Lebenssituation geändert? Wir prüfen Deine Versicherungsverträge in Osnabrück
Verträge, die beim Abschluss gepasst haben, passen nach einer Hochzeit, einem Kind oder der Verbeamtung auf Lebenszeit oft nicht mehr — mal ist zu wenig versichert, mal zahlst Du für Schutz, den Du nicht mehr brauchst. Wir gehen Deine Verträge durch, auch die, die nicht über uns laufen, und sagen Dir ehrlich, was bleiben kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Prüfen lassen solltest Du Deine Verträge bei jedem Einschnitt: Ernennung, Übernahme auf Probe, Heirat, Geburt, Elternzeit oder Beurlaubung, Wechsel des Dienstherrn, Beförderung, Beitragserhöhung, Ruhestand.
- Viele dieser Ereignisse lösen Fristen aus: Ein Neugeborenes nimmt die PKV ohne Risikozuschläge und Wartezeiten auf, wenn Du es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest (§ 198 VVG). Ändert sich Dein Beihilfesatz, passt der Versicherer den Tarif ohne Gesundheitsprüfung an, wenn Du es innerhalb von sechs Monaten beantragst (§ 199 Abs. 2 VVG).
- Nach einer Beitragserhöhung ist der erste Hebel fast immer der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG) — Deine Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.
- Als Beamter kündigst Du eine Krankenversicherung nie, bevor der neue Schutz bestätigt ist.
- Wir prüfen auch Verträge, die woanders abgeschlossen wurden. Ein Check endet nicht automatisch mit einem Wechsel. Kostenfrei, am Pottgraben 16–17, 49074 Osnabrück, per Telefon unter 0178 2186896 oder per Video.
Stand: Oktober 2026
Welches Ereignis was an Deinen Verträgen ändert
Die zehn Anlässe, die wir bei Beamten am häufigsten sehen — mit dem, was sich ändert, was wir prüfen und welche Frist läuft.
Ernennung zum Beamten auf Widerruf
- Was sich ändert
- Die Familien- oder Studentenversicherung endet, Du wirst beihilfeberechtigt — in der Regel mit 50 %.
- Was wir prüfen
- Krankenversicherung (Anwärtertarif, gesetzlich oder beim Land Niedersachsen pauschale Beihilfe), Diensthaftpflicht und Dienstunfähigkeit ab Tag eins.
- Frist und Hinweis
- Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen nur sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Termin am besten vier bis sechs Wochen vor dem Einstellungstermin.
Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe
- Was sich ändert
- Der Anwärtertarif läuft aus, Deine Bezüge steigen.
- Was wir prüfen
- Umstellung auf den Volltarif — in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung, je nach Tarifbedingungen — und die Höhe Deiner Dienstunfähigkeitsrente.
- Frist und Hinweis
- Umstellungsfristen stehen in den Tarifbedingungen. Gute DU-Tarife haben eine Nachversicherungsgarantie bei Ernennung.
Fünf Dienstjahre erreicht
- Was sich ändert
- Die Wartezeit für das Ruhegehalt ist erfüllt: Bei Dienstunfähigkeit gibt es jetzt mindestens die Mindestversorgung von rund 2.100 € brutto.
- Was wir prüfen
- Wie groß die Lücke zwischen Versorgung und Deinem Netto noch ist — und ob die DU-Rente dazu passt.
- Frist und Hinweis
- Kein gesetzlicher Stichtag, aber ein guter Anlass für einen Blick auf Deine DU-Absicherung.
Heirat oder eingetragene Partnerschaft
- Was sich ändert
- Dein Partner ist beihilfeberechtigt mit 70 %, solange sein Einkommen unter der Grenze des Dienstherrn bleibt (Bund 2026: 22.648 €).
- Was wir prüfen
- Krankenversicherung des Partners, doppelte Haftpflichtverträge, Hinterbliebenenschutz.
- Frist und Hinweis
- Überschreitet der Partner die Grenze, braucht er sofort 100 % Schutz — der Tarif lässt sich innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung umstellen.
