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Ratgeber für Beamtinnen

PKV für Beamtinnen: Worauf Frauen bei Beihilfe und privater Krankenversicherung achten sollten

Mehr als die Hälfte aller Beamten in Deutschland sind Frauen. Trotzdem sparen die meisten PKV-Ratgeber genau die Themen aus, bei denen es für Dich als Beamtin anders läuft: Wartezeit für die Geburt, Vorsorge, die Deine Beitragsrückerstattung kosten kann, und die Frage, ob Dein Kind beim gesetzlich versicherten Vater mitversichert sein darf. Hier steht alles an einem Ort, jede Aussage mit Paragraf. Stand: 29. September 2026.

55 %der Beamten und Richter in Deutschland sind Frauen, im Schuldienst der Länder sogar 72 % (Destatis, Stichtag 30.06.2025 vorläufig bzw. 30.06.2024).
2 Monatehast Du nach der Geburt, um Dein Baby ohne Gesundheitsprüfung rückwirkend in der PKV anzumelden (§ 198 VVG).
6.450 €Monatsgrenze 2026: Liegst Du als verheiratete Beamtin darüber und über dem Einkommen Deines gesetzlich versicherten Mannes, ist Euer Kind nicht beitragsfrei familienversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Das Wichtigste in Kürze
  • Kein Frauenaufschlag: Seit dem 21.12.2012 gelten Unisex-Tarife. Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen nie zu höheren Beiträgen oder geringeren Leistungen führen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 AGG). Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen Bisex-Tarif (§ 204 VVG).
  • Geburt: Die Beihilfe zahlt ihren Satz ohne Eigenbehalt (§ 42 und § 49 Abs. 4 BBhV). Die Klinikkosten für das gesunde Neugeborene laufen über Deinen Bemessungssatz, nicht über die 80 % des Kindes (§ 52 Nr. 4 BBhV). Dein eigener Tarif muss sie tragen.
  • Wartezeit: Für die Entbindung darf die PKV höchstens acht Monate verlangen. Kommst Du nahtlos aus der gesetzlichen Kasse oder der Heilfürsorge, wird die Vorversicherung angerechnet (§ 197 VVG).
  • Vorsorge und Rückerstattung: Kein Gesetz regelt das, nur Dein Tarif. Meist sind nur Untersuchungen aus den gesetzlichen Programmen unschädlich. Zusatz-Ultraschall und viele Schwangerschafts-Zusatztests zählen als Leistung. Die Beihilfe kannst Du immer einreichen, sie berührt die Rückerstattung nicht.
  • Dein Kind: Zwei Monate für die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung (§ 198 VVG), sechs Monate über die Öffnungsaktion. Danach geht es nur noch mit Gesundheitsprüfung in die PKV.
  • Familienversicherung beim Vater: Möglich, wenn Ihr nicht verheiratet seid, Du nicht über 6.450 € im Monat liegst oder er mehr verdient als Du (§ 10 Abs. 3 SGB V).
  • Zwei Beamte, zwei Kinder: Beim Bund bekommt nur der Elternteil 70 %, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht (§ 46 Abs. 3 BBhV).
  • Satz ändert sich: Steigt oder fällt Dein Beihilfesatz, passt Du den Tarif binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG). Das passiert nicht automatisch.
Der Lebensweg

Wie ändern sich Beihilfe und PKV im Leben einer Beamtin?

Zehn Stationen, an denen sich Deine Aufteilung zwischen Beihilfe und PKV ändert oder eine Frist läuft. Die Balken zeigen die Regeln des Bundes; orange Punkte markieren Fristen.

  1. Anwärterin, Referendarin

    Einstieg: Öffnungsaktion und Anrechnung der Kassenzeit

    Mit der ersten Verbeamtung hast Du sechs Monate für den Antrag über die Öffnungsaktion: keine Ablehnung, keine Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 %. Beantragst Du die PKV spätestens zwei Monate nach Ende der Kassenversicherung und nahtlos, zählt die Kassenzeit auf die Wartezeiten, auch auf die für die Entbindung (§ 197 Abs. 2 VVG).

    Frist: 6 Monate ÖffnungsaktionHessen: Anwärterinnen 70 %
  2. Kinderwunsch

    Vorher klären, nicht nachher

    Künstliche Befruchtung ist beim Bund nur zu 50 % beihilfefähig, bei 50 % Beihilfesatz zahlt die Beihilfe also ein Viertel (§ 43 BBhV). Die PKV rechnet meist nach dem Verursacherprinzip ab, die Beihilfe nach der Person, bei der die Leistung erbracht wird. Röteln- und Windpockenschutz prüfen lassen, die Impfungen sind beihilfefähig.

    Beihilfe: 50 % der Kosten beihilfefähigMehr zu Kinderwunsch
  3. Schwanger­schaft

    Vorsorge ohne Eigenbehalt, Beitrag unverändert

    Die Vorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien ist beihilfefähig, beim Bund ohne Eigenbehalt (§ 42 und § 49 Abs. 4 Nr. 2 BBhV). Dein PKV-Beitrag bleibt, wie er ist. Jetzt Wahlleistungen und Einbettzimmer nicht mehr aufstocken: Für den neuen Teil kann die laufende Schwangerschaft als schon eingetretener Versicherungsfall gelten.

  4. Mutter­schutz

    Volle Bezüge statt Mutterschaftsgeld

    Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (zwölf bei Früh- oder Mehrlingsgeburt) gelten Beschäftigungsverbote, Deine Bezüge laufen ungekürzt weiter (§ 3 MuSchEltZV). Seit 1. Juni 2025 gibt es für Bundesbeamtinnen auch Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche. Beamtinnen auf Probe und auf Widerruf dürfen in der Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate nach der Geburt nicht gegen ihren Willen entlassen werden (§ 4 MuSchEltZV).

    Bezüge und Beihilfe laufen weiter
  5. Geburt + 2 Monate

    Baby anmelden, Klinikkosten über Dich

    Die Klinikkosten des gesunden Neugeborenen laufen über Deinen Bemessungssatz (§ 52 Nr. 4 BBhV). Meldest Du Dein Kind binnen zwei Monaten bei Deiner PKV an, versichert sie es rückwirkend ab Geburt ohne Zuschlag und Wartezeit, aber höchstens so umfassend wie Dich (§ 198 VVG). Ab dann: 80 % Beihilfe, 20-%-Kindertarif.

