Versicherungen für Soldaten: die Übersicht
Truppenärztliche Versorgung, Dienstunfähigkeit, Anwartschaft und das Dienstzeitende — alle Bausteine für SaZ und Berufssoldaten.
Für Dich sorgt der Bund: Als Soldatin oder Soldat bist Du truppenärztlich versorgt, ohne eigenen Beitrag. Dein Kind ist davon aber nicht erfasst — und weil Du kein Mitglied einer Krankenkasse bist, gibt es auch keine Familienversicherung „über Dich". Wie Dein Nachwuchs trotzdem gut und günstig versichert wird, hängt von zwei Fragen ab: Wie ist Dein Partner versichert — und hast Du eine Anwartschaft?
Veröffentlicht: August 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die truppenärztliche Versorgung ist eine Sachleistung des Dienstherrn — und sie gilt ausschließlich für Dich persönlich. Angehörige sind nicht mitversorgt. Anders als Angestellte bist Du außerdem kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse: Eine beitragsfreie Familienversicherung „über den Papa/die Mama bei der Bundeswehr" existiert deshalb nicht.
Der Bund lässt Soldatenfamilien damit aber nicht allein: Für Deine Kinder und — unter Einkommensgrenzen — Deinen Ehepartner besteht ein Beihilfeanspruch des Bundes. Für Kinder liegt der Beihilfesatz bei 80 Prozent. Es bleiben also zwei Wege: die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung — oder die gesetzliche Familienversicherung über Deinen gesetzlich versicherten Partner.
Solange Dein Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist (in der Regel: solange Kindergeldanspruch besteht), übernimmt die Beihilfe des Bundes 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen — vom Kinderarztbesuch bis zum Krankenhausaufenthalt. Privat abzusichern bleiben nur die restlichen 20 Prozent.
Genau deshalb sind beihilfekonforme Kindertarife so günstig: Versichert wird nur ein Fünftel des Risikos, ohne Alterungsrückstellungs-Druck und mit dem vollen Leistungsniveau einer privaten Krankenversicherung — freie Arztwahl und je nach Tarif Extras wie Ein-/Zweibettzimmer oder erweiterte Zahnleistungen. Wie das Zusammenspiel aus Beihilfe und PKV grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber Kinder richtig versichern.
Ist Dein Ehe- oder Lebenspartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kann Euer Kind dort in der Regel beitragsfrei familienversichert werden (§ 10 SGB V). Das ist der einfachste und günstigste Weg — mit dem Leistungsniveau der GKV.
| Kriterium | Beihilfe (80 %) + PKV-Kindertarif | GKV-Familienversicherung |
|---|---|---|
| Beitrag | kleiner Monatsbeitrag für den 20-%-Baustein | beitragsfrei |
| Leistungsniveau | PKV-Niveau, tarifabhängig erweiterbar | gesetzlicher Leistungskatalog |
| Voraussetzung | Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe (Kindergeld) | GKV-Mitgliedschaft des Partners; Einkommensregel beachten |
| Aufnahme | Gesundheitsprüfung — entfällt im Fenster der Öffnungsaktion | ohne Gesundheitsprüfung |
| Abhängigkeit | von Deinem Beihilfeanspruch | vom Versicherungsstatus des Partners |
Eine pauschal „richtige" Antwort gibt es nicht: Beitragsfrei schlägt fast alles, solange die Familienversicherung offensteht und das GKV-Niveau Euch reicht. Wer Wert auf PKV-Leistungen legt oder an der Einkommensregel scheitert, fährt mit dem Beihilfe-Weg gut — dank 80-%-Satz zu überschaubaren Kosten.
Beim Beihilfe-Weg entscheidet das Timing über die Konditionen:
Auch Ehe- und eingetragene Lebenspartner von Soldaten sind beihilfeberechtigt — mit einem Satz von 70 Prozent, sofern ihr Einkommen die Grenze nicht übersteigt (beim Bund 2026: 22.648 Euro Gesamteinkommen im vorletzten Jahr). Gut verdienende Partner sichern sich dagegen über den eigenen Job ab — gesetzlich oder privat. Für die Familienplanung heißt das: Elternzeit oder Teilzeit können den Beihilfeanspruch des Partners aufleben lassen — ein Punkt, den wir in der Beratung regelmäßig durchrechnen.
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