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Vertragsberatung · Osnabrück

Lebenssituation geändert? Wir prüfen Deine Versicherungsverträge in Osnabrück

Verträge, die beim Abschluss gepasst haben, passen nach einer Hochzeit, einem Kind oder der Verbeamtung auf Lebenszeit oft nicht mehr — mal ist zu wenig versichert, mal zahlst Du für Schutz, den Du nicht mehr brauchst. Wir gehen Deine Verträge durch, auch die, die nicht über uns laufen, und sagen Dir ehrlich, was bleiben kann.

Prüfung kostenfrei Auch fremde Verträge Büro am Pottgraben

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfen lassen solltest Du Deine Verträge bei jedem Einschnitt: Ernennung, Übernahme auf Probe, Heirat, Geburt, Elternzeit oder Beurlaubung, Wechsel des Dienstherrn, Beförderung, Beitragserhöhung, Ruhestand.
  • Viele dieser Ereignisse lösen Fristen aus: Ein Neugeborenes nimmt die PKV ohne Risikozuschläge und Wartezeiten auf, wenn Du es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest (§ 198 VVG). Ändert sich Dein Beihilfesatz, passt der Versicherer den Tarif ohne Gesundheitsprüfung an, wenn Du es innerhalb von sechs Monaten beantragst (§ 199 Abs. 2 VVG).
  • Nach einer Beitragserhöhung ist der erste Hebel fast immer der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG) — Deine Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.
  • Als Beamter kündigst Du eine Krankenversicherung nie, bevor der neue Schutz bestätigt ist.
  • Wir prüfen auch Verträge, die woanders abgeschlossen wurden. Ein Check endet nicht automatisch mit einem Wechsel. Kostenfrei, am Pottgraben 16–17, 49074 Osnabrück, per Telefon unter 0178 2186896 oder per Video.

Stand: Oktober 2026

Zehn Anlässe

Welches Ereignis was an Deinen Verträgen ändert

Die zehn Anlässe, die wir bei Beamten am häufigsten sehen — mit dem, was sich ändert, was wir prüfen und welche Frist läuft.

Ernennung zum Beamten auf Widerruf

Was sich ändert
Die Familien- oder Studentenversicherung endet, Du wirst beihilfeberechtigt — in der Regel mit 50 %.
Was wir prüfen
Krankenversicherung (Anwärtertarif, gesetzlich oder beim Land Niedersachsen pauschale Beihilfe), Diensthaftpflicht und Dienstunfähigkeit ab Tag eins.
Frist und Hinweis
Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen nur sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Termin am besten vier bis sechs Wochen vor dem Einstellungstermin.

Mehr: Versicherungen für Referendare und Anwärter

Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe

Was sich ändert
Der Anwärtertarif läuft aus, Deine Bezüge steigen.
Was wir prüfen
Umstellung auf den Volltarif — in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung, je nach Tarifbedingungen — und die Höhe Deiner Dienstunfähigkeitsrente.
Frist und Hinweis
Umstellungsfristen stehen in den Tarifbedingungen. Gute DU-Tarife haben eine Nachversicherungsgarantie bei Ernennung.

Mehr: Ratgeber Beamte auf Probe

Fünf Dienstjahre erreicht

Was sich ändert
Die Wartezeit für das Ruhegehalt ist erfüllt: Bei Dienstunfähigkeit gibt es jetzt mindestens die Mindestversorgung von rund 2.100 € brutto.
Was wir prüfen
Wie groß die Lücke zwischen Versorgung und Deinem Netto noch ist — und ob die DU-Rente dazu passt.
Frist und Hinweis
Kein gesetzlicher Stichtag, aber ein guter Anlass für einen Blick auf Deine DU-Absicherung.

Mehr: Dienstunfähigkeit in Osnabrück

Heirat oder eingetragene Partnerschaft

Was sich ändert
Dein Partner ist beihilfeberechtigt mit 70 %, solange sein Einkommen unter der Grenze des Dienstherrn bleibt (Bund 2026: 22.648 €).
Was wir prüfen
Krankenversicherung des Partners, doppelte Haftpflichtverträge, Hinterbliebenenschutz.
Frist und Hinweis
Überschreitet der Partner die Grenze, braucht er sofort 100 % Schutz — der Tarif lässt sich innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung umstellen.

Mehr: Beihilfe für Ehepartner

Geburt eines Kindes

Was sich ändert
Das Kind erhält beim Bund und in den meisten Ländern 80 % Beihilfe. Ab dem zweiten Kind steigt Dein eigener Satz meist auf 70 %.
Was wir prüfen
Kindertarif, Dein eigener Tarif (bei steigendem Beihilfesatz), Hinterbliebenen- und DU-Schutz.
Frist und Hinweis
Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden: dann ohne Risikozuschläge und Wartezeiten (§ 198 VVG). Ändert sich Dein Beihilfesatz, Tarif binnen sechs Monaten anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Mehr: Ratgeber Kinder versichern

Elternzeit, Teilzeit oder Beurlaubung

Was sich ändert
Teilzeit ändert an der Beihilfe nichts. In der Elternzeit bleibt der Anspruch, der PKV-Beitrag läuft aber voll weiter. Eine Beurlaubung ohne Bezüge von mehr als einem Monat kostet die Beihilfe — Ausnahmen gibt es etwa für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen.
Was wir prüfen
Ob Dein Tarif angepasst werden muss und welcher Beitragszuschuss Dir zusteht.
Frist und Hinweis
Vor dem Antrag auf Beurlaubung klären — wird aus einem Monat mehr, entfällt die Beihilfe von Anfang an.