    Frist: 2 Monate, Öffnungsaktion bis 6 Monate
  6. Elternzeit

    Bund: 70 % Beihilfe, Tarif umstellen

    Beim Bund steigt Dein Satz in der Elternzeit auf 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV). Innerhalb von sechs Monaten kannst Du den Tarif ohne Gesundheitsprüfung auf 30 % senken (§ 199 Abs. 2 VVG). Dazu kommt ein Zuschuss zum Beitrag, beim Bund 31 € im Monat, bis A 8 und für Anwärterinnen während des Elterngeldbezugs die volle Erstattung (§ 9 MuSchEltZV).

    Frist: 6 MonateElternzeit im Detail
  7. Zweites Kind

    70 % ab zwei Kindern, aber nur für einen Elternteil

    Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern bekommst Du beim Bund 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV). Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gilt das nur für den, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht.

  8. Teilzeit, Wiedereinstieg

    Satz bleibt, Beitrag bleibt

    Teilzeit ändert Deinen Beihilfesatz nicht (§ 46 BBhV knüpft nur an den Status an). Der PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, er wird also ein größerer Teil Deines Nettos. Bei Beurlaubung ohne Bezüge über einen Monat kann die Beihilfe entfallen, die familienbedingte Beurlaubung ist mit Einschränkungen ausgenommen.

  9. Kinder werden groß

    Zurück auf 50 %: aufstocken, sonst Lücke

    Endet der Familienzuschlag für ein Kind, meist mit dem Kindergeld, und sind weniger als zwei Kinder berücksichtigungsfähig, fällst Du beim Bund auf 50 % zurück, sofern nicht aus anderem Grund 70 % gelten. Dann den Tarif binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung aufstocken. Das Kind braucht ohne Beihilfe vollen Schutz; auch dafür die sechs Monate nutzen. Baden-Württemberg: nach drei oder mehr Kindern bleibt es dauerhaft bei 70 %.

    Frist: 6 Monate
  10. Ruhestand

    70 % als Versorgungsempfängerin

    Mit dem Ruhestand steigt der Satz beim Bund auf 70 %, der PKV-Anteil sinkt auf 30 %. Wie sich das auf den Beitrag auswirkt, zeigt der Ratgeber PKV im Ruhestand.

Balken: Anteil Beihilfe (dunkelblau) und PKV (hellblau) nach der Bundesbeihilfeverordnung. Sachsen und Hessen haben eigene Sätze, siehe Bundesland-Übersicht.

Beitrag

Zahlen Beamtinnen in der PKV mehr als Beamte?

KurzantwortNein. Für alle seit dem 21. Dezember 2012 geschlossenen Verträge gelten Unisex-Tarife: gleicher Beitrag für Frauen und Männer (EuGH, Urteil vom 01.03.2011, C-236/09). Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen „auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen“ (§ 20 Abs. 2 Satz 1 AGG). Das gilt auch in Bisex-Verträgen, die ab dem 22.12.2007 geschlossen wurden (§ 33 Abs. 4 und 5 AGG).

Alter Vertrag von vor 2013? Wechsel nur in eine Richtung

Hast Du Deine PKV vor dem 21.12.2012 abgeschlossen, bist Du vermutlich in einem Bisex-Tarif. Dort durfte das Geschlecht in den Beitrag einfließen. Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif Deines Versicherers ist über das Tarifwechselrecht möglich, die Alterungsrückstellung nimmst Du mit. Zurück geht es nie: Der Wechsel aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten in einen geschlechtsabhängigen Tarif ist ausgeschlossen (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).

Darum: nicht blind wechseln, sondern vorher eine Vergleichsrechnung Deines Versicherers anfordern. Bietet der Zieltarif Mehrleistungen, kann der Versicherer dafür einen Zuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen; Zuschlag und Wartezeit kannst Du abwenden, indem Du für die Mehrleistung einen Ausschluss vereinbarst. Die Mechanik erklärt der Ratgeber Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Gesundheitsfragen

Was musst Du im Antrag angeben und was darf die PKV wegen einer Schwangerschaft verlangen?

KurzantwortAnzugeben ist alles, wonach der Versicherer in Textform fragt und was Dir bekannt ist (§ 19 Abs. 1 VVG). Eine Schwangerschaft darf aber nie zu einem höheren Beitrag oder schlechteren Leistungen führen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 AGG). Gynäkologische Befunde ohne Bezug zur Schwangerschaft, etwa eine Zyste, sind dagegen normale Gesundheitsangaben und können zu einem Zuschlag führen.

Komplikationen in der Schwangerschaft

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Hat eine Frau Schwangerschaftsdiabetes, Präeklampsie oder Schwangerschaftsbluthochdruck im Antrag nicht angegeben, darf der Versicherer deshalb weder zurücktreten noch kündigen, weil diese Kosten nach dem AGG keine Rolle spielen dürfen (Urteil vom 12.01.2011, I-20 U 102/10). Höchstrichterlich ist das nicht geklärt. Beantworte die Fragen deshalb vollständig, das Urteil ist kein Freibrief.

Frauenleiden im Antrag

Einen Zuschlag wegen einer Eierstockzyste und eines gutartigen Brustknotens sah dasselbe Gericht nicht als Benachteiligung wegen des Geschlechts. Solche Befunde sind anzugeben, wenn der Antrag danach fragt: Myome, PCOS, Endometriose, auffällige Abstriche, eine Konisation, Schilddrüse, Migräne oder eine Psychotherapie. Je nach Frage reicht der Zeitraum von drei bis zehn Jahren.

Schwanger in die PKV

Bei normaler Risikoprüfung stellen manche Versicherer Anträge Schwangerer bis nach der Geburt zurück oder lehnen ab. Über die Öffnungsaktion geht das nicht: keine Ablehnung, keine Ausschlüsse, und die Klausel „kein Schutz für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn“ wird nicht angewendet. Den Antrag ausdrücklich „im Rahmen der Öffnungsaktion“ stellen. Beihilfeergänzungstarife, etwa für das Einbettzimmer, gehören nicht dazu.

