Versicherungsantrag als Referendar in Niedersachsen — mit Antragsbegleitung
Zwischen Zusage und erstem Diensttag bleiben oft nur wenige Wochen. Wir begleiten Deinen Antrag vom ersten Gespräch bis zur Police: Gesundheitsfragen, Risikovoranfrage, Antrag beim Versicherer, Austritt aus der gesetzlichen Kasse und Dein erster Beihilfeantrag beim NLBV. Kostenfrei, per Video in ganz Niedersachsen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer in Niedersachsen als Lehramtsreferendar oder Anwärter zum Beamten auf Widerruf ernannt wird, braucht ab dem Ernennungstag eine Krankenversicherung: Beihilfe vom Land (50 %) plus PKV-Anwärtertarif — oder die pauschale Beihilfe.
- Rechtsreferendare sind in Niedersachsen keine Beamten: Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe und sind gesetzlich krankenversichert. Ein PKV-Antrag ist für sie nicht nötig.
- Antragsbegleitung heißt bei uns: Gesundheitsfragen gemeinsam Wort für Wort, bei Vorerkrankungen zuerst eine anonyme Risikovoranfrage, dann der Antrag mit Vertragsbeginn zum Ernennungstag — elektronisch unterschrieben.
- Fristen: PKV-Antrag mehrere Wochen vor dem Diensttag; Austritt aus der gesetzlichen Kasse binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis, nur mit Nachweis der neuen Versicherung; Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses.
- Nach der Ernennung: der erste Beihilfeantrag beim NLBV, über die eBeihilfe-App — Heil- und Kostenpläne gehen weiter auf Papier. Kostenfrei; bei Ernennung in den nächsten 14 Tagen über den PKV-Express.
Stand: Oktober 2026
Wer in Niedersachsen welchen Antrag braucht
„Referendar“ heißt in Niedersachsen nicht automatisch Beamter. Welche Anträge anstehen, hängt am Status.
| Gruppe | Status und Bezüge | Was zu beantragen ist |
|---|---|---|
| Lehramtsreferendare und Lehramtsanwärter | Beamte auf Widerruf; Anwärtergrundbetrag 1.722,66 € (A 13, ab 1. April 2026) | PKV-Anwärtertarif vor dem Diensttag oder pauschale Beihilfe; Austritt aus der gesetzlichen Kasse; Diensthaftpflicht; danach der erste Beihilfeantrag beim NLBV |
| Anwärter in Verwaltung, Steuer und Justizdienst | Beamte auf Widerruf; Anwärtergrundbetrag 1.469,04 € (mittlerer) bzw. 1.529,74 € (gehobener Dienst) | wie oben |
| Rechtsreferendare | öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, kein Beamtenstatus; Unterhaltsbeihilfe | kein PKV-Antrag, gesetzlich krankenversichert — was Rechtsreferendare brauchen |
Sechs Schritte, bei denen wir neben Dir sitzen
Die meisten Anträge scheitern nicht an der Diagnose, sondern an einer schlecht vorbereiteten Antwort oder einer verpassten Frist.
1. Den Weg wählen
- Was passiert
- Beihilfe plus PKV oder pauschale Beihilfe? Wir rechnen beide Wege mit Deinen Zahlen durch.
- Warum vorher
- Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich.
2. Gesundheitsfragen vorbereiten
- Was passiert
- Wir gehen die Fragen gemeinsam durch und klären, was anzeigepflichtig ist und was nicht. Die Rückschau reicht je nach Versicherer drei, fünf oder zehn Jahre.
- Was hilft
- Eine Übersicht Deiner Krankenkasse über abgerechnete Behandlungen (Auskunft nach § 305 SGB V) und, wo nötig, Arztberichte.
3. Anonyme Risikovoranfrage
- Was passiert
- Bei Vorerkrankungen schildern wir Deinen Fall mehreren Versicherern ohne Deinen Namen. Du kennst das Votum, bevor irgendwo ein Antrag mit Deinen Daten liegt.
- Frist
- Meist zwei bis vier Wochen, mit Arztbericht länger — plane mindestens sechs Wochen vor Fristende ein.
4. Antrag stellen
- Was passiert
- Der Antrag geht digital an den Versicherer, elektronisch unterschrieben, mit Vertragsbeginn zum Ernennungstag. Rückfragen des Versicherers beantworten wir mit Dir.
- Wichtig
- Nichts weglassen: Unvollständige Angaben können den Vertrag kosten (§§ 19, 21 VVG).