Mehr: Beurlaubung und Teilzeit

Wechsel des Dienstherrn oder Bundeslands

Was sich ändert
Es gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn — Dein Wohnort spielt keine Rolle. Zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ändert sich zum Beispiel die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe.
Was wir prüfen
Ob Deine Tarifkombination und die Beihilfeergänzung zum neuen Beihilferecht passen.
Frist und Hinweis
Ändert sich dadurch Dein Beihilfesatz, gilt wieder die Sechs-Monats-Frist des § 199 Abs. 2 VVG.

Mehr: Ratgeber Bundeslandwechsel

Beförderung oder höhere Besoldung

Was sich ändert
Dein Netto steigt — und damit die Lücke, die bei Dienstunfähigkeit entsteht.
Was wir prüfen
Ob Deine Dienstunfähigkeitsrente noch reicht.
Frist und Hinweis
Über eine Nachversicherungsgarantie erhöhst Du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung — Fristen laut Bedingungen.

Mehr: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

Was sich ändert
Das Schreiben kommt im Herbst, der neue Beitrag gilt ab 1. Januar.
Was wir prüfen
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG — Alterungsrückstellungen bleiben erhalten —, Selbstbehalt und Beihilfeergänzung.
Frist und Hinweis
Sonderkündigungsrecht zwei Monate ab Zugang (§ 205 Abs. 4 VVG). Als Beamter nie kündigen, bevor der Anschluss steht.

Mehr: Beitragserhöhung 2026/2027

Eintritt in den Ruhestand

Was sich ändert
Die Beihilfe steigt in der Regel von 50 auf 70 %.
Was wir prüfen
Die Umstellung des PKV-Tarifs von 50 auf 30 % — der Beitrag sinkt grob um 40 %.
Frist und Hinweis
Die Umstellung ist eine Leistungsminderung und geht ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 1 VVG).

Mehr: PKV im Ruhestand

Aus der Praxis

Was wir bei der Prüfung regelmäßig finden

  • Ein Tarif, der nicht mehr zum Beihilfesatz passt — etwa nach dem zweiten Kind oder im Ruhestand. Dann zahlst Du für Leistungen, die die Beihilfe längst trägt.
  • Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Die Versicherung zahlt nicht schon, wenn der Dienstherr Dich für dienstunfähig erklärt. Woran Du die echte erkennst, steht im Ratgeber zur DU-Klausel.
  • Doppelte Verträge nach der Hochzeit — zwei Privathaftpflichtversicherungen, zwei Hausratverträge.
  • Ein Partner über der Einkommensgrenze, dessen Krankenversicherung noch auf 30 % ausgelegt ist.
  • Eine Dienstunfähigkeitsrente auf dem Stand der Anwärterzeit, obwohl die Bezüge längst gestiegen sind.

Was wir nicht machen

  • Kein Wechsel um des Wechsels willen. Ist Dein Vertrag gut, sagen wir Dir das — auch wenn wir daran nichts verdienen.
  • Keine Kündigung ohne Anschluss. Erst wenn der neue Schutz bestätigt ist, wird der alte beendet.
  • Keine Rechtsberatung im Streitfall. Einen Widerspruch gegen die Beihilfestelle übernehmen wir nicht — dafür sind Gewerkschaft, Berufsverband oder eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht die richtige Adresse.

Nach einer Beitragserhöhung hilft außerdem unser bundesweiter Tarifcheck.

So läuft die Prüfung

In vier Schritten zu Klarheit über Deine Verträge

Anlass nennen

Kurz anrufen unter 0178 2186896 oder den Beamten-Check ausfüllen und sagen, was sich geändert hat.

Unterlagen

Versicherungsscheine und die letzte Beitragsmitteilung je Vertrag, Deine Bezügemitteilung, falls vorhanden der letzte Beihilfebescheid.

Prüfgespräch

Am Pottgraben, per Telefon oder per Video. Wir gehen jeden Vertrag durch: Was passt, was fehlt, was doppelt ist.

Ergebnis

Du bekommst eine klare Empfehlung mit Begründung — und entscheidest selbst, was geändert wird.

Was es kostet — und wie wir bezahlt werden

Für Dich kostenfrei, ohne Honorar und ohne Abschlusspflicht. Nur wenn Du über uns einen Vertrag abschließt, zahlt uns der Versicherer eine Vergütung (Courtage). Sie ist im Beitrag bereits einkalkuliert: Denselben Tarif bekommst Du über uns zum selben Beitrag wie direkt beim Versicherer.

