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Ratgeber Krankenversicherung

Zahnersatz und Kieferorthopädie: Was Beihilfe und PKV für Beamte zahlen

Beim Zahnarzt entsteht die größte Lücke, die die Beihilfe überhaupt lässt. Der Grund steht nicht im Bemessungssatz, sondern in einer eigenen Vorschrift: Material- und Laborkosten werden je nach Dienstherr auf 50 bis 80 Prozent gekürzt, bevor Dein Satz überhaupt angewendet wird. Dazu kommen Implantatgrenzen und bei Erwachsenen eine Zahnspange, die fast nie bezahlt wird. Hier steht, wie die Rechnung wirklich läuft.

50 bis 80 %der Material- und Laborkosten erkennt der Dienstherr an, je nach Bundesland. Erst darauf wird Dein Bemessungssatz gerechnet.
50 %beihilfefähig sind implantologische Leistungen beim Bund, wenn keine der vier besonderen Indikationen vorliegt (§ 15 Abs. 2 BBhV).
18 JahreBis dahin muss eine kieferorthopädische Behandlung begonnen haben. Danach zahlt die Beihilfe nur in engen Ausnahmefällen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die eigentliche Kürzung trifft nicht das Honorar, sondern die Material- und Laborkosten: Bund 80 %, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 70 %, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz 60 %, Hessen 50 %.
  • Voll beihilfefähig sind Material und Labor bei Personen unter 18, bei einer vor dem 18. Geburtstag begonnenen Zahnspange und bei den vier besonderen Implantat-Indikationen.
  • Implantate: Der Bund begrenzt nicht die Zahl, sondern erkennt ohne Indikation nur 50 % an. Bayern und Hessen erlauben zwei je Kieferhälfte, Rheinland-Pfalz zwei je Kiefer, Niedersachsen bis vier, Nordrhein-Westfalen bis zehn mit einer Pauschale von 1.000 € je Implantat.
  • Zahnspange: beihilfefähig, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Bei Erwachsenen nur bei schwerer Kieferanomalie mit Kieferchirurgie oder nach vorheriger Zustimmung mit Gutachten.
  • Den 20-Prozent-Einbehalt gibt es in der Beihilfe nicht. Das ist eine Regel der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Rheinland-Pfalz hat eine Wartezeit: Zahnersatz, Implantate und Funktionsanalytik sind dort erst nach einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst beihilfefähig.
So rechnet die Beihilfe

Warum von 3.000 Euro nur 1.380 Euro kommen

Beispiel: eine Kronen- und Brückenversorgung für 3.000 €, davon 1.800 € Honorar und 1.200 € Material und Labor. Beihilfesatz 50 %, Dienstherr Bund mit 80 Prozent Anerkennung.

Schritt 1: Die Rechnung3.000 € gesamt
Schritt 2: Material und Labor werden gekürzthier auf 80 %, also 960 €
Schritt 3: Erst jetzt kommt Dein Bemessungssatz50 % von 2.760 € = 1.380 €
In Hessen sieht dieselbe Rechnung anders aus: Dort werden nur 50 % der Material- und Laborkosten anerkannt, also 600 € statt 960 €. Beihilfefähig sind dann 2.400 €, die Beihilfe zahlt 1.200 €. Dieselbe Behandlung, 180 € weniger vom Dienstherrn. Genau diese Differenz ist der Grund, warum der Beihilfeergänzungstarif fast überall empfohlen wird.
Der Vergleich

Wie viel Material und Labor Dein Dienstherr anerkennt

Diese Werte sind an den Verordnungen und Merkblättern der Beihilfestellen belegt. Für die übrigen Länder nennen wir bewusst keine Zahl.

