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Kostendämpfungspauschale: Der Eigenbehalt der Beihilfe

Die Kostendämpfungspauschale kürzt in einigen Bundesländern jährlich Deine Beihilfe — Rheinland-Pfalz bis 750 €, Saarland bis 500 €, andere Länder ohne.

Kostendämpfungspauschale — das Wichtigste in Kürze

  • Einige Länder ziehen von der jährlichen Beihilfe einen festen Eigenbehalt ab — die Kostendämpfungspauschale.
  • Spannbreite: Rheinland-Pfalz 100–750 € (je nach Besoldung, bundesweit am höchsten), Saarland 25–500 €; Berlin, Hamburg und Hessen erheben keine.
  • Die Pauschale ist ein fester Jahresbetrag — sie fällt unabhängig davon an, wie hoch Deine Krankheitskosten waren.

Stand: August 2026

Definition

Was ist die Kostendämpfungspauschale?

Die Kostendämpfungspauschale ist ein Selbstbehalt im Beihilferecht: Der Dienstherr kürzt die im Kalenderjahr gezahlte Beihilfe um einen festen Betrag, meist gestaffelt nach Besoldungsgruppe. Sie existiert nicht überall — jedes Land regelt sie in der eigenen Beihilfeverordnung, einige verzichten ganz darauf.

Wichtig für die Planung: Die Pauschale trifft die Beihilfeseite, nicht die PKV. Deine private Restkostenversicherung erstattet ihren Anteil unabhängig davon — die Kürzung bleibt also tatsächlich an Dir hängen.

Was das für Dich als Beamter heißt

Beim Ländervergleich lohnt der Blick auf diesen unscheinbaren Posten: Zwischen „keine Pauschale“ (Berlin, Hamburg, Hessen) und bis zu 750 € pro Jahr (Rheinland-Pfalz, obere Besoldungsgruppen) liegt real spürbares Geld. Bei einem Dienstherrenwechsel ändert sich die Pauschale mit — die Details je Land stehen auf unseren Bundesland-Seiten.

Häufige Fragen

Kostendämpfungspauschale: kurz beantwortet

Kann ich die Kostendämpfungspauschale versichern?
Direkt nicht — sie ist ein gesetzlicher Eigenbehalt des Beihilferechts, kein versicherbares Risiko im klassischen Sinn. Einplanen lässt sie sich aber: als fester Jahresbetrag in Deiner Haushaltsrechnung, und bei der Wahl des Dienstherrn als Vergleichsposten.
Gilt die Pauschale auch für Anwärter?
Das regelt jedes Land selbst — vielerorts sind Anwärter ausgenommen oder zahlen die niedrigste Stufe. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn; die Landesdetails findest Du auf unseren Bundesland-Seiten.
Fällt die Pauschale auch an, wenn ich kaum Rechnungen hatte?
Sie wird von der tatsächlich gezahlten Beihilfe abgezogen — hattest Du im Jahr gar keine Beihilfeleistungen, läuft sie ins Leere. Bei geringen Kosten kann es sich deshalb sogar lohnen, Anträge über den Jahreswechsel zu bündeln.
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