Ruhegehaltssatz — das Wichtigste in Kürze
- Je ruhegehaltfähigem Dienstjahr wächst Deine Pension um 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
- Das Maximum liegt bei 71,75 % — erreicht nach 40 Dienstjahren.
- Nach unten sichert die amtsunabhängige Mindestversorgung ab (rund 2.100 € brutto, Stand Mai 2026).
Stand: August 2026
Was ist der Ruhegehaltssatz?
Die Beamtenpension ist keine Rente, sondern ein Ruhegehalt — berechnet aus zwei Größen: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (im Kern das letzte Grundgehalt samt bestimmter Zuschläge) und dem Ruhegehaltssatz. Der Satz wächst mit jedem ruhegehaltfähigen Dienstjahr um 1,79375 Prozentpunkte, bis maximal 71,75 % nach 40 Jahren.
Ein Beispiel zur Einordnung: Wer 30 Dienstjahre erreicht, kommt auf rund 53,8 % — deutlich unter dem Maximum. Frühe Dienstunfähigkeit, Teilzeitphasen und späte Verbeamtung drücken den Satz zusätzlich.
Was das für Dich als Beamter heißt
Der Satz ist der Schlüssel zu jeder Versorgungsfrage: Bei Dienstunfähigkeit wird er aus den tatsächlichen Dienstjahren plus Zurechnungszeit berechnet — das Ergebnis liegt gerade bei jungen Beamten oft nur knapp über der Mindestversorgung. Wie groß Deine Lücke zwischen letztem Nettogehalt und Ruhegehalt wäre, zeigt der DU-Lücke-Rechner. Zum Vergleich mit der gesetzlichen Rente: Pension vs. Rente.
Ruhegehaltssatz: kurz beantwortet
Zählt meine Ausbildungszeit für den Ruhegehaltssatz mit?
Was bedeutet die Mindestversorgung?
Erreiche ich die 71,75 % automatisch?
Verwandte Begriffe
Begriffe verstehen ist gut. Richtig abgesichert sein ist besser.
Der kostenlose Beamten-Check übersetzt die Theorie in Deine Situation: fünf Minuten, sechs Fragen — danach melden wir uns mit einer ehrlichen Einschätzung.
Kostenlosen Beamten-Check starten →