Bund80 %
Baden-Württemberg70 %
Nordrhein-Westfalen70 %
Bayern60 %
Niedersachsen60 %
Rheinland-Pfalz60 %
Hessen50 %
DienstherrMaterial und LaborImplantate ohne besondere IndikationBesonderheit
Bund80 %Keine Höchstzahl, dafür nur 50 % beihilfefähigIst der Material-Anteil nicht nachgewiesen, werden 40 % der Gesamtrechnung als Bemessungsgrundlage angesetzt
Baden-Württemberg70 %Abschnitt K der Gebührenordnung nur zu 75 %Ästhetische oder programmierte Brackets gelten als Leistung auf Verlangen und sind nicht beihilfefähig
Nordrhein-Westfalen70 %Höchstens 10 Implantate, Pauschale bis 1.000 € je ImplantatAusnahmeindikationen nur nach Voranerkennung mit amtszahnärztlichem Gutachten vor Behandlungsbeginn
Bayern60 %Höchstens 2 je KieferhälfteHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei Kieferorthopädie zwingend
Niedersachsen60 %Bis zu 4 je Kiefer, im atrophischen zahnlosen Oberkiefer bis 6Keine vorherige Anerkennung bei Zahnbehandlungen vorgesehen, fiktive Berechnung auf Wunsch
Rheinland-Pfalz60 %Höchstens 2 je Kiefer, atrophisch Oberkiefer 6 und Unterkiefer 4Wartezeit: erst nach einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst
Hessen50 %Grundsätzlich 2 je KieferhälfteDer niedrigste belegte Anerkennungssatz
Übrige LänderEigene Sätze und Grenzen. Verbindlich ist das Merkblatt Deiner Beihilfestelle, siehe Bundesland-Übersicht.
Die vier Fälle mit voller Erstattung: Implantate sind zu 100 % beihilfefähig bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten etwa nach Tumoroperationen, Unfällen oder bei angeborenen Fehlbildungen, bei dauerhaft extremer Mundtrockenheit, bei generalisierter genetischer Nichtanlage von Zähnen und bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen (§ 15 Abs. 1 BBhV). In diesen Fällen entfällt auch die Kürzung bei Material und Labor.
Rechner

Was bleibt bei Dir hängen?

Der Rechner trennt Honorar und Material, wendet die Kürzung Deines Dienstherrn an und zeigt, was nach Beihilfe und Tarif übrig bleibt.

Deine Zahlen

3.000 €
40 %
Steht getrennt auf dem Heil- und Kostenplan. Bei Kronen und Brücken sind 40 bis 60 % üblich.
60 %
Bezogen auf Deinen Anteil der Rechnung. Der Wert steht in Deinen Tarifbedingungen und ist in den ersten Jahren oft begrenzt.
Das zahlst Du selbst
648 €
240 € sind schon nicht beihilfefähig, weil Material und Labor gekürzt werden. Der Rest ergibt sich aus Deinem Tarif.
Beihilfefähiger Betrag2.760 €
Beihilfe zahlt1.380 €
PKV-Tarif zahlt972 €
Dein Eigenanteil648 €
Beihilfe1.380 €
PKV-Tarif972 €
Eigenanteil648 €
Zahnschutz und Ergänzungstarif prüfen lassen
Vereinfachte Rechnung: Honorar voll beihilfefähig, Material und Labor nur zum gewählten Prozentsatz; darauf der Bemessungssatz. Der PKV-Anteil wird auf den nach Beihilfe verbleibenden Betrag angewendet. Nicht enthalten sind Implantatgrenzen, Pauschalen einzelner Länder, Wartezeiten und Begrenzungen Deines Tarifs in den ersten Versicherungsjahren. Verbindlich ist immer Deine Beihilfestelle.
Kieferorthopädie

Die Zahnspange und der 18. Geburtstag

Bei der Kieferorthopädie entscheidet ein einziges Datum: der Beginn der Behandlung. Liegt er vor dem 18. Geburtstag, ist der Weg frei. Danach wird es zur Ausnahme.

