Stand: August 2026
Die Beihilfe erstattet nie alles, sondern immer einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen — den Bemessungssatz. Er hängt von Deinem Status ab (aktiv, Ruhestand), von der Zahl Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder und vom Bundesland Deines Dienstherrn.
Der Rest ist Deine private Lücke: Bei 50 % Beihilfe brauchst Du eine private Restkostenversicherung über die anderen 50 %. Ändert sich der Satz — etwa mit dem zweiten Kind oder der Pensionierung — muss der PKV-Tarif angepasst werden, sonst bist Du über- oder unterversichert.
Die Musterrechnung steht und fällt mit dem richtigen Satz. Deshalb zuerst den eigenen Bemessungssatz klären — unser Beihilferechner macht das in unter einer Minute, die Sonderwege der Länder stehen auf den Bundesland-Seiten. Achtung bei Dienstherrenwechseln über Landesgrenzen: Mit dem Dienstherrn wechselt auch die Satz-Systematik.
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