Zwei Sicherheitsnetze, die kaum jemand kennt. Erstens: Die Rechte der PKV aus einer falsch beantworteten Gesundheitsfrage erlöschen drei Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 194 Abs. 1 Satz 4, § 21 Abs. 3 VVG); für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind, gilt das nicht. Zweitens: Schließt die PKV eine Erkrankung per Leistungsausschluss aus, steigt beim Bund Dein Beihilfesatz für genau diese Kosten um 20 Punkte, höchstens auf 90 % (§ 47 Abs. 4 BBhV). Unklare Befunde lässt Du vorher über eine anonyme Risikovoranfrage bewerten.
Wartezeit

Gibt es in der PKV eine Wartezeit für die Geburt?

KurzantwortEs kann eine geben, sie ist aber nicht vorgeschrieben. Das Gesetz erlaubt für die Entbindung eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten, für alles andere in der Schwangerschaft höchstens die allgemeine von drei Monaten (§ 197 Abs. 1 VVG). Wer nahtlos aus der gesetzlichen Kasse, einer anderen Krankheitskostenversicherung oder der Heilfürsorge wechselt und spätestens zwei Monate nach deren Ende beantragt, bekommt die Vorversicherungszeit angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).
  • Anwärterin aus der gesetzlichen Kasse: Mindestens acht Monate lückenlose Kassenzeit, rechtzeitig beantragt, nahtloser Beginn: Die Entbindungs-Wartezeit ist damit erfüllt. Die Bescheinigung der Kasse gehört zum Antrag.
  • Polizistin aus der Heilfürsorge: Die Anrechnung gilt ausdrücklich auch beim Ausscheiden aus der Heilfürsorge (§ 197 Abs. 2 Satz 2 VVG).
  • Schwanger bei der Verbeamtung: Das ist der heikelste Fall. Nach den Musterbedingungen leistet die PKV nicht für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind (§ 2 Abs. 1 Satz 2 MB/KK), und Untersuchungen wegen Schwangerschaft sind ein Versicherungsfall. Wurde die Schwangerschaft schon vor Vertragsschluss ärztlich festgestellt, kann der Versicherer die Leistung für Schwangerschaft und Geburt deshalb verweigern, wenn sein Tarif nichts anderes regelt. Weder ein Wartezeiterlass noch die Anrechnung der Kassenzeit ändert daran etwas. Die Öffnungsaktion wendet diese Klausel ausdrücklich nicht an, einzelne Tarife ebenfalls nicht. Die Beihilfe zahlt ihren Anteil in jedem Fall.
  • Tarif mit Wartezeiterlass: Viele Beihilfetarife verzichten ganz auf Wartezeiten. Für eine Schwangerschaft, die erst nach Vertragsschluss beginnt, bist Du dann ab dem ersten Tag geschützt.
  • Nicht verbeamtet, aber mit einem Beamten verheiratet: Beantragst Du die PKV binnen zwei Monaten nach der Heirat, entfällt nach den Musterbedingungen nur die allgemeine Wartezeit, die für die Entbindung nicht (§ 3 Abs. 2 MB/KK). Die Öffnungsaktion für Ehepartner ist davon getrennt.
  • Aufstocken in der Schwangerschaft: Wer Chefarzt oder Einbettzimmer erst jetzt dazu versichert, muss damit rechnen, dass der neue Teil für diese Schwangerschaft und Geburt nicht leistet oder eine Wartezeit gilt. Ein zusätzlicher Ergänzungstarif ist ein Neuabschluss mit Gesundheitsprüfung. Und Dein Baby wird über die Nachversicherung nie umfassender versichert als Du (§ 198 Abs. 1 Satz 2 VVG). Wahlleistungen also vor der Familienplanung festlegen.

Mehr zur Systematik im Lexikon unter Wartezeit.

Vorsorge und Rückerstattung

Kostet die Vorsorge beim Frauenarzt Deine Beitragsrückerstattung?

KurzantwortDas entscheidet allein Dein Tarif: Weder das Versicherungsvertragsgesetz noch die Musterbedingungen der PKV regeln die Beitragsrückerstattung. In vielen Beihilfetarifen sind Vorsorgeuntersuchungen aus den gesetzlichen Programmen und Schutzimpfungen unschädlich, oft nur mit getrennter oder gekennzeichneter Rechnung. Zusatzleistungen ohne Programm, etwa der Ultraschall der Eierstöcke ohne Beschwerden, zählen fast immer als Leistung. Und die Schwangerschaftsvorsorge ist nur in einzelnen Tarifen ausdrücklich ausgenommen.

Warum gerade Frauen das trifft: Beim Frauenarzt stehen Vorsorge, Zusatzleistung und Behandlung oft auf einer Rechnung. Die Musterbedingungen führen Schwangerschaft und Entbindung (§ 1 Abs. 2 Buchst. a MB/KK) und die „Früherkennung nach gesetzlich eingeführten Programmen“ (Buchst. b) als getrennte Versicherungsfälle. Nimmt Dein Tarif nur die Vorsorge aus, ist die Schwangerschaftsvorsorge nach dem Wortlaut nicht automatisch erfasst. Und gibt es Beschwerden oder einen Verdacht, ist die Untersuchung keine Vorsorge mehr, sondern Behandlung.

Muster A

Gar keine Ausnahme

Mindestens ein großer Beihilfetarif am Markt: Jede Leistung im Kalenderjahr kostet die Rückerstattung, auch Vorsorge und Impfung.

Muster B

Vorsorge und Impfung frei

Vorsorge, Schutzimpfungen und oft die Zahnreinigung sind unschädlich, wenn sie als eigene Leistung auf der Rechnung stehen und nicht zu einer Behandlung gehören.

Muster C

Ziffernliste mit Schwangerschaft

Einzelne Tarife listen die unschädlichen Gebührenziffern auf, darunter die Schwangerschaftsvorsorge. Teils mit Vorblatt und Obergrenze für den Steigerungsfaktor.

Muster D

Plus Geburtspauschale

Selten: Auch eine Pauschale für die Geburt zu Hause oder im Geburtshaus lässt die Rückerstattung unberührt. Meist zählt sie als Leistung.