< 18

Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag

Beihilfefähig nach § 15a Abs. 1 BBhV. Material- und Laborkosten sind dann sogar zu 100 % beihilfefähig, die sonstige Kürzung entfällt. Retentionsleistungen sind bis zu zwei Jahre nach Abschluss beihilfefähig. Eine Frühbehandlung vor dem Zahnwechsel ist nur in den ausdrücklich aufgezählten Fällen möglich und soll nicht vor dem dritten Geburtstag beginnen.

18 +

Als Erwachsener

Nur zwei Wege. Entweder liegt eine schwere Kieferanomalie vor und es wird kombiniert kieferchirurgisch und kieferorthopädisch behandelt. Oder die Beihilfestelle stimmt vor Beginn auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans zu. Dafür holt sie ein Gutachten ein, das ausschließlich medizinische Indikation, fehlende Behandlungsalternativen und erhebliche Folgeprobleme bestätigen muss.

Drei Dinge, die oft schiefgehen

  • Erst behandeln, dann fragen. Bei Erwachsenen und in mehreren Ländern auch bei Kindern muss der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn vorliegen. Danach ist nichts mehr zu retten.
  • Den Einbehalt der Kasse für beihilfefähig halten. Ist Dein Kind gesetzlich versichert, behält die Kasse 20 % ein und zahlt sie erst nach planmäßigem Abschluss zurück. Dieser Betrag ist nicht beihilfefähig.
  • Ästhetische Extras mitbestellen. Zahnfarbene oder programmierte Brackets gelten als Leistung auf Verlangen. Sie sind in Baden-Württemberg ausdrücklich nicht beihilfefähig, und auch sonst gilt: Was über den Gebührenrahmen hinausgeht, zahlt niemand außer Dir.
Der Heil- und Kostenplan ist Dein wichtigstes Dokument. Seine Kosten sind beihilfefähig. Reiche ihn vor Behandlungsbeginn bei Beihilfestelle und Versicherung ein und lass Dir beides schriftlich geben. Dann weißt Du vorher, was auf Dich zukommt, statt es der Rechnung zu entnehmen. Wie der Antrag abläuft, steht im Ratgeber Beihilfeantrag.
Neu im Dienst in Rheinland-Pfalz? Dort sind Zahnersatz, Implantate und Funktionsanalytik erst nach einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst beihilfefähig. Wer die Behandlung planen kann, plant sie entsprechend.
Die Rechnung lesen

Was der Zahnarzt abrechnen darf

Die Gebührenordnung für Zahnärzte erlaubt das Einfache bis 3,5-Fache des Gebührensatzes. Der 2,3-fache Satz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Wer darüber geht, muss das leistungsbezogen, schriftlich und nachvollziehbar begründen.

  • Honorarvereinbarung: Alles jenseits des Gebührenrahmens geht nur mit schriftlicher Vereinbarung vor der Behandlung. Dieser Teil ist ausdrücklich nicht beihilfefähig, weil er nicht als angemessen gilt (§ 6 Abs. 5 BBhV).
  • Kostenvoranschlag für das Labor: Bei voraussichtlich mehr als 1.000 € Laborkosten muss Dir ein Kostenvoranschlag angeboten werden, auf Verlangen in Textform.
  • Die 15-Prozent-Regel: Wird der Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, muss Dich der Zahnarzt unverzüglich in Textform unterrichten.
  • Material getrennt ausweisen lassen: Nur dann rechnet die Beihilfestelle den tatsächlichen Anteil. Ohne Nachweis setzt der Bund pauschal 40 % der Gesamtrechnung als Bemessungsgrundlage an, was je nach Fall schlechter sein kann.
Der Beihilfeergänzungstarif ist hier am stärksten. Er ist genau für diese Lücke gemacht: Er übernimmt, was die Beihilfe durch die Kürzung von Material und Labor offen lässt. In Hessen mit 50 % Anerkennung ist er praktisch Pflicht, beim Bund mit 80 % eine Frage der Rechnung. Mehr dazu im Lexikon.
Zum Zahnbaustein Deines Tarifs: Wie viel Deine PKV beim Zahnersatz erstattet und ob sie die Leistung in den ersten Versicherungsjahren begrenzt, ist reine Vertragssache. Dafür gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die Unterschiede zwischen den Tarifen sind groß. Im PKV-Wunschprofil ist das eine der Kernfragen.
Nicht vergessen: Auf die Beihilfe kommen zusätzlich die allgemeinen Eigenbehalte und, wenn Du einen vereinbart hast, der Selbstbehalt Deines Tarifs. Gerade bei einer großen Zahnrechnung addiert sich beides spürbar.
Typische Fehler