Mehr: Beihilfe für Ehepartner
Geburt eines Kindes
- Was sich ändert
- Das Kind erhält beim Bund und in den meisten Ländern 80 % Beihilfe. Ab dem zweiten Kind steigt Dein eigener Satz meist auf 70 %.
- Was wir prüfen
- Kindertarif, Dein eigener Tarif (bei steigendem Beihilfesatz), Hinterbliebenen- und DU-Schutz.
- Frist und Hinweis
- Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden: dann ohne Risikozuschläge und Wartezeiten (§ 198 VVG). Ändert sich Dein Beihilfesatz, Tarif binnen sechs Monaten anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Elternzeit, Teilzeit oder Beurlaubung
- Was sich ändert
- Teilzeit ändert an der Beihilfe nichts. In der Elternzeit bleibt der Anspruch, der PKV-Beitrag läuft aber voll weiter. Eine Beurlaubung ohne Bezüge von mehr als einem Monat kostet die Beihilfe — Ausnahmen gibt es etwa für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen.
- Was wir prüfen
- Ob Dein Tarif angepasst werden muss und welcher Beitragszuschuss Dir zusteht.
- Frist und Hinweis
- Vor dem Antrag auf Beurlaubung klären — wird aus einem Monat mehr, entfällt die Beihilfe von Anfang an.
Mehr: Beurlaubung und Teilzeit
Wechsel des Dienstherrn oder Bundeslands
- Was sich ändert
- Es gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn — Dein Wohnort spielt keine Rolle. Zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ändert sich zum Beispiel die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe.
- Was wir prüfen
- Ob Deine Tarifkombination und die Beihilfeergänzung zum neuen Beihilferecht passen.
- Frist und Hinweis
- Ändert sich dadurch Dein Beihilfesatz, gilt wieder die Sechs-Monats-Frist des § 199 Abs. 2 VVG.
Beförderung oder höhere Besoldung
- Was sich ändert
- Dein Netto steigt — und damit die Lücke, die bei Dienstunfähigkeit entsteht.
- Was wir prüfen
- Ob Deine Dienstunfähigkeitsrente noch reicht.
- Frist und Hinweis
- Über eine Nachversicherungsgarantie erhöhst Du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung — Fristen laut Bedingungen.
Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
- Was sich ändert
- Das Schreiben kommt im Herbst, der neue Beitrag gilt ab 1. Januar.
- Was wir prüfen
- Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG — Alterungsrückstellungen bleiben erhalten —, Selbstbehalt und Beihilfeergänzung.
- Frist und Hinweis
- Sonderkündigungsrecht zwei Monate ab Zugang (§ 205 Abs. 4 VVG). Als Beamter nie kündigen, bevor der Anschluss steht.
Eintritt in den Ruhestand
- Was sich ändert
- Die Beihilfe steigt in der Regel von 50 auf 70 %.
- Was wir prüfen
- Die Umstellung des PKV-Tarifs von 50 auf 30 % — der Beitrag sinkt grob um 40 %.
- Frist und Hinweis
- Die Umstellung ist eine Leistungsminderung und geht ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 1 VVG).
Mehr: PKV im Ruhestand
Was wir bei der Prüfung regelmäßig finden
- Ein Tarif, der nicht mehr zum Beihilfesatz passt — etwa nach dem zweiten Kind oder im Ruhestand. Dann zahlst Du für Leistungen, die die Beihilfe längst trägt.
- Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Die Versicherung zahlt nicht schon, wenn der Dienstherr Dich für dienstunfähig erklärt. Woran Du die echte erkennst, steht im Ratgeber zur DU-Klausel.
- Doppelte Verträge nach der Hochzeit — zwei Privathaftpflichtversicherungen, zwei Hausratverträge.
- Ein Partner über der Einkommensgrenze, dessen Krankenversicherung noch auf 30 % ausgelegt ist.
- Eine Dienstunfähigkeitsrente auf dem Stand der Anwärterzeit, obwohl die Bezüge längst gestiegen sind.
