Stand: August 2026
Beamte zahlen nicht in die Rentenkasse — ihre Alterssicherung ist die Pension. Endet das Beamtenverhältnis aber, bevor ein Versorgungsanspruch entstanden ist, würde ohne Korrektur ein Loch in der Erwerbsbiografie klaffen. Die Lösung des Gesetzgebers: Der Dienstherr zahlt die Rentenbeiträge für die gesamte Dienstzeit rückwirkend in die gesetzliche Rentenversicherung ein — die Nachversicherung.
Das klingt beruhigender, als es ist: Nachversichert wird zu den GRV-Konditionen, und wer erst wenige Jahre gedient hat, sammelt entsprechend wenige Entgeltpunkte. Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente setzen zudem eigene Wartezeiten voraus.
Der kritische Fall ist die Dienstunfähigkeit in den ersten Jahren: Beamte auf Widerruf und auf Probe werden bei DU in aller Regel entlassen — ohne Ruhegehalt, nur mit Nachversicherung. Aus „sicherer Staatsdiener“ wird dann finanziell ein Berufsanfänger ohne Absicherung. Wie groß Deine persönliche Lücke wäre, zeigt der DU-Lücke-Rechner; warum die Klausel im Vertrag entscheidend ist, der Ratgeber zur echten DU-Klausel.
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