Kostendämpfungspauschale — das Wichtigste in Kürze
- Einige Länder ziehen von der jährlichen Beihilfe einen festen Eigenbehalt ab — die Kostendämpfungspauschale.
- Spannbreite: Rheinland-Pfalz 100–750 € (je nach Besoldung, bundesweit am höchsten), Saarland 50–700 € (2026), Baden-Württemberg 100–480 €; Bund, Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen erheben keine, NRW hat sie 2022 abgeschafft.
- Die Pauschale ist ein fester Jahresbetrag — sie fällt unabhängig davon an, wie hoch Deine Krankheitskosten waren.
Stand: September 2026
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
Die Kostendämpfungspauschale ist ein Selbstbehalt im Beihilferecht: Der Dienstherr kürzt die im Kalenderjahr gezahlte Beihilfe um einen festen Betrag, meist gestaffelt nach Besoldungsgruppe. Sie existiert nicht überall — jedes Land regelt sie in der eigenen Beihilfeverordnung, einige verzichten ganz darauf.
Wichtig für die Planung: Die Pauschale trifft die Beihilfeseite, nicht die PKV. Deine private Restkostenversicherung erstattet ihren Anteil unabhängig davon — die Kürzung bleibt also tatsächlich an Dir hängen.
Was das für Dich als Beamter heißt
Beim Ländervergleich lohnt der Blick auf diesen unscheinbaren Posten: Zwischen „keine Pauschale“ (etwa Bund, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, seit 2022 auch NRW) und bis zu 750 € pro Jahr (Rheinland-Pfalz, obere Besoldungsgruppen) liegt real spürbares Geld. Das Saarland senkt seine Pauschale zum 1. Januar 2027 um weitere 100 € — bis A 11 entfällt sie dann ganz. Bei einem Dienstherrenwechsel ändert sich die Pauschale mit — die Details je Land stehen auf unseren Bundesland-Seiten.
Kostendämpfungspauschale: kurz beantwortet
Kann ich die Kostendämpfungspauschale versichern?
Gilt die Pauschale auch für Anwärter?
Fällt die Pauschale auch an, wenn ich kaum Rechnungen hatte?
Verwandte Begriffe
Begriffe verstehen ist gut. Richtig abgesichert sein ist besser.
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