Rechner · Stand Oktober 2026

Beitragserhöhung 2027: Was sie Dich kostet — und was jetzt hilft

Trag alten und neuen Beitrag aus Deinem Anpassungsschreiben ein. Der Rechner zeigt Dir sofort, was die Erhöhung im Jahr kostet, ab wann der neue Beitrag frühestens gelten darf, bis wann Du sonderkündigen kannst — und welche Hebel in Deinem Fall zuerst zählen. Schreiben noch nicht da? Dann rechnest Du mit dem Durchschnitt der letzten Runde.

Das Wichtigste in Kürze (Stand: Oktober 2026):
  • 2026 oder 2027? Beides meint dieselbe Runde: Das Schreiben kommt im Herbst 2026, der höhere Beitrag gilt ab 1. Januar 2027.
  • Ab wann gilt der neue Beitrag? Frühestens zu Beginn des zweiten Monats, nachdem Dir das Schreiben samt Begründung zugegangen ist (§ 203 Abs. 5 VVG). Für den 1. Januar 2027 muss es also bis Ende November 2026 da sein.
  • Sonderkündigung: zwei Monate ab Zugang, mit Wirkung zum Erhöhungstermin (§ 205 Abs. 4 VVG) — wirksam nur, wenn Du die Anschlussversicherung nachweist (§ 205 Abs. 6 VVG).
  • Erster Hebel: der Tarifwechsel bei Deinem Versicherer nach § 204 VVG — jederzeit, mit allen Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit der neue Tarif nicht mehr leistet.
  • Kostenlos: Wir legen Dir die Optionen nebeneinander. Am internen Tarifwechsel verdienen wir nichts — und empfehlen ihn trotzdem, wenn er die beste Lösung ist.

Dein Anpassungsschreiben

Gesamtbeitrag laut Schreiben, inklusive Pflegepflichtversicherung. Die Werte sind Beispiele — trag Deine eigenen ein.
Der Tag, an dem das Schreiben in Deinem Briefkasten oder Postfach war. Davon hängen beide Fristen ab — notier ihn am besten sofort.
45 Jahre
Steht in Deinem Beihilfebescheid. Bist Du unsicher, wähle „Anderer“.
Deine Erhöhung
+52 € / Monat

+624 € im Jahr · +13,0 %

Wir rufen Dich an und legen Dir die Tarifwechsel-Optionen nebeneinander — an keine Gesellschaft gebunden und ohne Erfolgshonorar.

Lieber schreiben? Angaben per WhatsApp schicken — ein Foto vom Schreiben hängst Du einfach an.

Orientierung nach § 203 Abs. 5, § 204 und § 205 Abs. 4 und 6 VVG, § 6 Abs. 2 VVG-InfoV und §§ 187, 188, 193 BGB (Stand: Oktober 2026), stark vereinfacht. Wirksam wird eine Erhöhung nur, wenn das Schreiben die maßgeblichen Gründe nennt — sonst erst, wenn der Versicherer sie nachholt. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB); der Rechner zeigt vorsichtshalber das unverschobene Datum. Vergleichswert: Erhöhung zum 1. Januar 2026 im Schnitt rund 13 % für rund 60 % der Versicherten (PKV-Verband); eine Verbandszahl für 2027 gibt es noch nicht. Maßgeblich sind Dein Schreiben und Deine Vertragsunterlagen; Fristen im Zweifel schriftlich bestätigen lassen. Keine Rechtsberatung. Deine Eingaben bleiben in Deinem Browser — übertragen wird nur, was Du für Rückruf oder Erinnerung selbst abschickst.

Deine Hebel — in dieser Reihenfolge

Aus Deinen Angaben abgeleitet. Die Reihenfolge entspricht dem, was für Beamte meist am meisten bringt.

    Im Kollegium auch Post bekommen? Oft schreibt derselbe Versicherer allen in derselben Woche.

    Transparent gerechnet

    So rechnet der Rechner

    Drei Regeln aus dem Versicherungsvertragsgesetz bestimmen, was nach Deinem Schreiben passiert — und welche Frist für welchen Weg gilt.

    Wirksamkeit § 203 Abs. 5 VVG

    Eine Erhöhung wirkt frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach Zugang der Mitteilung samt Gründen. Zugang am 20. November: frühestens 1. Januar. Zugang am 3. Dezember: frühestens 1. Februar.