5. Austritt aus der gesetzlichen Kasse
- Was passiert
- Die Pflichtmitgliedschaft endet mit der Verbeamtung (§ 190 Abs. 2 SGB V), läuft ohne Austritt aber als freiwillige Mitgliedschaft weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Frist
- Binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, nur mit Nachweis der neuen Versicherung — den liefert der rechtzeitig gestellte PKV-Antrag.
6. Der erste Beihilfeantrag beim NLBV
- Was passiert
- Du reichst Rechnungen beim NLBV ein, am einfachsten über die NLBV-eBeihilfe-App; Heil- und Kostenpläne gehen weiter auf Papier. Den Rest erstattet Deine PKV.
- Danach
- Rechnungs- und Erstattungsfragen zu PKV und Beihilfe klären wir für unsere Kunden als Teil der laufenden Betreuung.
Vom Zusage-Brief bis zum ersten Beihilfeantrag
Ca. 8 Wochen vorher
Beihilfe plus PKV oder pauschale Beihilfe? Beide Wege rechnen, Dienstherrn und Beihilfesatz klären.
Ca. 4–6 Wochen vorher
Gesundheitsfragen vorbereiten, bei Vorerkrankungen anonym voranfragen, PKV-Antrag stellen, Diensthaftpflicht abschließen.
Rund um die Ernennung
Vertragsbeginn zum Ernennungstag, Austritt aus der gesetzlichen Kasse mit PKV-Nachweis.
Die ersten Wochen
Erster Beihilfeantrag beim NLBV, Unterlagen sortieren, Dienstunfähigkeitsschutz abschließen.
Ernennung in weniger als 14 Tagen?
Dann zählt Tempo mit System: Rückruf innerhalb von 60 Minuten (werktags 9 bis 17 Uhr), Antrag innerhalb von drei Stunden nach dem Rückruf — digital und mit derselben Sorgfalt. Zum PKV-Express
Was wir nicht machen
Wir formulieren keine Vorerkrankung weg und raten nie zu einer Kündigung, bevor der neue Schutz bestätigt ist. Einen Widerspruch gegen die Beihilfestelle übernehmen wir nicht — das ist Rechtsberatung.
Was es kostet — und wie wir bezahlt werden
Für Dich kostenfrei, ohne Honorar und ohne Abschlusspflicht. Nur wenn Du über uns einen Vertrag abschließt, zahlt uns der Versicherer eine Vergütung (Courtage). Sie ist im Beitrag bereits einkalkuliert: Denselben Tarif bekommst Du über uns zum selben Beitrag wie direkt beim Versicherer.
Für die private Krankenversicherung begrenzt das Gesetz diese Vergütung auf höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Beiträge — knapp zehn Monatsbeiträge (§ 50 VAG). Die Obergrenze gilt für alle Versicherer gleich. Kündigst Du in den ersten fünf Jahren, müssen wir die Vergütung anteilig zurückzahlen (§ 49 VAG). Wir verdienen also nur an Verträgen, die zu Dir passen und bleiben.
Alle Pflichtangaben zu Status und Vergütung stehen in unserer Erstinformation. Stand: Oktober 2026
So erreichst Du uns in Osnabrück
Büro & Anschrift
Beamtenstartereine Marke der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG
Pottgraben 16–17
49074 Osnabrück
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9–20 Uhr, Freitag 8–20 Uhr, Samstag 12–16 Uhr. Abendtermine sind ausdrücklich möglich — die meisten Beamtinnen und Beamten haben tagsüber Dienst.
Anfahrt: Der Pottgraben liegt am Rand der Osnabrücker Innenstadt, wenige Gehminuten vom Neumarkt. Mit dem Auto über den Wallring, Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern der Innenstadt; vom Hauptbahnhof rund zehn Minuten mit dem Bus.
Telefon & Nachricht
Telefon: 0178 2186896
E-Mail: r.heinze@nwf-os.de
Am schnellsten geht es über den Beamten-Check: fünf kurze Fragen, danach melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
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Kurz beantwortet
Wie stelle ich als Referendar in Niedersachsen den Versicherungsantrag mit Antragsbegleitung?
Sind Referendare in Niedersachsen verbeamtet?
Wann muss mein PKV-Antrag beim Versicherer sein?
Was passiert mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung?
Ich habe Vorerkrankungen. Wie gehe ich vor?
Wie stelle ich den ersten Beihilfeantrag beim NLBV?
Was kostet die Antragsbegleitung?
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