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Kind versichern als Soldat: 80 % Beihilfe plus PKV — oder GKV über Deinen Partner?

Für Dich sorgt der Bund: Als Soldatin oder Soldat bist Du truppenärztlich versorgt, ohne eigenen Beitrag. Dein Kind ist davon aber nicht erfasst — und weil Du kein Mitglied einer Krankenkasse bist, gibt es auch keine Familienversicherung „über Dich". Wie Dein Nachwuchs trotzdem gut und günstig versichert wird, hängt von zwei Fragen ab: Wie ist Dein Partner versichert — und hast Du eine Anwartschaft?

Veröffentlicht: August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Warum Dein Kind nicht „über Dich" versichert ist

Die truppenärztliche Versorgung ist eine Sachleistung des Dienstherrn — und sie gilt ausschließlich für Dich persönlich. Angehörige sind nicht mitversorgt. Anders als Angestellte bist Du außerdem kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse: Eine beitragsfreie Familienversicherung „über den Papa/die Mama bei der Bundeswehr" existiert deshalb nicht.

Der Bund lässt Soldatenfamilien damit aber nicht allein: Für Deine Kinder und — unter Einkommensgrenzen — Deinen Ehepartner besteht ein Beihilfeanspruch des Bundes. Für Kinder liegt der Beihilfesatz bei 80 Prozent. Es bleiben also zwei Wege: die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung — oder die gesetzliche Familienversicherung über Deinen gesetzlich versicherten Partner.

Weg 1: 80 % Beihilfe plus kleiner PKV-Baustein

Solange Dein Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist (in der Regel: solange Kindergeldanspruch besteht), übernimmt die Beihilfe des Bundes 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen — vom Kinderarztbesuch bis zum Krankenhausaufenthalt. Privat abzusichern bleiben nur die restlichen 20 Prozent.

Genau deshalb sind beihilfekonforme Kindertarife so günstig: Versichert wird nur ein Fünftel des Risikos, ohne Alterungsrückstellungs-Druck und mit dem vollen Leistungsniveau einer privaten Krankenversicherung — freie Arztwahl und je nach Tarif Extras wie Ein-/Zweibettzimmer oder erweiterte Zahnleistungen. Wie das Zusammenspiel aus Beihilfe und PKV grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber Kinder richtig versichern.

Für wen dieser Weg typisch ist: Familien, in denen der andere Elternteil privat versichert, selbst verbeamtet, selbstständig oder nicht erwerbstätig ist — oder in denen die GKV-Familienversicherung an der Einkommensregel scheitert (dazu gleich mehr).

Weg 2: GKV-Familienversicherung über Deinen Partner

Ist Dein Ehe- oder Lebenspartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kann Euer Kind dort in der Regel beitragsfrei familienversichert werden (§ 10 SGB V). Das ist der einfachste und günstigste Weg — mit dem Leistungsniveau der GKV.

Die Einkommensregel als Stolperstein: Die beitragsfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der Elternteil, der kein Kassenmitglied ist, (1) mit dem Kind verwandt ist, (2) sein Gesamteinkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze liegt und (3) es regelmäßig höher ist als das des GKV-versicherten Elternteils (§ 10 Abs. 3 SGB V). Bei Soldaten in höheren Besoldungsgruppen mit teilzeitbeschäftigtem Partner kann genau das eintreten — dann bleibt der Beihilfe-Weg.

Beide Wege im Vergleich

KriteriumBeihilfe (80 %) + PKV-KindertarifGKV-Familienversicherung
Beitragkleiner Monatsbeitrag für den 20-%-Bausteinbeitragsfrei
LeistungsniveauPKV-Niveau, tarifabhängig erweiterbargesetzlicher Leistungskatalog
VoraussetzungBerücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe (Kindergeld)GKV-Mitgliedschaft des Partners; Einkommensregel beachten
AufnahmeGesundheitsprüfung — entfällt im Fenster der Öffnungsaktionohne Gesundheitsprüfung
Abhängigkeitvon Deinem Beihilfeanspruchvom Versicherungsstatus des Partners

Eine pauschal „richtige" Antwort gibt es nicht: Beitragsfrei schlägt fast alles, solange die Familienversicherung offensteht und das GKV-Niveau Euch reicht. Wer Wert auf PKV-Leistungen legt oder an der Einkommensregel scheitert, fährt mit dem Beihilfe-Weg gut — dank 80-%-Satz zu überschaubaren Kosten.

Fristen nach der Geburt: Öffnungsaktion & Co.