LeistungGesetzliches Programm?Beihilfe (Bund)Beitragsrückerstattung
Krebsfrüherkennung Gebärmutterhals
ab 20 jährlich klinisch, Pap 20 bis 34 jährlich, ab 35 Ko-Test alle 3 Jahre
ja KFE-RL, oKFE-RLja ohne Eigenbehaltoft unschädlich Muster B und C
Tastuntersuchung der Brust ab 30, Mammographie-Screening 50 bis 75jajaoft unschädlich
Schwangerschaftsvorsorge nach Mutterschafts-Richtlinien, 3 Basis-Ultraschallsja Mu-RLja § 42 BBhVnur Muster C sonst meist schädlich
Schutzimpfungen nach STIKO, zum Beispiel Keuchhusten in der Schwangerschaftja SI-RLjaoft unschädlich
Ultraschall der Eierstöcke oder Gebärmutter ohne Beschwerdennein IGeLnein nicht als Vorsorgemeist schädlich
Ultraschall der Brust ohne Befundnein IGeLneinmeist schädlich
Toxoplasmose-Test, Ersttrimesterscreening ohne Anlassneinvorher fragenmeist schädlich
Untersuchung wegen Beschwerden oder Verdachtkeine Vorsorge sondern Behandlungja als Krankheitsfallschädlich wie jede Behandlung
Der Hebel, den nur Beamtinnen haben: Reiche jede Rechnung bei der Beihilfe ein und behalte nur den PKV-Anteil, wenn Du die Rückerstattung retten willst. Beide Kostenträger sind getrennt: Bei einem Prozenttarif verlangt die Beihilfestelle des Bundes keinen Nachweis über die PKV-Erstattung (§ 48 Abs. 2 Satz 2 BBhV), und die Rückerstattung gilt beihilferechtlich nicht als Krankheitsleistung. Bei 50 % Beihilfe trägst Du nur die Hälfte selbst. Ob sich das rechnet, zeigt der Rechner im Ratgeber Beitragsrückerstattung.

Getrennte Rechnung erbitten

Bitte die Praxis, Vorsorge und Zusatzleistung oder Behandlung getrennt abzurechnen. Viele Tarife verlangen, dass die Vorsorge als eigenständige Leistung erkennbar ist. Nichts umetikettieren lassen: Was wegen Beschwerden gemacht wurde, ist Behandlung.

Das Behandlungsdatum zählt

In der Regel zählt das Jahr der Behandlung, nicht das der Rechnung oder Einreichung. Die Ansprüche gegen die PKV verjähren erst drei Jahre nach Ende des Entstehungsjahres, die Beihilfe beim Bund drei Jahre nach Rechnungsdatum (§ 54 BBhV).

Keine Einladung von der Kasse

Zum Gebärmutterhals- und zum Darmkrebs-Programm laden die Krankenkassen ein. Als Privatversicherte bekommst Du diese Briefe nicht und musst die Termine selbst im Blick behalten. Nur zum Mammographie-Screening kommt die Einladung über das Melderegister.

Nicht an der Vorsorge sparen

Die Vorsorge aus den Programmen kostet Dich bei der Beihilfe keinen Eigenbehalt (§ 49 Abs. 4 Nr. 3 BBhV). Eine ausgelassene Früherkennung ist die teuerste Sparmaßnahme überhaupt.

Werkzeug

Vorsorge-Kompass: Was steht Dir in Deinem Alter zu?

Stell Dein Alter ein und ob Du schwanger bist. Der Kompass zeigt die Untersuchungen der gesetzlichen Programme, die beim Bund beihilfefähig sind, und die Zusatzleistungen, bei denen Du auf die Rückerstattung achten solltest.

Deine Angaben

32 Jahre
Altersgrenzen und Abstände nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Stand September 2026. Die Beihilfe des Bundes übernimmt diese Grenzen (BBhVVwV 41.1.1).
Gesetzliches Programm
6 Untersuchungen
gehören mit 32 Jahren zu den gesetzlichen Programmen.
    Orientierung, keine Tarifauskunft. Ob eine Leistung Deine Rückerstattung kostet, steht in den Tarifbedingungen Deiner PKV. Landesbeihilfen können abweichen. Bei familiärem Brust- oder Eierstockkrebsrisiko gibt es ein eigenes Früherkennungsprogramm (§ 41 Abs. 3 BBhV).
    Schwangerschaft und Geburt

    Was zahlen Beihilfe und PKV rund um die Geburt, und was nicht?

    KurzantwortDie Beihilfe des Bundes zahlt nach § 42 BBhV ärztliche Betreuung, Hebamme, Geburtshaus und bei Haus- oder ambulanter Geburt bis zu zwei Wochen eine Haus- und Wochenpflegekraft, jeweils zu Deinem Bemessungssatz und ohne Eigenbehalt (§ 49 Abs. 4 Nr. 2 BBhV). Die Klinikkosten des gesunden Neugeborenen werden Dir zugeordnet (§ 52 Nr. 4 BBhV). Den Rest trägt Dein PKV-Tarif, und genau dort entstehen die Lücken.
    LeistungBeihilfe (Bund)Worauf Du im PKV-Tarif achtest
    Ärztliche Schwangerschaftsvorsorgeja nach den Mutterschafts-Richtlinien, ohne EigenbehaltZählt sie für Deine Rückerstattung? (siehe oben)
    Hebamme: Vorsorge, Geburt, Wochenbett, Geburtsvorbereitung, Rückbildungja nach Landes-Gebührenordnung, ohne ärztliche VerordnungLeistung über die Gebührenordnung hinaus?
    Rufbereitschaft der Hebammeunklar beim Bund nicht ausdrücklich geregelt; Baden-Württemberg: ausdrücklich nichtÜbernimmt der Tarif sie? Vorher schriftlich klären
    Geburtshaus, Hausgeburtja § 42 Abs. 1 Nr. 3 BBhVPauschale für ambulante Geburt? Wirkt sie auf die Rückerstattung?
    Klinik mit Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmerja ohne 10-€-Eigenbehalt; Unterkunft bis 60,90 €/Tag (ab 01.04.2026); Wahlleistung vorher schriftlich vereinbarenWahlleistungen versichert? Vor der Schwangerschaft festlegen
    Gesundes Neugeborenes in der Kliniküber Deinen Satz § 52 Nr. 4 BBhV, nicht 80 %Trägt Dein Tarif die Kosten des Neugeborenen?
    Haus- und Wochenpflegekraftnur nach Haus- oder ambulanter Entbindung, bis 2 WochenLeistung auch nach Klinikgeburt?
    Familien- und Haushaltshilfe während des Klinikaufenthaltsnur wenn ein Kind unter 12 im Haushalt bleibt und niemand übernehmen kann; bis 17 €/StundeEigene Haushaltshilfe-Leistung im Tarif?
    Milchpumpe, Kompressionsstrümpfe, Symphysengürtelja ärztlich verordnet (Anlage 11 BBhV)Hilfsmittelkatalog offen oder geschlossen?
    Still- und Wickelkurs, PEKiP, Babyschwimmennein keine medizinische Indikationselten versichert
    Folsäure, Vitamine, Eisennur bei nachgewiesenem MangelNicht verschreibungspflichtige Mittel versichert?
    GeburtspauschaleBund: nein Baden-Württemberg 250 € je Kind, NRW 170 € ZuschussManche Tarife zahlen bei ambulanter Geburt eine Pauschale
    Die Lücke beim Neugeborenen: Viele gehen davon aus, dass die Klinikkosten des Babys über die 80 % Beihilfe für Kinder laufen. Beim Bund ist das falsch: Sie werden der Mutter zugeordnet, es gilt Dein Satz (§ 52 Nr. 4 BBhV). Frag Deine PKV vor der Geburt, über welchen Vertrag sie die Kosten des gesunden Neugeborenen abrechnet. Rechnet sie über einen 20-%-Kindertarif ab, während die Beihilfe nur 50 % zahlt, bliebe eine Lücke von 30 %.
    Familienversicherung

