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Für das juristische Referendariat

Versicherungen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Kaum eine Gruppe wird bei der Versicherungsfrage so oft falsch beraten wie Rechtsreferendare — weil ihr Status je nach Bundesland grundverschieden ist: In zwölf Ländern bist Du gesetzlich pflichtversichert ohne Beihilfe, in vier Ländern (wieder) Beamtin oder Beamter auf Widerruf mit Beihilfe und PKV-Option. Erst der Status, dann die Versicherung.

Das Wichtigste in Kürze
  • In den meisten Bundesländern absolvierst Du das Referendariat im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis: Du bist gesetzlich kranken­versicherungs­pflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und hast keinen Beihilfeanspruch — eine PKV ist dann keine Option.
  • Vier Länder verbeamten (wieder): Mecklenburg-Vorpommern (seit 2018) und Hessen (seit 2020) regelmäßig, Thüringen und Sachsen per Wahlrecht. Als Beamter auf Widerruf hast Du Beihilfe und kannst in den PKV-Anwärtertarif.
  • In Hessen liegt der Beihilfesatz für verbeamtete Referendare in der Regel bei 70 % — nur 30 % sind privat abzusichern.
  • Achtung Sachsen: Die Wahl zwischen Beamtenstatus und Ausbildungsverhältnis triffst Du bei der Bewerbung — und sie ist unwiderruflich (§ 34 Abs. 4 SächsJAPO).
  • Nach dem zweiten Examen wird es für alle relevant: Als Richter, Staatsanwältin oder Beamter auf Probe bist Du versicherungsfrei — und die PKV-Öffnungsaktion gibt Dir ein 6-Monats-Fenster für die Aufnahme ohne Leistungsausschlüsse.
Der entscheidende Unterschied

Dein Status im Referendariat — nach Bundesland

Seit den 1990er-Jahren haben fast alle Länder den Beamtenstatus für Rechtsreferendare abgeschafft. Inzwischen gibt es aber eine Rückkehr-Bewegung — vier Länder verbeamten wieder oder lassen Dir die Wahl. Stand: August 2026.

BundeslandStatus im ReferendariatKrankenversicherung
HessenBeamtenverhältnis auf Widerruf (seit 2020)Beihilfe, i. d. R. 70 % + PKV-Anwärtertarif
Mecklenburg-VorpommernBeamtenverhältnis auf Widerruf möglich (seit 2018)Beihilfe, i. d. R. 50 % + PKV-Anwärtertarif
ThüringenWahlrecht: Beamter auf Widerruf oder Ausbildungsverhältnisje nach Wahl: Beihilfe + PKV oder GKV
SachsenWahlrecht — die Wahl ist unwiderruflichje nach Wahl: Beihilfe + PKV oder GKV
Übrige 12 Länder (u. a. Bayern, NRW, BW, Niedersachsen, Berlin)öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, kein BeamtenstatusGKV-Pflicht, keine Beihilfe
Sachsen: einmal gewählt, immer gewählt. Die Entscheidung zwischen Beamtenverhältnis und Ausbildungsverhältnis triffst Du im Bewerbungsformular — und sie kann später nicht geändert werden (§ 34 Abs. 4 SächsJAPO). Wer hier unsicher ist, sollte sich vor der Bewerbung beraten lassen, nicht danach.
Ausbildungsverhältnis

GKV-pflichtig: Was Du trotzdem regeln solltest

In Bayern, NRW und den meisten anderen Ländern bist Du als Referendarin gesetzlich pflichtversichert — die Beiträge werden direkt von der Unterhaltsbeihilfe einbehalten (zur Orientierung: in NRW beträgt der Grundbetrag 1.525,17 € brutto, Stand 2025). Eine PKV ist in dieser Phase keine Option. Wichtig bleiben trotzdem drei Dinge:

  • Diensthaftpflicht ab Tag 1: Verlorene Akten, Fehler in der Anwalts- oder Verwaltungsstation — als Referendar haftest Du bei grober Fahrlässigkeit selbst.
  • Berufsunfähigkeit jung sichern: Der günstigste Zeitpunkt für eine BU/DU-Absicherung ist jetzt — mit Blick auf die spätere Verbeamtung gleich mit echter DU-Klausel.
  • Den Statuswechsel vorbereiten: Nach dem zweiten Examen wirst Du als Richterin, Staatsanwalt oder Verwaltungsjurist versicherungsfrei — dann öffnet sich das PKV-Fenster (rechts).
Beamtenverhältnis

Verbeamtet: Beihilfe nutzen, Anwärtertarif sichern

Als verbeamtete Referendarin in Hessen oder MV — oder nach entsprechender Wahl in Thüringen und Sachsen — bist Du versicherungsfrei und beihilfeberechtigt. Damit gilt das klassische Anwärter-Modell:

  • Beihilfe + Anwärtertarif: Der Dienstherr trägt die Beihilfe (Hessen i. d. R. 70 %), den Rest deckt ein günstiger PKV-Anwärtertarif.
  • Freiwillige GKV als Alternative: möglich, aber ohne Arbeitgeberzuschuss — Du trägst den vollen Beitrag allein, sofern Dein Land keine pauschale Beihilfe anbietet.
  • Vorerkrankungen? Erst anonyme Risikovoranfrage, dann Antrag — so entsteht keine aktenkundige Ablehnung.
Vor dem Start: Unsere Checkliste vor dem Referendariat führt Dich durch alle Schritte — von der GKV-Abmeldung bis zur Beihilfestelle.
Der wichtigste Moment

Nach dem zweiten Examen: Das 6-Monats-Fenster

Mit der Ernennung zur Richterin auf Probe, zum Staatsanwalt oder zur Beamtin wirst Du versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und beihilfeberechtigt. Deine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft endet — läuft aber ohne aktiven Austritt automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V).

  • Austritt aktiv erklären: binnen zwei Wochen nach dem Hinweis Deiner Krankenkasse — wirksam nur mit Nachweis der neuen Absicherung (PKV-Police).
  • Öffnungsaktion nutzen: Binnen sechs Monaten nach Dienstbeginn nehmen teilnehmende Versicherer Dich trotz Vorerkrankungen auf — ohne Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag maximal 30 %. Alle Details im Öffnungsaktions-Ratgeber samt Frist-Check.
  • Beihilfesatz prüfen: Satz und Beihilfestelle richten sich nach Deinem Dienstherrn — unsere Bundesland-Seiten zeigen beides.
12Länder bilden im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis aus — mit GKV-Pflicht.
4Länder verbeamten (wieder): HE, MV sowie TH und SN per Wahlrecht.
70 %Beihilfe für verbeamtete Referendare in Hessen in der Regel.
6 Mon.Öffnungsaktions-Frist nach Dienstbeginn — für die PKV trotz Vorerkrankungen.
Häufige Fragen

Rechtsreferendariat — kurz beantwortet

Bin ich als Rechtsreferendar Beamter?
Das hängt vom Bundesland ab. Die meisten Länder bilden im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus aus. Vier Länder verbeamten (wieder): Hessen seit 2020 und Mecklenburg-Vorpommern seit 2018 regelmäßig, Thüringen und Sachsen lassen Dir die Wahl zwischen Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ausbildungsverhältnis.
Kann ich als Rechtsreferendar in die private Krankenversicherung?
Nur, wenn Du verbeamtet bist: Dann bist Du versicherungsfrei, hast Beihilfeanspruch und kannst den Rest über einen PKV-Anwärtertarif absichern. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bist Du dagegen gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) — eine PKV ist dann während des Referendariats keine Option.
Was gilt in Bayern und Nordrhein-Westfalen?
In beiden Ländern läuft das Referendariat im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis: Du bist gesetzlich kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert, die Beiträge werden von der Unterhaltsbeihilfe einbehalten, und einen Beihilfeanspruch gibt es nicht. Die Versicherungsfrage stellt sich neu, sobald Du nach dem Examen verbeamtet wirst.
Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe im Referendariat?
Das regelt jedes Land selbst. Zur Orientierung: In NRW beträgt der Grundbetrag 1.525,17 € brutto im Monat (Stand 2025), in Mecklenburg-Vorpommern 1.535,35 € im Ausbildungsverhältnis bzw. 1.749,08 € Anwärtergrundbetrag für verbeamtete Referendare (Stand 2025) — jeweils zuzüglich möglicher Familienzuschläge.
Was passiert nach dem zweiten Staatsexamen mit meiner Krankenversicherung?
Mit der Ernennung — etwa als Richterin auf Probe oder Regierungsrat — wirst Du versicherungsfrei und beihilfeberechtigt. Deine GKV-Mitgliedschaft läuft ohne aktiven Austritt als freiwillige Mitgliedschaft weiter; der Austritt ist binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse zu erklären und braucht den Nachweis der neuen Absicherung. Für die PKV trotz Vorerkrankungen gilt die Öffnungsaktion mit 6-Monats-Frist.
Brauche ich als Rechtsreferendar eine Diensthaftpflicht?
Dringend empfohlen — unabhängig vom Status: In den Stationen arbeitest Du mit echten Akten und Fristen. Eine verlorene Akte oder ein Fristversäumnis kann teuer werden, bei grober Fahrlässigkeit droht Rückgriff. Eine Diensthaftpflicht mit Vermögensschaden-Baustein kostet wenige Euro im Monat.
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