Für die private Krankenversicherung begrenzt das Gesetz diese Vergütung auf höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Beiträge — knapp zehn Monatsbeiträge (§ 50 VAG). Die Obergrenze gilt für alle Versicherer gleich. Kündigst Du in den ersten fünf Jahren, müssen wir die Vergütung anteilig zurückzahlen (§ 49 VAG). Wir verdienen also nur an Verträgen, die zu Dir passen und bleiben.

Alle Pflichtangaben zu Status und Vergütung stehen in unserer Erstinformation. Stand: Oktober 2026

Direkt erreichbar

So erreichst Du uns in Osnabrück

Büro & Anschrift

Beamtenstarter
eine Marke der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG
Pottgraben 16–17
49074 Osnabrück

Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9–20 Uhr, Freitag 8–20 Uhr, Samstag 12–16 Uhr. Abendtermine sind ausdrücklich möglich — die meisten Beamtinnen und Beamten haben tagsüber Dienst.

Anfahrt: Der Pottgraben liegt am Rand der Osnabrücker Innenstadt, wenige Gehminuten vom Neumarkt. Mit dem Auto über den Wallring, Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern der Innenstadt; vom Hauptbahnhof rund zehn Minuten mit dem Bus.

Telefon & Nachricht

Telefon: 0178 2186896

E-Mail: r.heinze@nwf-os.de

Am schnellsten geht es über den Beamten-Check: fünf kurze Fragen, danach melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

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Bewertungen: 5,0 Sterne bei Google aus 34 Bewertungen (aus unserem Google-Profil; um Bewertungen bitten wir nur beratene Kunden, Google prüft das nicht) — im Google-Profil ansehen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Meine Lebenssituation hat sich geändert — wer prüft meine Versicherungsverträge in Osnabrück?
Wir — mit Schwerpunkt auf Beamten, Anwärtern, Referendaren und ihren Familien: Beamtenstarter, Pottgraben 16–17, 49074 Osnabrück, eine Marke der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wir prüfen Deine Verträge nach Heirat, Geburt, Verbeamtung, Dienstherrnwechsel, Elternzeit, Beitragserhöhung oder vor dem Ruhestand — auch Verträge, die nicht über uns laufen. Die Prüfung ist kostenfrei; Termin vor Ort, per Telefon unter 0178 2186896 oder per Video.
Wann sollte ich meine Versicherungen prüfen lassen?
Immer dann, wenn sich Status, Familie, Dienstherr oder Beitrag ändern: bei der Ernennung, der Übernahme auf Probe, nach fünf Dienstjahren, bei Heirat und Geburt, vor Elternzeit oder Beurlaubung, beim Wechsel des Dienstherrn, nach einer Beförderung oder Beitragserhöhung und vor dem Ruhestand. Bei Geburt und geändertem Beihilfesatz laufen gesetzliche Fristen von zwei beziehungsweise sechs Monaten.
Was kostet die Vertragsprüfung?
Nichts. Wir berechnen kein Honorar. Vergütet werden wir nur, wenn Du über uns einen Vertrag abschließt — vom Versicherer, mit einer Vergütung, die im Beitrag bereits einkalkuliert ist. In der privaten Krankenversicherung ist sie gesetzlich begrenzt (§ 50 VAG).
Muss ich nach der Prüfung etwas wechseln?
Nein. Ein Check endet nicht automatisch mit einem Wechselvorschlag. Ist Dein Vertrag gut, sagen wir Dir das. Und wenn sich etwas ändern soll, gilt bei der Krankenversicherung eine feste Regel: Erst wenn der neue Schutz bestätigt ist, wird der alte gekündigt.
Mein PKV-Beitrag wurde erhöht. Soll ich kündigen?
Als Beamter nicht ohne Anschluss. Erster Hebel ist fast immer der Tarifwechsel innerhalb Deines Versicherers nach § 204 VVG: Deine Alterungsrückstellungen bleiben erhalten, eine Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur für Mehrleistungen verlangen. Ab Zugang des Erhöhungsschreibens hast Du zwei Monate für das Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG) — genug Zeit, um die Optionen vorher durchzurechnen. Mehr im Ratgeber zur Beitragserhöhung.
Was soll ich zum Termin mitbringen?
Deine Versicherungsscheine und die letzte Beitragsmitteilung je Vertrag, Deine aktuelle Bezüge- oder Besoldungsmitteilung und — falls vorhanden — den letzten Beihilfebescheid. Fehlt etwas, schauen wir gemeinsam, was für die Prüfung wirklich nötig ist.
Ramon Heinze, Berater und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Berater der NWF Finanz Consulting · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.

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Ob im Büro am Pottgraben, per Telefon oder per Video: Der erste Schritt ist ein unverbindliches Gespräch. Der kostenlose Beamten-Check dauert fünf Minuten — danach melden wir uns mit einer ehrlichen Einschätzung.

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