    Kann Dein Kind beim gesetzlich versicherten Vater familienversichert werden?

    KurzantwortIn vielen Fällen ja. Ausgeschlossen ist die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V nur, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Ihr seid verheiratet oder eingetragene Lebenspartner, Dein Gesamteinkommen liegt regelmäßig über 6.450 € im Monat (2026) und es ist höher als das Deines Mannes. Für unverheiratete Eltern gilt die Sperre nicht (BVerfG, 1 BvR 624/01).
    • Was als Einkommen zählt: das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts (§ 16 SGB IV), bei Dir also die Besoldung abzüglich Werbungskosten, mindestens des Pauschbetrags von 1.230 € im Jahr. Die Sonderzahlung wird auf die Monate verteilt. Der Familienzuschlag zählt nicht, Elterngeld und Kindergeld ebenfalls nicht.
    • Die Grenze 2026: ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 €, also 6.450 € im Monat. Viele Beamtinnen liegen, vor allem in den ersten Dienstjahren, darunter. Dann darf das Kind auch familienversichert sein, wenn Du mehr verdienst als Dein Mann.
    • Es wird laufend geprüft: Die Kasse schickt regelmäßig einen Fragebogen, Dein Mann muss Änderungen melden (§ 10 Abs. 6 SGB V). Eine Beförderung oder die Hochzeit kann das Kind aus der Familienversicherung werfen. Dann läuft es als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag weiter, bis es mit Nachweis einer anderen Versicherung binnen zwei Wochen austritt (§ 188 Abs. 4 SGB V).
    • Deine Elternzeit: Ob das Kind während Deiner Elternzeit ohne Bezüge über den Vater familienversichert werden kann, entscheidet die Kasse per Prognose im Einzelfall. Vorher schriftlich anfragen. Du selbst kannst Dich auch in Mutterschutz und Elternzeit nicht über Deinen Mann familienversichern (§ 10 Abs. 1 Satz 7 SGB V).
    • Beihilfe für ein familienversichertes Kind: Nimmt es Kassenleistungen in Anspruch, gibt es dafür keine Beihilfe. Für Privatrechnungen, die die Kasse nicht übernimmt, zahlt die Beihilfe des Bundes ihren Satz von 80 %, ein Rest bleibt. Pflegeversichert ist das Kind dann ebenfalls über den Vater (§ 25 SGB XI).

    Familienversicherungs-Check

    5.200 €
    Besoldung ohne Familienzuschlag, abzüglich Werbungskosten (mindestens 102,50 € im Monat), Sonderzahlung anteilig.
    3.800 €
    Beitragsfreie Familienversicherung
    Möglich

      Möglich heißt nicht automatisch besser: Der PKV-Kindertarif mit 80 % Beihilfe kostet meist wenig und leistet oft mehr. Wichtig ist, dass Du Dich in den ersten Lebensmonaten entscheidest.

      Beide Wege durchrechnen lassen →
      Vereinfachte Prüfung nach § 10 Abs. 3 SGB V mit dem Grenzwert 2026 (6.450 € im Monat). Die Krankenkasse prüft zusätzlich Voraussetzungen beim Kind selbst, etwa eigenes Einkommen, und entscheidet per Prognose über das regelmäßige Einkommen. Keine Rechtsberatung.
      Später wechseln?

      Familienversicherung heute, PKV später: Wo liegt die Falle?

      KurzantwortOhne Gesundheitsprüfung kommt Dein Kind nur in den ersten Lebensmonaten in die PKV: binnen zwei Monaten nach der Geburt über die Kindernachversicherung (§ 198 VVG), binnen sechs Monaten über die Öffnungsaktion der PKV. Eine bestehende Familienversicherung verlängert diese Frist nicht. Wer das Kind erst Jahre später wechseln lassen will, braucht außerhalb des Basistarifs eine Gesundheitsprüfung, mit allen Folgen einer frühen Erkrankung.

      Die ersten sechs Monate entscheiden

      Über die Nachversicherung ohne Zuschlag und Wartezeit, über die Öffnungsaktion ohne Ausschlüsse und mit höchstens 30 % Zuschlag. Voraussetzung: Ein Elternteil ist privat versichert. Beim Versicherer kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils von bis zu drei Monaten vereinbart sein, deshalb kurz vor der Geburt nicht den Versicherer wechseln.

      Heiraten mit Kind

      Mit der Hochzeit greift § 10 Abs. 3 SGB V. Liegst Du über 6.450 € und über dem Einkommen Deines Mannes, endet die Familienversicherung des Kindes. Die Öffnungsaktion ist dann oft schon vorbei. Vorher prüfen, ob das Kind rechtzeitig in die PKV gehört.

      Trennung und Scheidung

      Mit der Scheidung ist Dein Ex-Partner nicht mehr berücksichtigungsfähig; ein Beihilfetarif wird in der Praxis binnen sechs Monaten ohne Prüfung auf 100 % aufgestockt (§ 199 Abs. 2 VVG). Bist Du im Vertrag Deines Mannes mitversichert und kündigt er, kannst Du den Vertrag binnen zwei Monaten selbst fortführen (§ 207 Abs. 2 VVG). Die Kinder zählen bei dem Elternteil, der den Familienzuschlag erhält (§ 5 Abs. 6 BBhV). Die Einkommenssperre des § 10 Abs. 3 SGB V gilt nach der Scheidung nicht mehr.

