Die Gesundheitsfragen im Antrag sind der Teil, vor dem die meisten den größten Respekt haben — zu Recht: Was hier fehlt, kann den Versicherungsschutz später gefährden (Anzeigepflicht nach § 19 VVG). Je nach Verschulden drohen Vertragsanpassung, Rücktritt oder Anfechtung. In der Krankenversicherung kann der Versicherer diese Rechte grundsätzlich bis drei Jahre nach Vertragsschluss geltend machen, bei Vorsatz oder Arglist bis zehn Jahre (§ 194 Abs. 1 VVG).
Typisch fragen die Anträge nach ambulanten Behandlungen der letzten drei Jahre, nach Krankenhausaufenthalten der letzten fünf Jahre und nach Psychotherapie oft fünf bis zehn Jahre zurück — die genauen Zeiträume stehen im jeweiligen Antrag.
Was in der Praxis hilft:
- Bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse eine Übersicht der abgerechneten Leistungen anfordern (§ 305 SGB V).
- Beim Hausarzt nach den Diagnosen in Deiner Akte fragen — dort steht oft mehr, als man selbst im Kopf hat.
Wie seid Ihr vorgegangen, und hat Euch etwas überrascht?
Mehr zur Anzeigepflicht: https://www.beamten-starter.de/lexikon-anzeigepflicht.html
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Ramon Heinze ist Berater der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99). Für Deine Situation: kostenloser Beamten-Check.