Beim Beihilfe-Weg entscheidet das Timing über die Konditionen:

  • Öffnungsaktion für Angehörige: Dein Kind wird ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 % Zuschlag aufgenommen — wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Geburt bzw. erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit eingeht. Voraussetzung: Du bist selbst privat versichert oder hältst eine Anwartschaft. Alle Details im Ratgeber Öffnungsaktion der PKV.
  • Kindernachversicherung: Die Aufnahme ganz ohne Gesundheitsprüfung direkt nach der Geburt setzt voraus, dass ein Elternteil selbst privat vollversichert ist — bei der Kombination „Soldat + GKV-Partner" greift sie daher nicht.
  • Nach Ablauf der Frist: bleibt das normale Antragsverfahren mit Gesundheitsfragen des Kindes — bei einem gesunden Kind unkritisch, nach Diagnosen mitunter teuer.
Der unterschätzte Nebeneffekt Deiner Anwartschaft: Die kleine Anwartschaftsversicherung — ohnehin der wichtigste Baustein für Deine eigene Zeit nach dem Dienst — ist zugleich die Eintrittskarte Deines Kindes in die Öffnungsaktion. Zwei Probleme, eine Police.

Und der Ehepartner?

Auch Ehe- und eingetragene Lebenspartner von Soldaten sind beihilfeberechtigt — mit einem Satz von 70 Prozent, sofern ihr Einkommen die Grenze nicht übersteigt (beim Bund 2026: 22.648 Euro Gesamteinkommen im vorletzten Jahr). Gut verdienende Partner sichern sich dagegen über den eigenen Job ab — gesetzlich oder privat. Für die Familienplanung heißt das: Elternzeit oder Teilzeit können den Beihilfeanspruch des Partners aufleben lassen — ein Punkt, den wir in der Beratung regelmäßig durchrechnen.

Fazit: Dein Kind ist nicht automatisch versichert — aber es hat zwei gute Optionen: beitragsfrei in der GKV Deines Partners oder mit 80 % Bundes-Beihilfe plus kleinem PKV-Baustein. Entscheidend sind der Versicherungsstatus Deines Partners, die Einkommensregel des § 10 SGB V und Deine Anwartschaft, die dem Kind das Sechs-Monats-Fenster der Öffnungsaktion öffnet. Wer die Weichen vor der Geburt stellt, spart sich jede Gesundheitsprüfung.

Häufige Fragen

Ist mein Kind über die Bundeswehr mitversichert?
Nein. Die truppenärztliche Versorgung gilt ausschließlich für Dich als Soldatin oder Soldat. Für Deine Kinder und Deinen Ehepartner gibt es stattdessen den Beihilfeanspruch des Bundes — für Kinder mit einem Satz von 80 Prozent. Den verbleibenden Rest deckt eine private Restkostenversicherung ab.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder von Soldaten?
80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen — solange das Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, in der Regel also solange Kindergeldanspruch besteht. Privat abzusichern bleiben nur die restlichen 20 Prozent, entsprechend klein ist der Beitrag für den Kindertarif.
Kann mein Kind beitragsfrei in die gesetzliche Familienversicherung?
Ja — aber nur über einen gesetzlich versicherten Elternteil, nicht über Dich als Soldat. Achtung bei gut verdienenden Familien: Ist der Elternteil, der kein GKV-Mitglied ist, mit dem Kind verwandt, liegt sein Gesamteinkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze und über dem Einkommen des GKV-versicherten Elternteils, ist die beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Welche Fristen muss ich nach der Geburt beachten?
Für die Aufnahme über die Öffnungsaktion — ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 Prozent — gilt ein Fenster von sechs Monaten ab Geburt beziehungsweise ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe. Voraussetzung ist, dass Du selbst privat versichert bist oder eine Anwartschaftsversicherung hast. Ohne Frist geht es danach nur über das normale Antragsverfahren mit Gesundheitsprüfung des Kindes.
Warum ist meine Anwartschaft für die Kinder-Versicherung wichtig?
Die Öffnungsaktion für Angehörige setzt voraus, dass die heilfürsorge- bzw. truppenärztlich versorgte Person selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaft hält. Deine kleine Anwartschaft sichert also nicht nur Deinen eigenen späteren PKV-Einstieg, sondern öffnet auch Deinem Kind den erleichterten Weg in die private Restkostenversicherung.
Was passiert mit der Versicherung meines Kindes nach meiner Dienstzeit?
Sie folgt Deinem neuen Status: Wechselst Du als Beamter oder Angestellter in die Beihilfe bzw. PKV, bleibt der beihilfekonforme Kindertarif passend oder wird angepasst. Gehst Du in die GKV, kann das Kind — bei Erfüllung der Voraussetzungen — in die Familienversicherung wechseln. Wichtig ist, die Umstellung nahtlos zu organisieren, damit keine Versicherungslücke entsteht.
Ramon Heinze, Versicherungsmakler und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Versicherungsmakler · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.

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