Sechs Fehler beim Zahnersatz

Mit dem Bemessungssatz rechnen

50 % der Rechnung bekommst Du beim Zahnersatz nie. Erst wird das Material gekürzt, dann kommt Dein Satz. Aus 50 % werden schnell 46 % oder weniger.

Ohne Heil- und Kostenplan starten

Bei Erwachsenen-Kieferorthopädie und in mehreren Ländern auch sonst ist die vorherige Zustimmung Pflicht. Wer beginnt, bevor sie da ist, verliert den Anspruch.

Material nicht getrennt ausweisen lassen

Ohne Nachweis setzt der Bund pauschal 40 % der Gesamtrechnung als Bemessungsgrundlage an. Das kann teurer sein als der tatsächliche Anteil.

Die Implantatgrenze übersehen

Je nach Land sind zwei, vier oder zehn Implantate beihilfefähig. Was darüber liegt, wird anteilig gekürzt oder gar nicht anerkannt.

Die Honorarvereinbarung unterschreiben

Was über dem Gebührenrahmen liegt, gilt als nicht angemessen und ist nicht beihilfefähig. Vorher fragen, ob es auch innerhalb des Rahmens geht.

Den Ergänzungstarif erst nach der Diagnose suchen

Wer ihn abschließen will, wenn die Krone schon ansteht, kommt zu spät. Er gehört zum Tarif von Anfang an dazu.

