
Beihilfebemessungssatz: kurz beantwortet
Steigt mein Bemessungssatz automatisch mit dem zweiten Kind?
Welcher Satz gilt für meinen Ehepartner?
Was heißt „beihilfefähig“?
Verwandte Begriffe
Begriffe verstehen ist gut. Richtig abgesichert sein ist besser.
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