Stand: August 2026
Die Kostendämpfungspauschale ist ein Selbstbehalt im Beihilferecht: Der Dienstherr kürzt die im Kalenderjahr gezahlte Beihilfe um einen festen Betrag, meist gestaffelt nach Besoldungsgruppe. Sie existiert nicht überall — jedes Land regelt sie in der eigenen Beihilfeverordnung, einige verzichten ganz darauf.
Wichtig für die Planung: Die Pauschale trifft die Beihilfeseite, nicht die PKV. Deine private Restkostenversicherung erstattet ihren Anteil unabhängig davon — die Kürzung bleibt also tatsächlich an Dir hängen.
Beim Ländervergleich lohnt der Blick auf diesen unscheinbaren Posten: Zwischen „keine Pauschale“ (Berlin, Hamburg, Hessen) und bis zu 750 € pro Jahr (Rheinland-Pfalz, obere Besoldungsgruppen) liegt real spürbares Geld. Bei einem Dienstherrenwechsel ändert sich die Pauschale mit — die Details je Land stehen auf unseren Bundesland-Seiten.
Der kostenlose Beamten-Check übersetzt die Theorie in Deine Situation: fünf Minuten, sechs Fragen — danach melden wir uns mit einer ehrlichen Einschätzung.
Jetzt Beamten-Check starten →