Häufige Fragen

Zahnersatz und Zahnspange kurz beantwortet

Warum zahlt die Beihilfe beim Zahnersatz weniger als sonst?
Weil die Material- und Laborkosten gesondert gekürzt werden. Das Honorar des Zahnarztes ist ganz normal beihilfefähig, aber die Kosten für Krone, Brücke, Edelmetall und Zahntechnik erkennt der Dienstherr nur anteilig an. Beim Bund sind es 80 %, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 70 %, in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz 60 %, in Hessen 50 %. Auf diesen gekürzten Betrag wird dann erst Dein Bemessungssatz angewendet. Dadurch entsteht die größte Lücke, die die Beihilfe überhaupt lässt.
Wie viele Implantate zahlt die Beihilfe?
Das ist von Dienstherr zu Dienstherr verschieden. Der Bund kennt keine Höchstzahl, dafür sind implantologische Leistungen ohne besondere Indikation nur zu 50 % beihilfefähig (§ 15 Abs. 2 BBhV). Bayern und Hessen erkennen ohne Indikation höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte an, Rheinland-Pfalz zwei je Kiefer, Niedersachsen bis zu vier je Kiefer und im atrophischen zahnlosen Oberkiefer bis zu sechs. Nordrhein-Westfalen geht einen eigenen Weg mit höchstens zehn Implantaten und einer Pauschale von bis zu 1.000 € je Implantat.
Wann zahlt die Beihilfe Implantate voll?
Bei den Indikationen des § 15 Abs. 1 BBhV: größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte etwa nach Tumoroperationen, Unfällen, großen Zysten oder bei angeborenen Fehlbildungen; dauerhaft bestehende extreme Mundtrockenheit, insbesondere nach einer Tumorbehandlung; generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen; und nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich. In diesen Fällen sind auch die Material- und Laborkosten zu 100 % beihilfefähig.
Bekommt mein Kind eine Zahnspange bezahlt?
In der Regel ja, wenn die Behandlung beginnt, bevor das 18. Lebensjahr vollendet ist (§ 15a Abs. 1 BBhV). Dann sind auch die Material- und Laborkosten voll beihilfefähig. Eine Frühbehandlung vor dem Zahnwechsel ist nur in den ausdrücklich genannten Fällen möglich, etwa bei einer Frontzahnstufe über neun Millimeter oder bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten, und soll nicht vor dem dritten Geburtstag beginnen. Retentionsleistungen sind bis zu zwei Jahre nach Abschluss beihilfefähig.
Und wenn ich als Erwachsener eine Zahnspange möchte?
Dann wird es eng. Beihilfefähig ist das nur, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt und kombiniert kieferchirurgisch und kieferorthopädisch behandelt wird, oder wenn die Beihilfestelle vor Beginn auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans zugestimmt hat. Dafür holt sie ein Gutachten ein, das drei Dinge bestätigen muss: ausschließlich medizinische Indikation ohne ästhetische Gründe, keine Behandlungsalternative und erhebliche Folgeprobleme. Wer erst behandelt und dann fragt, bekommt nichts.
Behält die Beihilfe 20 Prozent ein, wie die Krankenkasse?
Nein, das ist eine Verwechslung. Den Einbehalt von 20 % und die Rückzahlung nach planmäßigem Abschluss kennt nur die gesetzliche Krankenversicherung (§ 29 SGB V). In der Beihilfe gibt es das nicht. Wichtig ist die Kehrseite: Wenn Dein Kind gesetzlich versichert ist, ist dieser zunächst offene Eigenanteil auch nicht beihilfefähig.
Was darf mein Zahnarzt abrechnen?
Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte zwischen dem Einfachen und dem 3,5-Fachen des Gebührensatzes. Der 2,3-fache Satz bildet die durchschnittliche Leistung ab; darüber muss der Zahnarzt schriftlich, verständlich und nachvollziehbar begründen, warum (§ 5 und § 10 GOZ). Für alles jenseits des Rahmens braucht es eine schriftliche Honorarvereinbarung vor der Behandlung, und dieser Teil ist ausdrücklich nicht beihilfefähig (§ 6 Abs. 5 BBhV). Bei Laborkosten über voraussichtlich 1.000 € muss Dir ein Kostenvoranschlag angeboten werden; wird er um mehr als 15 % überschritten, musst Du unterrichtet werden.
Wie sichere ich die Lücke ab?
Über den Zahnbaustein Deines PKV-Tarifs und den Beihilfeergänzungstarif. Letzterer ist genau dafür gemacht: Er übernimmt, was die Beihilfe durch die Kürzung der Material- und Laborkosten offen lässt. Wie viel Dein Tarif beim Zahnersatz erstattet und ob er in den ersten Jahren begrenzt ist, steht in seinen Bedingungen und unterscheidet sich stark. Dafür gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Genau das prüfen wir im Tarifcheck, bevor die erste große Rechnung kommt.

Rechtsgrundlagen: §§ 14, 15, 15a, 15b und 16 BBhV, § 6 Abs. 5 BBhV; § 14 und § 17 BayBhV; § 4 Abs. 2 BVO Nordrhein-Westfalen; § 11 BVO Baden-Württemberg mit Merkblatt des Landesamts für Besoldung und Versorgung; § 10 NBhVO mit Informationsblatt des NLBV; §§ 12, 14, 15 und 16 BVO Rheinland-Pfalz; Anlage 2 zur HBeihVO mit Merkblatt des Regierungspräsidiums Kassel; §§ 2, 5, 9 und 10 GOZ; § 29 SGB V. Die übrigen Länder haben eigene Sätze und Grenzen. Stand: September 2026.

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