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Öffnungsaktion (Öffnungsklausel) für Beamte: Hier ist Platz für Eure Fragen zur 6-Monats-Frist

Gestartet von Ramon Heinze am 15.10.2026 · 0 Antworten

  1. Ramon Heinze Beamtenstarter-Team Frage

    Die Öffnungsaktion — oft auch Öffnungsklausel genannt — ist das Sicherheitsnetz für Beamte mit Vorerkrankungen. Die teilnehmenden privaten Krankenversicherer sagen dabei zu:
    - keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen,
    - keine Leistungsausschlüsse,
    - ein Risikozuschlag von höchstens 30 %,
    - laufende Behandlungen sind mitversichert.

    Die wichtigsten Stolperfallen aus unserer Beratung:
    - Die Frist beträgt sechs Monate ab der Verbeamtung — gezählt ab Aushändigung der Ernennungsurkunde oder dem darin genannten späteren Tag. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn.
    - Sie gilt nur für den erstmaligen Zugang zur privaten Krankenversicherung und nur bei teilnehmenden Gesellschaften.
    - Gebunden ist nur der Versicherer, bei dem Du den ersten verbindlichen Antrag stellst.

    Wo die Frist bei Dir endet, rechnet unser Frist-Check aus: https://www.beamten-starter.de/oeffnungsaktions-check.html
    Alles im Detail: https://www.beamten-starter.de/ratgeber-oeffnungsaktion.html

    Stell Deine Frage gern hier als Antwort — aber bitte ohne Diagnosen zusammen mit Deinem echten Namen.

    Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Ramon Heinze ist Berater der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99). Für Deine Situation: kostenloser Beamten-Check.

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