Stand: August 2026
Ohne Korrektiv wäre die Pension junger dienstunfähiger Beamter winzig — nach zehn Dienstjahren stünden gerade ~18 % der Bezüge. Deshalb rechnet das Versorgungsrecht bei Dienstunfähigkeit eine Zurechnungszeit hinzu: Die Spanne zwischen Eintritt der DU und dem vollendeten 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet.
Ein Rechenbeispiel: Wer mit 35 dienstunfähig wird, bekommt 25 Jahre × ⅔ ≈ 16,7 Jahre zugerechnet — zusammen mit den echten Dienstjahren ergibt das einen deutlich höheren Ruhegehaltssatz, als die reine Dienstzeit hergäbe.
So hilfreich die Zurechnungszeit ist — sie hat zwei Grenzen: Sie endet rechnerisch bei 60 (die Jahre bis zur Regelaltersgrenze fehlen trotzdem), und sie setzt ein bestehendes Ruhegehalt voraus — Beamte auf Widerruf und Probe gehen leer aus. Das Ruhegehalt mit Zurechnungszeit liegt zudem weit unter dem letzten Netto. Wie weit, rechnet Dir der DU-Lücke-Rechner vor — das Ergebnis ist das Preisschild für den privaten DU-Schutz.
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