Stand: August 2026
Die Beamtenpension ist keine Rente, sondern ein Ruhegehalt — berechnet aus zwei Größen: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (im Kern das letzte Grundgehalt samt bestimmter Zuschläge) und dem Ruhegehaltssatz. Der Satz wächst mit jedem ruhegehaltfähigen Dienstjahr um 1,79375 Prozentpunkte, bis maximal 71,75 % nach 40 Jahren.
Ein Beispiel zur Einordnung: Wer 30 Dienstjahre erreicht, kommt auf rund 53,8 % — deutlich unter dem Maximum. Frühe Dienstunfähigkeit, Teilzeitphasen und späte Verbeamtung drücken den Satz zusätzlich.
Der Satz ist der Schlüssel zu jeder Versorgungsfrage: Bei Dienstunfähigkeit wird er aus den tatsächlichen Dienstjahren plus Zurechnungszeit berechnet — das Ergebnis liegt gerade bei jungen Beamten oft nur knapp über der Mindestversorgung. Wie groß Deine Lücke zwischen letztem Nettogehalt und Ruhegehalt wäre, zeigt der DU-Lücke-Rechner. Zum Vergleich mit der gesetzlichen Rente: Pension vs. Rente.
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