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Für die Landeshauptstadt

Versicherungen für Beamte in Stuttgart — 50 Prozent, ein Leben lang

Ministerien, Polizeipräsidium, Universitäten — und ein Beihilferecht, das es so nur in Baden-Württemberg gibt: einheitlich 50 Prozent für alle seit 2013 Verbeamteten. Wir beraten Stuttgarter Beamtinnen und Beamte kostenfrei, per Video und Telefon, an keine Gesellschaft gebunden.

Beratung kostenfrei Ohne Anbieterbindung Digital per Video & Telefon

Das Wichtigste in Kürze

  • Stuttgarter Landesbeamte rechnen über das LBV in Fellbach ab — direkt vor den Toren der Stadt; für alle seit 2013 Verbeamteten gilt einheitlich 50 % Beihilfe.
  • Baden-Württemberg zahlt allen seit 2013 neu Verbeamteten einheitlich 50 % Beihilfe — auch mit Kindern und im Ruhestand; zuständig ist das LBV in Fellbach.
  • Die pauschale Beihilfe ist wählbar — aber nur binnen fünf Monaten nach der Verbeamtung (§ 78a LBG BW). Anwärtersonderzuschlag: bis 70 % (§ 81 LBesGBW).
  • Unsere Beratung ist kostenfrei und an keine Gesellschaft gebunden — per Video und Telefon, bundesweit.

Stand: August 2026

Die Stadt

Wer in Stuttgart verbeamtet ist

Die Landeshauptstadt bündelt Regierung, Polizei und Wissenschaft — und ihr Beihilferecht verlangt langfristiges Denken.

Ministerien und Landesbehörden

Von der Villa Reitzenstein bis zu den Landesministerien: Stuttgart ist das Verwaltungszentrum des Südwestens. Das LBV — zuständig für Bezüge und Beihilfe aller Landesbeamten — sitzt im benachbarten Fellbach.

Versicherungen für Verwaltungsbeamte

Polizei

Das Polizeipräsidium Stuttgart sichert die Landeshauptstadt. Für Kommissaranwärter zählen Versorgungsstatus, früher DU-Schutz — und in Mangelbereichen der Anwärtersonderzuschlag von bis zu 70 %.

Versicherungen für Polizisten

Schule und Hochschule

Universität Stuttgart, Universität Hohenheim und hunderte Schulen beschäftigen verbeamtete Professoren und Lehrkräfte. Referendare sollten die Fünf-Monats-Frist der pauschalen Beihilfe kennen, bevor sie unterschreiben.

Versicherungen für Lehrkräfte
Baden-Württemberg

Beihilfe und Besoldung: Das gilt für Stuttgart

Maßgeblich ist immer das Recht Deines Dienstherrn — für die meisten Beamten in Stuttgart heißt das: Baden-Württemberg.

Beihilfe

50 Prozent — für alle, für immer

Baden-Württemberg ist den radikalsten Sonderweg gegangen: Wer seit 2013 neu verbeamtet wurde, erhält einheitlich 50 % Beihilfe — unabhängig von Kinderzahl und auch im Ruhestand. Die 50 % bleiben also lebenslang; die private Restkostenversicherung trägt entsprechend dauerhaft die andere Hälfte. Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach.

Ehepartner (70 %) und Kinder (80 %) rechnen weiter nach den klassischen Sätzen.

Fristen & Anwärter

Die Fünf-Monats-Frist

Die pauschale Beihilfe (GKV-Zuschuss) ist in Baden-Württemberg wählbar — aber nur innerhalb von fünf Monaten nach der Verbeamtung (§ 78a LBG BW). Wer die Ausschlussfrist verpasst, bleibt dauerhaft im klassischen System. In Mangelberufen zahlt das Land zudem einen Anwärtersonderzuschlag bis 70 % (§ 81 LBesGBW, fünf Jahre Bindung).

Alle Anwärterbeträge: Anwärterbezüge Baden-Württemberg.

Die Grundausstattung

Drei Bausteine, die in Stuttgart jede Beamtenlaufbahn tragen

Langfristig gedacht

50 % für immer heißt: Der Resttarif trägt die halbe Last — dauerhaft

In Baden-Württemberg steigt die Beihilfe nicht mehr mit Kindern oder Ruhestand: 50 % bleiben 50 %, ein Leben lang. Deine private Restkostenversicherung trägt also dauerhaft die andere Hälfte — Tarifqualität und Beitragsstabilität wiegen hier schwerer als in jedem anderen Land.

Dazu kommt die Fünf-Monats-Ausschlussfrist der pauschalen Beihilfe: Wer sie prüfen will, muss es in den ersten Dienstwochen tun. Genau dafür ist unser kostenfreies Erstgespräch da — per Video, ohne Anfahrt.

Was Du sofort kostenlos nutzen kannst

Der Weg

In vier Schritten abgesichert — komplett digital

1 · Kennenlernen

Termin online buchen — die Beratung läuft per Video oder Telefon, mit geteiltem Bildschirm und allen Unterlagen digital.

2 · Analyse

Wir klären Dienstherr, Beihilfesatz und Bedarf — und holen bei Vorerkrankungen zuerst eine anonyme Risikovoranfrage ein, bevor irgendwo Dein Name steht.