      Pflegeversicherung: Kinder beitragsfrei

      In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert, auch wenn Eltern und Kind bei verschiedenen Versicherern sind (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f SGB XI). Einen Kinderlosenzuschlag gibt es dort nicht, der gilt nur in der sozialen Pflegeversicherung.

      Kind freiwillig gesetzlich

      Ist die Familienversicherung ausgeschlossen, kann das Kind freiwillig in die Kasse, mit eigenem Beitrag. Der Beitritt muss binnen drei Monaten nach der Geburt angezeigt werden, und das Kind oder der Elternteil, über den es versichert war, braucht die Vorversicherungszeit (§ 9 SGB V).

      Details zum Kindertarif

      Was ein beihilfekonformer Kindertarif leistet und kostet, steht im Ratgeber Kinder richtig versichern. Für Soldatinnen gibt es einen eigenen Ratgeber: Kind versichern als Soldatin.

      Beamten-Paare

      Beide verbeamtet: Wer bekommt ab dem zweiten Kind 70 %?

      KurzantwortBeim Bund nur der Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht (§ 46 Abs. 3 Satz 2 BBhV). Ein freies Wahlrecht gibt es nach Auskunft der Beihilfestelle des Bundes nicht. Der Familienzuschlag folgt dem Kindergeld, und das bestimmen zusammenlebende Eltern untereinander (§ 64 Abs. 2 EStG). Bezieht jeder den Zuschlag nur für ein Kind, bleiben beide bei 50 %.
      • Folge für die PKV: Nur der Tarif des Elternteils mit 70 % kann auf 30 % sinken. Der andere bleibt bei 50 %. Wer das Kindergeld bezieht, entscheidet also mit darüber, welcher Beitrag sinkt.
      • Elternzeit gleichzeitig: Den Zuschuss von 31 € nach § 9 MuSchEltZV bekommt bei gemeinsamer Elternzeit nur der Elternteil, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt ist.
      • Baden-Württemberg: Dort bekommen bei zwei Kindern beide Eltern 70 %, nach drei oder mehr Kindern dauerhaft (§ 14 BVO BW).
      • Ehepartner ohne eigene Beamtung: Lagen seine Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr nicht über der Grenze des Bundes (2026: 22.648 €), sind seine Aufwendungen mit 70 % beihilfefähig (§ 6 Abs. 2, § 46 Abs. 2 BBhV). Details im Ratgeber Ehepartner in der Beihilfe.
      Frauengesundheit

      Kinderwunsch, Verhütung, Brustkrebs, Wechseljahre: Wer zahlt was?

      Die Regeln des Bundes; die Länder weichen teils ab. Wo die PKV ins Spiel kommt, entscheidet Dein Tarif.

      Künstliche Befruchtung

      Nur 50 % der Kosten sind beihilfefähig, darauf kommt Dein Satz: bei 1.000 € Kosten und 50 % Beihilfe also 250 € (§ 43 BBhV). Voraussetzungen: Ehe, beide mindestens 25, die Frau unter 40, der Mann unter 50, nur eigene Ei- und Samenzellen. Die Diagnostik vorher wird nicht halbiert. Die Beihilfestelle des Bundes empfiehlt, vorab einen Behandlungsplan einzureichen.

      Eizellen einfrieren

      Die Kryokonservierung ist beim Bund nur beihilfefähig, wenn eine Erkrankung eine keimzellschädigende Behandlung erfordert, etwa eine Chemotherapie, und nur bis zur Altersgrenze der künstlichen Befruchtung (§ 43 Abs. 7 BBhV). Social Freezing ohne medizinischen Grund zahlt die Beihilfe nicht.

      Pille und Spirale

      Beim Bund nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr beihilfefähig (§ 43a Abs. 2 BBhV), danach nur zur Behandlung einer Krankheit, etwa bei Endometriose. Dann ist es eine Medikamenteneinnahme, nach der PKV-Anträge fragen. Sterilisation nur, wenn sie wegen einer Krankheit notwendig ist.

      Familiäres Brust- und Eierstockkrebsrisiko

      Risikofeststellung, Gentest und intensivierte Früherkennung sind beihilfefähig, wenn die Belastung auf Verwandtschaft ersten bis dritten Grades beruht und alles in einem Zentrum des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs stattfindet (§ 41 Abs. 3 BBhV). Das Ergebnis eines Gentests darf die PKV weder verlangen noch verwerten (§ 18 GenDG); Erkrankungen und Behandlungen, nach denen gefragt wird, sind aber anzugeben.

      Nach Brustkrebs

      Ärztlich verordnete Perücken sind bis 512 € beihilfefähig. Brustprothesen gehören zu den Körperersatzstücken, mit Eigenanteil von 15 € für den Prothesen-BH und 40 € für Badeanzug oder Body (Anlage 11 BBhV). Psychotherapie: bis 24 Sitzungen Kurzzeittherapie ohne Genehmigung.

      Nach der Geburt: Depression

      Für eine postpartale Depression gibt es keine Sonderregel, sie fällt unter die depressiven Episoden: psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und bis 24 Sitzungen Kurzzeittherapie ohne Genehmigung, auf die die Akutbehandlung angerechnet wird (§§ 18, 18a BBhV). Mehr im Ratgeber Psychotherapie und PKV.

      Wechseljahre

      Verschreibungspflichtige Hormonpräparate sind als Arzneimittel grundsätzlich beihilfefähig, nicht verschreibungspflichtige Mittel, etwa viele pflanzliche, für Erwachsene grundsätzlich nicht (§ 22 BBhV). Die Hormontherapie nach Rimkus ist seit 1. Januar 2026 ausdrücklich ausgeschlossen (Anlage 1 BBhV). Eine Knochendichtemessung ohne Befund ist keine Kassenleistung und gehört zu keinem Früherkennungsprogramm.

      Fehlgeburt

      Seit 1. Juni 2025 haben Bundesbeamtinnen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche Mutterschutz: zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs, ab der 20. acht, bei vollen Bezügen. Bundesbeamtinnen auf Probe und auf Widerruf sind danach bis zu vier Monate vor Entlassung geschützt (§ 4 MuSchEltZV). Für Landesbeamtinnen gilt Landesrecht.