    Sonderkündigung § 205 Abs. 4 VVG

    Zwei Monate ab Zugang, gezählt nach §§ 187, 188 BGB: Zugang am 20. November, Frist bis 20. Januar. Fehlt der Tag im Zielmonat, endet sie am Monatsletzten. Die Kündigung wirkt zum Erhöhungstermin — nur mit Nachweis der Anschlussversicherung.

    Tarifwechsel § 204 VVG

    Keine Frist: Du kannst jederzeit in einen gleichartigen Tarif Deines Versicherers wechseln, auch lange nach der Erhöhung. Die Sonderkündigungsfrist betrifft nur den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft.

    Gesetzestexte: § 203 VVG · § 204 VVG · § 205 VVG · § 188 BGB. Was im Schreiben sonst stehen muss, zeigt die Checkliste zur Beitragserhöhung 2027.

    Häufige Fragen

    Beitragserhöhung nachrechnen — kurz beantwortet

    Wie berechne ich meine Sonderkündigungsfrist nach einer Beitragserhöhung?
    Die Frist beträgt zwei Monate ab dem Tag, an dem Dir das Schreiben zugegangen ist (§ 205 Abs. 4 VVG). Gezählt wird nach §§ 187 und 188 BGB: Kam das Schreiben am 20. November, endet die Frist am 20. Januar. Gibt es den Tag im Zielmonat nicht, endet sie am letzten Tag dieses Monats; fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Die Kündigung wirkt zum Termin der Erhöhung — und nur, wenn Du binnen zwei Monaten nach der Kündigung nachweist, dass Du lückenlos neu versichert bist (§ 205 Abs. 6 VVG).
    Ab wann darf meine PKV den höheren Beitrag verlangen?
    Frühestens zu Beginn des zweiten Monats, nachdem Dir die Mitteilung samt den maßgeblichen Gründen zugegangen ist (§ 203 Abs. 5 VVG). Kam das Schreiben im November, ist das der 1. Januar; kam es am 3. Dezember, frühestens der 1. Februar. Steht in Deinem Schreiben ein früherer Termin, lass das prüfen.
    Muss ich den Tarifwechsel innerhalb der Sonderkündigungsfrist beantragen?
    Nein. Den Tarifwechsel nach § 204 VVG kannst Du jederzeit beantragen, auch Monate nach der Erhöhung. Die Zwei-Monats-Frist betrifft nur die Kündigung, also den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft. Früh zu prüfen lohnt sich trotzdem: Jeder Monat im teureren Tarif kostet Geld.
    Lohnt sich nach einer Beitragserhöhung ein Wechsel zu einem anderen Versicherer?
    Für die meisten Beamten nicht. Beim Anbieterwechsel bleiben die Alterungsrückstellungen größtenteils beim alten Versicherer zurück, Du beginnst mit höherem Eintrittsalter und beantwortest neue Gesundheitsfragen. Ab Mitte 40 rechnet sich das nur in Ausnahmefällen. Der erste Hebel ist der Tarifwechsel bei Deinem eigenen Versicherer.
    Wie viel spare ich mit einem Tarifwechsel?
    Seriös lässt sich das erst nach dem Vergleich sagen: Es hängt davon ab, welche gleichartigen Tarife Dein Versicherer anbietet, wie alt Du bist und auf welche Leistungen Du verzichten würdest. Deshalb prüfen wir nicht nur den Beitrag, sondern auch, was der neue Tarif weniger leistet. Ein günstigerer Tarif, der im Ernstfall Lücken hat, ist keine Ersparnis.
    Was kostet mich die Prüfung bei Euch?
    Nichts. Wir legen Dir die Tarife Deines Versicherers und — wenn es sich lohnt — Alternativen am Markt nebeneinander, an keine Gesellschaft gebunden. Am internen Tarifwechsel nach § 204 VVG verdienen wir nichts und empfehlen ihn trotzdem, wenn er die beste Lösung ist. Eine Vergütung erhalten wir nur, wenn Du über uns einen neuen Vertrag abschließt — vom Versicherer, nicht von Dir.
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    Schick uns Dein Schreiben als Foto oder PDF oder lass Dich zurückrufen. Wir legen Dir die Tarifwechsel-Optionen nebeneinander, an keine Gesellschaft gebunden und ohne Erfolgshonorar — mit einer ehrlichen Empfehlung, auch wenn sie „alles lassen, wie es ist“ lautet.

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    Ramon Heinze, Berater und Spezialist für Beamtenversicherungen
    Über den Autor

    Ramon Heinze

    Berater der NWF Finanz Consulting · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

    Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.