3 · Marktvergleich

Du bekommst einen nachvollziehbaren Vergleich über den Markt — mit ehrlicher Empfehlung, auch wenn sie „noch warten“ lautet.

4 · Begleitung

Nach der Entscheidung bleiben wir zuständig: Anträge, Beihilfefragen, spätere Anpassungen — Du hast dauerhaft denselben Ansprechpartner.

Wer Dich berät

Ein Makler mit Gesicht — kein Callcenter

Hinter Beamtenstarter steht Ramon Heinze, Versicherungsmakler aus Osnabrück mit über zehn Jahren Erfahrung im öffentlichen Dienst. Ausgebildet bei einem Beamtenversicherer, hat er bewusst die Seite gewechselt, um an keine Gesellschaft gebunden beraten zu können.

Als Makler sind wir rechtlich Dein Sachwalter und haften für unsere Beratung. Vergütet werden wir im Vermittlungsfall vom Versicherer — an Deinem Beitrag ändert das nichts. Erstgespräch, Analyse und Marktvergleich sind für Dich kostenfrei.

Mehr über die Person dahinter steht auf der Seite Über uns, echte Rückmeldungen findest Du unter Erfahrungen.

Unsere Zulassung — nachprüfbar

  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
  • Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99, zu prüfen unter vermittlerregister.info
  • Aufsicht: IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
  • Sitz: Pottgraben 16–17, 49074 Osnabrück
  • Schlichtung: Versicherungsombudsmann e. V. und PKV-Ombudsmann

Stand der Angaben: August 2026.

Direkt erreichbar

So erreichst Du uns aus Stuttgart

Termin

Wunschtermin online buchen

Das kostenlose Erstgespräch (30 Minuten, per Video oder Telefon) buchst Du direkt online — ohne Wartezeit auf einen Rückruf. Abendtermine sind ausdrücklich möglich: Die meisten Beamtinnen und Beamten haben tagsüber Dienst.

Wunschtermin buchen

Ein Büro in Stuttgart haben wir nicht — und Du wirst es nicht vermissen: Beratung, Vergleich und Unterlagen laufen vollständig digital.

Kontakt

Telefon, E-Mail, Check

Telefon: 0178 2186896
E-Mail: r.heinze@nwf-os.de

Oder Du startest mit dem Beamten-Check: sechs kurze Fragen, danach melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

Bewertungen: 5,0 Sterne bei Google — im Google-Profil ansehen.

Häufige Fragen

Beamte in Stuttgart fragen — wir antworten

Funktioniert die Beratung aus der Ferne genauso gut?
Ja. Beihilfe, PKV und Dienstunfähigkeit sind Bundes- bzw. Landesrecht — für die Qualität der Beratung zählt, dass wir das System Deines Dienstherrn kennen, nicht die Postleitzahl. Per Video teilen wir den Bildschirm und gehen jeden Tarifvergleich gemeinsam durch; alle Unterlagen bekommst Du digital.
Warum bleibt mein Beihilfesatz in Baden-Württemberg bei 50 %?
Weil das Land 2013 umgestellt hat: Für alle seither neu Verbeamteten gilt einheitlich 50 % — Kinderzahl und Ruhestand ändern daran nichts mehr. Dein PKV-Tarif muss die anderen 50 % dauerhaft tragen; das macht die Tarifwahl in BW besonders langfristig. Details: Beihilfe in BW.
Warum ist die Tarifwahl in Stuttgart wichtiger als anderswo?
Weil der 50-Prozent-Satz in Baden-Württemberg lebenslang gilt — auch im Ruhestand, wenn andere Länder auf 70 % erhöhen. Dein PKV-Tarif trägt hier dauerhaft die halbe Krankheitslast; Beitragsstabilität und Leistungsniveau entscheiden über Jahrzehnte. Deshalb: Markt vergleichen statt erstbestes Angebot. So vergleichst Du richtig.
Wie lange kann ich die pauschale Beihilfe in BW noch wählen?
Nur fünf Monate ab der Verbeamtung (§ 78a LBG BW) — danach ist die Ausschlussfrist um und es bleibt beim klassischen System. Die Wahl selbst bindet dauerhaft. Wer sie erwägt, sollte in den ersten Dienstwochen rechnen, nicht im zweiten Jahr — wir helfen kostenfrei dabei.
Zählt für Beihilfe und Besoldung mein Wohnort Stuttgart?
Nein — maßgeblich ist Dein Dienstherr. Ein Bundesbeamter in Stuttgart rechnet nach der Bundesbeihilfeverordnung ab, eine Landesbeamtin nach dem jeweiligen Landesrecht. Beim Wechsel des Dienstherrn wechselt auch das Beihilferecht: was dann zu beachten ist.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Erstgespräch, Analyse und Marktvergleich sind kostenfrei. Kommt es zu einer Vermittlung, erhalten wir vom Versicherer eine Courtage — sie ist in jedem Tarif bereits einkalkuliert, Dein Beitrag ändert sich dadurch nicht. Wie wir arbeiten, steht offen auf unserer Seite Über uns.
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