Was wir nicht machen
- Kein Wechsel um des Wechsels willen. Ist Dein Vertrag gut, sagen wir Dir das — auch wenn wir daran nichts verdienen.
- Keine Kündigung ohne Anschluss. Erst wenn der neue Schutz bestätigt ist, wird der alte beendet.
- Keine Rechtsberatung im Streitfall. Einen Widerspruch gegen die Beihilfestelle übernehmen wir nicht — dafür sind Gewerkschaft, Berufsverband oder eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht die richtige Adresse.
Nach einer Beitragserhöhung hilft außerdem unser bundesweiter Tarifcheck.
In vier Schritten zu Klarheit über Deine Verträge
Anlass nennen
Kurz anrufen unter 0178 2186896 oder den Beamten-Check ausfüllen und sagen, was sich geändert hat.
Unterlagen
Versicherungsscheine und die letzte Beitragsmitteilung je Vertrag, Deine Bezügemitteilung, falls vorhanden der letzte Beihilfebescheid.
Prüfgespräch
Am Pottgraben, per Telefon oder per Video. Wir gehen jeden Vertrag durch: Was passt, was fehlt, was doppelt ist.
Ergebnis
Du bekommst eine klare Empfehlung mit Begründung — und entscheidest selbst, was geändert wird.
Was es kostet — und wie wir bezahlt werden
Für Dich kostenfrei, ohne Honorar und ohne Abschlusspflicht. Nur wenn Du über uns einen Vertrag abschließt, zahlt uns der Versicherer eine Vergütung (Courtage). Sie ist im Beitrag bereits einkalkuliert: Denselben Tarif bekommst Du über uns zum selben Beitrag wie direkt beim Versicherer.
Für die private Krankenversicherung begrenzt das Gesetz diese Vergütung auf höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Beiträge — knapp zehn Monatsbeiträge (§ 50 VAG). Die Obergrenze gilt für alle Versicherer gleich. Kündigst Du in den ersten fünf Jahren, müssen wir die Vergütung anteilig zurückzahlen (§ 49 VAG). Wir verdienen also nur an Verträgen, die zu Dir passen und bleiben.
Alle Pflichtangaben zu Status und Vergütung stehen in unserer Erstinformation. Stand: Oktober 2026
So erreichst Du uns in Osnabrück
Büro & Anschrift
Beamtenstartereine Marke der NWF Finanz Consulting GmbH & Co. KG
Pottgraben 16–17
49074 Osnabrück
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9–20 Uhr, Freitag 8–20 Uhr, Samstag 12–16 Uhr. Abendtermine sind ausdrücklich möglich — die meisten Beamtinnen und Beamten haben tagsüber Dienst.
Anfahrt: Der Pottgraben liegt am Rand der Osnabrücker Innenstadt, wenige Gehminuten vom Neumarkt. Mit dem Auto über den Wallring, Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern der Innenstadt; vom Hauptbahnhof rund zehn Minuten mit dem Bus.
Telefon & Nachricht
Telefon: 0178 2186896
E-Mail: r.heinze@nwf-os.de
Am schnellsten geht es über den Beamten-Check: fünf kurze Fragen, danach melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
Kostenlosen Beamten-Check starten →Bewertungen: 5,0 Sterne bei Google aus 34 Bewertungen (aus unserem Google-Profil; um Bewertungen bitten wir nur beratene Kunden, Google prüft das nicht) — im Google-Profil ansehen.
Kurz beantwortet
Meine Lebenssituation hat sich geändert — wer prüft meine Versicherungsverträge in Osnabrück?
Wann sollte ich meine Versicherungen prüfen lassen?
Was kostet die Vertragsprüfung?
Muss ich nach der Prüfung etwas wechseln?
Mein PKV-Beitrag wurde erhöht. Soll ich kündigen?
Was soll ich zum Termin mitbringen?
Weiterlesen
Bedarfsanalyse in Osnabrück
Was Du überhaupt brauchst — sortiert nach existenziell, wichtig und ergänzend.
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Tarifwechsel nach § 204 VVG, Selbstbehalt, Leistungsanpassung — bundesweit.
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