      Krankentagegeld

      Brauchst Du in der Regel nicht: Deine Bezüge laufen bei Krankheit und im Mutterschutz weiter. Sinnvoller ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, am besten abgeschlossen, bevor die Familienplanung konkret wird.

      Checkliste

      Zwölf Fragen an Deinen Tarif, bevor Du unterschreibst

      • Öffnungsaktion: Stellst Du den Antrag ausdrücklich in ihrem Rahmen, wenn es Vorerkrankungen oder eine Schwangerschaft gibt?
      • Kassenzeit angerechnet: Antrag spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung, nahtloser Beginn, Bescheinigung beigelegt?
      • Wartezeit Entbindung: Erlassen, angerechnet oder noch offen?
      • Laufende Schwangerschaft: Leistet der Tarif auch, wenn sie vor Vertragsbeginn schon ärztlich betreut wurde?
      • Wahlleistungen: Chefarzt und Einbettzimmer jetzt festlegen, nicht erst in der Schwangerschaft. Dein Kind bekommt höchstens Deinen Umfang.
      • Neugeborenes: Trägt Dein Tarif die Klinikkosten des gesunden Babys, die die Beihilfe über Deinen Satz abrechnet?
      • Hebamme: Geburtshaus, Hausgeburt, Rufbereitschaft, Leistungen über die Gebührenordnung hinaus?
      • Kinderwunsch: Leistet der Tarif für künstliche Befruchtung? Kein Ausschluss für Sterilitätsbehandlung im Annahmeschreiben?
      • Rückerstattung: Welche Vorsorge ist unschädlich, auch die Schwangerschaftsvorsorge? Welche Formvorgaben gelten?
      • Psychotherapie: Wie viele Sitzungen im Jahr, welche Therapeutinnen?
      • Kindernachversicherung: Ist eine Mindestversicherungsdauer vereinbart? Dann kurz vor der Geburt nicht den Versicherer wechseln.
      • Altvertrag: Bisex-Tarif von vor 2013? Wechsel in Unisex nur nach Vergleichsrechnung, zurück geht es nicht.

      Die Fristen, die Beamtinnen kennen sollten

      FristWofürRechtsgrundlage
      2 Monate nach der GeburtKind rückwirkend ohne Zuschlag und Wartezeit in der PKV anmelden§ 198 Abs. 1 VVG
      6 Monate nach der GeburtKind über die Öffnungsaktion, wenn die Nachversicherung nicht greiftÖffnungsaktion der PKV
      3 Monate nach der GeburtFreiwilliger Beitritt des Kindes zur gesetzlichen Kasse, wenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist§ 9 Abs. 2 Nr. 2 SGB V
      6 Monate nach Änderung des BeihilfesatzesTarif ohne Gesundheitsprüfung anpassen, zum Beispiel Elternzeit, zweites Kind, Kinder aus dem Familienzuschlag§ 199 Abs. 2 VVG
      2 Monate nach Ende der VorversicherungPKV beantragen, damit die Kassenzeit auf die Wartezeiten zählt§ 197 Abs. 2 VVG
      6 Monate ab erstmaliger BerücksichtigungEhepartner nach der Heirat über die ÖffnungsaktionÖffnungsaktion der PKV
      7 Wochen vor BeginnElternzeit in den ersten drei Lebensjahren anmelden§ 16 BEEG
      3 Jahre nach RechnungsdatumBeihilfe beantragen (Bund, Länder teils anders)§ 54 Abs. 1 BBhV
      Häufige Fragen

