Zurechnungszeit — das Wichtigste in Kürze
- Wird ein Beamter auf Lebenszeit vorzeitig dienstunfähig, zählt die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähig mit — die Zurechnungszeit.
- Sie stockt das Ruhegehalt junger DU-Fälle spürbar auf, ersetzt aber kein volles Einkommen — die Lücke bleibt.
- Beamte auf Widerruf und Probe profitieren nicht: Sie werden bei DU entlassen, bevor überhaupt ein Ruhegehalt entsteht.
Stand: August 2026
Was ist die Zurechnungszeit?
Ohne Korrektiv wäre die Pension junger dienstunfähiger Beamter winzig — nach zehn Dienstjahren stünden gerade ~18 % der Bezüge. Deshalb rechnet das Versorgungsrecht bei Dienstunfähigkeit eine Zurechnungszeit hinzu: Die Spanne zwischen Eintritt der DU und dem vollendeten 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet.
Ein Rechenbeispiel: Wer mit 35 dienstunfähig wird, bekommt 25 Jahre × ⅔ ≈ 16,7 Jahre zugerechnet — zusammen mit den echten Dienstjahren ergibt das einen deutlich höheren Ruhegehaltssatz, als die reine Dienstzeit hergäbe.
Was das für Dich als Beamter heißt
So hilfreich die Zurechnungszeit ist — sie hat zwei Grenzen: Sie endet rechnerisch bei 60 (die Jahre bis zur Regelaltersgrenze fehlen trotzdem), und sie setzt ein bestehendes Ruhegehalt voraus — Beamte auf Widerruf und Probe gehen leer aus. Das Ruhegehalt mit Zurechnungszeit liegt zudem weit unter dem letzten Netto. Wie weit, rechnet Dir der DU-Lücke-Rechner vor — das Ergebnis ist das Preisschild für den privaten DU-Schutz.
Zurechnungszeit: kurz beantwortet
Gilt die Zurechnungszeit auch für Anwärter?
Warum endet die Zurechnung ausgerechnet bei 60?
Reicht das Ruhegehalt mit Zurechnungszeit zum Leben?
Verwandte Begriffe
Begriffe verstehen ist gut. Richtig abgesichert sein ist besser.
Der kostenlose Beamten-Check übersetzt die Theorie in Deine Situation: fünf Minuten, sechs Fragen — danach melden wir uns mit einer ehrlichen Einschätzung.
Kostenlosen Beamten-Check starten →