Stand: August 2026
Das Kostenerstattungsprinzip ist der Abrechnungsmodus der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe: Der Arzt behandelt Dich als Privatpatient und stellt Dir die Rechnung nach der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ). Du reichst sie ein — bei der Beihilfestelle Deines Dienstherrn und bei Deiner PKV — und bekommst den jeweiligen Anteil erstattet.
Bezahlfrist und Erstattung laufen unabhängig voneinander: Du musst die Rechnung in der Regel begleichen, bevor beide Erstattungen eingegangen sind — bei planbaren größeren Behandlungen lohnt deshalb der Blick aufs Konto oder die Frage nach Direktabrechnung (bei Krankenhäusern üblich).
Im Alltag ist das unkomplizierter, als es klingt: Apps der Versicherer und die digitalen Antragswege der Beihilfestellen machen aus dem „Papierkram“ ein Foto und zwei Uploads. Stolperstellen sind eher die Fristen (Beihilfeanträge verjähren je nach Land) und Bagatellgrenzen — in NRW etwa sammelst Du Rechnungen bis 200 €, bevor sich der Antrag lohnt. Details im Beihilfeantrag-Ratgeber.
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