Die Öffnungsaktion — oft auch Öffnungsklausel genannt — ist das Sicherheitsnetz für Beamte mit Vorerkrankungen. Die teilnehmenden privaten Krankenversicherer sagen dabei zu:
- keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen,
- keine Leistungsausschlüsse,
- ein Risikozuschlag von höchstens 30 %,
- laufende Behandlungen sind mitversichert.
Die wichtigsten Stolperfallen aus unserer Beratung:
- Die Frist beträgt sechs Monate ab der Verbeamtung — gezählt ab Aushändigung der Ernennungsurkunde oder dem darin genannten späteren Tag. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn.
- Sie gilt nur für den erstmaligen Zugang zur privaten Krankenversicherung und nur bei teilnehmenden Gesellschaften.
- Gebunden ist nur der Versicherer, bei dem Du den ersten verbindlichen Antrag stellst.
Wo die Frist bei Dir endet, rechnet unser Frist-Check aus: https://www.beamten-starter.de/oeffnungsaktions-check.html
Alles im Detail: https://www.beamten-starter.de/ratgeber-oeffnungsaktion.html
Stell Deine Frage gern hier als Antwort — aber bitte ohne Diagnosen zusammen mit Deinem echten Namen.
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Ramon Heinze ist Berater der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99). Für Deine Situation: kostenloser Beamten-Check.