      PKV für Beamtinnen kurz beantwortet

      Zahlen Frauen in der privaten Krankenversicherung mehr als Männer?
      Nein, nicht bei Verträgen, die seit dem 21. Dezember 2012 geschlossen wurden. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Test-Achats (C-236/09) kalkulieren alle Versicherer Neuverträge geschlechtsneutral, als sogenannte Unisex-Tarife. Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auch in alten Bisex-Verträgen nicht zu höheren Beiträgen oder geringeren Leistungen führen, auch in Bisex-Verträgen ab dem 22.12.2007 (§ 20 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 4 und 5 AGG). Wer noch einen Bisex-Altvertrag hat, kann in einen Unisex-Tarif wechseln, aber nie zurück (§ 204 Abs. 1 VVG).
      Darf die PKV wegen einer Schwangerschaft einen Zuschlag verlangen oder mich ablehnen?
      Einen Zuschlag wegen der Schwangerschaft darf sie nicht verlangen: Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 AGG). Dass Versicherer Anträge Schwangerer bei normaler Risikoprüfung zurückstellen oder ablehnen, kommt am Markt trotzdem vor. Als Beamtenanfängerin stellst Du den Antrag deshalb ausdrücklich im Rahmen der Öffnungsaktion: Dort wird niemand aus Risikogründen abgelehnt, es gibt keine Leistungsausschlüsse, und die Klausel, nach der vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Versicherungsfälle nicht versichert sind, wird nicht angewendet.
      Gibt es in der PKV eine Wartezeit für die Geburt?
      Es kann eine geben: Für die Entbindung darf die PKV eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten vereinbaren (§ 197 Abs. 1 VVG). Kommst Du nahtlos aus der gesetzlichen Kasse, einer anderen Krankheitskosten-versicherung oder der Heilfürsorge und beantragst die PKV spätestens zwei Monate nach deren Ende, wird die Vorversicherungszeit angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG). Viele Beihilfetarife erlassen Wartezeiten ganz. Ein Wartezeiterlass allein deckt aber eine Schwangerschaft, die schon vor Vertragsschluss ärztlich festgestellt wurde, nicht automatisch. Das regeln Tarif oder Öffnungsaktion.
      Kostet die Vorsorge beim Frauenarzt meine Beitragsrückerstattung?
      Das entscheidet allein Dein Tarif, denn kein Gesetz regelt die Beitragsrückerstattung. Viele Beihilfetarife nehmen Vorsorgeuntersuchungen aus den gesetzlichen Programmen und Schutzimpfungen ausdrücklich aus, oft nur mit getrennter oder gekennzeichneter Rechnung. Mindestens ein großer Beihilfetarif kennt gar keine Ausnahme. Zusatzleistungen wie der Ultraschall der Eierstöcke ohne Beschwerden gehören zu keinem Programm und zählen fast immer als Leistung. Die Schwangerschaftsvorsorge ist nur in einzelnen Tarifen ausdrücklich ausgenommen.
      Darf ich eine Rechnung nur bei der Beihilfe einreichen und die PKV-Rechnung behalten?
      Ja. Beihilfe und PKV sind getrennte Kostenträger. Bei einem Prozenttarif musst Du der Beihilfestelle des Bundes die Erstattung der PKV nicht nachweisen, einmalig genügt der Versicherungsschein (§ 48 Abs. 2 Satz 2 BBhV). Die Beitragsrückerstattung gilt beihilferechtlich nicht als Leistung aus Anlass einer Krankheit. Du bekommst also Deinen Beihilfeanteil und trägst nur den PKV-Anteil selbst. Achte auf die Antragsfrist der Beihilfe: beim Bund drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV).
      Wer zahlt die Klinikkosten für mein gesundes Baby nach der Geburt?
      Beim Bund werden die Krankenhauskosten für das gesunde Neugeborene der Mutter zugeordnet (§ 52 Nr. 4 BBhV). Es gilt also Dein Bemessungssatz, zum Beispiel 50 %, nicht der Kindersatz von 80 %. Den Rest muss Dein eigener PKV-Tarif tragen. Die 80 % für das Kind gelten für Aufwendungen wegen einer Erkrankung des Kindes und für alles, was nach der Geburt über den Kindertarif läuft.
      Kann mein Kind beim gesetzlich versicherten Vater familienversichert werden?
      In vielen Fällen ja. Ausgeschlossen ist die beitragsfreie Familienversicherung nur, wenn drei Bedingungen zusammenkommen (§ 10 Abs. 3 SGB V): Ihr seid verheiratet oder eingetragene Lebenspartner, Dein Gesamteinkommen liegt regelmäßig über 6.450 € im Monat (2026) und es ist höher als das Deines Mannes. Seid Ihr nicht verheiratet, greift die Sperre nicht, das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (1 BvR 624/01). Dein Familienzuschlag und Elterngeld zählen beim Einkommensvergleich nicht mit.
      Kann ich mein Kind später aus der Familienversicherung in die PKV holen?
      Wenn Du die Fristen verpasst, außerhalb des Basistarifs nur mit Gesundheitsprüfung. Ohne Prüfung geht es binnen zwei Monaten nach der Geburt über die Kindernachversicherung (§ 198 VVG) oder binnen sechs Monaten nach der Geburt über die Öffnungsaktion der PKV, dann ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 % Zuschlag. Eine bestehende Familienversicherung verlängert diese Frist nicht. Entscheide deshalb in den ersten Lebensmonaten, wo Dein Kind auf Dauer versichert sein soll.
      Wir sind beide verbeamtet. Wer bekommt ab dem zweiten Kind 70 % Beihilfe?
      Beim Bund nur der Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht (§ 46 Abs. 3 Satz 2 BBhV). Ein freies Wahlrecht gibt es laut Beihilfestelle des Bundes nicht; der Familienzuschlag folgt dem Kindergeld. Bezieht jeder von Euch den Zuschlag nur für ein Kind, bleiben beide bei 50 %. Baden-Württemberg ist großzügiger: Dort bekommen beide Eltern 70 %, und nach drei oder mehr Kindern bleibt es dauerhaft dabei.
      Bekomme ich als Beamtin Mutterschaftsgeld?
      Nein, weil Du es nicht brauchst: Während der Schutzfristen laufen Deine Dienst- oder Anwärterbezüge ungekürzt weiter (§ 3 Abs. 1 MuSchEltZV), damit bleibt auch die Beihilfe. Die Schutzfristen entsprechen denen des Mutterschutzgesetzes: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, zwölf Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten. Seit dem 1. Juni 2025 gilt für Bundesbeamtinnen auch der gestaffelte Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Landesbeamtinnen: Es gilt das Recht Deines Landes.
      Zahlt die Beihilfe die Pille oder die Spirale?
      Beim Bund nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr (§ 43a Abs. 2 BBhV). Danach nur, wenn die Ärztin das Mittel zur Behandlung einer Krankheit verordnet, etwa bei Endometriose. Die ärztliche Beratung zur Empfängnisregelung und die nötigen Untersuchungen bleiben beihilfefähig. Ob Dein PKV-Tarif Verhütungsmittel erstattet, steht in den Tarifbedingungen; meist nur bei medizinischer Notwendigkeit. Die Länder haben eigene Altersgrenzen.
      Brauche ich als Beamtin ein Krankentagegeld?
      In der Regel nicht. Deine Bezüge laufen bei Krankheit weiter, deshalb bist Du überhaupt versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Auch im Mutterschutz zahlt ein Krankentagegeld nur, soweit kein anderweitiger angemessener Ersatz besteht (§ 192 Abs. 5 Satz 2 VVG), und den hast Du mit der Besoldung. Anders kann es bei einer Beurlaubung ohne Bezüge oder einer Nebentätigkeit aussehen.

      Rechtsgrundlagen: §§ 19, 21, 192, 194, 197, 198, 199, 204 VVG; § 20 Abs. 2, § 33 Abs. 5 AGG; § 6, § 9, § 10 Abs. 3 und 6, § 188 Abs. 4 SGB V; § 16 SGB IV; § 110 SGB XI; §§ 5, 18, 18a, 22, 41, 42, 43, 43a, 46, 47, 48, 49, 52, 54 und Anlagen 1, 11, 13 BBhV; §§ 2, 3, 4, 5, 9 MuSchEltZV; § 3 MuSchG; § 16 BEEG; § 64 EStG; Musterbedingungen MB/KK 2009 (Stand Juni 2024). Regeln des Bundes als Beispiel; Landesbeihilfen weichen ab. Stand: 29. September 2026.

      Quellen (Auswahl):

      Fairbeamtet starten.

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      Ramon Heinze, Berater und Spezialist für Beamtenversicherungen
      Über den Autor

      Ramon Heinze

      Berater der NWF Finanz Consulting · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

      Seit 2016 in der Versicherungsbranche, ausgebildet im Beamtensegment eines der großen Beamtenversicherer. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamtinnen und Beamte, Anwärterinnen und Referendarinnen, bundesweit. Diese Seite beruht auf den Gesetzestexten, den Richtlinien des G-BA und den Merkblättern der Beihilfestelle des Bundes.