Viele Beamte mit Vorerkrankung bekommen keinen Leistungsausschluss, sondern einen Risikozuschlag. Gut zu wissen: Der Zuschlag endet nicht von selbst — Du kannst aber verlangen, dass er herabgesetzt wird, sobald der Grund dafür dauerhaft weggefallen ist (§ 41 VVG). Das wirkt ab Zugang Deines Antrags, nicht rückwirkend. Den Wegfall musst Du selbst darlegen, zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest.
Anders beim Leistungsausschluss: Dafür gibt es keinen entsprechenden Anspruch. Hier bleibt nur der Antrag auf Aufhebung mit einer erneuten Risikoprüfung.
Habt Ihr schon einmal einen Zuschlag senken lassen? Wie hat Euer Versicherer reagiert, und welche Unterlagen wollte er sehen?
Ausführlich: https://www.beamten-starter.de/pkv-risikozuschlag-zu-hoch-beamte.html
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Ramon Heinze ist Berater der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99). Für Deine Situation: kostenloser Beamten-Check.